Rechtsprechung
BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- lexetius.com
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Ausstattung einer Rollstuhl-Fahrrad-Kombination mit Elektrohilfsmotor wegen Fahrradausflügen mit Familie
- openjur.de
Krankenversicherung; kein Anspruch auf Ausstattung einer Rollstuhl-Fahrrad-Kombination mit Elektrohilfsmotor wegen Fahrradausflügen mit Familie; Verhältnis von Krankenversicherungs- und Rehabilitationsrecht; keine weitergehenden Leistungsansprüche aufgrund ...
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Keine Erstattung der Kosten für die selbst finanzierte Umrüstung eines vorhandenen Rollfiets vom reinen Pedalbetrieb auf den Betrieb mit einem Elektro-Hilfsmotor
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattung der Kosten für die selbst finanzierte Umrüstung eines vorhandenen Rollfiets vom reinen Pedalbetrieb auf den Betrieb mit einem Elektro-Hilfsmotor durch die gesetzliche Krankenversicherung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IX § 31; SGB V § 13 Abs. 3; SGB V § 33 Abs. 1
Erstattung der Kosten für die selbst finanzierte Umrüstung eines vorhandenen Rollfiets vom reinen Pedalbetrieb auf den Betrieb mit einem Elektro-Hilfsmotor durch die gesetzliche Krankenversicherung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Schwerbehinderte hat keinen Anspruch auf Umrüstung einer Rollstuhl-Fahrrad-Kombination zur Ermöglichung von Fahrradausflügen mit der Familie
- hilfsmittelmanager.eu (Kurzinformation)
Keine Kostenübernahme für E-Bike durch gesetzliche Krankenversicherung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schwerstbehinderte hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für E-Bike gegen die Krankenkasse - BSG sieht keine Notwendigkeit für Kostenübernahme
Verfahrensgang
- SG Karlsruhe, 14.04.2005 - S 3 KR 2429/04
- LSG Baden-Württemberg, 07.05.2008 - L 5 KR 2013/07
- BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R
Papierfundstellen
- NZS 2010, 558 (Ls.)
Wird zitiert von ... (58) Neu Zitiert selbst (19)
- BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R
Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - Therapie-Tandem - …
Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R
Denn die zu seiner Bedienung notwendige Anwesenheit einer erwachsenen Begleitperson wird von Jugendlichen bei ihren Aktivitäten, mit denen sie gerade Selbstständigkeit und Unabhängigkeit von Erwachsenen beweisen wollten, üblicherweise nicht akzeptiert (so schon BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R -, USK 2002-88, RdNr 19).Dazu hat der Senat in einem vergleichbaren Fall Folgendes ausgeführt (BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R -, USK 2002-88, RdNr 20): "Vorliegend kann dahinstehen, ob gemeinsame Fahrradausflüge mit der Familie überhaupt ein relevanter Faktor für die soziale Integration und Kommunikation eines Behinderten sein können, der die Gewährung eines Therapie-Tandems erforderlich machen könnte.
Soweit die - vom SG herangezogene und von der Klägerin zitierte - Rechtsprechung des 8. Senats (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 25 und 28) über die vorgenannten Grundsätze hinausgeht, hat der nunmehr ausschließlich für das Hilfsmittelrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zuständige 3. Senat dazu in der Vergangenheit wiederholt Stellung genommen und ausgeführt, dass es sich bei diesen früheren Fällen um besondere Fallkonstellationen gehandelt habe, in denen ganz außergewöhnliche Bewegungseinschränkungen vorlagen und den gemeinsamen Fahrradausflügen in der konkreten Familiensituation eine große Bedeutung zukam (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 32, S 193 und BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 -, USK 2002-88, RdNr 20), was in den jeweils zur Entscheidung stehenden späteren Verfahren nicht der Fall gewesen sei.
- BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R
Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur …
Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R
Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (…BSGE 93, 176, 180 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7; BSGE 91, 60, 63 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3;… BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14; stRspr).Die Vorschriften des SGB IX zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Gesetz vom 19.6.2001, BGBl I 1046) gewähren den Versicherten im Bereich der Hilfsmittelversorgung keinen über die Leistungspflichten nach § 33 SGB V hinausreichende Leistungsansprüche, wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 26.3.2003 - B 3 KR 23/02 R -, BSGE 91, 60 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3; stRspr).
Der fortbestehende Auftrag zur Ausgestaltung des Sozialstaatsgebots begründet aber keine konkreten Leistungsansprüche (ebenso schon BSGE 91, 60 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3).
- BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R
Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel - …
Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R
Rechtsgrundlage des nunmehr allein streitigen Anspruchs auf Kostenerstattung ist § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V. Danach gilt: "Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war." Dabei ist es nach dem Gesetz unerheblich, ob die Aufwendungen vom Versicherten selbst oder von einem Angehörigen im Rahmen der Familienfürsorge getragen worden sind (BSGE 93, 176, 178 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7).Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSGE 93, 176, 180 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7;… BSGE 91, 60, 63 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3;… BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14; stRspr).
Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß Erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind schon immer zusätzliche qualitative Momente verlangt worden (vgl BSGE 93, 176, 180 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 zur Erreichbarkeit ambulanter medizinischer Versorgung für zu Hause gepflegte Wachkomapatientin).
- BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 27/96
Anspruch eines geistig und körperlich behinderten Versicherten auf Versorgung mit …
Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R
Zur Begründung hat es sich auf ältere Rechtsprechung des - damals für die knappschaftliche Hilfsmittelversorgung zuständigen - 8. Senats des Bundessozialgerichts ([BSG] SozR 3-2500 § 33 Nr. 25 und 28) berufen, wonach ein Therapietandem zu leisten sei, wenn eine ganz außergewöhnliche Bewegungseinschränkung vorliege und in der konkreten Familiensituation den gemeinsamen Fahrradausflügen eine große Bedeutung zukomme.Soweit die - vom SG herangezogene und von der Klägerin zitierte - Rechtsprechung des 8. Senats (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 25 und 28) über die vorgenannten Grundsätze hinausgeht, hat der nunmehr ausschließlich für das Hilfsmittelrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zuständige 3. Senat dazu in der Vergangenheit wiederholt Stellung genommen und ausgeführt, dass es sich bei diesen früheren Fällen um besondere Fallkonstellationen gehandelt habe, in denen ganz außergewöhnliche Bewegungseinschränkungen vorlagen und den gemeinsamen Fahrradausflügen in der konkreten Familiensituation eine große Bedeutung zukam (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 32, S 193 und BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 -, USK 2002-88, RdNr 20), was in den jeweils zur Entscheidung stehenden späteren Verfahren nicht der Fall gewesen sei.
- BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R
Therapie-Tandem als Hilfsmittel bei Erforderlichkeit
Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R
Das BSG hat für ein Therapietandem entschieden, dass dieses nicht erforderlich ist, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, weil eine regelmäßige Krankengymnastik nicht nur ausreicht, sondern sogar gezielter und vielseitiger die angestrebten Verbesserungen der körperlichen und seelischen Verfassung eines behinderten Menschen erreichen kann, einschließlich der Stärkung von Muskulatur, Lungenfunktion, Körperkoordination und Balancegefühl (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 32; stRspr).Soweit die - vom SG herangezogene und von der Klägerin zitierte - Rechtsprechung des 8. Senats (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 25 und 28) über die vorgenannten Grundsätze hinausgeht, hat der nunmehr ausschließlich für das Hilfsmittelrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zuständige 3. Senat dazu in der Vergangenheit wiederholt Stellung genommen und ausgeführt, dass es sich bei diesen früheren Fällen um besondere Fallkonstellationen gehandelt habe, in denen ganz außergewöhnliche Bewegungseinschränkungen vorlagen und den gemeinsamen Fahrradausflügen in der konkreten Familiensituation eine große Bedeutung zukam (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 32, S 193 und BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 -, USK 2002-88, RdNr 20), was in den jeweils zur Entscheidung stehenden späteren Verfahren nicht der Fall gewesen sei.
- BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 12/05 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung einer blinden und gehbehinderten …
Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R
Denn auch bei Anpassungen, Umrüstungen und sonstigen Änderungen von Hilfsmitteln müssen, wie bei einer Erstausstattung, sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen des § 33 SGB V erfüllt sein (so zu Fällen der Ersatzbeschaffung BSGE 79, 261 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 21 und BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11).Zum Grundbedürfnis der Erschließung eines geistigen Freiraums gehört ua die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen Menschen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens bzw eines Schulwissens (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29 und 46; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11 RdNr 18).
- Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R
Hinsichtlich der Zuständigkeit und der Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe wird aber nach wie vor auf die für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetze verwiesen, während diese im Übrigen nur maßgebend sind, soweit sie Abweichendes vorsehen (§ 7 SGB IX; vgl dazu Gesetzesbegründung BT-Drucks 14/5074 S 94). - Drs-Bund, 28.06.1994 - BT-Drs 12/8165
Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R
Zwar ist das Verbot einer Benachteiligung zugleich mit einem Auftrag an den Staat verbunden, auf die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen hinzuwirken (vgl BT-Drucks 12/8165 S 29;… Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 9. Aufl 2007, Art. 3 RdNr 142). - BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96
Behindertenführhund - selbstbeschaffte Leistung
Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R
Denn auch bei Anpassungen, Umrüstungen und sonstigen Änderungen von Hilfsmitteln müssen, wie bei einer Erstausstattung, sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen des § 33 SGB V erfüllt sein (so zu Fällen der Ersatzbeschaffung BSGE 79, 261 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 21 und BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11). - BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R
Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel - …
Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R
So hat der Senat (Urteil vom 16.4.1998 - B 3 KR 9/97 R -, SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike für Jugendliche) zwar diejenigen Entfernungen als Maßstab genommen, die ein Jugendlicher mit dem Fahrrad zurücklegt. - BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R
Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike …
- BSG, 17.05.2000 - B 3 P 20/99 R
Pflege "rund um die Uhr, auch nachts" im Bereich der Grundpflege, Umlagern eines …
- BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung - …
- BSG, 02.08.1979 - 11 RK 7/78
Hilfsmittel iS der KV - Ausgleichswirkung
- BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem …
- BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93
Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit
- BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind - …
- BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R
Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile …
- BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R
Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit, …
- BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit …
Etwas anderes gilt auch nicht im Rahmen von § 31 SGB IX, denn wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, gibt der dortige Hilfsmittelbegriff ohnehin nur den Regelungsgehalt des § 33 SGB V wieder, wie er durch die höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelt worden ist (…BSGE 91, 60 RdNr 13 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 RdNr 14;… BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 16; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 25 RdNr 26).Es sind deshalb nur solche Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die dem Grundbedürfnis dienen, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und diese zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (…BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 14 - Kraftknotensystem ; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 25 RdNr 19 - Rollstuhl-Fahrrad-Kombination;… BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 26 RdNr 16 f - GPS-System).
- BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R
Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine …
Ab diesem Zeitpunkt könnte Art. 25 S 3 Buchst b UN-BRK entgegenstehendes älteres Bundesrecht obsolet werden lassen (vgl auch BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 25 RdNr 28; zur Abhängigkeit des Geltungsbeginns von der völkerrechtlichen Wirksamkeit des Vertrages BVerfGE 63, 343, 354; 1, 396, 411 f; RG JW 1932, 582; Kunig in Graf Vitzthum, Völkerrecht, 5. Aufl 2010, S 120 RdNr 112; aA Burghart DÖV 1993, 1038). - BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R
Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit …
Als nicht ausreichend angesehen wurde aber auch bei Kindern oder Jugendlichen einerseits die Begegnung nur in der Familie (vgl zuletzt Urteil vom 12.8.2009, SozR 4-2500 § 33 Nr. 25 - Rollfiets) und zum anderen das Bedürfnis nach sportlicher Betätigung an sich (…vgl etwa Urteil vom 26.3.2003, SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 - Therapie-Tandem bei übersteigertem Bewegungsdrang).Diese Konvention ist am 3.5.2008 in Kraft getreten und durch Vertragsgesetz zum Übereinkommen vom 21.12.2008 (BGBl II 2008 1419) innerstaatlich verbindlich geworden; sie war deshalb zum Zeitpunkt der Entscheidung des LSG als geltendes Recht zu beachten (andere Situation in BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 25 RdNr 28) .
- BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - kein Anspruch auf Versorgung mit einer …
Diese Konvention ist am 3.5.2008 in Kraft getreten und durch Vertragsgesetz zum Übereinkommen vom 21.12.2008 (BGBl II 1419) innerstaatlich verbindlich geworden; sie war deshalb zum Zeitpunkt der Entscheidung des LSG als geltendes Recht zu beachten (andere Situation in BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 25 RdNr 28) . - BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 34/10 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung und Vergütung sozialpädiatrischer …
Ihnen obliegt bis an die Grenzen der Vertretbarkeit die Beurteilung, welche Entfernungen im konkreten Fall noch zuzumuten sind (zu weitgehend die Ableitung konkreter Höchstentfernungen unter Heranziehung des SGB IX - so indessen LSG Nordrhein-Westfalen MedR 2009, 625, 627 ; anders BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 25 RdNr 25-27) . - LSG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - L 4 KR 1373/10 Ein Hilfsmittel sei vielmehr nur dann von der Krankenkasse zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitige oder mildere und damit ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens betreffe (unter Verweis auf BSG, Urteil vom 12. August 2009 - B 3 KR 11/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 25).
Es handelt sich vielmehr - wie sich anhand von Kostenvoranschlag und Rechnung ergibt - um eine spezielle Dreirad-Tandem-Kombination, die nur für Kranke und Behinderte hergestellt wird (vgl. mit diesem Maßstab das BSG, Urteil vom 12. August 2008 - B 3 KR 11/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 25).
An dieser Rechtsprechung hat das BSG auch in jüngerer Zeit ausdrücklich festgehalten (vgl. BSG, Urteil vom 12. August 2008 - B 3 KR 11/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 25).
Denn die zu seiner Bedienung notwendige Anwesenheit einer erwachsenen Begleitperson (die im Übrigen die Tante des Klägers auch ganz konkret für das vom Kläger angeschafft Therapiedreirad-Tandem bestätigt hat) wird von Jugendlichen bei ihren Aktivitäten, mit denen sie gerade Selbständigkeit und Unabhängigkeit von Erwachsenen beweisen wollten, üblicherweise nicht akzeptiert (so schon BSG, Urteil vom 21. November 2002 - B 3 KR 8/02 R -USK 2002-88, RdNr 19; entsprechend auch wieder BSG, Beschluss vom 29. Januar 2009 - B 3 KR 39/08 B - juris; Urteil vom 12. August 2009 - B 3 KR 11/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 25).
In seinem Urteil vom 12. August 2009 (B 3 KR 11/08 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 25) hat er insoweit deutlich ausgeführt, bisher sei lediglich eine Abgrenzung zur Rechtsprechung des 8. Senats vorgenommen worden; der jetzt zu entscheidende Fall werde jedoch zum Anlass genommen, diese Rechtsprechung des - für die Hilfsmittelversorgung durch die Krankenkassen nicht mehr zuständigen - 8. Senats, die sich als zu weitgehend und die Grenzen zwischen medizinischer und sozialer Rehabilitation verwischend erwiesen hat, nunmehr ausdrücklich aufzugeben, um für die Zukunft Klarheit zu schaffen, auf welcher Grundlage zu entscheiden ist.
Die Vorschriften des SGB IX zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen gewähren den Versicherten im Bereich der Hilfsmittelversorgung keinen über die Leistungspflichten nach § 33 SGB V hinausreichende Leistungsansprüche, wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat (…Urteil vom 26. März 2003 - B 3 KR 23/02 R -, SozR 4-2500 § 33 Nr. 3; Urteil vom 12. August 2009 - B 3 KR 11/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 25; st. Rspr.).
Denn § 31 SGB IX gibt hinsichtlich des Hilfsmittelbegriffs nur den Regelungsgehalt des § 33 SGB V wieder, wie er durch die höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelt worden ist, und hat somit diese Rechtsprechung bestätigt (vgl. BSG, Urteil vom 12. August 2009 - B 3 KR 11/08 R - a.a.O.).
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2014 - L 5 KR 3831/12 Dabei sei es unerheblich, ob die Aufwendungen vom Versicherten selbst oder von einem Angehörigen im Rahmen der Familienfürsorge getragen worden seien (vgl. BSG, U.v. 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R m.w.N., in juris).
Der Basisausgleich umfasse die Fähigkeit, sich in der Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu gelangen oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte (z.B. Supermarkt, Apotheke Geldinstitut, Post) zu erledigen seien (vgl. BSG, U.v. 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R - BSG, U.v. 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R -m.w.N., jeweils in juris).
Somit diene es nicht dem Basisausgleich (vgl. BSG, U.v. 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R -, in juris).
Im Übrigen habe der nunmehr allein für Hilfsmittel zuständige 3. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Entscheidung vom 12.08.2009 (Az. B 3 KR 11/08 R) die Entscheidung des 8. Senats für zu weitgehend und die Grenzen zwischen medizinischer und sozialer Rehabilitation verwischend erklärt und diese Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben.
Hierzu bedarf es anderer therapeutischer Behandlungsmaßnahmen, die auf die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten des Klägers abgestimmt sind, nicht aber des stets von einem Dritten zu handhabenden Speedy-Tandems (vgl. auch BSG, Urteil vom 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R in Juris, m.w.N. und Hinweis auf die st. Rspr.).
Dem ist entgegen zu halten, dass das BSG in seinem Urteil vom 12.08.2009 (B 3 KR 11/08 R, in Juris) von der als zu weitgehend erachteten Rechtsprechung des 8. Senats abgekehrt ist und diese ausdrücklich aufgegeben hat.
- BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R
Krankenversicherung - keine Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit zweitem …
Als nicht ausreichend angesehen wurde aber auch bei Kindern oder Jugendlichen einerseits die sportliche Betätigung im Familienkreis (vgl zuletzt BSG Urteil vom 12.8.2009, SozR 4-2500 § 33 Nr. 25 - Rollfiets) und zum anderen das Bedürfnis nach sportlicher Betätigung an sich (…vgl etwa BSG Urteil vom 26.3.2003, SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 - Therapie-Tandem bei übersteigertem Bewegungsdrang). - LSG Baden-Württemberg, 15.05.2013 - L 5 KR 1551/13 Auf die besonderen Verhältnisse des Wohnorts des Versicherten komme es nicht an (BSG, Urt. v. 12.8.2009, - B 3 KR 11/08 R - Urt. v. 20.11.2008, - B 3 KN 4/07 KR R -).
Zum Grundbedürfnis der Erschließung eines geistigen Freiraums gehört u. a die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen Menschen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens bzw. eines Schulwissens (vgl. BSG, Urt. v. 12.8.2009, - B 3 KR 11/08 R -).
Standen Wegstrecken in Rede, die über das von Gesunden zu Fuß Erreichbare hinausgingen, hat das BSG zusätzliche qualitative Momente verlangt (…Urt. v. 16.9.2004, - B 3 KR 19/03 R -: Erreichbarkeit ambulanter medizinischer Versorgung für zu Hause gepflegte Wachkomapatientin;… Urt. v. 16.4.1998, - B 3 KR 9/97 R -: Rollstuhl-Bike für Jugendliche im Hinblick auf die Integration des behinderten Kindes während der jugendlichen Entwicklungsphase;… Urt. v. 2.8.1979, - 11 RK 7/78 -: Faltrollstuhl für Schulkind zur Ermöglichung des Schulbesuchs; vgl. auch zusammenfassend BSG, Urt. v. 12.8.2009, - B 3 KR 11/08 R -).
Die Gewährung fahrradgleicher mechanischer Zugvorrichtungen für Rollstühle (Rollstuhlzuggerät oder Rollfiet), auch als Rollstuhl-Bike (oder Elektro-Bike) bezeichnet, hat das BSG für Erwachsene regelmäßig abgelehnt (vgl. etwa Urt. v. 12.8.2009, - B 3 KR 11/08 R - Beschl. v. 22.4.2009, - B 3 KR 54/08 B - Urt. v. 29.1.2009, - B 3 KR 39/08 B -).
Deswegen kann der Versicherte ein teureres Hilfsmittel nicht beanspruchen, wenn die kostengünstigere Versorgung für den angestrebten Nachteilsausgleich funktionell ebenfalls geeignet ist; andernfalls muss er die Mehrkosten gem. § 33 Abs. 1 Satz 6 SGB V (ebenso § 31 Abs. 3 SGB IX) selbst tragen (BSG, Urt. v. 12.8.2009, - B 3 KR 11/08 R -).
Die Vorschriften des SGB IX zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen gewähren den Versicherten im Bereich der Hilfsmittelversorgung ebenfalls keine über die Leistungspflichten nach § 33 SGB V hinausgehenden Leistungsansprüche (BSG, Urt. v. 12.8.2009, - B 3 KR 11/08 R - Urt. v.26.3.2003, - B 3 KR 23/02 R -).
- LSG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - L 5 KR 2414/07 Zum Grundbedürfnis der Erschließung eines geistigen Freiraums gehört u. a die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen Menschen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens bzw. eines Schulwissens (vgl. BSG, Urt. v. 12.8.2009, - B 3 KR 11/08 R -).
Standen Wegstrecken in Rede, die über das von Gesunden zu Fuß Erreichbare hinausgingen, hat das BSG zusätzliche qualitative Momente verlangt (…Urt. v. 16.9.2004, - B 3 KR 19/03 R -: Erreichbarkeit ambulanter medizinischer Versorgung für zu Hause gepflegte Wachkomapatientin;… Urt. v. 16.4.1998, - B 3 KR 9/97 R -: Rollstuhl-Bike für Jugendliche im Hinblick auf die Integration des behinderten Kindes während der jugendlichen Entwicklungsphase;… Urt. v. 2.8.1979, - 11 RK 7/78 -: Faltrollstuhl für Schulkind zur Ermöglichung des Schulbesuchs; vgl. auch zusammenfassend BSG, Urt. v. 12.8.2009, - B 3 KR 11/08 R -).
Die Gewährung fahrradgleicher mechanischer Zugvorrichtungen für Rollstühle (Rollstuhlzuggerät oder Rollfiet), auch als Rollstuhl-Bike (oder Elektro-Bike) bezeichnet, hat das BSG für Erwachsene regelmäßig abgelehnt (vgl. etwa Urt. v. 12.8.2009, - B 3 KR 11/08 R - Beschl. v. 22.4.2009, - B 3 KR 54/08 B - Urt. v. 29.1.2009, - B 3 KR 39/08 B -).
Deswegen kann der Versicherte ein teureres Hilfsmittel nicht beanspruchen, wenn die kostengünstigere Versorgung für den angestrebten Nachteilsausgleich funktionell ebenfalls geeignet ist; andernfalls muss er die Mehrkosten gem. § 33 Abs. 1 Satz 6 SGB V (ebenso § 31 Abs. 3 SGB IX) selbst tragen (BSG, Urt. v. 12.8.2009, - B 3 KR 11/08 R -).
Die Vorschriften des SGB IX zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen gewähren den Versicherten im Bereich der Hilfsmittelversorgung ebenfalls keine über die Leistungspflichten nach § 33 SGB V hinausgehenden Leistungsansprüche (BSG, Urt. v. 12.8.2009, - B 3 KR 11/08 R - Urt. v.26.3.2003, - B 3 KR 23/02 R -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2010 - L 4 KR 48/07
- LSG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - L 5 KR 165/09
Krankenversicherung - Versorgung eines körperbehinderten Jugendlichen mit einem …
- LSG Hessen, 28.06.2012 - L 1 KR 100/10
Krankenversicherung - Hilfsmittel - kein Anspruch eines behinderten Kindes auf …
- BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 5/11 R
Anspruch des Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse auf Erstattung der Kosten …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2018 - L 9 SO 256/16
Erstattung eines Eigenanteils für die Beschaffung eines Therapiesesseldreirades
- LSG Baden-Württemberg, 13.06.2012 - L 5 KR 253/11
- LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 2169/15
- LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 KR 1104/14
- SG Gießen, 01.06.2015 - S 15 KR 368/14
Zur Frage der Versorgung eines Jugendlichen mit einem Sesseldreirad.
- BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 3/11 R
Anspruch des Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse auf Erstattung der Kosten …
- LSG Thüringen, 28.07.2015 - L 6 KR 1110/11
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Rollstuhlfahrrad zum Zweck der …
- LSG Baden-Württemberg, 24.08.2010 - L 11 KR 3089/09
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Versorgung mit einem …
- LSG Thüringen, 28.03.2017 - L 6 KR 976/14
Anspruch des behinderten Menschen auf Versorgung mit einem Therapiedreirad durch …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 454/11
Versorgung eines Schwerbehinderten mit einem Fahrrad mit Elektrounterstützung; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 16 KR 66/11
Streit über die Streichung des Produkts "Speedy-Tandem" aus dem …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2018 - L 4 KR 108/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2022 - L 9 SO 360/20
Versorgung mit Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen …
- BSG, 18.09.2013 - B 3 KR 25/13 B
- SG Dortmund, 31.01.2014 - S 28 KR 1/14
Einstweiliger Rechtsschutz - Kein Anspruch auf Kostenerstattung für einen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2020 - L 4 KR 156/20
- SG Dortmund, 16.07.2014 - S 40 KR 742/14
Antrag auf vorläufige Versorgung mit einem Elektrorollstuhl mit Stehfunktion bis …
- LSG Hessen, 05.08.2021 - L 1 KR 195/20
Anspruch auf Kostenerstattung für ein Therapie-Tandem als Hilfsmittel der …
- LSG Baden-Württemberg, 30.05.2017 - L 5 KR 1634/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2017 - L 4 KR 209/14
- BSG, 08.01.2010 - B 3 KR 39/09 B
- LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 5545/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 16 KR 125/17
Kostenübernahme für ein Rollstuhlfahrrad mit Elektroantrieb
- SG Darmstadt, 05.06.2020 - S 8 KR 204/18
- SG Detmold, 16.12.2010 - S 3 KR 89/07
)
- SG Detmold, 05.09.2023 - S 16 KR 78/23
- LSG Baden-Württemberg, 15.02.2012 - L 5 KR 6011/09
- LSG Baden-Württemberg, 02.05.2018 - L 4 KR 2680/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2017 - L 16 KR 351/17
- LSG Baden-Württemberg, 19.10.2015 - L 5 KR 4003/15
- BSG, 29.09.2011 - B 1 KR 46/11 B
- SG Köln, 24.01.2017 - S 9 KR 1208/15
- LSG Baden-Württemberg, 20.09.2017 - L 5 KR 3130/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2017 - L 4 KR 432/16
- LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 KR 3377/14
Streit um Anspruch auf elektrische Schiebe- und Bremshilfe für einen …
- LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 KR 2457/12
- SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 27 KR 187/10
Zuständiger Leistungsträger - Erstattung der Kosten für die Verabreichung von …
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2009 - L 5 KR 3964/08
- VG Hamburg, 04.01.2023 - 14 K 2111/21
Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Lastenrad mit Elektroantrieb …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2018 - L 4 KR 309/15
- LSG Baden-Württemberg, 16.08.2011 - L 11 KR 2930/10
- LSG Baden-Württemberg, 22.01.2010 - L 4 KR 4985/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2014 - L 4 KR 89/12
- SG Hannover, 29.11.2011 - S 44 KR 93/11