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   BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R   

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https://dejure.org/2004,1130
BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R (https://dejure.org/2004,1130)
BSG, Entscheidung vom 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R (https://dejure.org/2004,1130)
BSG, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - B 3 KR 20/03 R (https://dejure.org/2004,1130)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Krankenhauses gegen eine Krankenkasse auf Zahlung von Krankenhauskosten; Rüge der Verletzung von Landesrecht als Revisionsgrund; Verstöße gegen Auslegungsgrundsätze bei Auslegung eines Landesvertrags zur Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der ...

  • Judicialis

    SGB V § 2 Abs 4; ; SGB V § 12 Abs 1; ; SGB V § 70 Abs 1 Satz 2; ; SGB V § 109 Abs 4 Satz 3; ; SGB V § 112 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit der Auslegung eines Landesvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Fälligkeit der Vergütung eines Krankenhauses

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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R
    Zwar hat der Senat wiederholt entschieden, dass es den Krankenkassen nicht erlaubt ist, die Bezahlung von Krankenhausrechnungen mit der Begründung zu verzögern, dass zunächst die Richtigkeit der Abrechnung oder die wirtschaftliche Leistungserbringung geprüft werden müsse (BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 90, 1 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3; BSGE 86, 166 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1).

    Dann ist über die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung Beweis zu erheben (BSGE 86, 116 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1).

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R
    Zwar hat der Senat wiederholt entschieden, dass es den Krankenkassen nicht erlaubt ist, die Bezahlung von Krankenhausrechnungen mit der Begründung zu verzögern, dass zunächst die Richtigkeit der Abrechnung oder die wirtschaftliche Leistungserbringung geprüft werden müsse (BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 90, 1 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3; BSGE 86, 166 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1).

    Ferner hat der Senat ein Recht der Krankenkassen verneint, in die Behandlungsunterlagen Einsicht zu nehmen und insoweit ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Anspruch auf Bezahlung der Krankenhausrechnung auszuüben (BSGE 90, 1 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3).

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - Vormundschaftsgericht

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R
    Bei frühzeitiger Anforderung eines Kurzberichts noch während der laufenden Behandlung wäre es unter Umständen auch möglich gewesen, die Dauer der Behandlung - unter Einbeziehung der Versicherten - abzustimmen, evtl Alternativen in Form einer Kurzzeitpflege oder der häuslichen Krankenpflege zu prüfen und damit auch einen Abrechnungsstreit dieser Art zu vermeiden (vgl dazu auch Urteil vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 18/03 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R
    Die Vertragsauslegung des LSG ist nicht willkürlich, dh schlechthin nicht nachvollziehbar, sondern mit der gegebenen Begründung noch vertretbar (vgl BVerfGE 91, 118, 123; 83, 1, 23).
  • BVerfG, 28.06.1994 - 1 BvL 14/88

    Es verstößt nicht gegen das Willkürverbot, dass sich der Bezirksrevisor bei der

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R
    Die Vertragsauslegung des LSG ist nicht willkürlich, dh schlechthin nicht nachvollziehbar, sondern mit der gegebenen Begründung noch vertretbar (vgl BVerfGE 91, 118, 123; 83, 1, 23).
  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 2/96

    Kosten eines stationären Aufenthaltes beim sogenannten Krankenhauswandern von

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R
    Eine solche Geltungserstreckung des rheinland-pfälzischen Landesrechts über die Grenzen hinaus liegt auch nicht darin begründet, dass Krankenkassen mit Sitz außerhalb der Landesgrenzen ebenfalls dem Anwendungsbereich der hier streitigen Verträge unterliegen können (vgl BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 4).
  • BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86

    Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R
    Zwar gehören die allgemein anerkannten Regeln für die Auslegung von Gesetzen und Verträgen dem Bundesrecht an; bei ihrer konkreten Anwendung auf landesrechtliche Vorschriften wird aber die an sich nicht revisible Norm nicht dadurch revisibel, dass die Verletzung dieser allgemeinen Auslegungsregeln gerügt wird (BSGE 55, 115, 116 = SozR 1500 § 162 Nr. 17; BSGE 62, 131, 135 = SozR 4100 § 141b Nr. 40), solange nicht das Willkürverbot des Grundgesetzes verletzt ist (BSGE 62, 131, 135; dazu Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl 2002, XI RdNr 301).
  • BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 10/02 R

    Krankenversicherung - Fälligkeit - Vergütungsanspruch - Krankenhaus -

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R
    Zwar hat der Senat wiederholt entschieden, dass es den Krankenkassen nicht erlaubt ist, die Bezahlung von Krankenhausrechnungen mit der Begründung zu verzögern, dass zunächst die Richtigkeit der Abrechnung oder die wirtschaftliche Leistungserbringung geprüft werden müsse (BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 90, 1 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3; BSGE 86, 166 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1).
  • BSG, 15.11.1983 - 1 S 10/82

    Feststellung des Haushaltsplans - Rentenversicherung - Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R
    Die Beklagte weist zwar darauf hin, dass in anderen Bundesländern auf der Grundlage des § 112 SGB V weitgehend ähnliche Verträge zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Landeskrankenhausgesellschaften abgeschlossen worden seien; das reicht jedoch nicht aus, weil über den Bezirk eines LSG hinausreichende Rechtsnormen nur dann anzunehmen sind, wenn sie inhaltsgleich auch im Bezirk eines anderen LSG gelten und die Inhaltsgleichheit bewusst und gewollt und nicht nur zufällig ist (BSGE 56, 45, 50 = SozR 2100 § 70 Nr. 1; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 14).
  • BSG, 18.05.1983 - 6 RKa 22/80

    Irrevisible Norm - Verletzung allgemeiner Auslegungsregeln - Revisibilität -

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R
    Zwar gehören die allgemein anerkannten Regeln für die Auslegung von Gesetzen und Verträgen dem Bundesrecht an; bei ihrer konkreten Anwendung auf landesrechtliche Vorschriften wird aber die an sich nicht revisible Norm nicht dadurch revisibel, dass die Verletzung dieser allgemeinen Auslegungsregeln gerügt wird (BSGE 55, 115, 116 = SozR 1500 § 162 Nr. 17; BSGE 62, 131, 135 = SozR 4100 § 141b Nr. 40), solange nicht das Willkürverbot des Grundgesetzes verletzt ist (BSGE 62, 131, 135; dazu Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl 2002, XI RdNr 301).
  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

    Hieraus folgt aber nicht, dass die Krankenkassen nach Bundesrecht verpflichtet wären, Krankenhausrechnungen auch dann in voller Höhe zu begleichen, wenn sie innerhalb angemessener Frist substantiierte und der Höhe nach bezifferte Einwendungen gegen die Abrechnung geltend machen (BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 3) .
  • BSG, 16.05.2013 - B 3 KR 32/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - stationärer Aufenthalt innerhalb der

    Stellt sich die Entscheidung des Krankenhauses über die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung auch aus dessen ex-ante Sicht als medizinisch nicht vertretbar heraus, kann keine Zahlungspflicht der Krankenkasse bestehen (vgl auch BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 3 RdNr 6) .
  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Übermittlung der Behandlungsdaten an den

    Denn im Gegensatz zu dem vorläufigen Charakter des begünstigenden Honorarbescheids, dessen Vorläufigkeit der Vertragsarzt nicht selbst beseitigen kann, haben die Krankenhäuser im Gleichordnungsverhältnis die Möglichkeit, bei Nicht- oder Teilzahlung der abgerechneten Vergütung auf Leistung der (Rest-)Vergütung zu klagen (zu bundesrechtlich zulässigen Einbehalten von geforderten Vergütungen vgl BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 16 RdNr 18; BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 3 RdNr 6) .
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