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   BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 7/06 R   

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BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 7/06 R (https://dejure.org/2006,2461)
BSG, Entscheidung vom 29.11.2006 - B 6 KA 7/06 R (https://dejure.org/2006,2461)
BSG, Entscheidung vom 29. November 2006 - B 6 KA 7/06 R (https://dejure.org/2006,2461)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Bundesausschuss - keine Verletzung der Rechte der Partner der Empfehlungsvereinbarungen nach § 125 SGB V durch Empfehlungen in Heilmittel-Richtlinien

  • openjur.de

    Gemeinsamer Bundesausschuss; keine Verletzung der Rechte der Partner der Empfehlungsvereinbarungen nach § 125 SGB 5 durch Empfehlungen in Heilmittel-Richtlinien

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF

    SGB V § 125
    Empfehlungen in Heilmittel-Richtlinien

  • Wolters Kluwer

    Kompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Vorgabe der maximalen Verordnungsmenge bei Erstverordnungen und Folgeverordnungen von Heilmitteln ; Regelungsbefugnis im Zusammenhang mit der Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ; ...

  • Judicialis

    HeilMRL; ; SGB V § 15 Abs 1 S 2; ; SGB V § 92 Abs 1 S 1; ; SGB V § 92 Abs 1 S 2 Nr 6; ; SGB V § 92 Abs 6 S 1; ; SGB V § 92 Abs 6 S 2; ; SGB V § 125 Abs 1 S 4 Nr 1; ; SGB V § 132a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Empfehlungen in Heilmittel-Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Heilmittel-Regress: Ärzte sind an HMR gebunden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 69/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Festlegung eines

    Auszug aus BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 7/06 R
    Der Gemeinsame Bundesausschuss darf in Richtlinien Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnung von Heilmitteln und insbesondere zu Gesamtverordnungsmengen und Anwendungsfrequenzen geben, ohne dadurch Rechte der Partner der Empfehlungsvereinbarungen nach § 125 SGB V zu verletzen (Anschluss an Senatsurteil vom 31.5.2006 - B 6 KA 69/04 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 31. Mai 2006 (B 6 KA 69/04 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen), das eine Klage von Spitzenorganisationen der Pflegedienste iS des § 132a Abs. 1 SGB V gegen den GBA in Bezug auf die Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege (Krankenpflege-RL) zum Gegenstand hatte, im Einzelnen dargelegt, dass die Spitzenorganisationen durch Regelungen in diesen Richtlinien unmittelbar in eigenen rechtlich geschützten Belangen betroffen sein können.

    Anders als bei den Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die Gegenstand des Senatsurteils vom 31. Mai 2006 - B 6 KA 69/04 R - gewesen sind, war die Verordnung von Heilmitteln schon seit Jahren Gegenstand von Richtlinien des Bundesausschusses.

    Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege hat der Senat im Urteil vom 31. Mai 2006 - B 6 KA 69/04 R - aus dem Zusammenwirken der Vorschriften des § 132a SGB V sowie der Richtlinienkompetenz des Beklagten in § 92 Abs. 7 SGB V gefolgert, dass Richtlinien und Rahmenempfehlungen unterschiedliche Regelungsgegenstände im Prozess fortschreitender Konkretisierung des Rahmenrechts der Versicherten auf Leistungen häuslicher Krankenpflege enthalten, nebeneinander stehen und sich inhaltlich ergänzen.

    Im Sinne der Ausführungen des Senatsurteils vom 31. Mai 2006 - B 6 KA 69/04 R - zu dem Prozess der fortschreitenden Konkretisierung der Regelung kann daher das Tatbestandsmerkmal "Inhalt" in § 125 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 SGB V nur so verstanden werden, dass auf der Grundlage der Definition des jeweiligen Heilmittels in den Heilmittel-RL, in deren Gestalt es Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung ist, die Partner der Rahmenempfehlungen nähere Konkretisierungen zur technischen und inhaltlichen Ausgestaltung der jeweiligen Maßnahme und ggf zum Vorgehen des Therapeuten geben können.

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Auszug aus BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 7/06 R
    Die Krankenpflege-RL beeinflussen somit allein durch ihre rechtliche Existenz den Spielraum der Spitzenorganisationen der Pflegedienste ebenso wie denjenigen der Spitzenverbände der Krankenkassen bei der Vereinbarung von Rahmenempfehlungen zur näheren Ausgestaltung der Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, ohne dass es hierfür noch eines gesonderten Vollzugsaktes bedarf (Senatsurteil vom 31. Mai 2006, aaO, RdNr 16).

    Allerdings verbleibt dem GBA das Letztentscheidungsrecht beim Erlass der Richtlinien (vgl eingehend zur parallelen Situation bei Leistungen der häuslichen Krankenpflege Senatsurteil vom 31. Mai 2006, aaO, RdNr 28).

    Ungeachtet der Verantwortung des einzelnen Vertragsarztes für die wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln hat der Gesetzgeber in einem über Jahrzehnte währenden Konkretisierungsprozess dem Bundesausschuss und später dem GBA immer detailliertere Vorgaben zum Erlass von Richtlinien zur Steuerung des Verordnungsverhaltens gemacht (vgl im einzelnen Senatsurteil vom 31. Mai 2006, B 6 KA 13/05 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).

  • BSG, 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung (hier: Petö-Methode) -

    Auszug aus BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 7/06 R
    Der GBA hat nach § 92 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 SGB V ua die Verpflichtung, den "Katalog verordnungsfähiger Heilmittel" abschließend festzulegen, und seine Richtlinien sind gemäß § 138 SGB V Voraussetzung dafür, dass neue Heilmittel in der vertragsärztlichen Versorgung überhaupt verordnet werden dürfen (zum Erlaubnisvorbehalt des § 138 SGB V näher BSG SozR 4-2500 § 18 Nr. 1 RdNr 14).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Sie kann wiederum nach der Wahrnehmung dieser Befugnis durch Abschluss eines Vertrages mit der Annexkompetenz verknüpft sein zu verhindern, dass der wesentliche Vertragsinhalt durch ein Verhalten des Vertragspartners "umgestaltet" wird (vgl BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 3 RdNr 10 f - zur Zulässigkeit einer gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss [GBA] gerichteten Feststellungsklage der Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer wegen einer möglichen Verletzung der Vertragsgestaltungskompetenz aus § 125 Abs. 1 SGB V durch den Erlass von Heilmittelrichtlichtlinien [Heilmittel-RL]; BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 3 RdNr 13 ff - zur Zulässigkeit einer gegen den GBA gerichteten Feststellungsklage der Spitzenorganisationen der Pflegedienste wegen einer möglichen Verletzung der Vertragsgestaltungskompetenz aus § 132a SGB V durch den Erlass von Richtlinien über die Verordnung häuslicher Krankenpflege).

    So begründet die Vertragskompetenz der Verbände zum Abschluss von Rahmenverträgen zwar nicht das Recht, den KKn zu untersagen, auch mit anderen Leistungserbringern (Apothekern) eine Vereinbarung über die Abgabe orthopädischer Hilfsmittel abzuschließen (so BSGE 89, 24, 27 ff = SozR 3-2500 § 69 Nr. 1 § 54 ff - zu den Verbänden der Orthopädietechniker im Verhältnis zu den Apothekern), jedoch kann das Vertragsgestaltungsrecht durch untergesetzliche Normen - wie etwa die Richtlinien des GBA - verletzt sein (BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 3 RdNr 17; BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 3 RdNr 10 f).

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 18/11 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung -

    Der Schutz durch die Frequenzvorgaben, den das BSG im Urteil vom 29.11.2006 herausgestellt habe (B 6 KA 7/06 R - SozR 4-2500 § 125 Nr. 3) , müsse auch für die Gesamtheit seiner RL-konformen Verordnungen gelten.

    aa) In den Heilmittel-RL kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), wie der Senat in seinem Urteil vom 29.11.2006 ausgeführt hat, nähere Vorgaben zum Vorgehen des Therapeuten formulieren (BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 3 RdNr 18 ff) .

    cc) Mit einer solchen Vergleichsprüfung wird - entgegen der Ansicht des Klägers und der Beigeladenen zu 1. - nicht die Schutzwirkung der Heilmittel-RL unterlaufen, wie auch der Senat sie im Urteil vom 29.11.2006 anerkannt hat (BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 3 RdNr 18 ff, 22; vgl auch BSG vom 13.9.2011 - B 1 KR 23/10 R - BSGE 109, 116 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 7, RdNr 11 und 13) .

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.02.2015 - L 5 KR 10/15

    Krankenversicherung - Rechtswidrigkeit der Beschränkung der podologischen

    Dies folgt aus der zitierten Gesetzeslage nach §§ 32 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, Abs. 6 Nr. 1 SGB V und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BSG (speziell zu den Heilmittelrichtlinien im Urteil vom 29. November 2006 - B 6 KA 7/06 R - = SozR 4-2500 § 125 Nr. 3).
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/09 R

    Rechtsweg bei Streitverfahren von Trägerorganisationen des Gemeinsamen

    Diese Voraussetzung hat der Senat für Konstellationen entwickelt, in denen Institutionen, die nicht - auch nicht über von ihnen "benannte" Mitglieder (§ 91 Abs. 2 Satz 1 SGB V) - an dem Erlass der Richtlinien im G-BA beteiligt sind, unmittelbar gegen solche Richtlinien vorgegangen sind (zB in BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 3 die Spitzenorganisation der Pflegedienste, in BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5 ein Arzneimittelhersteller und in BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 3 eine Spitzenorganisation von Heilmittelverbänden) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2021 - L 28 KR 329/20

    AMNOG-Verfahren - Nutzenbewertung - Erstattungsvereinbarung - Schiedsspruch -

    Mit dieser Befugnis sowohl der an der Vereinbarung Beteiligten als auch im Falle des Scheiterns einer solchen nachfolgend der Schiedsstelle geht nach Auffassung des Senats die entsprechende Gestaltungsbefugnis hinsichtlich der mit der Erstattungsvereinbarung in unmittelbaren Zusammenhang stehenden, nicht konsentierten Vertragsbestandteile einher (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 4/09 R - juris Rn. 15 zur Annexkompetenz in Bezug auf die Gestaltungsbefugnis der Verbände der Heilmittelerbringer nach § 135 Abs. 2 SGB V darauf, zu verhindern, dass der wesentliche Vertragsinhalt durch ein Verhalten des Vertragspartners "umgestaltet" wird; BSG, Urteil vom 29. November 2006 - B 6 KA 7/06 R - juris Rn. 10 ff. zu Umfang der Vertragsgestaltungskompetenz des GBA aus § 125 Abs. 1 SGB V durch den Erlass von Heilmittelrichtlichtlinien wegen des nach der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit, BT-Drucks. 13/7264, S. 68 "engen sachlichen Zusammenhangs zwischen den Rahmenempfehlungen nach dieser Vorschrift und den Heilmittel-RL des Bundesausschusses" m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 10.12.2014 - L 8 KA 15/13

    Arzneikostenregress bei Verstoß gegen Therapiehinweise des Gemeinsamen

    Den immer detaillierteren Vorgaben des Gesetzgebers zum Erlass der AMR liegt die Erfahrung zugrunde, dass es angesichts der Unübersichtlichkeit des Arzneimittelmarktes und der besonderen Bedeutung, die einem sparsamen Einsatz der für die Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln aufgewandten Finanzmittel zukommt, nicht ausreicht, an die Verantwortung des einzelnen Vertragsarztes für die von ihm getätigten Verordnungen zu appellieren (BSG, Urteil vom 29.11.2006 - B 6 KA 7/06 R - juris RdNr. 21 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 3).

    Denn auch die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung kann nicht ohne klare untergesetzliche Maßgaben allein über die auf den einzelnen Vertragsarzt ausgerichtete Wirtschaftlichkeitsprüfung realisiert werden (vgl. BSG, Urteil vom 29.11.2006 - B 6 KA 7/06 R - juris RdNr. 22 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 3).

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 30/09 R

    Klagebefugnis der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als Trägerorganisation des

    Diese Voraussetzung hat der Senat für Konstellationen entwickelt, in denen Institutionen, die nicht - auch nicht über von ihnen "benannte" Mitglieder (§ 91 Abs. 2 Satz 1 SGB V) - an dem Erlass der Richtlinien im G-BA beteiligt sind, unmittelbar gegen solche Richtlinien vorgegangen sind (zB in BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 3 die Spitzenorganisation der Pflegedienste, in BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5 ein Arzneimittelhersteller und in BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 3 eine Spitzenorganisation von Heilmittelverbänden) .
  • SG Stuttgart, 13.12.2006 - S 10 KR 6018/05

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - keine Verpflichtung zur

    Zudem handelt es sich, wie bereits aus dem Wortlaut zu ersehen ist, lediglich um Empfehlungen, die zumindest für die erkennende Kammer rechtlich unverbindlich sind (vgl. BSG, Terminsbericht 62/06 zur Sitzung am 29.11.2006 im Verfahren B 6 KA 7/06 R; Knittel in Krauskopf, Kommentar zur Krankenversicherung, Loseblattsammlung, § 125 SGB V Rz. 2f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.03.2011 - L 5 KR 3136/09
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes anerkannt (Urteile vom 31.05.2006 - B 6 KA 69/04 R, 29.11.2006 - B 6 KA 7/06 R sowie zuletzt Urt. v. 03.02.2010 - B 6 KA 31/09 R), dass vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V errichtete Institutionen, denen durch das Gesetz eigene Aufgaben, Befugnisse und Pflichten auferlegt sind, Entscheidungen gerichtlich angreifen und ggf. Rechtsmittel einlegen dürfen, soweit sie sich durch die Entscheidungen etwa der Aufsichtsbehörden oder - wie hier - einer Schiedsstelle bezüglich des ihnen übertragenen originären Verantwortungsbereichs in eigenen Rechten verletzt glauben.
  • SG Düsseldorf, 15.08.2018 - S 2 KA 27/17

    Festsetzung eines Regress durch die Gremien der Wirtschaftlichkeitsprüfung wegen

    Vorgaben zur Anwendungsfrequenz eines Heilmittels rechnen zum Kernbereich von Regelungen zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Versorgung mit dem entsprechenden Behandlungsverfahren (BSG, Urteil vom 29.11.2006 - B 6 KA 7/06 R - vgl. auch BSG, Urteil vom 12.11.2013 - B 1 KR 27/12 R - zur Leistungsverpflichtung der Krankenkassen nach den Heilmittel-Richtlinien).
  • BSG, 12.08.2010 - B 3 KR 3/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 2/18
  • VG Ansbach, 09.07.2008 - AN 9 K 07.03319

    Prüfungsfreie beschränkte Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2022 - L 3 KA 2/18
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 1 KR 449/11

    Krankenversicherung

  • VG Ansbach, 09.07.2008 - AN 9 K 08.00413

    Prüfungsfreie beschränkte Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten

  • SG Düsseldorf, 05.03.2008 - S 2 KA 62/07

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 4791/11
  • VG Ansbach, 09.07.2008 - AN 9 K 08.00410

    Prüfungsfreie beschränkte Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten

  • BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 36/22 B
  • SG Düsseldorf, 18.05.2011 - S 2 KA 231/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2014 - L 3 KA 82/11
  • SG Stuttgart, 30.04.2009 - S 10 KR 6604/06

    Vergütung von physiotherapeutischen Leistungen ; Heilmittel-Behandlungsvertrag

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