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   BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R   

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BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R (https://dejure.org/2005,2059)
BSG, Entscheidung vom 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R (https://dejure.org/2005,2059)
BSG, Entscheidung vom 01. September 2005 - B 3 KR 3/04 R (https://dejure.org/2005,2059)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur Erbringung von besonderen ambulanten medizinischen Rehabilitationsleistungen im orthopädisch-traumatologischen Bereich; Bestehen des Charakters einer ambulanten wohnortnahen Rehabilitationseinrichtung; Zulässigkeit eines Feststellungsantrages; ...

  • Judicialis

    SGB V § 11 Abs 2; ; SGB V § ... 43; ; SGB V § 92 Abs 1 S 2 Nr 8; ; SGB V § 107 Abs 2 Nr 2; ; SGB V § 109 Abs 1; ; SGB V § 111 Abs 1; ; SGB V § 111a S 2; ; SGB V § 111b S 2; ; SGB V F. 22.12.1999 § 40 Abs 1; ; SGB V F. 22.12.1999 § 69 S 3; ; RehabRL § 4 Abs 2; ; SGG § 55 Abs 1; ; GG Art 12 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ambulante orthopädisch-traumatologische Rehabilitation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 485
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 12/99 R

    Teilstationäre Leistungserbringung ist ambulante Rehabilitation im

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R
    Im November 2000 beantragte der Kläger unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 5. Juli 2000 - B 3 KR 12/99 R - (BSGE 87, 14 = SozR 3-2500 § 40 Nr. 3) die Zulassung zur Abgabe von AOTR-Leistungen.

    Erst zum 1. Januar 2000 hat der Gesetzgeber in § 40 Abs. 1 SGB V eine Rechtsgrundlage für den Anspruch auf ambulante (einschließlich teilstationäre) Rehabilitationsmaßnahmen geschaffen, die im Leistungserbringerrecht indes keine Entsprechung gefunden hat, weshalb die Zulassung von wohnortnahen Einrichtungen seit diesem Zeitpunkt in entsprechender verfassungskonformer Anwendung der bestehenden Grundsätze des Leistungserbringerrechts durch Verwaltungsakt zu geschehen hat (vgl dazu BSGE 87, 14, 22 = SozR 3-2500 § 40 Nr. 3 S 12).

    Maßgeblich für die vorliegende kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (Klageantrag 1 b) ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung vor dem Revisionsgericht; dies gilt umso mehr, als eine Zulassungsentscheidung statusbegründenden Charakter hat und nur für die Zukunft wirkt (BSGE 87, 14, 17 = SozR 3-2500 § 40 Nr. 3 S 6 - jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Was dabei unter "wohnortnahen Einrichtungen" zu verstehen ist und wie deren Zulassung zu erfolgen hat, ist im Gesetz nicht geregelt; diese Lücke ist deshalb in entsprechender verfassungskonformer Anwendung der bestehenden Grundsätze des Leistungserbringerrechts zu schließen (BSGE 87, 14, 22 = SozR 3-2500 § 40 Nr. 3 S 12).

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95

    Anspruch eines Nicht-Plankrankenhauses auf Abschluß eines Versorgungsvertrages

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R
    Der Senat hat zwar in anderem Zusammenhang entschieden, dass die Anfechtungsklage die richtige Klageart ist, wenn es nämlich um die Kündigung eines Krankenhaus-Versorgungsvertrages iS des § 109 SGB V geht, weil es sich insoweit um einen öffentlich-rechtlichen statusbegründenden Vertrag handelt, der auf einem Über- und Unterordnungsverhältnis beruht und bei dem jede Entscheidung über die Zulassung einen Verwaltungsakt darstellt (BSGE 78, 233, 235 f = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 S 3 und BSGE 82, 261, 262 f = SozR 3-2500 § 110 Nr. 2 S 3 - jew mwN).

    Dies steht der Zulässigkeit der Klage hier jedoch aus Gründen der Verfahrensökonomie ausnahmsweise nicht entgegen, denn Widerspruchsstellen und Klagegegner sind identisch und von einer Nachholung des Vorverfahrens wäre nicht zu erwarten, dass damit das Klageverfahren entbehrlich würde (BSGE 78, 233, 237 f = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 S 5 f und BSGE 82, 261, 263 = SozR 3-2500 § 110 Nr. 2 S 3 - jeweils unter Hinweis auf BSG SozR 1500 § 78 Nr. 8 und 15).

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/98 R

    Privatklinik - Kündigung - Versorgungsvertrag - Nichtauslastung - Krankenhausbett

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R
    Der Senat hat zwar in anderem Zusammenhang entschieden, dass die Anfechtungsklage die richtige Klageart ist, wenn es nämlich um die Kündigung eines Krankenhaus-Versorgungsvertrages iS des § 109 SGB V geht, weil es sich insoweit um einen öffentlich-rechtlichen statusbegründenden Vertrag handelt, der auf einem Über- und Unterordnungsverhältnis beruht und bei dem jede Entscheidung über die Zulassung einen Verwaltungsakt darstellt (BSGE 78, 233, 235 f = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 S 3 und BSGE 82, 261, 262 f = SozR 3-2500 § 110 Nr. 2 S 3 - jew mwN).

    Dies steht der Zulässigkeit der Klage hier jedoch aus Gründen der Verfahrensökonomie ausnahmsweise nicht entgegen, denn Widerspruchsstellen und Klagegegner sind identisch und von einer Nachholung des Vorverfahrens wäre nicht zu erwarten, dass damit das Klageverfahren entbehrlich würde (BSGE 78, 233, 237 f = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 S 5 f und BSGE 82, 261, 263 = SozR 3-2500 § 110 Nr. 2 S 3 - jeweils unter Hinweis auf BSG SozR 1500 § 78 Nr. 8 und 15).

  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R
    Solche Berufsausübungsbeschränkungen sind zulässig, wenn sie durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls legitimiert sind (vgl BVerfGE 70, 1, 28; 78, 155, 162; 103, 1, 10).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R
    Solche Berufsausübungsbeschränkungen sind zulässig, wenn sie durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls legitimiert sind (vgl BVerfGE 70, 1, 28; 78, 155, 162; 103, 1, 10).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R
    Solche Berufsausübungsbeschränkungen sind zulässig, wenn sie durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls legitimiert sind (vgl BVerfGE 70, 1, 28; 78, 155, 162; 103, 1, 10).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R
    Der Gesetzgeber darf dabei Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit in den Vordergrund stellen (BVerfGE 77, 308, 332) und besitzt hinsichtlich der Festlegung sozialpolitischer Ziele einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 81, 156, 189).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R
    Der Gesetzgeber darf dabei Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit in den Vordergrund stellen (BVerfGE 77, 308, 332) und besitzt hinsichtlich der Festlegung sozialpolitischer Ziele einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 81, 156, 189).
  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen nach

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R
    Trotz dieser Gesetzesänderung bleiben nach § 69 Satz 3 SGB V die Vorschriften des Zivilrechts aber gleichwohl weiterhin entsprechend anwendbar, soweit sie mit den Vorgaben des § 70 SGB V und den übrigen Aufgaben und Pflichten der Beteiligten nach dem Vierten Kapitel SGB V vereinbar sind (BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 1).
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R
    Mit der Neufassung des § 69 SGB V durch Art. 1 Nr. 26 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV - Gesundheitsreformgesetz) ab dem Jahr 2000 vom 22. Dezember 1999 (BGBl I 2626) stellte der Gesetzgeber jedoch klar, dass die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und der Leistungserbringer in Zukunft insgesamt nur noch nach öffentlichem Recht zu bewerten sein sollen (vgl BSGE 89, 24, 32 = SozR 3-2500 § 69 Nr. 1).
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 15/00 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung - Auslaufen einer

  • BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88

    Marktbeherrschende Stellung - Preise - Rechtsweg - Heilmittel

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

  • BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 23/09 R

    Rehabilitationsträger - Erbringung von Rehabilitationsleistungen von Amts wegen -

    Von dieser Rehaspezifischen Zielrichtung geht - entgegen der Auffassung der Vorinstanz - ebenfalls die Rechtsprechung des 3. Senats des BSG aus (SozR 4-2500 § 40 Nr. 2).

    Der 3. Senat hat zu Recht hierbei auch die"Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen der medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-RL)" vom 16.3.2004 (BAnz 2004 Nr. 63, S 6769) einbezogen und betont, dass der Gesetzgeber in § 107 Abs. 2 Nr. 2 SGB V sowohl für stationäre als auch für ambulante Reha-Einrichtungen vorsieht, dass diese Einrichtungen fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung stehen und ein ganzheitliches Gesundheitskonzept verfolgen müssen (BSG SozR 4-2500 § 40 Nr. 2 RdNr 25; ebenso erkennender 1. Senat in BSGE 98, 277 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 4, jeweils RdNr 16 ff, 18).

  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 37/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtigkeitsfeststellungsklage - Statthaftigkeit

    Ist eine solche Gestaltungsklage zulässig, kann regelmäßig nicht stattdessen eine Feststellungsklage erhoben werden (BSG Urteil vom 9.10.1984 - 12 RK 18/83 - BSGE 57, 184, 186 = SozR 2200 § 385 Nr. 10 S 40; BSG Urteil vom 16.3.1978 - 11 RK 9/77 - BSGE 46, 81, 84 = SozR 5420 § 3 Nr. 7 S 10 f; BSG Urteil vom 25.4.1984 - 8 RK 30/83 - BSGE 56, 255 = SozR 1500 § 55 Nr. 23; BSG Urteil vom 1.9.2005 - B 3 KR 3/04 R - SozR 4-2500 § 40 Nr. 2).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im

    c) Es bedarf hier keiner Überprüfung, ob die Ersatzvornahme rechtswidrig in das Selbstverwaltungsrecht des GBA eingegriffen hat (zur Konzeption und Verfassungsmäßigkeit vgl BSGE 78, 70 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6 - Methadon; BSGE 81, 73 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 7; BSG SozR 4-2500 § 40 Nr. 2; BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, jeweils RdNr 28; 58 ff - Therapiehinweise; BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 12 RdNr 14 - LITT; s auch die Zusammenfassung der BSG-Rechtsprechung bei Engelmann, MedR 2006, 245, 248).
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