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   BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 39/02 R   

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https://dejure.org/2004,2427
BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 39/02 R (https://dejure.org/2004,2427)
BSG, Entscheidung vom 13.07.2004 - B 1 KR 39/02 R (https://dejure.org/2004,2427)
BSG, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - B 1 KR 39/02 R (https://dejure.org/2004,2427)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Krankengeld; Bindungswirkung einer ursprünglichen Krankengeldbewilligung; Versicherungsschutz mit Krankengeldanspruch eines freiwillig Versicherten; Möglichkeit des Ausschlusses des Anspruchs auf Krankengeld oder die Festlegung eines späteren ...

  • Judicialis

    SGB V § 44 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines freiwillig Versicherten auf Krankengeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Nach Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit kein Krankengeld mehr

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 39/02 R
    Schließlich hat der Senat § 19 Abs. 1 SGB V zur Begründung dafür herangezogen, dass das aktuelle Versicherungsverhältnis maßgebend ist, wenn auf eine bestimmte Tätigkeit abgestellt werden muss, um die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten beurteilen zu können (BSGE 90, 72, 76 f = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 33; ebenso BSG, Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 30/02 R, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Diese Sichtweise steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats zu der Anspruchsvoraussetzung der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach § 46 Satz 1 SGB V (Urteil vom 19. September 2002 - B 1 KR 11/02 R - BSGE 90, 72, 81 ff = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 39 ff).

    Der Senat hat § 48 Abs. 2 SGB V mit als Begründung dafür herangezogen, dass die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit vom versicherungsrechtlichen Status des Versicherten im Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung abhängt (BSGE 90, 72, 75 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 32).

    Zur angeblichen Benachteiligung des Versicherten, der seine Erwerbstätigkeit über das zumutbare Maß hinaus aufrechterhält, hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang Stellung genommen (BSGE 90, 72, 81 f = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 39 f); im Übrigen ist es nicht überzeugender, den bei Änderungen des Versichertenstatus in jedem Fall erforderlichen Stichtag statt auf den Zeitpunkt des Zahlungsbeginns auf denjenigen der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu beziehen.

  • BSG, 07.05.2002 - B 1 KR 24/01 R

    Krankengeld - nachgehender Leistungsanspruch - nachwirkender Versicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 39/02 R
    Dasselbe Verständnis liegt der Anwendung von § 19 Abs. 2 SGB V auf diejenigen Versicherten zu Grunde, die aus der Arbeitnehmerversicherung ausscheiden und danach nur noch gemäß § 10 SGB V als Familienangehörige versichert sind (BSGE 89, 254, 255 ff = SozR 3-2500 § 19 Nr. 5 S 23 ff).
  • BSG, 08.12.1992 - 1 RK 8/92

    Krankengeld - Meldepflicht - Dauer - Wegen derselben Krankheit - Begriff -

    Auszug aus BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 39/02 R
    Danach ist das Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs zu Beginn des zweiten Dreijahreszeitraums trotz Fehlens einer aktuellen Krankengeldberechtigung möglich, wenn die durchgehende Arbeitsunfähigkeit des Versicherten auf einer neuen und nicht auf derselben Krankheit beruht, deretwegen er bereits in der ersten Blockfrist 78 Wochen lang Krankengeld bezogen hatte, weil dann die in § 48 Abs. 2 SGB V festgelegten besonderen Anspruchsvoraussetzungen unanwendbar sind (BSGE 71, 290, 293 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 3 S 16).
  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 1/00 R

    Behinderter - Werkstatt für Behinderte - Eingliederungshilfe - Arbeitsbereich -

    Auszug aus BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 39/02 R
    Ob der Anspruch des Klägers unter diesen Umständen ebenfalls mit Blick auf die Rechtsprechung des Senats zur Bedeutung der Entgeltersatzfunktion des Krankengeldes scheitern müsste (dazu BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8 S 19 f; Senatsurteil vom 30. März 2004 - B 1 KR 32/02 R = BSGE 92, 260 RdNr 6 ff = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1) oder ob umgekehrt zu entscheiden wäre, wenn ein zunächst nicht krankengeldberechtigter Versicherter durch Arbeitsunfähigkeit an einer beabsichtigten Erwerbstätigkeit gehindert wird, hat der Senat im jetzigen Fall nicht zu befinden.
  • BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R

    Krankengeldhöhe - freiwillig Versicherter - hauptberuflich selbstständig

    Auszug aus BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 39/02 R
    Ob der Anspruch des Klägers unter diesen Umständen ebenfalls mit Blick auf die Rechtsprechung des Senats zur Bedeutung der Entgeltersatzfunktion des Krankengeldes scheitern müsste (dazu BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8 S 19 f; Senatsurteil vom 30. März 2004 - B 1 KR 32/02 R = BSGE 92, 260 RdNr 6 ff = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1) oder ob umgekehrt zu entscheiden wäre, wenn ein zunächst nicht krankengeldberechtigter Versicherter durch Arbeitsunfähigkeit an einer beabsichtigten Erwerbstätigkeit gehindert wird, hat der Senat im jetzigen Fall nicht zu befinden.
  • BSG, 26.11.1991 - 3 RK 25/90

    Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs vor dem Inkrafttreten des § 48 Abs. 2 SGB

    Auszug aus BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 39/02 R
    Die damit getroffene Entscheidung erstreckt sich vielmehr von vornherein jeweils nur auf die Dauer der vom Arzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit (BSGE 70, 31, 32 f = SozR 3-2500 § 48 Nr. 1 S 2), sodass es auf das Vorliegen der in §§ 45, 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch festgelegten Voraussetzungen für die Aufhebung verbindlicher Leistungsbewilligungen nicht ankommt.
  • BSG, 31.01.1995 - 1 RK 1/94

    Krankenversicherung - Freiwillige Krankenversicherung - Kinderpflegekrankengeld

    Auszug aus BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 39/02 R
    Parallelen zur Situation pflichtversicherter Arbeitnehmer haben wegen der größeren Dispositionsfreiheit und der typischerweise geringeren Schutzbedürftigkeit von freiwillig versicherten Selbstständigen regelmäßig nur geringe Aussagekraft (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 45 Nr. 1 S 6 mwN).
  • BSG, 28.04.1981 - 3 RK 12/80

    Krankengeldanspruch - Wiederaufleben eines Anspruchs - Umwandlung des

    Auszug aus BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 39/02 R
    Denn nach halbjähriger Unterbrechung der ursprünglich den Anspruch auslösenden Arbeitsunfähigkeit war die Wiederaufnahme der Krankengeldgewährung ausgeschlossen, wenn nur noch eine Mitgliedschaft ohne Krankengeldberechtigung bestand (BSGE 51, 287, 289 ff = SozR 2200 § 183 Nr. 36 S 98 ff; BSG USK 87139).
  • BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 26/00 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Fallpauschale - Kassenwechsel -

    Auszug aus BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 39/02 R
    Diese Vorschrift ist auf Statusänderungen des Versicherten entsprechend anzuwenden, wie der Senat bereits für den Fall entschieden hat, dass der Versicherte seine Krankenkasse wechselt und infolgedessen gleichzeitig mit dem Ende der alten eine neue Mitgliedschaft begründet (BSGE 89, 86, 87 f = SozR 3-2500 § 19 Nr. 4 S 18 f).
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 30/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - besondere versicherungsrechtlichen

    Auszug aus BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 39/02 R
    Schließlich hat der Senat § 19 Abs. 1 SGB V zur Begründung dafür herangezogen, dass das aktuelle Versicherungsverhältnis maßgebend ist, wenn auf eine bestimmte Tätigkeit abgestellt werden muss, um die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten beurteilen zu können (BSGE 90, 72, 76 f = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 33; ebenso BSG, Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 30/02 R, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 28.11.1979 - 3 RK 90/78

    Wiederholte Erkrankung - Arbeitsunfähigkeit - Auflebung eines

  • BSG, 05.10.1977 - 3 RK 35/75
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Hat der Arzt dem Versicherten für eine bestimmte Zeit Arbeitsunfähigkeit attestiert und gewährt die Krankenkasse auf Grund einer solchen Bescheinigung Krg, kann der Versicherte deshalb davon ausgehen, dass er für diese Zeit Anspruch auf Krg hat, soweit die Krankenkasse ihm gegenüber nichts anderes zum Ausdruck bringt (vgl ua Senat, BSGE 70, 31, 32 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 1 S 2; Senat, SozR 4-2500 § 44 Nr. 2 S 6; Senat, Urteil vom 22. März 2005 - B 1 KR 22/04 R - unter II 3e).
  • BSG, 25.10.2018 - B 3 KR 23/17 R

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    b) Erfolgt - wie hier - eine abschnittsweise AU -Feststellung und Krg -Zahlung, ist darin regelmäßig die Entscheidung der KK zu sehen, dass dem Versicherten ein Krg -Anspruch für die Zeit der vom Vertragsarzt bestätigten AU zusteht, dh dass ein Verwaltungsakt über die zeitlich befristete Bewilligung von Krg ergangen ist, soweit die KK dem Versicherten gegenüber nichts Gegenteiliges zum Ausdruck bringt ( vgl BSGE 94, 247 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 6, RdNr 22 unter Hinweis auf BSGE 70, 31, 32 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 1 S 2 und BSG SozR 4-2500 § 44 Nr. 2) .

    Bringt der Versicherte keine weiteren AU -Bescheinigungen bei, endet der Anspruch auf Krg mit Ablauf des zuletzt bescheinigten AU -Zeitraums, ohne dass es eines Entziehungsbescheides nach § 48 SGB X bedarf ( vgl bereits BSG SozR 2200 § 182 Nr. 103 S 220; zur Rechtslage unter Geltung des SGB V vgl BSGE 94, 247 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 6, RdNr 23 unter Hinweis auf BSG SozR 4-2500 § 44 Nr. 2) .

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Antrag nach Aufforderung zur Antragstellung

    Nur eine Einstellung bewilligter Krg-Zahlung vor Ablauf des vom Arzt festgestellten "Endzeitpunktes" der AU setzt die Aufhebung des Bewilligungsbescheides nach Maßgabe des § 48 SGB X voraus (BSGE 94, 247 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 6, RdNr 30 mwN; BSG SozR 4-2500 § 44 Nr. 2) .
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