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   BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R   

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https://dejure.org/2004,494
BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R (https://dejure.org/2004,494)
BSG, Entscheidung vom 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R (https://dejure.org/2004,494)
BSG, Entscheidung vom 30. März 2004 - B 1 KR 32/02 R (https://dejure.org/2004,494)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankengeldhöhe - freiwillig Versicherter - hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger - Beitragsbemessung - Mindesteinkommen - Mindestbetrag - Einkommensersatz - Lohnersatzfunktion

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankengeldhöhe - freiwillig Versicherter - hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger - Beitragsbemessung - Mindesteinkommen - Mindestbetrag - Einkommensersatz - Lohnersatzfunktion - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe des Krankengeldes bei einem selbständig Erwerbstätigen; Freiwillige Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung; Regelentgelt bei Selbstständigen; Berechnung nach dem der Beitragsberechnung zu Grunde gelegten fiktiven Mindesteinkommen oder nach dem ...

  • Judicialis

    SGB V § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Krankengeldes bei Selbständigen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Berechnung des Krankengeldes von Selbstständigen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 30.3.2004)

    Selbstständige: Geringes Einkommen führt zu geringem Krankengeld // freiwillig versicherter Einzelunternehmer abgewiesen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 92, 260
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 1/00 R

    Behinderter - Werkstatt für Behinderte - Eingliederungshilfe - Arbeitsbereich -

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R
    Der aufgezeigte Grundsatz hat auch insoweit Ausdruck im Gesetz gefunden, als § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB V diejenigen Versichertengruppen pauschal vom Anspruch auf Krankengeld ausschließt, die mangels einer entgeltlichen Tätigkeit im Falle der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig kein Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen einbüßen (zum Ganzen BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8 S 19 f).

    Denn bereits darin wird unter Hinweis auf vorangegangene Rechtsprechung (BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8 S 19) betont, dass die Bindung des Krankengeldes an das Lohnersatzprinzip allenfalls bei der Frage des Anspruchsgrundes und nicht bei der Bestimmung der Leistungshöhe in den Hintergrund treten könne; trotz dieser Lockerung der Entgeltersatzfunktion führe ein völliges Fehlen von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit in jedem Fall zum Ausschluss des Krankengeldanspruchs.

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R
    Sie soll außerdem vermeiden, dass Selbstständige deshalb ungerechtfertigt begünstigt werden, weil die Beitragsbemessung bei ihnen nicht wie bei anderen Versicherten am Bruttoeinkommen, sondern an dem um die Betriebsausgaben bereinigten Gewinn aus selbstständiger Erwerbstätigkeit anknüpfen kann (BSGE 79, 133, 142 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27 S 107 f; BVerfGE 103, 392, 398 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 39 S 194).

    Dieser Aspekt wird bei selbstständig Erwerbstätigen noch durch die Überlegung verstärkt, dass bei zu niedrig bemessenen Beiträgen das Unternehmerrisiko partiell auf die Solidargemeinschaft überwälzt würde (BVerfGE 103, 392, 399 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 39 S 194 f).

  • BSG, 07.05.2002 - B 1 KR 24/01 R

    Krankengeld - nachgehender Leistungsanspruch - nachwirkender Versicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R
    Der Senat habe entschieden, dass der Anspruch auf Krankengeld nicht voraussetze, dass der Versicherte ohne die Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt oder Arbeitsersatzeinkommen erzielt hätte (BSGE 89, 254 = SozR 3-2500 § 19 Nr. 5).

    Diesem Ergebnis lässt sich nicht mit Erfolg entgegenhalten, der Senat habe im Urteil vom 7. Mai 2002 einen Anspruch auf Krankengeld bejaht, obwohl der Versicherte dadurch finanziell besser gestellt worden sei als er ohne die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit gestanden hätte (BSGE 89, 254, 258 f = SozR 3-2500 § 19 Nr. 5 S 26 ff).

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R
    Das BVerfG hat im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um die leistungs- und beitragsrechtliche Behandlung einmaliger Lohnzahlungen den Grundsatz aufgestellt, dass gleich hohe Beiträge keine unterschiedlich hohen Ansprüche auf Krankengeld begründen dürfen (BVerfGE 92, 53 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6).

    In der erwähnten Entscheidung hat das BVerfG jedoch ebenfalls ausgesprochen, dass der Versicherte durch die Berechnung von Lohnersatzleistungen nicht besser gestellt werden darf, als er ohne Eintritt des Versicherungsfalls stünde (BVerfGE 92, 53, 72 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6 S 21 f).

  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R
    Die zum 1. Januar 1993 eingeführte besondere Mindesteinnahmen-Grenze für freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige beruht im Verhältnis zu den Pflichtversicherten auf demselben Grundgedanken wie diejenige für die übrigen freiwillig Versicherten (BSGE 79, 133, 141 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27 S 106).

    Sie soll außerdem vermeiden, dass Selbstständige deshalb ungerechtfertigt begünstigt werden, weil die Beitragsbemessung bei ihnen nicht wie bei anderen Versicherten am Bruttoeinkommen, sondern an dem um die Betriebsausgaben bereinigten Gewinn aus selbstständiger Erwerbstätigkeit anknüpfen kann (BSGE 79, 133, 142 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27 S 107 f; BVerfGE 103, 392, 398 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 39 S 194).

  • BGH, 15.05.2002 - IV ZR 100/01

    Erlöschen einer Krankentagegeldversicherung durch Kündigung des

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R
    Obwohl der rechtliche Gesichtspunkt der "Summenversicherung" bzw der Privatautonomie diese Beschränkung insbesondere im Versicherungsfall in den Hintergrund drängt (vgl BGH LM VVG § 178a Nr. 1 = VersR 2001, 1100 sowie BGH VersR 2002, 881 = NJW-RR 2002, 1179; dazu auch Prölss/Martin, VVG 26. Aufl 1998, § 4 MB/KT RdNr 2*), bestätigt selbst dieser Befund die Rechtfertigung für die in der gesetzlichen Krankenversicherung besonders betonte Entgeltersatzfunktion des Krankengeldes.
  • BGH, 04.07.2001 - IV ZR 307/00

    Ausgestaltung der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R
    Obwohl der rechtliche Gesichtspunkt der "Summenversicherung" bzw der Privatautonomie diese Beschränkung insbesondere im Versicherungsfall in den Hintergrund drängt (vgl BGH LM VVG § 178a Nr. 1 = VersR 2001, 1100 sowie BGH VersR 2002, 881 = NJW-RR 2002, 1179; dazu auch Prölss/Martin, VVG 26. Aufl 1998, § 4 MB/KT RdNr 2*), bestätigt selbst dieser Befund die Rechtfertigung für die in der gesetzlichen Krankenversicherung besonders betonte Entgeltersatzfunktion des Krankengeldes.
  • BSG, 15.09.1992 - 12 RK 51/91

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Mindesteinnahmegrenze - Freiwillig

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R
    Demzufolge war die satzungsrechtliche Festlegung von Mindesteinnahmen zur Beitragsbemessung bei freiwillig versicherten Selbstständigen nicht mit § 240 SGB V in der bis zum 1. Januar 1993 geltenden Fassung vereinbar (BSGE 71, 137 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9 mwN zur früheren Rspr ua das oben bereits zitierte Urteil BSG SozR 2200 § 180 Nr. 11).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R
    Das beitragsrechtlich maßgebliche Mindesteinkommen für alle freiwillig Versicherten nach § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V soll mit der darauf beruhenden Mindestbeitragshöhe verhindern, dass sich freiwillige Kassenmitglieder mit geringen Einkünften zu Lasten der Solidargemeinschaft der Pflichtversicherten Krankenversicherungsschutz zu unangemessen niedrigen Beiträgen verschaffen können (vgl BT-Drucks 8/338 S 60 zu § 180 Abs. 4 RVO in der Fassung des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes vom 27. Juni 1977 - BGBl I 1069; dazu: BSGE 52, 32, 33 = SozR 2200 § 385 Nr. 5 S 14; zur Verdoppelung des Mindestbeitrags ab dem 1. Januar 1989 und ihrer verfassungsrechtlichen Beurteilung: BSGE 70, 13, 19 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 S 15 f; BSG SozR 3-1300 § 40 Nr. 2; BVerfG SozR 3-1300 § 40 Nr. 3).
  • BVerfG, 19.12.1994 - 1 BvR 1688/94

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbeitragshöhe für Krankenkassenbeiträge freiwillig

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R
    Das beitragsrechtlich maßgebliche Mindesteinkommen für alle freiwillig Versicherten nach § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V soll mit der darauf beruhenden Mindestbeitragshöhe verhindern, dass sich freiwillige Kassenmitglieder mit geringen Einkünften zu Lasten der Solidargemeinschaft der Pflichtversicherten Krankenversicherungsschutz zu unangemessen niedrigen Beiträgen verschaffen können (vgl BT-Drucks 8/338 S 60 zu § 180 Abs. 4 RVO in der Fassung des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes vom 27. Juni 1977 - BGBl I 1069; dazu: BSGE 52, 32, 33 = SozR 2200 § 385 Nr. 5 S 14; zur Verdoppelung des Mindestbeitrags ab dem 1. Januar 1989 und ihrer verfassungsrechtlichen Beurteilung: BSGE 70, 13, 19 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 S 15 f; BSG SozR 3-1300 § 40 Nr. 2; BVerfG SozR 3-1300 § 40 Nr. 3).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92

    Beitragsbescheid - Erhöhung - Krankenkasse - Gesetzesverkündung - Verdopplung -

  • BSG, 11.09.1995 - 12 RK 11/95

    Beitragsbemessung der freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen

  • BSG, 26.11.1984 - 12 RK 32/82
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
  • BSG, 22.08.1969 - 3 RK 78/68

    Selbständige - Freiwilliger Versicherungsbeitritt - Beitragsberechnung -

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger

    Krg kann grundsätzlich nur als Ersatz für diejenigen Einkünfte beansprucht werden, die der Versicherte vor Eintritt der AU bzw vor Beginn der stationären Behandlung als Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen hat und die wegen der Erkrankung entfallen (vgl Senat, BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1, jeweils RdNr 6).

    Soweit in früherer Rechtsprechung des Senats ausgeführt wird, ein völliges Fehlen des Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens vor dem Beginn der AU führe in jedem Fall zum Ausschluss des Krg-Anspruchs (vgl etwa Senat BSGE 89, 254, 258 f = SozR 3-2500 § 19 Nr. 5 S 26 ff; BSGE 92, 260, 262 f = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1 S 4, jeweils RdNr 8), beabsichtigte der Senat keinen völligen Ausschluss des Krg-Anspruchs.

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten

    Für die Berechnung des Krankengeldes ist bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen im Sinne einer widerlegbaren Vermutung ein Regelentgelt zu Grunde zu legen, das dem Betrag entspricht, aus dem zuletzt vor Eintritt der AU Beiträge entrichtet worden sind (Abgrenzung zu BSG vom 30.3.2004 - B 1 KR 32/02 R = BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1).

    Zwar hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. März 2004 (B 1 KR 32/02 R, BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1, Leitsatz und RdNr 6 ff) ausgeführt, dass sich das Krg eines freiwillig versicherten hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen nach dem erzielten Arbeitseinkommen und nicht nach dem für die Beitragsbemessung maßgebenden Mindesteinkommen bemisst.

  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R

    Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Höhe des

    Das Krg bemisst sich bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen nach dem erzielten Arbeitseinkommen und nicht nach dem für die Beitragsbemessung maßgebenden Mindesteinkommen (BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1; ebenso Bundessozialgericht , Urteil vom 7.12.2004 - B 1 KR 17/04 R = USK 2004-61) .

    Die Vermutung kann demnach widerlegt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieses Einkommen erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der AU entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (vgl BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, jeweils RdNr 9, in Abgrenzung zu BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1) .

    Wegen der Entgeltersatzfunktion ist die Höhe des Krg dann auf den Ersatz des tatsächlich entfallenen, nach der Referenzmethode zu berechnenden Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens begrenzt (vgl BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1, jeweils RdNr 6 ff).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl zB BSG USK 2004-61; BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1, jeweils RdNr 15 ff).

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