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   BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 55/03 R   

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BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 55/03 R (https://dejure.org/2005,1373)
BSG, Entscheidung vom 23.02.2005 - B 6 KA 55/03 R (https://dejure.org/2005,1373)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 55/03 R (https://dejure.org/2005,1373)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsarzt - Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - Laborleistung - Wirtschaftlichkeitsbonus - Verfassungsmäßigkeit - Notwendigkeit - praxisindividuelle Ausnahmeregelung - mengensteuernde Bewertungsform

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit Laboruntersuchungen - Unterscheidung zwischen analytischen und ärztlichen Leistungen bei der Honorarabrechnung - Anspruch auf Vergütung des so genannten Wirtschaftlichkeitsbonus - Festlegung einheitlicher ...

  • Judicialis

    GG Art 3; ; GG Art 12; ; GG Art 19 Abs 4; ; SGB V § 87 Abs 2; ; SGB V § 87 Abs 2a; ; SGB V § 87 Abs 2b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen und Laborleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 55/03 R
    Diese Steuerungsbefugnis ermöglicht es dem Bewertungsausschuss, durch ergänzende Bewertungsformen wie Komplexgebühren, Gebührenpauschalen, Abstaffelungsregelungen, Budgetierungen und ähnliche mengen- oder fallzahlenbegrenzende Maßnahmen die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung zu fördern und Verteilungseffekte mit dem Ziel einer angemessenen Vergütung der ärztlichen Leistungen herbeizuführen (Urteil des Senats vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen; BSGE 88, 126, 129 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 S 147 f).

    Im Übrigen steht jedoch dem Bewertungsausschuss als Normgeber ein Gestaltungsspielraum zu (dazu zuletzt im Einzelnen: Urteil des Senats vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen; BVerfG , Beschluss vom 22. Oktober 2004 - 1 BvR 528/04 ua - juris; BSGE 89, 259, 264 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 34 S 192).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Bewertungsausschuss seinen Regelungsspielraum überschritten oder seine Bewertungskompetenz missbräuchlich ausgeübt hat, indem er zB eine ärztliche Minderheitsgruppe bei der Honorierung bewusst benachteiligt hat oder sich sonst erkennbar von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl Urteil des Senats vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen; BSGE 88, 126, 133 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 S 152).

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

    Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 55/03 R
    Vielmehr schließt er die Befugnis ein, über die Beschreibung und Bewertung der ärztlichen Verrichtungen das Leistungsverhalten der Ärzte steuernd zu beeinflussen (BSGE 88, 126, 129 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 S 147, mwN; s auch BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 3 RdNr 14).

    Diese Steuerungsbefugnis ermöglicht es dem Bewertungsausschuss, durch ergänzende Bewertungsformen wie Komplexgebühren, Gebührenpauschalen, Abstaffelungsregelungen, Budgetierungen und ähnliche mengen- oder fallzahlenbegrenzende Maßnahmen die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung zu fördern und Verteilungseffekte mit dem Ziel einer angemessenen Vergütung der ärztlichen Leistungen herbeizuführen (Urteil des Senats vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen; BSGE 88, 126, 129 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 S 147 f).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Bewertungsausschuss seinen Regelungsspielraum überschritten oder seine Bewertungskompetenz missbräuchlich ausgeübt hat, indem er zB eine ärztliche Minderheitsgruppe bei der Honorierung bewusst benachteiligt hat oder sich sonst erkennbar von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl Urteil des Senats vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen; BSGE 88, 126, 133 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 S 152).

  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 3/96

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über das Praxisbudget für Basislaborleistungen

    Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 55/03 R
    Jeder Arzt würde ein auf seine spezielle Praxissituation zugeschnittenes Fallzahlkontingent beanspruchen, von dem dann zwangsläufig weder steuernde Effekte noch eine Begrenzung der Laboruntersuchungen ausgehen könnten (vgl BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 15 S 61; BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 102).

    Dabei hat er die ihm generell obliegende Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht (vgl BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 15 S 61 f) nicht missachtet.

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 55/03 R
    Jedoch kann hierauf verzichtet werden, wenn die Beteiligten in die Einbeziehung weiterer Honorarbescheide in ein bereits anhängiges gerichtliches Verfahren einwilligen, sofern die Rechtsbehelfsfristen eingehalten sind (vgl BSGE 78, 98, 103 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 38 f).

    Auch wenn der Bewertungsausschuss damit nicht auf einen numerus clausus von Regelungstechniken festgelegt ist, so hat die Steuerung des Leistungsverhaltens doch immer über die Beschreibung und Bewertung der vertragsärztlichen Leistungen zu erfolgen (vgl BSGE 78, 98, 105 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 41).

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 55/03 R
    Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 55/03 R
    Vielmehr ist ein Normgeber insbesondere bei Massenerscheinungen befugt, zu generalisieren, zu typisieren und zu pauschalieren, ohne allein wegen damit verbundener Härten gegen Verfassungsrecht zu verstoßen (s nur BVerfGE 103, 310, 319, mwN).
  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95

    Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen

    Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 55/03 R
    Eine Pflicht zur generellen Berücksichtigung aller Praxisbesonderheiten besteht von Verfassungs wegen nicht (s dazu bereits BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 61 - zum Praxisbudget für Basislaborleistungen).
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 78/97 R

    Vertragsarzt - Zulassung - zwei Fachgebiete - Festsetzung - einheitliche

    Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 55/03 R
    Jeder Arzt würde ein auf seine spezielle Praxissituation zugeschnittenes Fallzahlkontingent beanspruchen, von dem dann zwangsläufig weder steuernde Effekte noch eine Begrenzung der Laboruntersuchungen ausgehen könnten (vgl BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 15 S 61; BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 102).
  • BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 37/02 R

    Streitverfahren über Gültigkeit einer Regelung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab

    Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 55/03 R
    Vielmehr schließt er die Befugnis ein, über die Beschreibung und Bewertung der ärztlichen Verrichtungen das Leistungsverhalten der Ärzte steuernd zu beeinflussen (BSGE 88, 126, 129 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 S 147, mwN; s auch BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 3 RdNr 14).
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R

    Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung -

    Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 55/03 R
    Ausnahmebestimmungen bei der Neugestaltung von Leistungsbeschreibungen und der Einführung von mengensteuernden Bewertungsformen sind Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und können ua den unvermeidbaren Unsicherheiten bei weit reichenden Neuregelungen im ärztlichen Vergütungsrecht Rechnung tragen (vgl BSGE 87, 112, 113 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 26 S 135 f zu den zum 1. Juli 1996 im EBM-Ä eingeführtenTeilbudgets).
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 33/01 R

    Vertragsarzt - Praxisbudget - Festlegung - bundesdurchschnittliche

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 528/04

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch Kürzung

  • SG Hamburg, 01.08.2001 - S 3 KA 4/00
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der

  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 35/17 R

    Höhe der Vergütung antrags- und genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer

    Der Senat hat die Berücksichtigung der Kostendegression bei steigender Leistungsmenge ebenso gebilligt (vgl SozR 4-2500 § 85 Nr. 73 RdNr 32; s auch Urteil vom 30.11.2016 - B 6 KA 4/16 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 10 RdNr 31) wie eine zusätzliche Vergütung für die wirtschaftliche Erbringung und Veranlassung von Laborleistungen (Wirtschaftlichkeitsboni: BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 9) .
  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 37/17 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Rechtmäßigkeit bzw -widrigkeit des

    Der Senat hat die Berücksichtigung der Kostendegression bei steigender Leistungsmenge ebenso gebilligt (vgl SozR 4-2500 § 85 Nr. 73 RdNr 32; s auch Urteil vom 30.11.2016 - B 6 KA 4/16 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 10 RdNr 31) wie eine zusätzliche Vergütung für die wirtschaftliche Erbringung und Veranlassung von Laborleistungen ( Wirtschaftlichkeitsboni: SozR 4-2500 § 87 Nr. 9) .
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 42/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zuschlag zur augenärztlichen Grundpauschale -

    Der dem BewA in § 87 Abs. 2 SGB V übertragene Gestaltungsauftrag erschöpft sich nicht in der Aufstellung eines reinen Leistungs- und Bewertungskataloges unter medizinischen, betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Gesichtspunkten, sondern schließt die Befugnis ein, über die Beschreibung und Bewertung der (zahn)ärztlichen Verrichtungen das Leistungsverhalten der (Zahn-)Ärzte steuernd zu beeinflussen (vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 9 RdNr 19; BSGE 88, 126, 129 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 S 147, mwN; siehe auch BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 3 RdNr 14) .

    Dabei hat der Senat klargestellt, dass der BewA nicht auf einen Numerus clausus von Regelungstechniken zur Mengen- und Fallzahlbegrenzung festgelegt ist (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 9 RdNr 12; BSGE 88, 126, 129 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 S 148; BSGE 78, 98, 105 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 41 f) .

    Er ist berechtigt, das ärztliche Leistungsverhalten auch durch solche ergänzenden Bewertungsformen zu steuern, die sich nicht als Abstaffelung oder als Obergrenze qualifizieren lassen (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 9 RdNr 22) .

    aa) Dementsprechend hat der Senat eine Vergütungspauschale für die wirtschaftliche Erbringung und/oder Veranlassung von Laborleistungen (sog Wirtschaftlichkeitsbonus: GOP 3452 EBM-Ä) gebilligt (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 9) .

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