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   BSG, 26.01.2005 - B 12 RA 3/03 R   

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https://dejure.org/2005,2269
BSG, 26.01.2005 - B 12 RA 3/03 R (https://dejure.org/2005,2269)
BSG, Entscheidung vom 26.01.2005 - B 12 RA 3/03 R (https://dejure.org/2005,2269)
BSG, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - B 12 RA 3/03 R (https://dejure.org/2005,2269)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines auf Antrag begründeten Pflichtversicherungsverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung; Schutz der Eigentumsgarantie für eine Rentenanwartschaft; Anspruch auf Entlassung aus einer Antragspflichtversicherung der Selbstständigen unter Umwandlung ...

  • fh-sozialversicherung.de

    Wegfall der Geschäftsgrundlage?

  • Judicialis

    WFG; ; GG Art 14 Abs 1; ; GG Art 100

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung von Ausbildungsanrechnungszeiten durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Eine Pflichtversicherung auf Antrag in der Gesetzlichen Rentenversicherung ist unwiderruflich und unkündbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 602
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvL 7/83

    Verfassungswidrigkeit der Bewertung von Ausbildungs-Ausfallzeiten durech das 20.

    Auszug aus BSG, 26.01.2005 - B 12 RA 3/03 R
    Der Gesetzgeber habe außerdem in Rechnung stellen dürfen, dass die im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Oktober 1985 (1 BvL 7/83 -, BVerfGE 71, 1 = SozR 5120 Art. 2 § 2 Nr. 1) geschaffene Befreiungsmöglichkeit in der Praxis keine Rolle gespielt habe.

    Das BVerfG hat allerdings früher entschieden, dass einem Antragspflichtversicherten ein Recht zum Austritt aus der Antragspflichtversicherung einzuräumen ist, weil der Gesetzgeber den Wert der Ausbildungsausfallzeiten vermindert hatte und dadurch die zu erwartende Rente niedriger ausfiel (Beschluss vom 9. Oktober 1985 - 1 BvL 7/83 -, BVerfGE 71, 1 = SozR 5120 Art. 2 § 2 Nr. 1).

    Es hat darauf hingewiesen, dass solche Ergebnisse bei der Prüfung des Art. 14 GG im Zusammenhang mit der Abwägung zwischen dem Ausmaß des individuellen Vertrauensschadens und dem öffentlichen Interesse einen eindeutigen Vorrang des öffentlichen Interesses begründet hätten (BVerfGE 71, 1, 15 = SozR 5120 Art. 2 § 2 Nr. 1 S 5).

    Das BVerfG hat die Einräumung der Möglichkeit für Antragspflichtversicherte, ihr Pflichtversicherungsverhältnis zu beenden, nur deshalb ausnahmsweise als mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar angesehen, weil diese unter den seinerzeit gegebenen Umständen durch die nachteiligen Gesetzesänderungen "besonders" betroffen waren (BVerfGE 71, 1, 12 und 17 = SozR 5120 Art. 2 § 2 Nr. 1 S 3 und 6; vgl auch BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 1981 - 1 BvR 874/77 ua, 1 BvL 33/80 ua - BVerfGE 58, 81, 120 = SozR 2200 § 1255a Nr. 7 S 17 f).

    Soweit das BVerfG ein Austrittsrecht Antragspflichtversicherter außerdem nur für den Fall als nicht gleichheitswidrig angesehen hat, dass diese mit ihrem Austritt die Anrechnung von Ausbildungszeiten vollständig verloren (BVerfGE 71, 1, 15 f = SozR 5120 Art. 2 § 2 Nr. 1 S 5 f), kann diese Bedingung durch Personen wie den Kläger nicht (mehr) erfüllt werden.

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 13/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BSG, 26.01.2005 - B 12 RA 3/03 R
    Vor allem für auf Antrag Pflichtversicherte, die erst im fortgeschrittenen Lebensalter der Pflichtversicherung beigetreten waren und ihrem Alter entsprechend hohe Beiträge geleistet hatten, war diese Gesetzeskorrektur spürbar nachteilig (vgl die Ausgangsfälle im Beschluss des BVerfG vom 31. Mai 1983 - 1 BvL 13, 14/82 - BVerfGE 64, 192, 195 f).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 26.01.2005 - B 12 RA 3/03 R
    Das BVerfG hat die Einräumung der Möglichkeit für Antragspflichtversicherte, ihr Pflichtversicherungsverhältnis zu beenden, nur deshalb ausnahmsweise als mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar angesehen, weil diese unter den seinerzeit gegebenen Umständen durch die nachteiligen Gesetzesänderungen "besonders" betroffen waren (BVerfGE 71, 1, 12 und 17 = SozR 5120 Art. 2 § 2 Nr. 1 S 3 und 6; vgl auch BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 1981 - 1 BvR 874/77 ua, 1 BvL 33/80 ua - BVerfGE 58, 81, 120 = SozR 2200 § 1255a Nr. 7 S 17 f).
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 28/10 R

    Bewertung von Zeiten einer Schul- bzw Hochschulausbildung bei der

    Zum anderen wirken sich Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulausbildung auch künftig dadurch rentenerhöhend aus, dass sie im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung als "nicht belegungsfähige Kalendermonate" berücksichtigt werden und insoweit eine Versicherungslücken schließende Funktion haben (§ 72 Abs. 3 Nr. 1 iVm § 54 Abs. 4 SGB VI; s hierzu auch BSG vom 2.3.2010 - SozR 4-2600 § 72 Nr. 3 RdNr 14 ff; ferner zur Rechtsentwicklung Senatsbeschluss vom 27.8.2009 - B 13 R 6/09 S - BeckRS 2010, 66400 RdNr 12 ff; vgl insoweit auch BSG vom 26.1.2005 - SozR 4-2600 § 58 Nr. 6 RdNr 15) .
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 8/11 R

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - Bewertung von beitragsfreien Zeiten

    Zum anderen wirken sich Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulausbildung auch künftig dadurch rentenerhöhend aus, dass sie im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung als "nicht belegungsfähige Kalendermonate" berücksichtigt werden und insoweit eine Versicherungslücken schließende Funktion haben (§ 72 Abs. 3 Nr. 1 iVm § 54 Abs. 4 SGB VI; s hierzu auch BSG vom 2.3.2010 - SozR 4-2600 § 72 Nr. 3 RdNr 14 ff; ferner zur Rechtsentwicklung Senatsbeschluss vom 27.8.2009 - B 13 R 6/09 S - BeckRS 2010, 66400 RdNr 12 ff; vgl insoweit auch BSG vom 26.1.2005 - SozR 4-2600 § 58 Nr. 6 RdNr 15) .
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 55/10 R

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - Bewertung von beitragsfreien Zeiten

    Zum anderen wirken sich Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulausbildung auch künftig dadurch rentenerhöhend aus, dass sie im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung als "nicht belegungsfähige Kalendermonate" berücksichtigt werden und insoweit eine Versicherungslücken schließende Funktion haben (§ 72 Abs. 3 Nr. 1 iVm § 54 Abs. 4 SGB VI; s hierzu auch BSG vom 2.3.2010 - SozR 4-2600 § 72 Nr. 3 RdNr 14 ff; ferner zur Rechtsentwicklung Senatsbeschluss vom 27.8.2009 - B 13 R 6/09 S - BeckRS 2010, 66400 RdNr 12 ff; vgl insoweit auch BSG vom 26.1.2005 - SozR 4-2600 § 58 Nr. 6 RdNr 15) .
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 29/10 R

    Bewertung von Zeiten einer Schul- bzw Hochschulausbildung bei der

    Zum anderen wirken sich Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulausbildung auch künftig dadurch rentenerhöhend aus, dass sie im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung als "nicht belegungsfähige Kalendermonate" berücksichtigt werden und insoweit eine Versicherungslücken schließende Funktion haben (§ 72 Abs. 3 Nr. 1 iVm § 54 Abs. 4 SGB VI; s hierzu auch BSG vom 2.3.2010 - SozR 4-2600 § 72 Nr. 3 RdNr 14 ff; ferner zur Rechtsentwicklung Senatsbeschluss vom 27.8.2009 - B 13 R 6/09 S - BeckRS 2010, 66400 RdNr 12 ff; vgl insoweit auch BSG vom 26.1.2005 - SozR 4-2600 § 58 Nr. 6 RdNr 15) .
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 27/10 R

    Gesamtleistungsbewertung bei der Rentenberechnung - Bewertung von betragsfreien

    Zum anderen wirken sich Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulausbildung auch künftig dadurch rentenerhöhend aus, dass sie im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung als "nicht belegungsfähige Kalendermonate" berücksichtigt werden und insoweit eine Versicherungslücken schließende Funktion haben (§ 72 Abs. 3 Nr. 1 iVm § 54 Abs. 4 SGB VI; s hierzu auch BSG vom 2.3.2010 - SozR 4-2600 § 72 Nr. 3 RdNr 14 ff; ferner zur Rechtsentwicklung Senatsbeschluss vom 27.8.2009 - B 13 R 6/09 S - BeckRS 2010, 66400 RdNr 12 ff; vgl insoweit auch BSG vom 26.1.2005 - SozR 4-2600 § 58 Nr. 6 RdNr 15) .
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2011 - L 13 R 741/10

    Rentenversicherung - Beendigung der Antragspflichtversicherung für Selbständige -

    Die Möglichkeit einer freiwilligen Beendigung der Versicherungspflicht durch Kündigung, Austritt oder Rücktritt ist ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 RA 2/04 R - SozR 4-2600 § 4 Nr. 3 - juris Rn. 16; BSG, Urteil vom 26. Januar 2005 - B 12 RA 3/03 R - SozR 4-2600 § 58 Nr. 6 - juris Rn. 13; BSG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 12 RK 15/80 - SozR 2400 § 7 Nr. 4 - juris Rn. 13, zur Vorgängervorschrift des § 7 Abs. 2 AVG).

    Die Regelung des § 4 Abs. 4 Satz 2 SGB VI über die Beendigung des Pflichtversicherungsverhältnisses ist abschließend mit der Folge, dass die einmal begründete Antragspflichtversicherung von der Klägerin nicht gekündigt, widerrufen oder sonst durch Willenserklärung beendet werden kann (BSG, Urteil vom 26. Januar 2005 - B 12 RA 3/03 R - SozR 4-2600 § 58 Nr. 6 - juris Rn. 13).

    Auch eine Befreiung kommt nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 26. Januar 2005 - B 12 RA 3/03 R - SozR 4-2600 § 58 Nr. 6 - juris Rn. 12 ff).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - L 22 R 185/13

    Altersrente - Zeit der Fach- und Hochschulausbildung - Rentenauskunft kein

    Zur nicht mehr rentensteigernden Bewertung von Anrechnungszeiten wegen (Schul- und) Hochschulausbildung ab dem 01. Januar 2005 infolge des 74 Satz 4 SGB VI - was jedoch nicht bedeutet, dass diesen Zeiten keinerlei Bedeutung mehr zukäme, denn auch künftig wirken sie dadurch rentenerhöhend, dass sie im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung als "nicht belegungsfähige Kalendermonate" berücksichtigt werden und insoweit eine Versicherungslücken schließende Funktion haben ( 72 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m 54 Abs. 4 SGB VI; BSG Urteil vom 02. März 2010 - B 5 KN 1/07 R, abgedruckt in ">SozR 4-2600 72 Nr. 3; unter Hinweis auf: zur Rechtsentwicklung: BSG, Beschluss vom 27. August 2009 - B 13 R 6/09 S, zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 26. Januar 2005 - B 12 RA 3/03 R, abgedruckt in ">SozR 4-2600 58 Nr. 6) - hat das BSG im Urteil vom 19. April 2011 - B 13 R 27/10 R ausgeführt:.

    In dem weiteren Urteil vom 26. Januar 2005 - B 12 RA 3/03 R (abgedruckt in ">SozR 4-2600 58 Nr. 6) hat das BSG zu den Auswirkungen des WFG ausgeführt:.

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 2/04 R

    Rentenversicherung - selbstständige Tätigkeit - Beendigung - neue selbstständige

    Die Erklärung des Klägers, aus der Versicherungspflicht ausscheiden zu wollen, ist für den Fortbestand ohne rechtliche Bedeutung, denn eine einmal durch Antrag begründete Antragspflichtversicherung kann nicht gekündigt, widerrufen oder sonst durch Willenserklärung beendet werden (vgl Urteil des Senats vom 26. Januar 2005, B 12 RA 3/03 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 07.10.2010 - B 13 R 55/10 R
    Zum anderen wirken sich Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulausbildung auch künftig dadurch rentenerhöhend aus, dass sie im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung als "nicht belegungsfähige Kalendermonate" berücksichtigt werden und insoweit eine Versicherungslücken schließende Funktion haben (§ 72 Abs. 3 Nr. 1 iVm § 54 Abs. 4 SGB VI ; s hierzu auch BSG vom 2.3.2010 - SozR 4-2600 § 72 Nr. 3 RdNr 14 ff; ferner zur Rechtsentwicklung Senatsbeschluss vom 27.8.2009 - B 13 R 6/09 S - BeckRS 2010, 66400 RdNr 12 ff; vgl insoweit auch BSG vom 26.1.2005 - SozR 4-2600 § 58 Nr. 6 RdNr 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2010 - L 2 R 344/07

    Antragspflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung;

    Die Beendigung der einmal begründeten Antragsplichtmitgliedschaft bei der Beklagten ist der Disposition sowohl des Versicherten als auch des Versicherungsträgers entzogen (vgl. auch BSG, U.v. 26. Januar 2005 - B 12 RA 3/03 R - SozR 4-2600 § 58 Nr. 6).

    Letztere können vielmehr nur durch Pflichtbeiträge gesichert werden, wie sie der Kläger in Form der Beiträge zur Antrags-Pflichtversicherung entrichtet hat (vgl. BSG, U.v. 26. Januar 2005, aaO).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2008 - L 8 R 160/05

    Versicherungspflicht auf Antrag; Entlassung aus der Versicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2009 - L 11 R 5173/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2008 - L 1 R 463/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2011 - L 1 KR 391/11
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - L 22 R 728/08

    Selbständige Tätigkeit; Beitragshöhe; Wechsel vom Regelbeitrag zur

  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - L 11 R 5563/08
  • SG Stade, 08.05.2007 - S 27 RA 10/04

    Befreiung eines Pflichtmitglieds von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 R 5429/13
  • BSG, 25.03.2009 - B 12 R 19/08 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 1 R 293/14
  • LSG Bayern, 27.06.2007 - L 13 R 655/05

    Bestehen eines Anspruchs eines selbstständig Tätigen auf Befreiung von der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2013 - L 1 R 361/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2007 - L 10 R 130/05
  • SG München, 14.07.2006 - S 17 R 5384/02

    Beendigung einer Antragspflichtversicherung für Selbstständige in der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2005 - L 10 R 568/05
  • SG Osnabrück, 13.09.2005 - S 1 RA 146/01
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