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   BSG, 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R   

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https://dejure.org/2007,2595
BSG, 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R (https://dejure.org/2007,2595)
BSG, Entscheidung vom 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R (https://dejure.org/2007,2595)
BSG, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - B 13 R 38/06 R (https://dejure.org/2007,2595)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Anspruch der Krankenkasse gegen den Rentenversicherungsträger auf Erstattung von Krankengeld - abgelehnter Reha-Antrag - Rentenanspruch des Versicherten - "Offensichtlichkeits-Prüfung

  • openjur.de

    Anspruch der Krankenkasse gegen den Rentenversicherungsträger auf Erstattung von Krankengeld; abgelehnter Reha-Antrag; Rentenanspruch des Versicherten; "Offensichtlichkeits-Prüfung"

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch einer Betriebskrankenkasse gegenüber einer gesetzlichen Rentenversicherung - Erstattung von gezahltem Krankengeld (KrG)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstufung eines Antrags auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Reha) und zur Teilhabe am Arbeitsleben als einen Antrag auf Rente; Voraussetzungen für die Behandlung eines Antrags auf Leistungen zur Reha als Antrag auf Rente

  • Judicialis

    SGB X § 103 Abs 1; ; SGB X § 86; ; SGB VI § 9; ; SGB VI § 12 Abs 1 Nr 4a; ; SGB VI § 116 Abs 2 Nr 1; ; SGB V § 44; ; SGB V § 50 Abs 1 S 1 Nr 1; ; SGB V § 50 Abs 2; ; SGB V § 51 Abs 1 S 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen den Rentenversicherungsträger nach abgelehntem Reha-Antrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bindung der Leistungsträger untereinander an gegenüber dem Berechtigten ergangenen Bescheid

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 260 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R
    Damit hatte der Senat auch nicht zu überprüfen, ob bei H. die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Nr. 4a SGB VI (hierzu BSG vom 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R, RdNr 46 ff) vorlagen.
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum In-Kraft-Treten des 6. SGG-Änderungsgesetzes vom 17.8.2001 (BGBl I 2144) am 2.1.2002 geltenden Fassung, die vorliegend noch anzuwenden ist, weil der Rechtstreit bereits im Jahre 1999 beim SG anhängig geworden ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24).
  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Festsetzung des Rentenbeginnes Erstattungsanspruch der

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R
    Wie im Senatsurteil vom 1.9.1999 (SozR 3-1300 § 86 Nr. 3 S 6 mwN) im Einzelnen dargelegt, hat jedoch beim Streit über einen Erstattungsanspruch der nachrangige oder unzuständige Leistungsträger die Entscheidung des vorrangigen oder zuständigen Leistungsträgers grundsätzlich hinzunehmen.
  • BSG, 14.05.1985 - 4a RJ 79/84

    Zur Leistungspflicht einer Landesversicherungsanstalt; Ende des Anspruchs auf

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R
    Denn das Abstellen darauf, ob die Entscheidung der Beklagten, den Reha-Antrag des H. nicht gleichzeitig als Rentenantrag zu behandeln und ihm auch keine Rente zu bewilligen, "offensichtlich" fehlerhaft war, soll gerade verhindern, dass in Erstattungsverfahren wie dem vorliegenden noch umfangreich zu ermitteln ist (vgl BSG vom 14.5.1985 - 4a RJ 79/84, USK 8582 S 427): Was offensichtlich ist, bedarf keiner weiteren Klärung.
  • BSG, 10.10.1979 - 3 RK 25/79

    Umdeutung eines Rehabilitationsantrags in einen Rentenantrag

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R
    Dies hat der 3. Senat daraus hergeleitet, dass bei dem Leistungsbegehren eines Versicherten nicht am Wortlaut seiner Erklärung zu haften sei; der Versicherungsträger müsse vielmehr entsprechend der Bestimmung des § 2 Abs. 2 Halbsatz 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch davon ausgehen, dass der Versicherte die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen wolle (Urteil vom 10.10.1979 - 3 RK 25/79, ErsK 1980, 46, 49).
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