Rechtsprechung
   BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 27/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2690
BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 27/04 R (https://dejure.org/2004,2690)
BSG, Entscheidung vom 26.10.2004 - B 4 RA 27/04 R (https://dejure.org/2004,2690)
BSG, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 27/04 R (https://dejure.org/2004,2690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine nach dem Anspruchsüberführungsgesetz und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) überführte Altersrente; Aufhebung der bisherigen bindend gewordenen Feststellung des Rentenhöchstwertes; Neufeststellung des monatlichen Wertes des Rechts auf Altersrente ...

  • Judicialis

    SGB VI § 307b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendungsbereich des § 307b SGB VI

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 491 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 27/04 R
    Diese sind gemäß § 302a Abs. 1 SGB VI mit Inkrafttreten dieses Gesetzes, also ab 1. Januar 1992, durch ein (einziges) Recht auf Rente wegen EU ersetzt worden (gesetzliche Novation durch Überleitung; so schon: Urteil des Senats vom 27. Januar 1993, BSGE 72, 50).

    Vor dem Hintergrund dieser seit BSGE 72, 50 geklärten Rechtslage kam es nicht darauf an, dass der Kläger ab 1. Januar 1992 nach der Novation seines früheren Versorgungsrechtsverhältnisses zunächst ein Recht auf eine Rente wegen EU gehabt hatte, das ab 1. August 1992 durch ein Recht auf Regelaltersrente ersetzt worden war.

  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 50/97 R

    Feststellung des Rentenwertes bei Bestandsrenten von Sonder- und Zusatzversorgten

    Auszug aus BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 27/04 R
    Die Regelungen seien nicht verfassungswidrig; insoweit werde auf die Urteile des Senats vom 3. August 1999 - B 4 RA 50/97 R - und vor allem vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 65/02 R - Bezug genommen.
  • BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 65/02 R

    Beitrittsgebiet - Rentenhöchstwertfestsetzung - verfassungswidrige besondere

    Auszug aus BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 27/04 R
    Die Regelungen seien nicht verfassungswidrig; insoweit werde auf die Urteile des Senats vom 3. August 1999 - B 4 RA 50/97 R - und vor allem vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 65/02 R - Bezug genommen.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 27/04 R
    Die Neufassung des § 307b SGB VI durch das 2. AAÜG-ÄndG bezweckte, verfassungswidrige Abweichungen vom Einigungsvertrag (EinigVtr) und eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der früher versorgungsberechtigten Bestandsrentner in Zusatz- und Sonderversorgungssystemen gegenüber den von § 307a SGB VI erfassten Bestandsrentnern aus der Sozialpflichtversicherung und Freiwilligen Zusatzrentenversicherung der DDR zu beseitigen (vgl dazu: Urteile des BVerfG vom 28. April 1999, BVerfGE 100, 1 ff und 104 ff).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 45/03 R

    Bestandsrente aus überführten Renten des Beitrittsgebietes - besitzgeschützter

    Auszug aus BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 27/04 R
    Demgegenüber war - worauf die Beklagte zutreffend hinweist - vor dem 1. Januar 1992 nicht "leistungsberechtigt", wer mit einem damals "Leistungsberechtigten" verheiratet war und später wegen dessen Tod Hinterbliebenenrente bezieht (vgl hierzu: Urteil des Senats vom 29. Juli 2004, B 4 RA 45/03 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 16/94

    Umwertung von Zusatzversorgungsleistungen

    Auszug aus BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 27/04 R
    Die konkrete Ausgestaltung der Überführung erfolgte nicht durch im EV Nr. 9 vorgesehene Rechtsverordnungen, sondern durch das AAÜG (Teil-Urteil des Senats vom 18. Juli 1996, SozR 3-2600 § 307b Nr. 4).
  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für

    Es fehlen jegliche Anhaltspunkte dafür, die Neuregelung könne darüber hinaus auch darauf gerichtet gewesen sein, von den Vorgaben des EinigVtr, insbesondere von dessen Überführungsprogramm für Leistungsberechtigungen aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR, abzuweichen (BSG Urteil vom 26.10.2004 - B 4 RA 27/04 R - SozR 4-2600 § 307b Nr. 5 RdNr 20) .
  • BSG, 13.06.2013 - B 13 R 19/10 R

    Bestandsrente aus überführter Rente des Beitrittsgebiets - Berücksichtigung der

    Aufgrund eines Antrags des vormaligen Klägers vom 28.4.2004 ermittelte die Beklagte in Umsetzung des BSG-Urteils vom 26.10.2004 (B 4 RA 27/04 R - SozR 4-2600 § 307b Nr. 5) die Altersrente für Rentenbezugszeiträume ab 1.7.1993 auch unter Durchführung einer Vergleichsrentenberechnung gemäß § 307b Abs. 1 S 2 iVm Abs. 3 SGB VI. Dabei ergab sich keine Änderung der zu berücksichtigenden EP und des Rentenzahlbetrags.

    Damit gehörte er zu dem Personenkreis der ehemals zusatz- oder sonderversorgten "Bestandsrentner", für die sich die Berechnung von Renten nach dem SGB VI - auch einer erst nach dem 31.12.1991 beginnenden Altersrente, wie sie hier im Streit steht - nach den Regelungen in § 307b SGB VI richtet (BSG SozR 4-2600 § 307b Nr. 5 RdNr 27 ff).

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 113/08 R

    Witwenrente - Berechnung einer Vergleichsrente nach der Neufassung des § 307b SGB

    Demgegenüber sei vor dem 1. Januar 1992 nicht leistungsberechtigt gewesen, wer nur mit einem damals Leistungsberechtigten verheiratet gewesen sei und erst später wegen dessen Todes Hinterbliebenenrente beziehe (Hinweis auf BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 4 RA 27/04 R - SozR 4-2600 § 307b Nr. 5 RdNr 28).
  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 52/04 R

    Anwendung der Besitzschutzregelung des § 4 Abs 4 AAÜG - sozialgerichtliches

    Bei der Überleitung des SGB VI am 1. Januar 1992 auf das Beitrittsgebiet wurde zu Gunsten der Inhaber von überführten Rechten durch § 307b SGB VI (dazu: BSG Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 27/04 R, SozR 4-2600 § 307b Nr. 5) und zuvor bei der Überleitung von Versorgungsanwartschaften in das Rentenversicherungsrecht des Beitrittsgebiets durch § 4 Abs. 4 AAÜG die Zeitgrenze zwischen den "leistungsberechtigten" Bestandsrentnern und den noch nicht "leistungsberechtigten" Zugangsrentnern der Versorgungssysteme vom 3./4. Oktober 1990 auf den 31. Dezember 1991/1. Januar 1992 verlegt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - L 4 RA 89/04

    Bestandsrente aus überführter Rente des Beitrittsgebiets; Umwandlung einer Rente

    Sie hält die erstinstanzliche Entscheidung für zutreffend und führt unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 27/04 R - ergänzend aus, dass hinsichtlich der Regelaltersrente keine neue Vergleichsberechnung durchzuführen sei.

    Als "Leistungsberechtigter" behält der Kläger jedoch den gesetzlichen Status des Inhabers einer in ihrer Gesamtheit überführten Versorgungsberechtigung, ohne dass es darauf ankäme, dass er die Regelaltersrente erst ab Oktober 1999 bezieht (vgl. BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 4 RA 27/04 R -, zitiert nach juris).

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 117/08 R

    Bestandsrente aus überführter Rente des Beitrittsgebiets - Ermittlung des

    § 307b Abs. 4 und 5 SGB VI sehen zur Feststellung der Rentenhöhe für zusatz- oder sonderversorgte Bestandsrentner noch die Ermittlung von zwei weiteren Vergleichswerten vor, nämlich den sog "weiterzuzahlenden Betrag" und den durch den Einigungsvertrag "besitzgeschützten Zahlbetrag"; beide sind jedoch nicht Gegenstand des Rechtsstreits (vgl zu den vier Vergleichswerten, deren höchster von dem Rentenversicherungsträger als Rentenzahlung zu leisten ist, die Rspr des 4. Senats des Bundessozialgerichts [BSG] vom 31.7.2002, SozR 3-2600 § 307b Nr. 9 S 96 bis 99; vom 31.3.2004 - B 4 RA 11/03 R, Juris RdNr 19 bis 23; vom 26.10.2004, SozR 4-2600 § 307b Nr. 5 RdNr 21 f; vom 5.7.2005, SozR 4-2600 § 307b Nr. 6 RdNr 21).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2008 - L 3 R 1207/06

    Bestandsrentner; Feststellungsbescheid des Zusatzversorgungsträgers;

    Mit der gegen das Urteil eingelegten Berufung macht der Kläger geltend, das Sozialgericht habe das Urteil des BSG vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 27/04 R - hinsichtlich der zu gewährenden Nachzahlung der Intelligenzrente falsch angewandt.

    Auf das Urteil des BSG vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 27/04 R - (veröffentlicht in SozR 4-2600 § 307 b Nr. 5), auf das der Kläger sich zur Begründung seiner Berufung bezogen hat, kommt es deshalb nicht an.

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 9/08 R

    Bestandsrente des Beitrittsgebietes - Berechnung der Vergleichsrente bei früher

    § 307b Abs. 4 und 5 SGB VI sehen zur Feststellung der Rentenhöhe für zusatz- oder sonderversorgte Bestandsrentner noch die Ermittlung von zwei weiteren Vergleichswerten vor, nämlich den sog "weiterzuzahlenden Betrag" und den durch den Einigungsvertrag "besitzgeschützten Zahlbetrag"; beide sind jedoch nicht Gegenstand des Rechtsstreits (vgl zu den vier Vergleichswerten, deren höchster von dem Rentenversicherungsträger als Rentenzahlung zu leisten ist, die Rspr des 4. Senats des BSG: vom 31.7.2002, SozR 3-2600 § 307b Nr. 9 S 96 - 99; vom 31.3.2004 - B 4 RA 11/03 R, Juris RdNr 19 - 23; vom 26.10.2004, SozR 4-2600 § 307b Nr. 5 RdNr 21 f; vom 5.7.2005, SozR 4-2600 § 307b Nr. 6 RdNr 21).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2005 - L 16 RA 77/04

    Freiwillige zusätzliche Altersversorgung für Mitarbeiter des Staatsapparates der

    Sie bezieht sich hinsichtlich des Bescheides vom 24. August 2005 auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Oktober 2004 (- B 4 RA 27/04 R = SozR 4-2600 § 307b Nr. 5).

    Bestand am 31. Dezember 1991 - wie hier - Anspruch auf eine nach dem AAÜG überführte Rente des Beitrittsgebietes, ist die Rente nach den Vorschriften des SGB VI neu zu berechnen, wobei es allein auf das Bestehen einer Leistungsberechtigung am 31. Dezember 1991 unabhängig davon ankommt, ob zunächst ein Recht auf EU-Rente bestand, das - wie hier - ab 01. September 1992 durch ein Recht auf Regelaltersrente ersetzt worden war (vgl. BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 27/04 R = SozR 4-2600 § 307b Nr. 5).

  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 62/04 R

    Anwendung der Besitzschutzregelung des § 4 Abs 4 AAÜG - Vergleichsberechnung -

    Bei der Überleitung des SGB VI am 1. Januar 1992 auf das Beitrittsgebiet wurde zu Gunsten der Inhaber von überführten Rechten durch § 307b SGB VI (dazu: BSG Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 27/04 R, SozR 4-2600 § 307b Nr. 5) und zuvor bei der Überleitung von Versorgungsanwartschaften in das Rentenversicherungsrecht des Beitrittsgebiets durch § 4 Abs. 4 AAÜG die Zeitgrenze zwischen den "leistungsberechtigten" Bestandsrentnern und den noch nicht "leistungsberechtigten" Zugangsrentnern der Versorgungssysteme vom 3./4. Oktober 1990 auf den 31. Dezember 1991/1. Januar 1992 verlegt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - L 6 RA 9/03

    Anwendung der Besitzschutzregelung des § 4 Abs 4 AAÜG - Stichtagsregelung -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 28/10

    Rentenüberleitung - Zahlung einer eigenständigen Zusatzrente aus FZR-Beiträgen -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2006 - L 6 RA 118/02

    Überführung von Ansprüchen aus Zusatzversorgungssystemen des Beitrittsgebietes in

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2010 - L 1 R 104/06

    Anspruch auf Neuberechnung einer übergeleiteten Witwerrente

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2008 - L 3 R 982/06

    Verstorbener Versicherter; Bestandsrentner - Rentenberechnung nach § 307 b Abs. 1

  • BSG, 09.03.2011 - B 5 R 11/11 B
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht