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   BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R   

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https://dejure.org/2006,2364
BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R (https://dejure.org/2006,2364)
BSG, Entscheidung vom 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R (https://dejure.org/2006,2364)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - B 13 RJ 38/05 R (https://dejure.org/2006,2364)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Formularantrag - Gesetzesänderung

  • openjur.de

    Rente wegen Erwerbs- bzw Berufsunfähigkeit; Rente wegen Erwerbsminderung; Gesetzesänderung; Formularantrag; Rentenablehnung; schwere spezifisch Leistungsbehinderung; funktionelle Einäugigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Formularantrag - Gesetzesänderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. Erwerbsminderung; Voraussetzungen des § 44 Abs. 1, 2 SGB VI a.F. hinsichtlich des Anspruches auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU); Die Benennung einer Verweisungstätigkeit erforderlich machende schwere ...

  • Judicialis

    SGB VI F: 24.03.1999 § 43; ; SGB VI F: 24.03.1999 § 44; ; SGB VI F: 20.12.2000 § 43; ; SGB VI § 300 Abs 2; ; RRErwerbG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RRErwerbG; SGB VI § 300 Abs. 2 § 43 § 43 § 44
    Antrag auf Rente wegen Erwerbs- bzw Berufsunfähigkeit bzw. Rente wegen Erwerbsminderung nach altem und neuen Recht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 265
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 31/04 R

    Anfechtungs- und Leistungsklage - Rente wegen Erwerbsminderung - Rechtsänderung -

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R
    Lehnt der Rentenversicherungsträger in einem solchen Fall zu Beginn des Jahres 2001 die Zahlung einer Rente ab, so umfasst die Entscheidung auch die Ablehnung einer Rente wegen Erwerbsminderung (Fortführung von BSG vom 17.2.2005 - B 13 RJ 31/04 R = SozR 4-2600 § 43 Nr. 3).

    Dass insoweit keine Klageänderung vorliege, habe das BSG bereits entschieden (Bezug auf Urteil des erkennenden Senats vom 17. Februar 2005 - B 13 RJ 31/04 R -, SozR 4-2600 § 43 Nr. 3).

    Denn der Antrag der Klägerin im Verwaltungsverfahren umfasste - für den Fall der Verneinung des Anspruchs auf Rente wegen EU/BU - auch den Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, und insoweit lagen auch eine entsprechende (ablehnende) Verwaltungsentscheidung sowie ein entsprechendes (ablehnendes) erstinstanzliches Urteil vor (zur Behandlung der Fallkonstellation, dass das neue Recht der Renten wegen Erwerbsminderung erst während des seit 1998 anhängigen SG-Verfahrens in Kraft tritt: Senatsurteil vom 17. Februar 2005, SozR 4-2600 § 43 Nr. 3).

    Die Vorstellung, ein Antragsteller wie die Klägerin begehre ausschließlich eine Rente wegen EU nach altem Recht und für den Fall eines erst später möglichen Rentenbeginns keine Rente wegen Erwerbsminderung neuen Rechts, ist nicht lebensnah (Senatsurteil vom 17. Februar 2005, SozR 4-2600 § 43 Nr. 3 RdNr 11).

    Somit wollte die Klägerin nicht nur Rente wegen EU/BU beantragen, sondern für den Fall der Ablehnung einer solchen Rente nach altem Recht auch Rente nach den neuen Vorschriften (wegen Erwerbsminderung) einschließlich der Übergangsvorschriften, zumal diese den alten Vorschriften im Wesentlichen entsprechen (vgl hierzu im Einzelnen Senatsurteil vom 17. Februar 2005, SozR 4-2600 § 43 Nr. 3 RdNr 11, 16).

  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 6/05 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R
    Vielmehr hat sich die Auslegung eines Leistungsantrags danach zu richten, was als Leistung möglich ist, wenn jeder verständige Antragsteller mutmaßlich seinen Antrag bei entsprechender Beratung angepasst hätte und keine Gründe für ein anderes Verhalten vorliegen (vgl BSG aaO S 205, stRspr, vgl auch BSG Urteile vom 5. Oktober 2005 - B 5 RJ 6/05 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, und vom 4. April 2006 - B 1 KR 5/05 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, mwN).

    Da der Widerspruchsbescheid vom 16. November 2001 diesen Rechtsbehelf ebenfalls ohne Vorbehalt zurückwies, ist er nicht anders auszulegen (vgl auch BSG Urteil vom 5. Oktober 2005 - B 5 RJ 6/05 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R
    Während noch in älteren Entscheidungen des BSG bzw des GS im Zusammenhang mit dem Vorliegen einer schweren spezifischen Leistungseinschränkung ohne nähere Ausführungen auch die Beispielsfälle von Einarmigkeit und Einäugigkeit benannt worden sind (BSG GS, BSGE 80, 24, 33 mwN), wurden in späteren Entscheidungen die Umstände des Einzelfalls betont (vgl BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 19; BSGE 81, 15 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23).

    Je mehr diese geeignet erscheinen, gerade auch typische Arbeitsplätze für körperlich leichte Tätigkeiten zu versperren, umso eingehender und konkreter muss das Tatsachengericht seine Entscheidung zur Frage einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung begründen (BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17).

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R
    Eine derartige Benennung wird von der Rechtsprechung des BSG jedenfalls in den Fällen für erforderlich gehalten, in denen eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (BSG Großer Senat BSGE 80, 24 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Während noch in älteren Entscheidungen des BSG bzw des GS im Zusammenhang mit dem Vorliegen einer schweren spezifischen Leistungseinschränkung ohne nähere Ausführungen auch die Beispielsfälle von Einarmigkeit und Einäugigkeit benannt worden sind (BSG GS, BSGE 80, 24, 33 mwN), wurden in späteren Entscheidungen die Umstände des Einzelfalls betont (vgl BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 19; BSGE 81, 15 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23).

  • BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 49/97

    Prüfung des Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit eines auf alle Tätigkeiten des

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R
    Erforderlich ist eine genaue Untersuchung, welche Verrichtungen oder Arbeitsbedingungen durch die beim Versicherten vorliegenden Gesundheitsstörungen im Einzelnen ausgeschlossen sind (BSG Urteile vom 19. August 1997 - 13 RJ 55/96 - und vom 30. Oktober 1997 - 13 RJ 49/97).

    Im Hinblick auf den Umfang der Leistungseinschränkungen der Klägerin und insbesondere die vorliegende funktionelle Einäugigkeit mit der Folge eingeschränkten räumlichen Sehvermögens hätte das LSG nähere Feststellungen treffen müssen, ob die Klägerin noch zu körperlich leichten und fachlich einfachen Arbeiten, wie sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten werden, und häufig einen Einsatz am Fließband oder im Akkord bedingen (vgl BSG Urteil vom 30. Oktober 1997 - 13 RJ 49/97), fähig ist.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R
    Im Verfahrensrecht ist der Grundsatz, dass von einem umfassenden Rechtsschutzbegehren des Versicherten ausgegangen werden muss, Ausfluss des verfassungsrechtlichen möglichst lückenlosen Rechtsschutzes gegen Akte der öffentlichen Gewalt (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes, vgl Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395 = SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 92 Nr. 2).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R

    Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R
    Im Verfahrensrecht ist der Grundsatz, dass von einem umfassenden Rechtsschutzbegehren des Versicherten ausgegangen werden muss, Ausfluss des verfassungsrechtlichen möglichst lückenlosen Rechtsschutzes gegen Akte der öffentlichen Gewalt (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes, vgl Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395 = SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 92 Nr. 2).
  • BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 9/94

    Formularmäßiger Verzicht auf Kindergeld

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R
    Derartige typische Erklärungen können auch vom Revisionsgericht ausgelegt werden (vgl BSG Urteil vom 25. Juli 1995, BSGE 76, 203, 204 mwN = SozR 3-5870 § 10 Nr. 7).
  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 24/05 B

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Kompetenz der Sozialgerichtsbarkeit -

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R
    Mit dieser Entscheidung weicht der Senat insbesondere nicht von dem Beschluss des 4. Senats des BSG vom 16. März 2006 (B 4 RA 24/05 B; zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) ab, mit der dieser das Berufungsurteil in der ihm zur Entscheidung vorliegenden Beschwerdesache aufgehoben hat, weil das dortige Berufungsgericht eine von ihm unterstellte Klage, Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung ab 1. Januar 2001 zuzuerkennen, als unbegründet abgewiesen habe, obwohl es an einer entsprechenden Verwaltungsentscheidung hierüber gefehlt habe.
  • BSG, 18.08.1999 - B 4 RA 25/99 B

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R
    Der Streitgegenstand bestimmt sich nach dem prozessualen Anspruch, nämlich dem vom Kläger aufgrund eines bestimmten Sachverhalts an das Gericht gerichteten Begehren, eine bestimmte Rechtsfolge auszusprechen (vgl BSG SozR 3-1500 § 96 Nr. 9).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

  • BSG, 29.05.1980 - 9 RV 18/79

    Antrag auf Berufsschadensausgleich Zeitlicher Geltungsbereich des Antrags -

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 55/96

    Anspruch auf Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen

  • BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 184/98 B

    Tatsachenfeststellungen bei der Prüfung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit,

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Hingegen erfasse die Rechtsprechung des BSG damit nur körperlich leichte und fachlich einfache Arbeiten (Hinweis auf das Senatsurteil vom 23.5.2006 - B 13 RJ 38/05 R - BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 9) .

    Deswegen geht auch der Hinweis des LSG auf das Senatsurteil vom 23.5.2006 (SozR 4-2600 § 43 Nr. 9) fehl: Wenn dort Feststellungen zu "körperlich leichten und fachlich einfachen Arbeiten, wie sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten werden" (aaO RdNr 24) gefordert wurden, bedeutet dies nicht, dass sich der allgemeine Arbeitsmarkt in solchen Tätigkeiten erschöpfen würde; vielmehr ging es in dieser Entscheidung um die Erwerbsfähigkeit einer ungelernten Versicherten, bei der lediglich eine Verweisung auf Tätigkeiten mit diesem Anforderungsprofil in Betracht kam.

    Erforderlich ist eine Untersuchung, welche Verrichtungen oder Arbeitsbedingungen durch die beim Versicherten vorliegenden Gesundheitsstörungen im Einzelnen ausgeschlossen sind (Senatsurteile vom 23.5.2006 - SozR 4-2600 § 43 Nr. 9 RdNr 23; vom 19.8.1997 - BSGE 81, 15, 19 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23 S 70; vom 20.8.1997 - BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 61; vom 30.10.1997 - 13 RJ 49/97 - Juris RdNr 24 ff) .

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Wie bereits ausgeführt, will der Versicherte im Zweifel die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen; ein einmal gestellter Antrag ist also umfassend, dh auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen und Anspruchsgrundlagen hin zu prüfen (BSG SozR 4-2600 § 236a Nr. 2 RdNr 21; BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 9 RdNr 27; BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, RdNr 14; BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7, RdNr 34) , und insbesondere nicht "künstlich" in separate Teil-Leistungsanträge für die verschiedenen in Betracht kommenden Teilhabeleistungen aufzuspalten.
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Da es für die Prüfung, ob eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt, keinen konkreten Beurteilungsmaßstab gibt, können auch für die tatrichterliche Begründung und die dazu nötigen Tatsachenfeststellungen keine allgemeingültigen Anforderungen aufgestellt werden (BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 9 RdNr 23) .

    Je mehr diese geeignet erscheinen, gerade auch typische Arbeitsplätze für körperlich leichte Tätigkeiten zu versperren, umso eingehender und konkreter muss das Tatsachengericht seine Entscheidung zur Frage einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung begründen (BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 9 RdNr 23; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 61) .

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