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   BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 945/95   

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https://dejure.org/2004,6298
BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 945/95 (https://dejure.org/2004,6298)
BVerfG, Entscheidung vom 31.08.2004 - 1 BvR 945/95 (https://dejure.org/2004,6298)
BVerfG, Entscheidung vom 31. August 2004 - 1 BvR 945/95 (https://dejure.org/2004,6298)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis von gesetzlicher Rentenversicherung und berufsständischer Versorgung; Abhängige Beschäftigung und selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt; Ausübung des Wahlrechts und Übertragung von Beiträgen bei Pflichtmitgliedschaft; Erwerb einer Anwartschaft auf Leistungen ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § ... 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BVerfGG § 93 b; ; SGB VI § 7; ; SGB VI § 7 Abs. 2 Satz 1; ; SGB VI § 50; ; SGB VI § 186; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Übertragung von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung auf ein berufsständisches Versorgungswerk

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 42
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 945/95
    Die aus einer vorübergehenden Doppelversicherung resultierende erhöhte Beitragslast des Beschwerdeführers ist keine unverhältnismäßige Beschwer (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 78, 232 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 945/95
    Die aus einer vorübergehenden Doppelversicherung resultierende erhöhte Beitragslast des Beschwerdeführers ist keine unverhältnismäßige Beschwer (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 78, 232 ).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 945/95
    b) Die Pflichtmitgliedschaft und die damit einher gehende Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung verletzen grundsätzlich auch bei Höherverdienenden, die anderweitig für ihre Alterssicherung Sorge tragen könnten, nicht Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 29, 221 ).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 945/95
    b) Dass ein Betroffener möglicherweise wegen nicht erfüllter und nicht erfüllbarer Wartezeit nicht mehr in der Lage ist, eine rentenrechtliche Erwerbsberechtigung zur Anwartschaft erstarken zu lassen, verletzt ebenfalls Art. 14 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfGE 98, 365 ).
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 945/95
    Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass diejenigen Personen, die ihre Arbeitskraft in den Dienst anderer stellen, im Allgemeinen auf diese Beschäftigung zur Erlangung ihres Lebensunterhalts angewiesen und daher - auch im Hinblick auf die Alterssicherung - sozial schutzbedürftig sind (vgl. BVerfGE 18, 257 ).
  • BSG, 16.12.1975 - 11 RA 26/75
    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 945/95
    Der Beschwerdeführer kann jedoch entgegen der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BSGE 41, 93 ; Gürtner in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 7 SGB VI Rn. 7 ) durch eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung wenigstens die allgemeine Wartezeit des § 50 SGB VI erfüllen und so sicher stellen, dass mit der Erfüllung dieser Voraussetzung eine rechtlich verfestigte Anwartschaft entstehen kann.
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Der Gesetzgeber darf dabei einen generalisierenden Maßstab anlegen und davon ausgehen, dass diejenigen Personen, die ihre Arbeitskraft in den Dienst anderer stellen, im Allgemeinen auf diese Beschäftigung zur Erlangung ihres Lebensunterhalts angewiesen und daher sozial schutzbedürftig sind (vgl BVerfGE 18, 257, 270 f = SozR Nr. 55 zu Art. 3 GG; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 31.8.2004 - 1 BvR 945/95 - SozR 4-2600 § 7 Nr. 2 RdNr 13 = Juris RdNr 12) .
  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Der Gesetzgeber darf dabei einen generalisierenden Maßstab anlegen und davon ausgehen, dass diejenigen Personen, die ihre Arbeitskraft in den Dienst anderer stellen, im Allgemeinen auf diese Beschäftigung zur Erlangung ihres Lebensunterhalts angewiesen und daher sozial schutzbedürftig sind (vgl BVerfGE 18, 257, 270 f = SozR Nr. 55 zu Art. 3 GG; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 31.8.2004 - 1 BvR 945/95 - SozR 4-2600 § 7 Nr. 2 RdNr 13 = Juris RdNr 12) .
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass diejenigen Personen, die ihre Arbeitskraft in den Dienst anderer stellen, im Allgemeinen auf diese Beschäftigung zur Erlangung ihres Lebensunterhalts angewiesen und daher - auch im Hinblick auf die Alterssicherung - sozial schutzbedürftig sind (vgl BVerfG Beschluss vom 31.8.2004 - 1 BvR 945/95 - SozR 4-2600 § 7 Nr. 2 RdNr 13 mwN) .
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