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   BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05   

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BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05 (https://dejure.org/2007,2737)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.2007 - 1 BvR 154/05 (https://dejure.org/2007,2737)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 1 BvR 154/05 (https://dejure.org/2007,2737)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines Hinzuverdienstes bei der Leistung einer Erwerbsunfähigkeitsrente; Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung der Vorschriften über die Hinzuverdienstgrenzen auf die Erwerbsunfähigkeitsrente; Verfassungsmäßigkeit der Einführung von ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung eines Hinzuverdienstes bei Leistung einer Erwerbsunfähgkeitsrente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3057 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2007, 685
  • NZS 2008, 86
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05
    Der Gesetzgeber muss die grundsätzliche Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis, die zum Eigentumsbegriff gehören, achten und darf diese nicht unverhältnismäßig einschränken (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 100, 1 ).

    Art. 3 Abs. 1 GG enthält kein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungsbereichen gleich zu regeln (vgl. BVerfGE 75, 78 m.w.N.).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05
    Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung genießen den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 100, 1 ).

    Der Gesetzgeber muss die grundsätzliche Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis, die zum Eigentumsbegriff gehören, achten und darf diese nicht unverhältnismäßig einschränken (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 100, 1 ).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05
    Er darf bei der Ordnung von Massenerscheinungen - wie sie besonders im Bereich der Sozialversicherung auftreten - typisierende Regelungen treffen (vgl. BVerfGE 75, 108 ), wenn die damit verbundenen Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 111, 115 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05
    Er darf bei der Ordnung von Massenerscheinungen - wie sie besonders im Bereich der Sozialversicherung auftreten - typisierende Regelungen treffen (vgl. BVerfGE 75, 108 ), wenn die damit verbundenen Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 111, 115 ).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 11/05 B
    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05
    a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 11/05 B -,.
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05
    Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung genießen den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 100, 1 ).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05
    Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung genießen den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 100, 1 ).
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht vorliegen, die die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 109, 96 ; stRspr).
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    Als Regelung zur Vermeidung einer Übersicherung durch den "gleichzeitigen Bezug" von Arbeitsentgelt und einer als Ersatz für Arbeitsentgelt konzipierten Erwerbsminderungsrente (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 14.6.2007 - 1 BvR 154/05 - Juris RdNr 9; BSG Urteil vom 17.12.2002 - B 4 RA 23/02 R - SozR 3-2600 § 96a Nr. 1 Juris RdNr 37) stellt § 96a SGB VI aF auch eine verhältnismäßige Bestimmung von Inhalt und Schranken iS von Art. 14 Abs. 1 GG dar.
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

    Nach § 96a Abs. 1 SGB VI in seiner hier maßgeblichen, ab 1.1.2008 geltenden Fassung wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird (S 1; zur Verfassungsmäßigkeit der Einführung von Hinzuverdienstgrenzen bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit s BSG vom 28.4.2004 - SozR 4-2600 § 313 Nr. 3 RdNr 22 ff; BSG vom 6.2.2007 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 9 RdNr 41 ff; BVerfG Beschluss vom 14.6.2007 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 10).

    Mit der Einführung der Hinzuverdienstgrenzen zum 1.1.1996 verfolgte der Gesetzgeber den Zweck, die "Lohnersatzfunktion" der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu stärken (vgl Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 11.10.1995 eines Gesetzes zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze, BT-Drucks 13/2590 S 19 f; BSG vom 17.12.2002 - SozR 3-2600 § 96a Nr. 1 S 12; Senatsurteil vom 7.10.2004 - BSGE 93, 222 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2, RdNr 20; BVerfG Beschluss vom 14.6.2007 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 10 RdNr 9) .

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 81/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit - Einkommensanrechnung -

    Nach § 96a Abs. 1 SGB VI in seiner hier maßgeblichen, vom 1.1.2004 bis 31.12.2007 geltenden Fassung wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird (S 1; zur Verfassungsmäßigkeit der Einführung von Hinzuverdienstgrenzen bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit s BSG vom 28.4.2004 - SozR 4-2600 § 313 Nr. 3 RdNr 22 ff; BSG vom 6.2.2007 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 9 RdNr 41 ff; BVerfG Beschluss vom 14.6.2007 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 10).

    Mit der Einführung der Hinzuverdienstgrenzen zum 1.1.1996 verfolgte der Gesetzgeber den Zweck, die "Lohnersatzfunktion" der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu stärken (vgl Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 11.10.1995 eines Gesetzes zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze, BT-Drucks 13/2590 S 19 f; BSG vom 17.12.2002 - SozR 3-2600 § 96a Nr. 1 S 12; Senatsurteil vom 7.10.2004 - BSGE 93, 222 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2, RdNr 20; BVerfG Beschluss vom 14.6.2007 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 10 RdNr 9) .

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