Rechtsprechung
   BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,86
BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R (https://dejure.org/2005,86)
BSG, Entscheidung vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R (https://dejure.org/2005,86)
BSG, Entscheidung vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R (https://dejure.org/2005,86)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,86) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls von der Berufsgenossenschaft (BG); Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls; Anerkennung eines Arbeitsunfalls bei Entstehung eines Unfalls während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit; Untersuchung der ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall eines Steinmetzes - Unfallereignis - äußere Einwirkung - keine Gelegenheitsursache

  • Judicialis

    SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 548 Abs. 1 S. 1
    Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hirnblutung als Arbeitsunfall?

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ein Steinmetz steht beim beruflich veranlassten Anheben eines Steines unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Hirnblutung ist ein Arbeitsunfall

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.4.2005)

    Auch Hirnblutung kann ein Arbeitsunfall sein // Unfall muss nicht von außen kommen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 94, 269
  • NZS 2006, 214
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (924)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
    Ist eine innere Ursache nicht feststellbar, liegt ein Arbeitsunfall vor (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 35, Urteil vom 29. Februar 1984 - 2 RU 24/83 - sowie zum Dienstunfall: BVerwGE 17, 59, 61 f).

    Die Annahme einer äußeren Einwirkung scheide nur aus, wenn die Einwirkung auf Umständen beruhe, für die eine in körperlicher oder seelischer Hinsicht besondere Veranlagung des Betroffenen oder dessen willentliches Verhalten die wesentliche Ursache war (BVerwGE 17, 59, 61; 35, 133, 134).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
    Das BSG (BSGE 62, 220 = SozR 2200 § 589 Nr. 10) hat eine äußere Einwirkung auch angenommen bei einer als außergewöhnliche Anstrengung in einer betriebsbezogenen Stresssituation zu bewertenden Arbeit (Hausschlachtung) durch den Versicherten, wenn dies zu erheblicher Atemnot führt, der Versicherte zusammenbricht und innerhalb einer Stunde verstirbt.

    Eine Krankheitsanlage war von überragender Bedeutung, wenn sie so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die (naturwissenschaftliche) Verursachung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern jedes alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinungen verursacht hätte (BSGE 62, 220, 222 f = SozR 2200 § 589 Nr. 10 S 30).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 18/00 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - wesentliche Mitursache -

    Auszug aus BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
    Eine Einwirkung von außen könne auch vorliegen, wenn sich ihr Ausgangspunkt im Köperinneren befinde, sie aber von der versicherten Tätigkeit wesentlich mitverursacht worden sei (Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgericht vom 2. Mai 2001 - B 2 U 18/00 R -).

    In der Entscheidung vom 2. Mai 2001 (- B 2 U 18/00 R - HVBG-Info 2001, 1713) hat der Senat bei einem körperlich anstrengenden Heben einer Bohrsonde, während dessen der Versichte auf einmal einen Schmerz im Halsbereich verspürte, eine Einwirkung angenommen, aber den Ursachenzusammenhang mit der anschließenden auftretenden Subarachnoidalblutung verneint, weil diese durch eine angeborene Gefäßmissbildung und nicht eine traumatische Einwirkung verursacht worden sei.

  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Auszug aus BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
    Die Unfreiwilligkeit der Einwirkung bei dem, den das Geschehen betrifft, ist dem Begriff des Unfalls immanent, weil ein geplantes, willentliches Herbeiführen einer Einwirkung dem Begriff des Unfalls widerspricht (BSGE 61, 113, 115 = SozR 2200 § 1252 Nr. 6 S 20).
  • BSG, 29.02.1984 - 2 RU 24/83

    Arbeitsunfall im Sinne des § 548 Abs. 1 S. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) -

    Auszug aus BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
    Ist eine innere Ursache nicht feststellbar, liegt ein Arbeitsunfall vor (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 35, Urteil vom 29. Februar 1984 - 2 RU 24/83 - sowie zum Dienstunfall: BVerwGE 17, 59, 61 f).
  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68

    Qualifizierung eines Schlaganfalls als Dienstunfall - Herabsetzende Reden und

    Auszug aus BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
    Die Annahme einer äußeren Einwirkung scheide nur aus, wenn die Einwirkung auf Umständen beruhe, für die eine in körperlicher oder seelischer Hinsicht besondere Veranlagung des Betroffenen oder dessen willentliches Verhalten die wesentliche Ursache war (BVerwGE 17, 59, 61; 35, 133, 134).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Gelegenheitsursache -

    Auszug aus BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
    Auch eine geistig-seelische Einwirkung kann genügen (BSGE 18, 173, 175 = SozR Nr. 61 zu § 542 RVO; BSG Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 6/98 R, VersR 2000, 789).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang, vgl BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92 S 257; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19), dass die Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat und letzteres einen Gesundheits(-erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität).
  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
    Denn als im Sinne des Sozialrechts ursächlich und rechtserheblich werden nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (stRspr: BSGE 1, 72, 76; 1, 150, 156 f; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13).
  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 20/78

    Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung - Mißlungener ärztlicher Eingriff - Stationäre

    Auszug aus BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
    Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt - so die heutige Legaldefinition in § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII, die auf die jahrzehnte alte Definition in Rechtsprechung und Literatur zurückgeht (vgl schon RGZ 21, 77, 78; Reichsversicherungsamt, Amtliche Nachrichten 1914, 617, 620 sowie BSGE 23, 139, 141 = SozR Nr. 1 zu § 555 RVO; BSGE 46, 283 = SozR 2200 § 539 Nr. 47; BT-Drucks 13/2204 S 77; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band 3, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Januar 2005, § 8 RdNr 7) und auch im Jahre 1995 galt.
  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90

    Unfallfremde Gesundheitsstörung infolge zusätzlicher Mitbehandlung eines

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

  • BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63

    Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO -

  • RG, 06.07.1888 - III 80/88

    Unfallversicherungsgesetz; Gewerbliche Krankheit

  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79

    Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Für einen Arbeitsunfall ist nach § 8 Abs. 1 SGB VII in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang, vgl BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92 S 257; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von längerandauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 jeweils RdNr 5; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils RdNr 5).

    Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (grundlegend: Reichsversicherungsamt, AN 1912, S 930 f; übernommen vom BSG in BSGE 1, 72, 76; BSGE 1, 150, 156 f; stRspr vgl zuletzt BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils RdNr 11).

    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils RdNr 11).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 f = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils RdNr 11; ähnlich Schönberger/Mehrtens/Valentin, aaO).

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Entscheidend sei die Abgrenzung zur inneren Ursache, wie Herzinfarkt, Kreislaufkollaps usw (Hinweis auf das Urteil des Senats vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteile vom 12. April 2005, BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 jeweils RdNr 5 und BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils RdNr 5; BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - RdNr 10, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Die äußere Einwirkung kann auch in der (unsichtbaren) Kraft liegen, die der schwere und festgefrorene Stein dem Versicherten entgegensetzt, wenn ein Versicherter zur Ausübung einer versicherten Tätigkeit eine erhebliche Kraftanstrengung unternimmt und dabei einen Gesundheitsschaden nach der Theorie der wesentlichen Bedingung erleidet (BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils RdNr 7 ff).

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils RdNr 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht