Rechtsprechung
   BVerfG, 30.11.2004 - 1 BvR 1750/03   

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https://dejure.org/2004,3168
BVerfG, 30.11.2004 - 1 BvR 1750/03 (https://dejure.org/2004,3168)
BVerfG, Entscheidung vom 30.11.2004 - 1 BvR 1750/03 (https://dejure.org/2004,3168)
BVerfG, Entscheidung vom 30. November 2004 - 1 BvR 1750/03 (https://dejure.org/2004,3168)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Haftungsbeschränkung nach SGB

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung und Entschädigung eines Wegeunfalles aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Wegeunterbrechung durch Verlassen des Verkehrsraums zu privaten Zwecken; Prüfungsumfang des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bezüglich des allgemeinen Gleichheitssatzes

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung zur Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Unterbrechung zu privaten Zwecken

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unfallversicherung - Umweg zum Zweck des Geldabhebens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vom Weg abgewichen - kein Arbeitsunfall!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 816
  • NZS 2005, 533
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2004 - 1 BvR 1750/03
    Der allgemeine Gleichheitssatz bindet gemäß Art. 1 Abs. 3 GG auch die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht (vgl. BVerfGE 42, 64 ).

    Hinzukommen muss vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 42, 64 ; stRspr).

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 40/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - bedeutende

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2004 - 1 BvR 1750/03
    gegen das Urteil des Bundessozialgericht vom 24. Juni 2003 - B 2 U 40/02 R -.
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

    Der Senat hat diesen räumlichen Ansatz beginnend mit seinem Urteil vom 9.12.2003 (B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3) und bestärkt durch den Nichtannahmebeschlusses des BVerfG vom 30.11.2004 (1 BvR 1750/03 - SozR 4-2700 § 8 Nr. 8) aufgegeben und stellt seitdem (zuletzt mit Urteilen vom 7.5.2019 - B 2 U 31/17 R - SozR 4 vorgesehen - "Briefeinwurf" und vom 31.8.2017 - B 2 U 11/16 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 62 - "Metzgereibesuch" und B 2 U 1/16 R - juris - "Brötchenkauf") ausschließlich auf die objektivierte Handlungstendenz ab, die bei "gemischter Motivationslage" (mehrere subjektive Ziele) auch "gespalten" sein kann.

    Zudem führt die mit einem Angemessenheitsvergleich verbundene Kasuistik - wie dargestellt - zu Gleichheitsproblemen (Art. 3 Abs. 1 GG) zwischen Bewohnern und Besuchern, was die Gefahr willkürlicher Entscheidungen birgt, worauf das BVerfG im Rahmen geringfügiger Unterbrechungen bei Wegeunfällen bereits hingewiesen hat (BVerfG Kammerbeschluss vom 30.11.2004 - 1 BvR 1750/03 - SozR 4-2700 § 8 Nr. 8) .

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 20/18 R

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg

    Der Senat hat diesen räumlichen Ansatz beginnend mit seinem Urteil vom 9.12.2003 (B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3) und bestärkt durch den Nichtannahmebeschlusses des BVerfG vom 30.11.2004 (1 BvR 1750/03 - SozR 4-2700 § 8 Nr. 8) aufgegeben und stellt seitdem (zuletzt mit Urteilen vom 7.5.2019 - B 2 U 31/17 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 69 - "Briefeinwurf" und vom 31.8.2017 - B 2 U 11/16 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 62 - "Metzgereibesuch" und B 2 U 1/16 R - juris - "Brötchenkauf") ausschließlich auf die objektivierte Handlungstendenz ab, die bei "gemischter Motivationslage" (mehrere subjektive Ziele) auch "gespalten" sein kann.

    Zudem führt die mit einem Angemessenheitsvergleich verbundene Kasuistik auch zu Gleichheitsproblemen (Art. 3 Abs. 1 GG; vgl iE BSG Urteil vom 30.1.2020 - B 2 U 2/18 R) , worauf im Übrigen auch das BVerfG im Rahmen geringfügiger Unterbrechungen bei Wegeunfällen bereits hingewiesen hat (BVerfG Kammerbeschluss vom 30.11.2004 - 1 BvR 1750/03 - SozR 4-2700 § 8 Nr. 8) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 7/09

    Wegeunfall - Unterbrechung des versicherten Weges zwecks Tanken - Abgrenzung

    Schließlich kann sich der Kläger auch nicht mit Erfolg auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 30. November 2004 (1 BvR 1750/03, in juris) berufen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2005 - L 17 U 74/05

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Strecke zwischen Wohnbereich

    Denn in der gesetzlichen Unfallversicherung wird seit jeher zwischen versicherten Wegen und unversicherten (Ab- und Um-)Wegen differenziert, was auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter Gleichbehandlungsaspekten nicht beanstandet hat (vgl. Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 30. November 2004, Az: 1 BvR 1750/03, NJW 2005, 816, 817).
  • SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls im Straßenverkehr als Arbeitsunfall

    Diese Entwicklung in der Rechtsprechung wird auch vom Bundesverfassungsgericht - BVerfG - (vgl. Beschluss vom 30.11.2004, Az: 1 BvR 1750/03) mitgetragen.
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