Rechtsprechung
   BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R   

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https://dejure.org/2008,1815
BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R (https://dejure.org/2008,1815)
BSG, Entscheidung vom 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R (https://dejure.org/2008,1815)
BSG, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - B 9 VH 1/07 R (https://dejure.org/2008,1815)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Schädigungsfolge - Zugunstenverfahren - Leistungsbeginn - Schwerstbeschädigtenzulage - wesentliche Änderung der Verhältnisse - überlange Verfahrensdauer

  • openjur.de

    Kriegsopferversorgung; Beschädigtenversorgung; Schwerstbeschädigtenzulage; Zugunstenverfahren; nachträgliche Leistungsgewährung; Leistungsbeginn; wesentliche Änderung der Verhältnisse; überlange Verfahrensdauer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Geldleistungen aus einer Beschädigtenversorgung an die Witwe eines Berechtigten als Sonderrechtsnachfolgerin; Anspruch auf Zahlung einer höheren Schwerstbeschädigtenzulage als nach Stufe III; Zahlung einer Beschädigtenrente wegen eines ...

  • Judicialis

    SGB X § 44 Abs. 1; ; SGB X § 44 Abs. 4; ; SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; ; SGB X § 48 Abs. 4 S. 1; ; BVG § 31 Abs. 5 S. 2; ; BVG § 60 Abs. 2; ; SGG § 96; ; SGG § 103; ; MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt des Leistungsbeginns bei nachträglicher Leistungsgewährung im sozialen Entschädigungsrecht; Menschenrechtsverletzung durch überlange Verfahrensdauer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherung der Anspruchserfüllung durch bürgergerechtes Verwaltungsverfahren- Neuere Rechtsprechung Teil 1: Auslegung und rückwirkende Umgestaltung von Anträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 644 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (40)

  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R
    Gegen die richterliche Einführung einer solchen Feststellungsmöglichkeit bestehen unter dem Gesichtspunkt der Rechtsmittelklarheit grundsätzliche Bedenken (vgl BVerfGE 107, 395, 416 = SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 1 RdNr 57; dazu zB auch BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 17; allgemein dazu auch BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 18; aA noch BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 11).

    Dabei ist vor allem die besondere Bedeutung des Rechts auf ein zügiges Verfahren zu berücksichtigen, das nicht nur in Art. 6 Abs. 1 EMRK, sondern auch in Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG verankert ist (vgl zB BVerfGE 93, 1, 13; BVerfG NVwZ 2004, 334; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 11 RdNr 25 ff).

  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 4/83

    Waisengrundrente - Ersatz eines Unterhaltsanspruchs - Halbwaisengrundrente -

    Auszug aus BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R
    Diese Vorschrift ist auch auf Fälle anwendbar, in denen eine Verschlimmerung der Schädigungsfolgen schon vor dem Inkrafttreten der Neufassung des § 60 BVG am 1.1.1979 (Gesetz vom 10.8.1978, BGBl I 1217) eingetreten ist (vgl BSGE 59, 40, 41 = SozR 3800 § 1 Nr. 5 S 12; BSGE 92, 34 = SozR 4-3100 § 60 Nr. 1, jeweils RdNr 20 f).

    Das LSG hat auch zutreffend angenommen, dass im Rahmen des § 60 BVG dem Leistungsberechtigten grundsätzlich ein Verschulden seines Vertreters zuzurechnen ist (vgl dazu BSGE 59, 40, 41 f = SozR 3800 § 1 Nr. 5 S 13; BSGE 94, 282 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 8, jeweils RdNr 6).

  • BSG, 23.10.1985 - 9a RV 1/84

    Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

    Auszug aus BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R
    Der im Oktober 1986 gestellte Antrag des Beschädigten ist - nach den 1987 und 1990 erfolgten Klarstellungen - nicht nur als Überprüfungsbegehren iS des § 44 SGB X, sondern auch als Neufeststellungsbegehren iS des § 48 SGB X auszulegen (zur Anwendbarkeit dieser Norm bei Änderungen der Verhältnisse vor dem 1.1.1981 vgl BSG SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8).

    Es handelt sich dabei um eine spezielle Regelung des Beginns höherer Leistungen, der ein von § 48 Abs. 4 iVm § 44 Abs. 4 SGB X deutlich abweichendes Konzept zugrunde liegt (zum Verhältnis der Aufhebungsentscheidung nach § 48 SGB X zu den §§ 60, 61 BVG vgl BSG SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8 S 14).

  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 22/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Antrag auf Überprüfung sämtlicher

    Es müssen sich vielmehr konkret in der Bearbeitung eines Falles Anhaltspunkte für eine Aufhebung ergeben (vgl BSG Urteil vom 2.10.2008 - B 9 VH 1/07 R - juris-RdNr 48; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 23, juris-RdNr 24 f; s auch Baumeister in jurisPK-SGB X, § 44 SGB X, RdNr 133, Stand 4/2013; Schütze in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2013, § 44 RdNr 39; Steinwedel in Kasseler Kommentar, § 44 SGB X, RdNr 24, Stand IX/2013) .
  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R

    Krankenversicherung - Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG -

    Für den erstmals im Berufungsverfahren gestellten Feststellungsantrag fehlt es - unbeschadet der Frage, ob es sich dabei um eine zulässige Klageerweiterung (§ 99 SGG) handelte - an einem allgemeinen Rechtsschutz- und Feststellungsinteresse (zum fehlenden Anspruch auf förmliche Feststellung einer Menschenrechtsverletzung durch überlange Verfahrensdauer bereits: BSG SozR 4-3100 § 60 Nr. 4 Leitsatz 3 und RdNr 66 ff) .

    Selbst wenn man indessen unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des 9. Senats des BSG (SozR 4-3100 § 60 Nr. 4 Leitsatz 3 und RdNr 68) das Revisionsgericht für berechtigt hält, bei seiner Revisionsentscheidung über das Vorliegen einer überlangen Verfahrensdauer in den Vorinstanzen mit zu befinden, führt dies hier zu keinem dem Kläger günstigen Ergebnis.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.12.2019 - L 3 AS 60/19

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag nach § 44 SGB 10 -

    Es müssen sich vielmehr konkret in der Bearbeitung eines Falles Anhaltspunkte für eine Aufhebung ergeben (vgl. BSG, Urteil vom 2. Oktober 2008 - B 9 VH 1/07 R - juris, Rn. 48).
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