Rechtsprechung
   BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2081
BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R (https://dejure.org/2004,2081)
BSG, Entscheidung vom 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R (https://dejure.org/2004,2081)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - B 9 VS 1/04 R (https://dejure.org/2004,2081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - vorsätzliches Vergehen - Straftat - Verkehrsgefährdung - Gefahrsteigerung - qualitative Abweichung - Grenzen des Versorgungsschutzes - Wertungswiderspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beschädigtenrente nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) i.V.m. dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) wegen der Folgen eines Verkehrsunfalls als Wehrdienstbeschädigung; Notwendigkeit einer fehlenden örtlichen Abweichung vom Heimweg oder des Fehlens einer ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - qualitatives" Verlassen des geschützten Weges - Rechtsunterschiede UV-Recht/ Soldatenversorgung

  • Judicialis

    SGB X § 48 Abs 3 Satz 1; ; SGB X § 31; ; SVG § 80

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wehrdienstbeschädigung auf dem Heimweg von der Kaserne

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 94, 133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VS 2/00 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R
    Das Zurücklegen eines Weges hängt mit dem Wehrdienst zusammen, wenn zwischen beidem ein innerer Zusammenhang besteht (stRspr, zuletzt BSGE 88, 247, 248 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 19 mwN; ebenso zum Unfallversicherungsrecht der 2. Senat des BSG: SozR 3-2200 § 550 Nr. 21 und SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).

    Bei der Feststellung dieses inneren Zusammenhangs geht es um die Ermittlung der Grenze, bis zu welcher der Versorgungsschutz in der Soldatenversorgung reicht (BSGE 88, 247, 248 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 19 mwN).

    Es ist vielmehr wertend zu entscheiden, ob das Handeln des Soldaten noch zum "Zurücklegen des mit dem Wehrdienst zusammenhängenden Weges" gehört, ob beides so aufeinander bezogen ist, dass es sachlich zusammenzufassen ist (vgl BSGE 88, 247, 249 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 19).

    Im Kern geht es darum, ob der eingetretene Schaden dem Soldaten persönlich - also dessen privater Sphäre - oder seinem Dienstherrn - also der dienstlichen Sphäre - zuzurechnen ist (BSGE 88, 247, 248 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 19 mwN).

    Fehlt es an einem solchen inneren Zusammenhang, scheidet ein Versicherungs-/Versorgungsschutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignet, die der Versicherte/Soldat auf dem Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 und zuletzt BSGE 88, 247, 249, jeweils mwN; ebenso BVerwG Urteil vom 27. Mai 2004, 2 C 29/03, DVBl 2004, 1377, 1378 zu § 31 Abs. 2 Beamtenversorgungsgesetz : "Handlungsintention des Beamten, wie sie sich im äußeren Erscheinungsbild manifestiert").

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R
    Das Zurücklegen eines Weges hängt mit dem Wehrdienst zusammen, wenn zwischen beidem ein innerer Zusammenhang besteht (stRspr, zuletzt BSGE 88, 247, 248 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 19 mwN; ebenso zum Unfallversicherungsrecht der 2. Senat des BSG: SozR 3-2200 § 550 Nr. 21 und SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).

    Eine Abweichung iS des § 41 Abs. 2 SGG - hier von den Entscheidungen des 2. Senats vom 19. Dezember 2000 (SozR 3-2200 § 550 Nr. 21) und vom 4. Juni 2002 (SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) - kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um die unterschiedliche Beantwortung derselben Rechtsfrage handelt, auf der die frühere Entscheidung eines anderen Senats beruht, wenn also eine Identität der Rechtsfrage in der zu entscheidenden Sache und der früheren Entscheidung des anderen Senats besteht (vgl BSGE 65, 281, 287 = SozR 4100 § 134 Nr. 38).

    Soweit der erkennende Senat in der Entscheidung vom 11. Oktober 1994 (BSGE 75, 180, 182 mwN = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12) ausgeführt hat, die Grundentscheidungen des sozialen Unfallversicherungsrechts seien auch im Entschädigungsrecht zu beachten, ist damit die Rechtsfrage nicht zu einer solchen auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung geworden, sondern betrifft weiterhin die Auslegung von Normen des sozialen Entschädigungsrechts, für die lediglich bestimmte Grundentscheidungen des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung herangezogen werden (ebenso 2. Senat, BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).

  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R

    wilde Motorradfahrt zur Meisterschule - Auch ein in strafbarer Weise (§ 315c

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R
    Das Zurücklegen eines Weges hängt mit dem Wehrdienst zusammen, wenn zwischen beidem ein innerer Zusammenhang besteht (stRspr, zuletzt BSGE 88, 247, 248 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 19 mwN; ebenso zum Unfallversicherungsrecht der 2. Senat des BSG: SozR 3-2200 § 550 Nr. 21 und SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).

    Eine Abweichung iS des § 41 Abs. 2 SGG - hier von den Entscheidungen des 2. Senats vom 19. Dezember 2000 (SozR 3-2200 § 550 Nr. 21) und vom 4. Juni 2002 (SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) - kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um die unterschiedliche Beantwortung derselben Rechtsfrage handelt, auf der die frühere Entscheidung eines anderen Senats beruht, wenn also eine Identität der Rechtsfrage in der zu entscheidenden Sache und der früheren Entscheidung des anderen Senats besteht (vgl BSGE 65, 281, 287 = SozR 4100 § 134 Nr. 38).

  • BSG, 11.10.1994 - 9 RV 8/94

    Soldatenversorgung - Verkehrsunfall - Verurteilung - Gefährdung des

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R
    Es durfte dabei das strafgerichtliche Beweisergebnis im Wege des Urkundsbeweises (§ 118 Abs. 1 SGG iVm §§ 415 ff Zivilprozessordnung) durch Beiziehung der dortigen Akten verwerten (vgl dazu auch BSGE 75, 180 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12).

    Soweit der erkennende Senat in der Entscheidung vom 11. Oktober 1994 (BSGE 75, 180, 182 mwN = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12) ausgeführt hat, die Grundentscheidungen des sozialen Unfallversicherungsrechts seien auch im Entschädigungsrecht zu beachten, ist damit die Rechtsfrage nicht zu einer solchen auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung geworden, sondern betrifft weiterhin die Auslegung von Normen des sozialen Entschädigungsrechts, für die lediglich bestimmte Grundentscheidungen des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung herangezogen werden (ebenso 2. Senat, BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).

  • BVerwG, 27.05.2004 - 2 C 29.03

    Wegeunfall; unmittelbarer Weg zwischen Wohnung und Dienststelle; Umweg;

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R
    Fehlt es an einem solchen inneren Zusammenhang, scheidet ein Versicherungs-/Versorgungsschutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignet, die der Versicherte/Soldat auf dem Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 und zuletzt BSGE 88, 247, 249, jeweils mwN; ebenso BVerwG Urteil vom 27. Mai 2004, 2 C 29/03, DVBl 2004, 1377, 1378 zu § 31 Abs. 2 Beamtenversorgungsgesetz : "Handlungsintention des Beamten, wie sie sich im äußeren Erscheinungsbild manifestiert").

    So kommt im Rahmen der Dienstunfallfürsorge anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung ein "dritter Ort" als Ziel- und Ausgangspunkt nur in Betracht, soweit dies ausdrücklich bestimmt ist (BVerwG Urteil vom 27. Mai 2004, 2 C 29/03, DVBl 2004, 1377, 1378; vgl zu weiteren Abweichungen OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 28. Januar 2004, 1 A 228/01, juris).

  • BSG, 05.05.1993 - 9a RVs 2/92

    Verböserungsverbot - Verbot der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R
    Der Beklagte konnte diese Feststellung auch während des Widerspruchsverfahrens gegen den Ausgangsbescheid treffen (vgl zur reformatio in peius im Widerspruchsverfahren BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 5).
  • BSG, 29.05.1973 - 2 RU 17/71
    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R
    Gegen allgemeine Erfahrungssätze verstößt das Gericht, wenn es einen bestehenden Erfahrungssatz nicht berücksichtigt (BSG SozR 1500 § 128 Nr. 4) oder einen tatsächlich nicht existierenden Erfahrungssatz anwendet (BSGE 36, 35, 36; BSG SozR § 128 SGG Nr. 72 und 89).
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 V 26/98 R

    Keine Abschmelzung bei über 55 Jahre alten Versorgungsberechtigten

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R
    Diese Feststellung kann als eigenständige Regelung iS des § 31 SGB X zur frühzeitigen Klärung des Sozialrechtsverhältnisses auch selbstständig und zeitlich vor dem Ausspruch eines "Einfrierens" oder "Abschmelzens" getroffen werden (BSG SozR 3-3100 § 62 Nr. 4 mwN; Steinwedel Kasseler Komm, Stand Mai 2003, § 48 SGB X RdNr 67).
  • BSG, 05.05.1993 - 9a RV 21/91

    Wehrdienst - Familienheimfahrt - Baustelle - Umweg - Abweg - Unterbrechung -

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R
    Diese Wertung entnimmt der Senat einerseits der grundsätzlich auch im SVG geltenden Regel des Unfallversicherungsrechts (BSG SozR 3200 § 81 Nr. 16; SozR 3-3200 § 81 Nr. 7), dass verbotswidriges Handeln den Versicherungsfall nicht ausschließt (§ 7 Abs. 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch ), andererseits aus § 101 Abs. 2 SGB VII, § 52 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und § 104 Abs. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - 1 A 228/01

    Anerkennung eines Wegedienstunfalls in einer Garage; Funktionaler Zusammenhang

    Auszug aus BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R
    So kommt im Rahmen der Dienstunfallfürsorge anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung ein "dritter Ort" als Ziel- und Ausgangspunkt nur in Betracht, soweit dies ausdrücklich bestimmt ist (BVerwG Urteil vom 27. Mai 2004, 2 C 29/03, DVBl 2004, 1377, 1378; vgl zu weiteren Abweichungen OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 28. Januar 2004, 1 A 228/01, juris).
  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 114/87

    Beitragspflicht von Absolventen der einstufigen Juristenausbildung

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der

    Soweit der Beklagte meint, die Einschränkung der Gehstrecke beruhe bei der Klägerin allein auf einer subjektiven Prognose, ist eine Überschreitung der Grenzen der Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 S 1 SGG; vgl dazu BSGE 94, 133, 137 RdNr 18 mwN; BSG Urteil vom 14.12.2011 - B 5 R 2/11 R - Juris RdNr 20) auch nicht sinngemäß dargetan.
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Gegen allgemeine Erfahrungssätze verstößt das Gericht, wenn es einen bestehenden Erfahrungssatz nicht berücksichtigt oder einen tatsächlich nicht existierenden Erfahrungssatz anwendet (BSGE 94, 133 RdNr 18 = SozR 4-3200 § 81 Nr. 2) .
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 6/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Feststellungsbescheid -

    Konstitutiv für eine Entscheidung nach § 48 Abs. 3 SGB X ist die durch Verwaltungsakt vorzunehmende Feststellung, dass und in welchem Umfang die ursprüngliche Bewilligung oder Feststellung rechtswidrig ist (Steinwedel, aaO, RdNr 67, 68 mwN; vgl insbesondere BSGE 63, 266 = SozR 3642 § 9 Nr. 3; BSGE 94, 133 = SozR 4-3200 § 81 Nr. 2, RdNr 7) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht