Rechtsprechung
   BSG, 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2218
BSG, 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R (https://dejure.org/2008,2218)
BSG, Entscheidung vom 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R (https://dejure.org/2008,2218)
BSG, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - B 3 P 12/07 R (https://dejure.org/2008,2218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • lexetius.com

    Barrierefreier Zugang für pflegebedürftige Kinder als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

  • openjur.de

    Barrierefreier Zugang für pflegebedürftige Kinder als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Förderung eines barrierefreien Zugangs zum Garten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Behinderten auf Gewährung eines Zuschusses für den Bau einer Rollstuhlrampe in den privaten Garten aus der gesetzlichen Pflegeversicherung; Anwendbarkeit des § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) auf die Ermöglichung eines barrierefreien Zugangs ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Pflegebedürftige Kinder können Anspruch auf Förderung eines barrierefreien Garten-Zugangs haben

  • Judicialis

    SGB XI § 40 Abs 4 S 1; ; SGB XI § 40 Abs 4 S 3; ; SGB IX § 1 S 2; ; SGB IX § 7 S 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Pflegekasse muss Maßnahmen zur Herstellung eines barrierefreien Gartenzugangs für pflegebedürftige Kinder bis zum Höchstbetrag bezuschussen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 205
  • NZS 2009, 504 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 P 5/03 R

    Pflegeversicherung - Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes -

    Auszug aus BSG, 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R
    In entsprechender Weise sind Maßnahmen zur Wiederherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung (§ 40 Abs. 4 Satz 1, 2. Alt SGB XI) nur bezuschussungsfähig, soweit elementare Belange der Lebensführung betroffen sind (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 1 S 6, Nr. 5 S 26 und Nr. 6 S 33; BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 1 RdNr 5).

    Das ist ausgeschlossen, wenn das verfolgte Bedürfnis über die üblichen und durchschnittlichen Anforderungen des Wohnstandards und Wohnkomforts hinausgeht (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 1 S 6 f, Nr. 4 S 22 und Nr. 5 S 27; BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 1 RdNr 7).

    Dazu hat er etwa das Bedürfnis gezählt, die Wohnung verlassen zu können, um "an die frische Luft" zu kommen oder Einkäufe zu tätigen (BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 1 RdNr 5).

  • BSG, 03.11.1999 - B 3 P 3/99 R

    Behindertengerechter Umbau der Wohnung und dauerhafter Geräteeinbau keine

    Auszug aus BSG, 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R
    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, sind Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nicht auf die für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit maßgebenden Verrichtungen des täglichen Lebens beschränkt (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 1 S 5, Nr. 4 S 21 und Nr. 5 S 27).

    In entsprechender Weise sind Maßnahmen zur Wiederherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung (§ 40 Abs. 4 Satz 1, 2. Alt SGB XI) nur bezuschussungsfähig, soweit elementare Belange der Lebensführung betroffen sind (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 1 S 6, Nr. 5 S 26 und Nr. 6 S 33; BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 1 RdNr 5).

    Das ist ausgeschlossen, wenn das verfolgte Bedürfnis über die üblichen und durchschnittlichen Anforderungen des Wohnstandards und Wohnkomforts hinausgeht (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 1 S 6 f, Nr. 4 S 22 und Nr. 5 S 27; BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 1 RdNr 7).

  • BSG, 26.04.2001 - B 3 P 15/00 R

    Pflegeversicherung - Verbesserung - individuelles Wohnumfeld - Zuschuß -

    Auszug aus BSG, 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R
    Daher "ermöglicht" eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes die häusliche Pflege, wenn sie objektiv erforderlich ist, um die Pflege im häuslichen Umfeld erst durchführen zu können (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 4 S 22).

    Dagegen hat er den Aufenthalt im Garten aus dem Anwendungsbereich des § 40 Abs. 4 SGB XI ausgegrenzt, weil die Möglichkeit, sich im Garten aufzuhalten, den durchschnittlichen Wohnkomfort übersteige (BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 4 S 22).

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus BSG, 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R
    Sie sind in der Rechtsprechung des BSG als Anlass zur Versorgung mit Hilfsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 33 SGB V) auch ausdrücklich anerkannt (stRspr, vgl etwa SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 S 258 f und SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 RdNr 7).

    Es reicht deshalb aus, wenn die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch das begehrte Hilfsmittel wesentlich gefördert wird (stRspr, vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 S 259 mwN).

  • BSG, 24.06.1998 - B 3 P 1/97 R

    Pflegeversicherung - Ermittlung - Hilfebedarf - zwei Kinder -

    Auszug aus BSG, 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R
    Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass die Ansprüche von zwei in gleicher Weise behinderten Kindern auf Pflegegeld getrennt zu beurteilen sind (vgl BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 4 S 29).
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 26/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Therapie-Tandem - krankhaft übersteigerter

    Auszug aus BSG, 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R
    Sie sind in der Rechtsprechung des BSG als Anlass zur Versorgung mit Hilfsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 33 SGB V) auch ausdrücklich anerkannt (stRspr, vgl etwa SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 S 258 f und SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 RdNr 7).
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 P 6/99 R

    Pflegeversicherung - Umbau und technische Hilfe zur Verbesserung des

    Auszug aus BSG, 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R
    Eine Maßnahme in diesem Sinne umfasst sämtliche Umbauten und technischen Hilfen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen objektiv erforderlich sind (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 2 S 10; SozR 4-3300 § 40 Nr. 4 RdNr 19 mwN).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppenlift - Treppenraupe - Anpassung des

    Auszug aus BSG, 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R
    Daraus ergibt sich indes zunächst nur, dass die Krankenkassen für die Versorgung behinderter Menschen mit Hilfsmitteln zur Ermöglichung der Bewegung und des Aufenthaltes im Freien aufzukommen haben; dazu hätte hier - worüber die Beklagte die Pflegebedürftigen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 SGB XI auf deren Anfrage zur Bezuschussung der Rollstuhlrampe hätte unterrichten und entsprechend beraten müssen - auch die Ausstattung mit einer Treppenraupe zählen können, um die Treppe im Garten zu überwinden (vgl BSG SozR 2200 § 182b Nr. 29 S 74 f und SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 S 181).
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 P 3/01 R

    Pflegeversicherung - Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes - technische

    Auszug aus BSG, 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R
    Diese Zuschüsse haben sich primär vor dem Zweck zu rechtfertigen, das Verbleiben in häuslicher Pflege zu fördern und die Notwendigkeit der Heimpflege zu vermeiden (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 8 S 42 f).
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 P 8/06 R

    Wiederholte Gewährung eines Zuschusses für eine noch behindertengerecht

    Auszug aus BSG, 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R
    Eine Maßnahme in diesem Sinne umfasst sämtliche Umbauten und technischen Hilfen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen objektiv erforderlich sind (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 2 S 10; SozR 4-3300 § 40 Nr. 4 RdNr 19 mwN).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R

    Pflegeversicherung - Gegensprechanlage - zuschußfähige Maßnahme iS von § 40 Abs 4

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für

    Dies gilt in entsprechender Weise auch für einen Hausgarten (so bereits BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 9) .

    Da es hier um eine erwachsene Versicherte geht, braucht auch nicht entschieden zu werden, ob die Nutzung des Hausgartens wenigstens für Kinder und Jugendliche ein Grundbedürfnis darstellen kann, wie es der Senat im Urteil im Zusammenhang mit der Bezuschussung des barrierefreien Zugangs zum Garten (§ 40 Abs. 4 SGB XI) angedeutet hat (BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 9) .

  • BSG, 25.01.2017 - B 3 P 2/15 R

    Soziale Pflegeversicherung - finanzieller Zuschuss zur Verbesserung des

    Ein neuer Zuschuss kommt danach erst dann in Betracht, wenn sich die Pflegesituation objektiv ändert und dadurch im Laufe der Zeit Schritte zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erforderlich werden, die im Zuge der ersten Umbaumaßnahme noch nicht notwendig waren (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 2 S 10 f; BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 4 RdNr 19; BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 9 RdNr 20).
  • BSG, 25.11.2015 - B 3 P 3/14 R

    Private Pflegeversicherung - Maßnahme zur Verbesserung des individuellen

    Eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds eines Pflegebedürftigen erleichtert dessen Pflege "erheblich", wenn diese in zentralen Bereichen des Hilfebedarfs deutlich und spürbar einfacher wird (Klarstellung zu BSG vom 17.7.2008 - B 3 P 12/07 R = SozR 4-3300 § 40 Nr. 9; Weiterentwicklung von BSG vom 26.4.2001 - B 3 P 15/00 R = SozR 3-3300 § 40 Nr. 4).

    a) In seinem Urteil vom 17.7.2008 (B 3 P 12/07 R - BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 9 RdNr 11) hat der Senat zu den Tatbestandsvarianten des § 40 Abs. 4 Satz 1 SGB XI ua ausgeführt, dass die Einstandspflicht der Pflegekassen nach der Konzeption der Vorschrift - nicht zuletzt angesichts der restriktiv bemessenen Höchstbetragsregelung des Satzes 3 - auf die Wahrung elementarer Bedürfnisse des Pflegebedürftigen beschränkt sei.

  • BSG, 25.01.2017 - B 3 P 4/16 R

    Soziale Pflegeversicherung

    Ein neuer Zuschuss kommt danach erst dann in Betracht, wenn sich die Pflegesituation objektiv ändert und dadurch im Laufe der Zeit Schritte zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erforderlich werden, die im Zuge der ersten Umbaumaßnahme noch nicht notwendig waren (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 2 S 10 f; BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 4 RdNr 19; BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 9).
  • LSG Bayern, 18.04.2012 - L 2 P 100/10

    I. Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sind zwar nicht auf

    Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sind zwar nicht auf die für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit maßgebenden Verrichtungen des täglichen Lebens reduziert; die Einstandspflicht der Pflegekassen ist jedoch nach der Konzeption des § 40 Abs. 4 SGB XI auf die Wahrung elementarer Bedürfnisse der Pflegebedürftigen beschränkt (Anschluss an BSG vom 17.07.2009 - B 3 P 12/07 R - SozR 4-3300 § 40 Nr. 9 ).

    Dabei sind Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes zwar nicht auf die für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit maßgebenden Verrichtungen des täglichen Lebens reduziert; die Einstandspflicht der Pflegekassen ist jedoch nach der Konzeption des § 40 Abs. 4 SGB XI auf die Wahrung elementarer Bedürfnisse der Pflegebedürftigen beschränkt (vgl. BSG vom 17.07.2009 - B 3 P 12/07 R - SozR 4-3300 § 40 Nr. 9 Juris RdNr. 10 f. m.w.N.).

    Diese Zuschüsse haben primär den Zweck, das Verbleiben in häuslicher Pflege zu fördern und die Notwendigkeit der Heimpflege zu vermeiden und müssen deshalb zuvorderst zur Überwindung von Hindernissen beitragen, die dem Verbleib des Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung und deren möglichst selbstständiger Nutzung entgegenstehen (vgl. BSG vom 17.07.2009 a.a.O.).

    "Erheblich erleichtert" wird sie, wenn ohne Durchführung der zu bezuschussenden Maßnahme eine Überforderung der Pflegeperson droht und deshalb eine stationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen in Betracht zu ziehen ist (vgl. BSG vom 17.07.2009 - B 3 P 12/07 R - SozR 4-3300 § 40 Nr. 9 Juris RdNr. 11.).

    In entsprechender Weise sind Maßnahmen zur Wiederherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung (§ 40 Abs. 4 Satz 1, 2. Alt SGB XI) nur bezuschussungsfähig, soweit elementare Belange der Lebensführung betroffen sind (vgl. BSG vom 17.07.2009 a.a.O RdNr. 11 m.w.N.).

    Auch eine erhebliche Erleichterung durch den Mauerdruchbruch in dem Sinne, dass ohne Durchführung der zu bezuschussenden Maßnahme eine Überforderung der Pflegeperson drohte und deshalb eine stationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen in Betracht zu ziehen ist (vgl. BSG vom 17.07.2009 - B 3 P 12/07 R - SozR 4-3300 § 40 Nr. 9 Juris RdNr. 11.), ist nach Überzeugung des Senats nicht erzielt worden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2020 - L 16 KR 253/18

    Kostenübernahme für einen ausgebildeten Begleithund nach Fetalem Alkoholsyndrom;

    Grundsätzlich müssen dabei elementare Belange der Lebensführung betroffen sind ( vgl. BSG SozR 4- 3300 § 40 Nr. 9 Rn 11; SozR 3-3000 § 40 Nr. 4 S 22; Leitherer, Kasseler Kommentar, § 40 SGB XI Rn 37 ).
  • LSG Bayern, 20.04.2016 - L 2 P 69/13

    Keine Übernahme von Reparaturkosten einer Maßnahme zur Verbesserung des

    Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes im Sinne von § 40 Abs. 4 SGB XI sind zwar nicht auf die für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit maßgebenden Verrichtungen des täglichen Lebens (§ 14 Abs. 4 SGB XI) begrenzt; die Einstandspflicht der Pflegekassen ist jedoch nach der Konzeption des § 40 Abs. 4 SGB XI auf die Wahrung elementarer Bedürfnisse der Pflegebedürftigen beschränkt (vgl. BSG Urteil vom 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R -Juris RdNr. 10 f. m. w. N.).

    "Erheblich erleichtert" wird sie, wenn ohne Durchführung der zu bezuschussenden Maßnahme eine Überforderung der Pflegeperson droht und deshalb eine stationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen in Betracht zu ziehen ist (vgl. BSG Urteil vom 17.07.2009 - B 3 P 12/07 R - SozR 4-3300 § 40 Nr. 9 - Juris RdNr. 11).

    In entsprechender Weise sind Maßnahmen zur Wiederherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung (§ 40 Abs. 4 Satz 1, 2. Alt SGB XI) nur bezuschussungsfähig, soweit elementare Belange der Lebensführung betroffen sind (vgl. BSG Urteil vom 17.07.2009 a. a. O. Juris RdNr. 11 m. w. N.).

    Bei wohnumfeldverbessernden Maßnahme habe sich der Gesetzgeber hingegen für einen finanziellen Zuschuss je Maßnahme entschieden und damit zum Ausdruck gebracht, dass er die Beteiligung der Pflegekassen auf diesen einmaligen, finanziell in der Höhe begrenzten Zuschuss beschränken wollte und dass er diesen Anspruch nach geleistetem Zuschuss als erfüllt ansehe (vgl. LSG NW a. a. O. Juris RdNr. 18 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 17.07.2008, B 3 P 12/07 R, Juris RdNr. 21).

  • FG Münster, 15.01.2020 - 7 K 2740/18

    Außergewöhnliche Belastungen: Rollstuhlgerechte Umbaumaßnahmen im Garten

    Die vom Beklagten angeführte Entscheidung des Bundessozialgerichts - BSG - (BSG-Urteil vom 17.07.2008 B 3 P 12/07 R) beziehe sich auf § 40 Abs. 4 des Sozialgesetzbuches - Elftes Buch (SGB XI) und könne nicht auf § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) übertragen werden.

    Ergänzend zu seinen Ausführungen in der Einspruchsentscheidung macht er geltend, dass nach dem BSG-Urteil vom 17.07.2008 B 3 P 12/07 R die Möglichkeit, sich im Garten aufzuhalten, den durchschnittlichen Wohnkomfort übersteige.

    Zum Pflegeversicherungsrecht hat das BSG entschieden, dass der Hausgarten grundsätzlich nicht zu dem individuellen Wohnumfeld, dessen barrierefreie Gestaltung die Pflegeversicherung durch Zuschüsse nach § 40 Abs. 4 SGB XI zu fördern hat, gehört (BSG-Urteil vom 17.07.2008 B 3 P 12/07 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 10 P 95/14

    Erstattung von Reparaturkosten für einen Treppenlift; Treppenlift als

    Die Zusammenfassung mehrerer Einzelmaßnahmen zu einer Gesamtmaßnahme im Rechtssinne gilt sogar auch dann, wenn die Einzelmaßnahmen nicht in einem Auftrag gemeinsam vergeben oder zeitlich nacheinander durchgeführt werden (Urteil vom 17.07.2008, B 3 P 12/07 R, Juris Rn 20).

    Der Zuschusstatbestand des § 40 Abs. 4 S 3 SGB XI enthält eine Höchstsummenbegrenzung und der Anspruch aus § 40 Abs. 4 SGB XI ist für jeden Pflegebedürftigen erfüllt, sobald die Pflegekasse eine entsprechende Maßnahme bezuschusst hat (BSG, Urteil vom 17.07.2008, B 3 P 12/07 R, Juris Rn 21).

    Bei der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen hat er sich hingegen für einen finanzielle Zuschuss je Maßnahme entschieden und damit zum Ausdruck gebracht, dass er die Beteiligung der Pflegekassen auf diesen einmaligen finanziellen in der Höhe begrenzten Zuschuss beschränken wollte und den Anspruch nach der Bezuschussung als erfüllt ansieht (BSG, Urteil vom 17.07.2008, B 3 P 12/07 R, Juris Rn 21).

  • LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 1 P 15/08

    Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der sozialen

    Daher "ermöglicht" eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes die häusliche Pflege, wenn sie objektiv erforderlich ist, um die Pflege im häuslichen Umfeld erst durchführen zu können (vgl. BSG, Urteil vom 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R - juris Rn. 11; Urteil vom 26.04.2001 - B 3 P 15/00 R -SozR 3-3300 § 40 Nr. 4 S. 22).

    Insoweit ist der Förderauftrag des § 1 Satz 2 SGB IX ein Ausschnitt der die Pflegekassen unmittelbar bindenden Zielvorgabe gemäß § 2 Abs. 1 SGB XI, wonach die Leistungen der Pflegeversicherung den Pflegebedürftigen helfen sollen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht; die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten (BSG, Urteil vom 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R - juris Rn. 17; dort zum Anspruch auf eine Rollstuhlrampe).

    Bezugspunkt der Leistungsgewährung sind die Umstände des individuellen Wohnumfeldes und die sich daraus ergebenden Beeinträchtigungen für den Verbleib des oder der Pflegebedürftigen in der häuslichen Wohnumgebung (vgl. BSG, Urteil vom 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R - juris Rn. 21).

  • SG Dortmund, 09.09.2015 - S 54 P 79/15

    Gewährung eines Zuschusses für eine Türschwellenrampe zur Terrasse eines

  • SG Dortmund, 12.03.2010 - S 39 KN 98/08

    Zuschuss für Terrassentür als Leistung der Pflegeversicherung

  • SG Berlin, 16.11.2012 - S 209 P 713/12

    Pflegeversicherung - Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes in

  • LSG Sachsen, 28.05.2015 - L 1 P 27/11

    Pflegeversicherung - Ermessensentscheidung; Gesamtmaßnahme; Maßnahme zur

  • SG Detmold, 21.05.2019 - S 18 P 29/17

    Gewährung eines Zuschusses zum Bau einer Rollstuhlgarage als

  • LSG Thüringen, 30.05.2017 - L 6 P 1485/13

    Soziale Pflegeversicherung - finanzieller Zuschuss für Baumaßnahme zur

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2015 - L 4 P 5061/14
  • SG Aachen, 13.10.2016 - S 15 P 99/15

    Übernahme der Kosten für den Einbau einer Duschkabine und Thermostatarmatur als

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 27 P 65/08

    Pflegestufe 2; Kind; Immundefekt; Blutgerinnungsstörung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 27 P 38/08

    Pflegestufe 2; Immundefekt; Blutgerinnungsstörung; Kind

  • SG Berlin, 25.01.2007 - S 76 P 310/04
  • SG Nürnberg, 05.11.2019 - S 18 P 55/19

    Wohnumfeldverbessernde Maßnahme, tarifliche Absicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2012 - L 27 P 55/11

    Erfolgsaussicht - Prozesskostenhilfe - Zuschuss

  • SG Berlin, 25.01.2007 - S 76 P 311/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 1 KR 260/08
  • SG Darmstadt, 09.10.2020 - S 31 P 77/19
  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2009 - L 4 P 2873/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht