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   BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R   

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https://dejure.org/2003,1576
BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R (https://dejure.org/2003,1576)
BSG, Entscheidung vom 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R (https://dejure.org/2003,1576)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - B 3 P 6/02 R (https://dejure.org/2003,1576)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Grenzen der freien richterlichen Beweiswürdigung; Ermittlung des Pflegebedarfs; Erforderlichkeit von Gutachten zur Ermittlung des Pflegebedarfs

  • Judicialis

    SGB XI § 14 Abs 3; ; SGB XI § 14 Abs 4; ; SGB XI § 15 Abs 2; ; SGB XI § 15 Abs 3 Nr 1; ; SGB XI § 18; ; SGB XI § 37 Abs 1 Satz 1; ; SGB XI § 37 Abs 1 Satz 2; ; SGB XI § 37 Abs 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung des Hilfebedarfs in der Pflegeversicherung, Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Richterliche Schätzung des Hilfebedarfs der Pflegeversicherung; Anerkennung von Wegen zur Ergotherapie

  • 123recht.net (Pressebericht)

    Pflegeversicherung möglicherweise verfassungswidrig // Benachteiligung von Kindern und chronisch Kranken gerügt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 206
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 452/99

    Zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit in der sozialen Pflegeversicherung

    Auszug aus BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R
    Andererseits bleibt aber zu bedenken, dass es innerhalb eines weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers liegt, welche Lebensrisiken er mit bestimmten sozialen Leistungen absichert, und dass der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht schon dann verletzt ist, wenn der Gesetzgeber nicht die gerechteste, allen denkbaren Fallgestaltungen lückenlos Rechnung tragende Lösung gefunden hat (vgl dazu neuerdings BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 2003 - 1 BvR 452/99 - und - 1 BvR 1077/00 - zum Ausschluss des Betreuungsaufwands bei geistig Behinderten).
  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 4/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für die Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R
    Bei pflegebedürftigen Kindern mit Diabetes mellitus Typ I sind nach der Rechtsprechung des Senats Blutzucker- und Urinwertmessungen, entsprechende Tagebucheintragungen und Insulininjektionen grundsätzlich nicht als Pflegebedarf anzuerkennen, weil sie nicht "verrichtungsbezogen" sind, dh mit einer der in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten, nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers allein "pflegebedarfsrelevanten" Verrichtungen zeitlich und inhaltlich zwingend verbunden sind (vgl zum Ganzen BSGE 82, 27 ff = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2 sowie BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3, 6, BSGE 82, 276 = SozR, aaO, Nr. 7 - vgl aus der Literatur Wilde/Pilz, SGb 1997, 409 und Pfitzner, NZS 1999, 222).
  • BSG, 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R

    Pflegeversicherung - Begleitung - Behinderter - Behindertenwerkstatt -

    Auszug aus BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R
    Dazu zählen Arztbesuche, aber auch Wege zur Krankengymnastik oder zum Logopäden, soweit sie der Behandlung einer Krankheit dienen und nicht die Stärkung oder Verbesserung der Fähigkeit zu eigenständiger Lebensführung im Vordergrund steht (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 5, 6 und 8).
  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 20/97 R

    Pflegeversicherung - Kind - Ermittlung - Mehrbedarf - Berücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R
    Der erkennende Senat hat es bereits als zulässig angesehen, den - auf anderem Wege ordnungsgemäß festgestellten - Pflegebedarf kranker und behinderter Kinder demjenigen gesunder Kinder gegenüberzustellen und dabei den - nach § 15 Abs. 2 SGB XI für die Pflegestufe allein maßgeblichen - Mehrbedarf zu schätzen (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 9 und 10; BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 7).
  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 23/99 R

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und

    Auszug aus BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R
    Bei der Pflege von Haushaltsangehörigen ist dort nicht nur Pflegegeld, sondern auch die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste jedenfalls solange ausgeschlossen, wie nicht der Nachweis erbracht wird, dass einer haushaltsangehörigen Person die Pflege nicht zumutbar ist (vgl BSGE 86, 101 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 2).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R
    Bei pflegebedürftigen Kindern mit Diabetes mellitus Typ I sind nach der Rechtsprechung des Senats Blutzucker- und Urinwertmessungen, entsprechende Tagebucheintragungen und Insulininjektionen grundsätzlich nicht als Pflegebedarf anzuerkennen, weil sie nicht "verrichtungsbezogen" sind, dh mit einer der in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten, nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers allein "pflegebedarfsrelevanten" Verrichtungen zeitlich und inhaltlich zwingend verbunden sind (vgl zum Ganzen BSGE 82, 27 ff = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2 sowie BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3, 6, BSGE 82, 276 = SozR, aaO, Nr. 7 - vgl aus der Literatur Wilde/Pilz, SGb 1997, 409 und Pfitzner, NZS 1999, 222).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 5/97 R

    Pflegeversicherung - Abgrenzung - hauswirtschaftliche Versorgung - Grundpflege -

    Auszug aus BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R
    Bei pflegebedürftigen Kindern mit Diabetes mellitus Typ I sind nach der Rechtsprechung des Senats Blutzucker- und Urinwertmessungen, entsprechende Tagebucheintragungen und Insulininjektionen grundsätzlich nicht als Pflegebedarf anzuerkennen, weil sie nicht "verrichtungsbezogen" sind, dh mit einer der in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten, nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers allein "pflegebedarfsrelevanten" Verrichtungen zeitlich und inhaltlich zwingend verbunden sind (vgl zum Ganzen BSGE 82, 27 ff = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2 sowie BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3, 6, BSGE 82, 276 = SozR, aaO, Nr. 7 - vgl aus der Literatur Wilde/Pilz, SGb 1997, 409 und Pfitzner, NZS 1999, 222).
  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 9/94

    Schwerpflegebedürftigkeit bei Kleinkindern

    Auszug aus BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R
    Der erkennende Senat hat es bereits als zulässig angesehen, den - auf anderem Wege ordnungsgemäß festgestellten - Pflegebedarf kranker und behinderter Kinder demjenigen gesunder Kinder gegenüberzustellen und dabei den - nach § 15 Abs. 2 SGB XI für die Pflegestufe allein maßgeblichen - Mehrbedarf zu schätzen (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 9 und 10; BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 7).
  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 13/97 R

    Pflegeversicherung - Bemessung - Pflegebedarf - geistig Behinderter -

    Auszug aus BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R
    Schließlich wird bei der Hilfe zur Nahrungsaufnahme genau festzustellen sein, in welchem Umfang es sich nicht nur um eine bloße Beaufsichtigung dazu handelt, ob der Kläger die Nahrung im vorgesehenen Maße aufnimmt; nur wenn die Pflegeperson bei der Überwachung der Nahrungsaufnahme in solchem Umfang zeitlich und örtlich gebunden ist, dass sie anderweitigen Tätigkeiten nicht nachgehen kann, ist dieser Zeitaufwand berücksichtigungsfähig (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 8).
  • BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Anspruch eines Versicherten auf mobile elektrisch

    Gleiches gilt für mobilitätserhaltende Behandlungen bei Physiotherapeuten (BSG SozR 4-3300 § 15 Nr. 1; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 5; Udsching, SGB XI, 3. Aufl 2010, § 14 RdNr 40) .
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

    Der Senat kann offenlassen, ob Unterhaltsleistungen als Einkommen des Grundsicherungsberechtigten bedarfsmindernd anzurechnen sind; der weite Einkommensbegriff legt es nahe, Leistungen, die zur Befriedigung des Unterhaltsbedarfs eines Leistungsberechtigten erbracht werden, grundsätzlich ebenfalls zu berücksichtigen (vgl Schellhorn, aaO, § 82 RdNr 9; Schulte ZFSH/SGB 2004, 195 ff; Brühl, aaO, § 43 RdNr 1, 5 mwN; Schellhorn, aaO, § 43 RdNr 17 mwN).

    Der Beklagte ist hier seinen Leistungspflichten nicht nachgekommen, und dieses Defizit haben die Eltern im Rahmen des "Wirtschaftens aus einem Topf" abgefangen; sie leisten anstelle des Beklagten, jedoch nur solange, bis dieser seinen Verpflichtungen wieder ordnungsgemäß nachkommt (vgl auch VGH Mannheim, Beschluss vom 19.10.2005, FEVS 57, 333 ff, "Darlehen", mwN zur einschlägigen Rechtsprechung des BVerwG; Schulte, ZFSH/SGB 2004, 195, 196 f: keine Leistung mit befreiender Wirkung für den Sozialhilfeträger).

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Der erkennende Senat hat in diesem Zusammenhang wiederholt den Beweiswert eines sog Pflegetagebuchs betont (vgl zuletzt BSG SozR 4-3300 § 15 Nr. 1 RdNr 13).

    An den zeitlichen Schnittstellen der jeweiligen Pflegestufen (§ 15 Abs. 3 SGB XI) sind unterschiedliche Schätzwerte hingegen problematisch: Hier ist eine besondere Sorgfalt bei den Schätzungen, evtl auch eine Zeitmessung geboten, die im Einzelfall auch einer Pflegeperson überantwortet werden kann (vgl BSG SozR 4-3300 § 15 Nr. 1 RdNr 12 und 13).

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