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   BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R   

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BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R (https://dejure.org/2007,1287)
BSG, Entscheidung vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R (https://dejure.org/2007,1287)
BSG, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 20/06 R (https://dejure.org/2007,1287)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes Einkommen iS des § 77 Abs 1 S 1 BSHG bzw § 83 Abs 1 SGB XII - keine Verwertung des angesparten Blindengeldes - Härtefall - sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Einkommens- und Vermögenseinsatz; Blindengeld als privilegiertes Einkommen iS des § 77 Abs 1 S 1 BSHG bzw § 83 Abs 1 SGB 12; keine Verwertung des angesparten Blindengeldes; Härtefall; sozialgerichtliches Verfahren; Einbeziehung in das Ver ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialhilfe - Keine Berücksichtigung von erspartem Vermögen aus Landesblindengeld bei Berechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Berücksichtigung von durch Blindengeld angespartem Vermögen bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt; Vorliegen einer aufgrund besonderer Umstände bestehenden nachhaltigen Beeinträchtigung der sozialen Stellung des Betroffenen als Kriterium für ...

  • Judicialis

    BSHG § 77 Abs 1 S 1; ; BSHG F: 25.11.2003 § 88 Abs 1; ; BSHG F: 25.11.2003 § 88 Abs 2; ; BSHG F: 25.11.2003 § 88 Abs 3 S 1; ; SGB XII F: 27.12.2003 § 83 Abs 1; ; SGB XII F: 27.12.2... 003 § 90 Abs 1; ; SGB XII F: 27.12.2003 § 90 Abs 2; ; SGB XII F: 27.12.2003 § 90 Abs 3 S 1; ; SGB X § 39 Abs 2; ; SGG F: 23.09.1975 § 96 Abs 1; ; SGG § 101 Abs 1; ; SGG § 162; ; VwGO § 106 S 1; ; VwGO § 106 S 2; ; GHBG NW § 1 Abs 1 S 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe, Berücksichtigung von Blindengeld als Einkommen und Vermögen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 139
 
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Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 76/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - allgemeine

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R
    Weder ersetzen sie als Ausführungsbescheide zu dem vor dem VG geschlossenen Vergleich den Bescheid vom 27. Juli 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Januar 2005, noch ändern sie diesen ab (vgl BSGE 9, 169, 170; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S 191 f und BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10 S 46).

    Sie sind vielmehr lediglich vorläufig bis zum Abschluss des Verfahrens durch eine rechtskräftige Entscheidung getroffen (vgl BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10 aaO).

    Dies gilt nicht nur dann, wenn das vorinstanzliche Urteil im Ergebnis bestätigt und die Beklagte durch das Rechtsmittelgericht verpflichtet wird, die Neubescheidung an den von ihm vorgegebenen Maßstäben vorzunehmen (SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 aaO), sondern unabhängig von Ausgang und vom Inhalt des das Verfahren abschließenden Urteils (BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10 aaO).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen (vgl: BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 S 3; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 S 8; BSGE 95, 191, 193 = SozR 4-4300 § 37b Nr. 2 S 4).

    Jedoch besteht die Möglichkeit, Teilelemente durch Teilvergleich oder Teilanerkenntnis "unstreitig zu stellen" (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 aaO; BSG, Urteil vom 28. November 2002 - B 7 AL 36/01 R - RdNr 15).

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R
    Weder ersetzen sie als Ausführungsbescheide zu dem vor dem VG geschlossenen Vergleich den Bescheid vom 27. Juli 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Januar 2005, noch ändern sie diesen ab (vgl BSGE 9, 169, 170; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S 191 f und BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10 S 46).

    Dies gilt nicht nur dann, wenn das vorinstanzliche Urteil im Ergebnis bestätigt und die Beklagte durch das Rechtsmittelgericht verpflichtet wird, die Neubescheidung an den von ihm vorgegebenen Maßstäben vorzunehmen (SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 aaO), sondern unabhängig von Ausgang und vom Inhalt des das Verfahren abschließenden Urteils (BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10 aaO).

  • BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67

    Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe -

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R
    Eine Härte liegt danach vor, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles, wie zB die Art, Schwere und Dauer der Hilfe, das Alter, der Familienstand oder die sonstigen Belastungen des Vermögensinhabers und seiner Angehörigen eine typische Vermögenslage deshalb zu einer besonderen Situation wird, weil die soziale Stellung des Hilfesuchenden insbesondere wegen einer Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nachhaltig beeinträchtigt ist (BVerwGE 32, 89, 93; Brühl, aaO, § 90 RdNr 73; Zeitler, aaO, § 88 RdNr 66).

    Hierdurch wird dem Blinden die Gelegenheit eröffnet, sich trotz Blindheit mit seiner Umgebung vertraut zu machen, mit eigenen Mitteln Kontakt zur Umwelt zu pflegen und am kulturellen Leben teilzunehmen (BSG SozR 3-5922 § 1 Nr. 1 S 4; BVerwGE 32, 89, 91 f - zur Blindenhilfe).

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R

    Blindengeld - Revisibilität - Landesrecht - Rüge - Blindheitshilfe - Blindheit -

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R
    Denn revisibel sind landesrechtliche Vorschriften auch dann, wenn - wie hier - inhaltlich gleiche Vorschriften in Bezirken verschiedener Landessozialgerichte gelten und diese Übereinstimmung nicht zufällig, sondern bewusst und gewollt ist (vgl BSG SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; BSG SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1).

    Wenn sich weder der blindenspezifische Mehraufwand verbindlich und abschließend umschreiben lässt, ein solcher Mehraufwand sogar gänzlich fehlen kann, ohne dass die Anspruchsvoraussetzungen hierfür entfallen (BSG SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1 S 3), noch ein Nachweis über die bestimmungsgemäße Verwendung gefordert werden kann, so kann von dem Blinden auch nicht verlangt werden, dass aus dem angesparten Blindengeld zu tätigende größere Anschaffungen bereits konkret in die Wege geleitet worden sind, wie das LSG andeutet.

  • BVerwG, 06.09.1979 - 5 C 8.78

    Anspruch auf Gewährung einer Pflegezulage nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R
    Während die Sozialhilfe der Sicherung des Lebensunterhaltes dient (§ 1 Abs. 1 BSHG/§ 1 Satz 1 und 2 SGB XII), dient das Landesblindengeld nach § 1 Abs. 1 GHBG des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 25. November 1997 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW 1997, 430) dem Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen (vgl BVerwGE 58, 265 ff).
  • BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97

    Sozialhilfe - Einsatz angesparten Erziehungsgeldes als Härte - Vermögen -

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R
    Dies hat die Rechtsprechung insbesondere in Fällen angenommen, in denen anrechnungsfreies Einkommen angespart wurde oder aus entsprechenden Nachzahlungen resultierte (vgl etwa BVerwGE 45, 135 ff bei Vermögen, das aus einer Grundrentennachzahlung stammt; BVerwGE 105, 199 ff bei angespartem Erziehungsgeld für die Dauer des gesetzlichen Förderungszeitraums).
  • BSG, 05.12.2001 - B 7/1 SF 1/00 R

    Kürzung des Landesblindengeldes - Einrichtung iSd § 2 Abs 2 S 1 BliGG ND -

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R
    Hierdurch wird dem Blinden die Gelegenheit eröffnet, sich trotz Blindheit mit seiner Umgebung vertraut zu machen, mit eigenen Mitteln Kontakt zur Umwelt zu pflegen und am kulturellen Leben teilzunehmen (BSG SozR 3-5922 § 1 Nr. 1 S 4; BVerwGE 32, 89, 91 f - zur Blindenhilfe).
  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 29.73

    Gewährung von Erholungsfürsorge für einen Kriegsbeschädigten

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R
    Dies hat die Rechtsprechung insbesondere in Fällen angenommen, in denen anrechnungsfreies Einkommen angespart wurde oder aus entsprechenden Nachzahlungen resultierte (vgl etwa BVerwGE 45, 135 ff bei Vermögen, das aus einer Grundrentennachzahlung stammt; BVerwGE 105, 199 ff bei angespartem Erziehungsgeld für die Dauer des gesetzlichen Förderungszeitraums).
  • BSG, 28.11.2002 - B 7 AL 36/01 R

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Lohnsteuerklassenwechsel

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R
    Jedoch besteht die Möglichkeit, Teilelemente durch Teilvergleich oder Teilanerkenntnis "unstreitig zu stellen" (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 aaO; BSG, Urteil vom 28. November 2002 - B 7 AL 36/01 R - RdNr 15).
  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73

    Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines

  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

  • BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93

    Umfang der Revisibilität länderrechtlicher Vorschriften - Voraussetzungen des

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

  • BSG, 06.01.2003 - B 9 V 77/01 B

    Bloßer Ausführungsbescheid als Gegenstand des Verfahrens

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.01.1970 - IV A 104/68
  • BSG, 21.02.1959 - 11 RV 724/58
  • BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 16/16 R

    "Taschengeld" für Untersuchungsgefangene in Höhe des "Barbetrags"

    Das Gericht ist weder an ein "Unstreitigstellen" gebunden noch wird es dadurch von der weiteren Sachaufklärung entbunden (vgl BSGE 103, 153 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 13, BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 43; zum Unstreitigstellen von Teilelementen eines Anspruchs durch Vergleich aber BSG SozR 4-3500 § 90 Nr. 1 RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Eine nach § 83 Abs. 1 SGB XII auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften gewährte Leistung ist nur dann nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn sie zu einem ausdrücklich genannten Zweck gewährt wird (BSG SozR 4-3500 § 90 Nr. 1 RdNr 16) , der über die Sicherung des Lebensunterhalts hinausgehen und zudem ein anderer als derjenige sein muss, für den die im Einzelfall in Frage stehende Sozialhilfe gewährt wird.
  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Denn die einstweilige Anordnung verliert mit der endgültigen Entscheidung ihre Rechtswirkungen (vgl BSG SozR 4-3500 § 90 Nr. 1 RdNr 12 mwN) und kann damit nicht den Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Leistung bilden.
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