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   BSG, 06.07.2006 - B 9a VG 1/05 R   

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https://dejure.org/2006,3638
BSG, 06.07.2006 - B 9a VG 1/05 R (https://dejure.org/2006,3638)
BSG, Entscheidung vom 06.07.2006 - B 9a VG 1/05 R (https://dejure.org/2006,3638)
BSG, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - B 9a VG 1/05 R (https://dejure.org/2006,3638)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Opferentschädigung - Versorgung - Unbilligkeit - Mitverursachung - Alkohol- und Drogenkonsument - Rauschgift - Kokain

  • openjur.de

    Opferentschädigung; Versorgung; Unbilligkeit; Mitverursachung; Alkohol- und Drogenkonsument; Rauschgift; Kokain

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 2/78

    Verursachung der Schädigung - Versorgungsrechtliche Kausalitätstheorie -

    Auszug aus BSG, 06.07.2006 - B 9a VG 1/05 R
    Eine derartige mißbilligenswerte Selbstgefährdung kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch schon in der Zugehörigkeit zu einem sozialwidrigen, mit besonderen Gefahren verbundenem "Milieu" bestehen (vgl BSGE 49, 104, 110 f = SozR 3800 § 2 Nr. 1 S 7 ff; BSGE 89, 75, 78 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 11 S 53).

    Das Verhältnis der Versagungsgründe (Mit-)Verursachung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 OEG) und Unbilligkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 OEG) ist seit der Entscheidung des BSG vom 6. Dezember 1989 (BSGE 66, 115, 117 f = SozR 3800 § 2 Nr. 7 S 41) - unter Weiterentwicklung früherer Rechtsprechung (vgl BSGE 49, 104, 107 = SozR 3800 § 2 Nr. 1 S 4; auf diesem Stand aber noch Kunz in Kunz/Zellner, OEG, 4. Aufl 1999, § 2 RdNr 9) - geklärt: Was als Verursachung iS der 1. Alternative nicht zur Leistungsversagung führt, kann nicht allein, sondern nur aus sonstigen zusätzlichen Gründen die Unbilligkeit begründen.

  • BSG, 07.11.2001 - B 9 VG 2/01 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Kausalität - wesentliche Bedingung -

    Auszug aus BSG, 06.07.2006 - B 9a VG 1/05 R
    Eine derartige mißbilligenswerte Selbstgefährdung kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch schon in der Zugehörigkeit zu einem sozialwidrigen, mit besonderen Gefahren verbundenem "Milieu" bestehen (vgl BSGE 49, 104, 110 f = SozR 3800 § 2 Nr. 1 S 7 ff; BSGE 89, 75, 78 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 11 S 53).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 5/95

    Anspruch auf Versorgung nach dem OEG bei Aids-Infektion

    Auszug aus BSG, 06.07.2006 - B 9a VG 1/05 R
    Daran hat der Senat seither festgehalten (BSGE 77, 18, 20 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3 S 8; BSGE 79, 87, 91 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5 S 19).
  • BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94

    Leistungsausschluß wegen Mitverursachung im Recht der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus BSG, 06.07.2006 - B 9a VG 1/05 R
    Daran hat der Senat seither festgehalten (BSGE 77, 18, 20 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3 S 8; BSGE 79, 87, 91 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5 S 19).
  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89

    Gewaltopferentschädigung bei riskantem Verhalten des Opfers

    Auszug aus BSG, 06.07.2006 - B 9a VG 1/05 R
    Das Verhältnis der Versagungsgründe (Mit-)Verursachung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 OEG) und Unbilligkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 OEG) ist seit der Entscheidung des BSG vom 6. Dezember 1989 (BSGE 66, 115, 117 f = SozR 3800 § 2 Nr. 7 S 41) - unter Weiterentwicklung früherer Rechtsprechung (vgl BSGE 49, 104, 107 = SozR 3800 § 2 Nr. 1 S 4; auf diesem Stand aber noch Kunz in Kunz/Zellner, OEG, 4. Aufl 1999, § 2 RdNr 9) - geklärt: Was als Verursachung iS der 1. Alternative nicht zur Leistungsversagung führt, kann nicht allein, sondern nur aus sonstigen zusätzlichen Gründen die Unbilligkeit begründen.
  • BSG, 26.06.1985 - 9a RVg 6/84

    Gewalttat - Homosexuellenszene - Versagung von Leistungen - Unbilligkeit

    Auszug aus BSG, 06.07.2006 - B 9a VG 1/05 R
    Die Gründe, aus denen sich die Unbilligkeit ergeben soll, müssen von einem solchen Gewicht sein, dass sie dem in der 1. Alternative des § 2 Abs. 1 Satz 1 OEG genannten Fall der Mitverursachung an Bedeutung gleichkommen (BSGE 58, 214, 216 = SozR 3800 § 2 Nr. 6 S 37).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VG 2/05 R

    Gewaltopferentschädigung - schwere Körperverletzung - Erblindung -

    Mithin kann ein Tatbeitrag des Gewaltopfers, der unter der Schwelle versorgungsausschließender Mitverursachung bleibt, zusammen mit anderen Ursachen die Gewährung von Leistungen als unbillig erscheinen lassen (BSG SozR 4-3800 § 2 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 09.11.2017 - L 20 VG 26/15

    Kein Versagungsgrund wegen Unbilligkeit von Versorgung nach dem

    Davon ausgehend hat das BSG zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Unbilligkeit im Sinne der 2. Alternative des § 2 Abs. 1 Satz 1 OEG in ständiger Rechtsprechung vier Fallgruppen gebildet (vgl. nur BSG Urteil vom 29.03.2007, B 9a VG 2/05 R, juris Rn. 16 m.w.N.; siehe auch die Anmerkung von Hoffmann zum Urteil des BSG vom 06.07.2006, B 9a VG 1/05 R): (1) eine im Vorfeld der Tat liegende rechtsfeindliche Betätigung, mit der sich das spätere Opfer außerhalb der staatlichen Gemeinschaft stellt, (2) die sozialwidrige, mit speziellen Gefahren verbundene Zugehörigkeit zum Kreis der Alkohol- oder Drogenkonsumenten, wenn die Tat aus diesem Milieu entstanden ist, (3) das bewusste oder leichtfertige Eingehen einer Gefahr, der sich das Opfer ohne Weiteres hätte entziehen können, es sei denn, für dieses Verhalten läge ein rechtfertigender Grund vor, und (4) eine durch die Versorgung entstehende Begünstigung des Täters.
  • SG Karlsruhe, 16.03.2012 - S 1 VG 4035/11

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsausschluss - Mitverursachung - leichtfertige

    Mithin kann ein Tatbeitrag des Gewaltopfers, der unter der Schwelle versorgungsausschließender Mitverursachung bleibt, zusammen mit anderen Ursachen die Gewährung von Leistungen als unbillig erscheinen lassen (vgl. BSG SozR 4-3800 § 2 Nr. 1).
  • SG Dortmund, 02.04.2009 - S 18 VG 434/07

    Opferentschädigung nach Rangelei zwischen Betrunkenen mit tödlichem Ausgang

    Welche Anforderungen genau an diese Fallgruppe zu stellen sind, hat das BSG bisher offen gelassen (BSG, Urteil vom 06.07.2006, Az. B 9a VG 1/05 R).

    In einer neueren Entscheidung hat das BSG außerdem festgestellt, dass sich Unbilligkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. OEG auch aus Umständen außerhalb der von ihm skizzierten vier Fallgruppen ergeben kann (BSG, Urteil vom 06.07.2006, Az. B 9a VG 1/05 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Anspruchsausschluss wegen

    Bei diesem Versagungsgrund unterscheidet die Rspr. vier Fallgruppen (BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 9a VG 2/05 R - SozR 4-3800 § 2 Nr. 2), wobei vorliegend die sozialwidrige, mit speziellen Gefahren verbundene Zugehörigkeit zum Kreis der Alkohol- oder Drogenkonsumenten, wenn die Tat aus diesem Milieu entstanden ist, einschlägig ist (hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 6. Juli 2006 - B 9a VG 1/05 R - SozR 4-3800 § 2 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2015 - L 10 VE 37/10

    Versagung einer Halbwaisenrente wegen Unbilligkeit; Zugehörigkeit zu einem

    21 Nach der Rechtsprechung des BSG kann zwar die Zugehörigkeit zu einem sozialwidrigen, mit besonderen Gefahren verbundenen "Milieu" den Leistungsausschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. OEG begründen (vgl. BSG, Urteil vom 6. Juli 2006, B 9a VG 1/05 R), nicht dagegen ein bloß "unsolider" oder "unmoralischer" Lebenswandel (vgl. BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, B 9 VG 6/97 R).
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2008 - L 2 VG 33/07

    Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz

    Gefordert ist dann, dass die "sonstigen Umstände" zusammen mit dem für sich genommen nicht ausreichenden Tatbeitrag dem in der ersten Alternative genannten Grund der Mitverursachung an Bedeutung annähernd gleichkommen (BSG, Urt. v. 6. Juli 2006 - B 9a VG 1/05 R, SozR 4-3800 § 2 Nr. 1; BSG, Urt. v. 29. März 2007 - B 9a VG 2/05 R, zur Veröffentlichung vorgesehen für BSGE und SozR 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2006 - L 7 VG 38/05

    Streit um die Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); Anspruch auf

    Dabei ist nicht danach zu unterscheiden, ob dieses Gefahr bringende Verhalten des Geschädigten in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis steht (BSG, Urteil vom 06.07.2006, B 9a VG 1/05 R m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4507/13
    Bei diesem Versagungsgrund unterscheidet die Rspr. vier Fallgruppen (BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 9a VG 2/05 R - SozR 4-3800 § 2 Nr. 2), wobei vorliegend die sozialwidrige, mit speziellen Gefahren verbundene Zugehörigkeit zum Kreis der Alkohol- oder Drogenkonsumenten, wenn die Tat aus diesem Milieu entstanden ist, einschlägig ist (hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 6. Juli 2006 - B 9a VG 1/05 R - SozR 4-3800 § 2 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 11 VG 38/08

    Ausschluss von Opferentschädigung wegen Selbstgefährdung

    Wie bereits vom Sozialgericht in der angefochtenen Entscheidung umfassend dargestellt, müssen die Gründe, aus denen sich die Unbilligkeit ergeben soll, von einem solchen Gewicht sein, dass sie dem in der ersten Alternative des § 2 Abs. 1 Satz 1 OEG genannten Fall der Mitverursachung an Bedeutung gleichkommen (BSG, Urteil vom 06. Juli 2006, Aktenzeichen B 9 VG 1/05 R, SozR 4-3800 § 2 Nr. 1, m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2013 - L 13 VG 8/12

    Erfolgsaussicht - Prozesskostenhilfe

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2008 - L 2 VG 16/05

    Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - L 7 VG 2/06

    Anspruch auf Opferentschädigung bei Nothilfe

  • BSG, 19.09.2007 - B 9/9a VG 1/06 BH
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