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   BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 45/08 R   

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https://dejure.org/2009,590
BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 45/08 R (https://dejure.org/2009,590)
BSG, Entscheidung vom 20.08.2009 - B 14 AS 45/08 R (https://dejure.org/2009,590)
BSG, Entscheidung vom 20. August 2009 - B 14 AS 45/08 R (https://dejure.org/2009,590)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; Sonderbedarf; Erstausstattung der Wohnung; Verschiebung der Anschaffung; Ermessensleistung; Geld- oder Sachleistung; Pauschalbetrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Erstausstattung für die Wohnung bei verspäteter Geltendmachung des Erstbedarfs trotz Bestehen eines akuten Bedarfs

  • Judicialis

    SGB II § 23 Abs 3 Satz 1 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Erstausstattung für die Wohnung bei verspäteter Geltendmachung des Erstbedarfs trotz Bestehen eines akuten Bedarfs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Leistungen für Erstausstattungen der Wohnung auch nach vorherigem Verzicht auf die Anschaffung einer Wohnungseinrichtung

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Leistungen für Erstausstattungen der Wohnung auch nach vorherigem Verzicht auf die Anschaffung einer Wohnungseinrichtung

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Erstausstattung nach SGB II auch noch nach mehr als einem Jahr

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsloser beantragt Zuschuss um die Wohnung einzurichten: Grundsicherungsträger muss ihn gewähren

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Erstausstattung der Wohnung bei Arbeitslosengeld II

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.8.2009)

    Wohnungserstausstattung für Arbeitslose nicht nur als Darlehen // Hartz-IV-Empfänger brauchen Mietvertrag auch von der Familie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 414
  • NZS 2010, 149
  • NZS 2010, 512 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Auszug aus BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 45/08 R
    Leistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II sind für die Ausstattung mit wohnraumbezogenen Gegenständen zu erbringen, die eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen ermöglichen (vgl auch Behrend in juris-PK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 23 RdNr 80; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, Stand 10/2007, § 23 RdNr 332; vgl auch BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 49/07 R, RdNr 23).

    Dahinstehen kann daher auch, ob ein Teppichboden überhaupt als Erstausstattung geltend gemacht werden kann (generell ablehnend BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 49/07 R, RdNr 23).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 77/08 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatz für bei

    Auszug aus BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 45/08 R
    Der Senat folgt insoweit dem 4. Senat des BSG, der bereits entschieden hat, dass in Fällen der vorliegenden Art die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in Form der sog "Verpflichtungsbescheidungsklage" (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) die richtige Klageart ist (Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 77/08 R - RdNr 10).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung der Wohnung nach Trennung -

    Auszug aus BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 45/08 R
    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Anspruch nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II wie alle Leistungen des SGB II bedarfsbezogen zu verstehen ist (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 64/07 R -, RdNr 19; vgl auch grundlegend Lang/Blüggel in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 23 RdNr 97).
  • BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 79/12 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Erstattung der

    Es steht regelmäßig im pflichtgemäßen Auswahlermessen des Grundsicherungsträgers, ob er die Leistung als Sachleistung oder als (gegebenenfalls pauschalierte) Geldleistung erbringt und in welcher Höhe er diesen Anspruch erfüllt (vgl BSG vom 1.7.2009 - B 4 AS 77/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 4, RdNr 10; BSG vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5, RdNr 19) .

    Leistungen nach § 23 Abs. 3 S 1 Nr. 1 SGB II sind, wie die zuständigen Senate des BSG übereinstimmend entschieden haben, für die Ausstattung mit wohnraumbezogenen Gegenständen zu erbringen, die eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen ermöglichen (BSG vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5, RdNr 14; BSG vom 13.4.2011 - B 14 AS 53/10 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 12, RdNr 13) .

  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 57/13 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatzbeschaffung

    Es steht daher regelmäßig im pflichtgemäßen Auswahlermessen des Grundsicherungsträgers, ob er die Leistung als Sachleistung oder als (ggf pauschalierte) Geldleistung erbringt und in welcher Höhe er diesen Anspruch erfüllt (BSG Urteil vom 1.7.2009 - B 4 AS 77/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 RdNr 10; BSG Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 19).

    Dies ist dann der Fall, wenn er nicht mehr über die für eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen angemessenen wohnraumbezogenen Gegenstände im Sinne des Grundsicherungsrechts verfügt (BSG vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 14; BSG vom 13.4.2011 - B 14 AS 53/10 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 12 RdNr 19; vgl insb zur Angemessenheit BSG vom 23.5.2013 - B 4 AS 79/12 R - SozR 4-4200 § 24 Nr. 5 RdNr 17 ff).

    Der im SGB II zu deckende Bedarf muss jedoch grundsätzlich aktuell bestehen und auch aktuell vom Grundsicherungsträger zu decken sein (BSG vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 15; BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 36/09 R - RdNr 17 ff; BSG vom 27.9.2011 - B 4 AS 202/10 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 13 RdNr 17 mit Hinweis auf BVerfG Beschluss vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05) .

    Ebenso wenig besteht der weiter streitgegenständliche Anspruch auf eine erneute Bescheidung des Antrags des Klägers auf Leistungen für einen Teppichboden als Zuschuss nach § 23 Abs. 3 S 1 Nr. 1 SGB II aF, weil insofern ein außergewöhnlicher Umstand bzw ein besonderes Ereignis als Anknüpfungstatsachen für eine erneute Beschaffung nicht vorliegt (vgl zur Ablehnung eines Teppichbodens als Erstausstattungsbedarf: BSG vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R - BSGE 102, 194 ff = SozR 4-4200 § 22 Nr. 16, RdNr 23; offen gelassen BSG vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 17).

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 202/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatzbeschaffung

    Insofern habe das BSG bereits betont, dass eine "Verwirkung" des Anspruchs auf Erstausstattung - entsprechend den Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 SGB II - nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten möglich sei (Hinweis auf BSG Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5).

    Es steht regelmäßig im pflichtgemäßen Auswahlermessen des Grundsicherungsträgers, ob er die Leistung als Sachleistung oder als (gegebenenfalls pauschalierte) Geldleistung erbringt und in welcher Höhe er diesen Anspruch erfüllt (vgl BSG Urteil vom 1.7.2009 - B 4 AS 77/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 RdNr 10; BSG Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 19).

    Mit dem 14. Senat geht auch der erkennende Senat davon aus, dass Verschuldensgesichtspunkte nicht schon bei der Feststellung des Bedarfs berücksichtigt werden dürfen, weil der im SGB II zu deckende Bedarf grundsätzlich aktuell bestehen muss und auch aktuell vom Grundsicherungsträger zu decken ist (BSG Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 15; BSG Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 36/09 R - RdNr 17).

    Insofern ist aber eine richterliche Plausibilitätskontrolle durchzuführen, ob bei deren Bemessung iS von § 23 Abs. 3 Satz 6 SGB II geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte über die Kosten von Einrichtungsgegenständen zur Stützung der Pauschalbeträge berücksichtigt worden sind (BSG Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 20 f).

    Ob die vom VG zugrunde gelegte Verwaltungsanweisung der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen in Bremen den genannten Anforderungen hinsichtlich des Umfangs der zu gewährenden Erstausstattung genügt und die festgesetzten Pauschalbeträge und Teilpauschalen, insbesondere für die regelmäßig von dem Einzelposten "Küchenausstattung" erfassten Haushaltsgeräte (Herd, Kühlschrank, Waschmaschine), hinreichend abgesichert sind, wird das LSG mithin prüfen müssen (vgl BSG Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 21; vgl auch SG Bremen Beschlüsse vom 2.3.2010 - S 23 AS 257/10 ER und vom 28.5.2009 - S 23 AS 877/09 ER).

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