Rechtsprechung
   BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R   

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BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R (https://dejure.org/2005,1265)
BSG, Entscheidung vom 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R (https://dejure.org/2005,1265)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - B 7a AL 46/05 R (https://dejure.org/2005,1265)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - unbefristete Fortsetzung eines befristeten Arbeitsverhältnisses nach arbeitsvertragswidrigem Verhalten - Kausalitätsprüfung - Berufskraftfahrer - Verlust der Fahrerlaubnis

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld; Eintritt einer Sperrzeit gemäß § 144 Abs. 1 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III); Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung bei grob arbeitsvertragswidrigem Verhalten; Verlust der Fahrerlaubnis bei ...

  • Judicialis

    SGB III § 144 Abs 1 Nr 1 Alt 2 F: 10.12.2001

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2
    Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 96, 22
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens

    Auszug aus BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R
    Der Eintritt einer Sperrzeit setzt nach der Rechtsprechung des BSG zunächst ein arbeitsvertragswidriges Verhalten voraus, das in jeglichem Verstoß gegen geschriebene oder ungeschriebene Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag bestehen kann (BSGE 91, 18 ff RdNr 7 ff = SozR 4-4300 § 144 Nr. 2).

    Dieses Verhalten muss kausal (im Sinne der Wesentlichkeitstheorie) für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - vorliegend durch die Arbeitgeberin - geworden sein (BSGE 91, 18 ff RdNr 7 ff = SozR 4-4300 § 144 Nr. 2).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist somit entgegen der Ansicht des LSG die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch den Arbeitgeber nicht teleologisch reduzierendes Tatbestandsmerkmal der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber, sondern Bestandteil der zweiten Kausalitätsprüfung, ob der Arbeitnehmer durch sein arbeitsvertragswidriges Verhalten die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt hat; die Rechtsprechung verlangt dementsprechend einen berechtigten Anlass (vgl nur BSGE 67, 26, 28 mwN = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3), weil dem Arbeitnehmer sonst nicht vorgehalten werden kann, die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder fahrlässig verursacht zu haben (BSGE 91, 18 ff RdNr 14 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 2).

    Vielmehr stellt das BSG, auch wenn es betont, die Fahrerlaubnis könne Grundlage des Arbeitsverhältnisses sein, auf das vom Arbeitnehmer zu vertretende Unvermögen der Arbeitsleistung durch den Verlust der Fahrerlaubnis und damit immer zumindest mittelbar auf das vorausgegangene vorwerfbare Fehlverhalten ab (BSG, Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/80 -, BB 1982, 559; BSGE 91, 18 ff RdNr 7 ff = SozR 4-4300 § 144 Nr. 2).

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG hat der 11. Senat zu Recht hierzu ausgeführt, bei einer Kündigung wegen Verlustes der Fahrerlaubnis gingen personen- und verhaltensbedingte Kündigung ineinander über (BSGE 91, 18 ff RdNr 7 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 2).

    Letztlich ist dies ebenso wenig maßgeblich für die Entscheidung des Senats wie die Frage, ob der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung hätte vorausgehen müssen, die als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes allerdings Bestandteil der materiell-rechtlichen Prüfung ist (vgl BSGE 91, 18 ff RdNr 10 und 13 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 2).

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89

    Sperrzeit bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R
    Dabei bezieht sich der in § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III formulierte Schuldvorwurf nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm nur auf die Herbeiführung der Arbeitslosigkeit (vgl BSGE 67, 26, 27 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3: "Verursachung und Verantwortung der zur Arbeitslosigkeit führenden Kausalkette"; Voelzke in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 12 RdNr 305), nicht auf das arbeitsvertragswidrige Verhalten selbst.

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist somit entgegen der Ansicht des LSG die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch den Arbeitgeber nicht teleologisch reduzierendes Tatbestandsmerkmal der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber, sondern Bestandteil der zweiten Kausalitätsprüfung, ob der Arbeitnehmer durch sein arbeitsvertragswidriges Verhalten die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt hat; die Rechtsprechung verlangt dementsprechend einen berechtigten Anlass (vgl nur BSGE 67, 26, 28 mwN = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3), weil dem Arbeitnehmer sonst nicht vorgehalten werden kann, die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder fahrlässig verursacht zu haben (BSGE 91, 18 ff RdNr 14 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 2).

    Dies wird besonders deutlich in der Entscheidung des BSG zum Beginn einer Sperrzeit erst mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis berechtigterweise aus arbeitsvertragswidrigem Verhalten hätte ordentlich kündigen können, zu Unrecht jedoch eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat (BSGE 67, 26 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3).

  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 44/80

    Grob fahrlässige Verursachung der Arbeitslosigkeit - Unvermögen den

    Auszug aus BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R
    Vielmehr stellt das BSG, auch wenn es betont, die Fahrerlaubnis könne Grundlage des Arbeitsverhältnisses sein, auf das vom Arbeitnehmer zu vertretende Unvermögen der Arbeitsleistung durch den Verlust der Fahrerlaubnis und damit immer zumindest mittelbar auf das vorausgegangene vorwerfbare Fehlverhalten ab (BSG, Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/80 -, BB 1982, 559; BSGE 91, 18 ff RdNr 7 ff = SozR 4-4300 § 144 Nr. 2).
  • BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90

    Kausalzusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R
    Diese Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber muss - ebenfalls im Sinne einer wesentlichen Bedingung (BSGE 69, 108 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6) - ihrerseits Ursache für den Eintritt der Beschäftigungslosigkeit sein (vgl zu dieser mehrstufigen Kausalitätsprüfung auch Voelzke in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 12 RdNr 300).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R
    Schließlich muss die Herbeiführung der Beschäftigungslosigkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers beruhen, wobei - wie auch in anderem Zusammenhang üblich (vgl nur BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R) - nicht von einem objektiven, sondern einem subjektiven Maßstab auszugehen ist.
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R
    Insoweit ist nicht entscheidungserheblich, ob die Kündigung trotz der vom BAG grundsätzlich anerkannten Berechtigung zur fristlosen Kündigung allein wegen Verlustes der Fahrerlaubnis (BAG, Urteil vom 26. Februar 1980 - 6 AZR 1058/77; BAGE 30, 309 ff; BAG, Urteil vom 14. Februar 1999 - 2 AZR 525/90) unter den allgemeinen (Umsetzungsmöglichkeit, unbezahlter Urlaub) bzw den hier vorliegenden besonderen Umständen rechtswidrig war, insbesondere weil nach den Feststellungen des LSG der bei der Arbeitgeberin des Klägers für die Personalangelegenheiten Zuständige trotz Kenntnis des laufenden Ermittlungsverfahrens das befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Einvernehmen mit dem Kläger umgewandelt hat, obwohl er mit einem späteren Verlust der Fahrerlaubnis rechnen musste.
  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R
    Dieses Ergebnis entspricht auch Sinn und Zweck der Regelung des § 119 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Die Vorschrift begrenzt das versicherte Risiko, wenn der Versicherungsfall durch den Leistungsempfänger herbeigeführt wird (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 S 65; BSGE 84, 270, 275 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19; Eicher, SGb 2005, 553); sie normiert - ähnlich den Vorschriften in anderen Sozialversicherungsbereichen - einen Leistungsausschlusstatbestand trotz Eintritts des Versicherungsfalls (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 S 65).
  • BGH, 13.02.2001 - VI ZR 34/00

    Einhaltung des medizinischen Standards

    Auszug aus BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R
    Es gilt also nicht § 276 BGB, für den der Bundesgerichtshof (BGH) typisierend im Interesse des Rechtsverkehrs einen - modifizierten - objektiv-abstrakten Sorgfaltsmaßstab entwickelt hat (vgl nur BGH NJW 2001, 1786 f), sondern - wie im Strafrecht - ein individueller Maßstab, ausgerichtet an den Kenntnissen und Fähigkeiten des Betroffenen.
  • BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 95/85

    Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Leistungsantrages - Ein Bescheid in

    Auszug aus BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R
    Weil die Rechtmäßigkeit einer Kündigung nur für die Frage der Wesentlichkeit des Beitrags zum Kausalgeschehen von Bedeutung ist, spielen Fragen der formalen Rechtswidrigkeit allerdings keine Rolle (vgl BSG, Urteil vom 25. März 1987 - 7 RAr 95/85); dies dürfte regelmäßig auch für eine fehlende Beteiligung des Betriebsrats gelten (Voelzke in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 12 RdNr 294).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R
    Dieses Ergebnis entspricht auch Sinn und Zweck der Regelung des § 119 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Die Vorschrift begrenzt das versicherte Risiko, wenn der Versicherungsfall durch den Leistungsempfänger herbeigeführt wird (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 S 65; BSGE 84, 270, 275 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19; Eicher, SGb 2005, 553); sie normiert - ähnlich den Vorschriften in anderen Sozialversicherungsbereichen - einen Leistungsausschlusstatbestand trotz Eintritts des Versicherungsfalls (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 S 65).
  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 71/03 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Erlöschen wegen Eintritt einer Sperrzeit -

  • BAG, 26.02.1980 - 6 AZR 1058/77
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 525/90

    Fristlose Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Kündigung des unbefristeten zur

    Ob der Wechsel von einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis für die später eingetretene Arbeitslosigkeit ursächlich ist, beurteilt sich nach der Ursachenlehre von der wesentlichen Bedingung (vgl BSGE 69, 108, 110 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6; SozR 4-4300 § 144 Nr. 12).
  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im

    Nach der Rechtsprechung des BSG bildet dieser Bescheid eine rechtliche Einheit mit dem Sperrzeitbescheid (BSGE 84, 225, 227 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17 S 78; BSGE 84, 270, 271 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19 S 93; BSGE 96, 22 ff = SozR 4-4300 § 144 Nr. 12, jeweils RdNr 10).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung eines Arbeitsangebots - Inhalt und Form

    Erforderlich ist insoweit nur leichte Fahrlässigkeit (vgl hierzu auch BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 12 S 55; BSGE 93, 105, 107 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 8; Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand März 2006, § 144 RdNr 317; Marschner in GK-SGB III, Stand Februar 2006, § 144 RdNr 113; aA Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Stand V/04, § 144 RdNr 117; Benkel in PK-SGB III, 2. Aufl 2004, § 144 RdNr 75; wohl auch Winkler in Gagel, SGB III, Stand Januar 2005, § 144 RdNr 140 f).
  • BSG, 12.05.2021 - B 4 AS 66/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch - rechtswidrig erbrachte

    Diese wird in praktisch allen Bereichen des Sozialrechts herangezogen (vgl nur BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 13 ff ; BSG vom 25.5.2018 - B 13 R 30/17 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 21 RdNr 17 ; BSG vom 3.7.2012 - B 1 KR 22/11 R - BSGE 111, 146 = SozR 4-2500 § 35 Nr. 6, RdNr 21 ; BSG vom 28.6.1991 - 11 RAr 81/90 - BSGE 69, 108, 111 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6 S 24 und BSG vom 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R - BSGE 96, 22 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 12, RdNr 18 ) .
  • LSG Hessen, 21.10.2011 - L 7 AL 120/09

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe -

    Das Bundessozialgericht habe mit Urteil vom 5. Dezember 2005 (Az.: B 7a AL 46/05 R) festgestellt, dass eine Kausalität zwischen Fehlverhalten und Verlust des Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses dann nicht vorliege, wenn der Verlust einer Fahrerlaubnis auf einem Fehlverhalten beruhe, das vor der Begründung des Arbeitsverhältnisses liege.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bildet der Leistungsbescheid eine rechtliche Einheit mit dem Sperrzeitbescheid (vgl. für viele BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R).

    Dem war durch eine Berichtigung des Tenors der Entscheidung des SG Rechnung zu tragen (§ 138 SGG), die auch im Rechtsmittelverfahren zulässig ist, ohne dass hierin eine "Verböserung" zu sehen wäre (vgl. auch dazu BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R).

    Schließlich muss die Herbeiführung der Arbeitslosigkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers beruhen, wobei nicht von einem objektiven, sondern von einem subjektiven, individualisierenden Maßstab auszugehen ist (vgl. nochmals BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R m.w.Nw., außerdem Voelzke in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 12 Rdnr. 300 ff.).

    Daraus ergebe sich die - ungeschriebene - Nebenpflicht, (auch im Privatbereich) alles zu unterlassen, was zur Beseitigung dieser Geschäftsgrundlage und also zum Verlust der Fahrerlaubnis führen könne (vgl. Hess. LSG, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08; außerdem BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R; BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R; LSG BW, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2009 - L 7 AL 3309/07
    Gegenstand des Verfahrens (§ 95 SGG) ist vorliegend nur der (Sperrzeit-)Bescheid vom 5. Februar 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 11. November 2004 (GZ 98.3. - Kd.Nr.: 671D 004516, W 973/04); diese Bescheide haben - neben der (deklaratorischen) Feststellung über den Eintritt einer zwölfwöchigen Sperrzeit (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 3. Juni 2004 - B 11 AL 71/03 R - (juris); BSGE 95, 80 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 2 (Rdnr. 6); BSGE 96, 22 =SozR 4-4300 § 144 Nr. 12 (Rdnr. 10)) - ferner für die Zeit vor dem 25. März 2004 die Gewährung von Alg abgelehnt sowie die Minderung der Anspruchsdauer verfügt (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BSGE 84, 225, 227 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17; BSGE 84, 270, 271 =SozR a.a.O. § 119 Nr. 19).

    Die Sperrzeitfolge knüpft deshalb an die Frage an, ob der Arbeitslose die wesentliche Ursache für den Eintritt seiner Beschäftigungslosigkeit gesetzt hat oder nicht (vgl. BSGE 69, 108, 110 ff. = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6; BSGE 96, 22 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 12 (jeweils Rdnrn. 12 ff.)); im Sinne einer mehrstufigen Kausalitätsprüfung muss das Verhalten des Arbeitnehmers einerseits kausal für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses, andererseits aber auch ursächlich für seine Beschäftigungslosigkeit sein (BSGE 96, 22 (Rdnr. 12)).

    Der Betriebsrat der L. G. Gläser GmbH & Co. KG ist im Übrigen vor Ausspruch der Kündigung gehört worden (§ 102 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes); ob die Anhörung ordnungsgemäß war, wie vom Kläger im arbeitsgerichtlichen Verfahren (Schriftsatz vom 13. September 2004) beanstandet, kann vorliegend dahinstehen; denn für das arbeitsvertragswidrige Verhalten als berechtigtem Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III spielen Fragen der formalen Rechtswidrigkeit der Kündigung, und zwar auch im Zusammenhang mit der Betriebsratsanhörung, keine Rolle (vgl. BSG, Urteil vom 25. März 1987 a.a.O.; BSGE 96, 22 (Rdnr. 16); Voelzke in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 12 Rdnr. 294).

    Hiernach hat der Arbeitslose die Beschäftigungslosigkeit grob fahrlässig im Sinne eines subjektiven Maßstabs (vgl. BSGE 96, 22 (Rdnr. 12)) herbeigeführt, wenn ihr Eintritt infolge vertragswidrigen Verhaltens feststand oder jedenfalls so nahe lag, dass ihm die drohende Entwicklung bekannt sein musste, ihm mithin vorzuwerfen ist, diese Entwicklung nicht berücksichtigt zu haben (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/80 - (juris)).

  • LSG Hamburg, 11.05.2011 - L 2 AL 55/08

    Sperrzeit - Berufskraftfahrer - Verkehrsverstoß bei 16 Punkten

    Zutreffend hat das Bundessozialgericht für Fälle der vorliegenden Art in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein Berufskraftfahrer die von ihm geschuldete Arbeit nur verrichten kann, wenn er im Besitz einer Fahrerlaubnis bleibt, und dass sein Arbeitsvertrag deshalb die Nebenpflicht enthält, jegliche Verkehrsverstöße zu unterlassen, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen können und damit der Erfüllung seiner vertraglichen Arbeitspflicht die Grundlage entziehen (vgl. BSG, Urteile vom 25.8.1981 - 7 RAr 44/80, vom 6.3.2003 - B 11 AL 69/02 R und vom 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R, alle in juris).

    Insofern war der im Überfahren einer roten Ampel liegende Verkehrsverstoß nicht nur vermeidbar und dem Kläger deshalb anzulasten, weil er auch bei notwendiger Konzentration auf einen betrunkenen Fußgänger mit seinem Sattelzug, offenbar ohne die Verkehrssituation und die drohende massive Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu beachten, weiter gefahren ist statt unverzüglich anzuhalten, sondern dieses Verhalten war auch im Sinne der von der Rechtsprechung des BSG und der Literatur geforderten mehrstufigen Kausalitätsprüfung (vgl. BSG, Urteile vom 6.3.2003 - B 11 AL 69/02 R und vom 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R, a.a.O. mit umfangreichen Nachweisen; Niesel, SGB 111, 3. Auflage, Randnr. 44 zu § 144) eine wesentliche Ursache dafür, dass die Höchstpunktzahl in Flensburg überschritten, dem Kläger die Fahrerlaubnis entzogen und das Beschäftigungsverhältnis von der Arbeitgeberin am 8. November 2004 fristlos gekündigt wurde, weil keine Möglichkeit bestand, den als Fahrer nicht mehr einsetzbaren Kläger anderweitig zu beschäftigen.

    Das Bundessozialgericht hat in der bereits zitierten Rechtsprechung zutreffend herausgearbeitet, dass in Fällen der vorliegenden Art personen- und verhaltensbedingte Gründe für eine Kündigung ineinander übergehen und es deshalb bei feststellbarem arbeitsvertragswidrigen und für die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses ursächlichem, dem Arbeitnehmer anzulastenden Verhalten nicht darauf ankommt, aus welchen Gründen die Kündigung rechtmäßig erfolgt ist (vgl. BSG, Urteile vom 6.3.2003 - B 11 AL 69/02 R und vom 15.12.2005, B 7a AL 46/05 R, a.a.O.; ebenso Hessisches LSG, Urteil vom 22.6.2010 - L 6 AL 13/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.2.2011 - L 8 AL 3458/10, beide in juris).

    Dieser in § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III formulierte Schuldvorwurf bezieht sich nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm nur auf die Herbeiführung der Arbeitslosigkeit, nicht auf das arbeitsvertragswidrige Verhalten selbst (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R, a.a.O.; Voelzke in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 12 Randnr. 305).

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 10/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    d) Entgegen der Auffassung des LSG lässt sich eine Anwendung der nF auch nicht in Anknüpfung an den im Jahre 2003 liegenden Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung und insoweit mit neuerer Rechtsprechung des BSG begründen, in der die deklaratorische Feststellung über den Eintritt einer Sperrzeit als Verfügungssatz eines Verwaltungsaktes anerkannt worden ist (vgl Urteil vom 3. Juni 2004, B 11 AL 71/03 R, juris RdNr 27 ff; BSGE 95, 80, 82 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 2 S 11; BSGE 96, 22, 24 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 12 RdNr 10; Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a/7 AL 48/04 R, juris RdNr 12).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R

    Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer - sozialrechtlicher

    Diese Bescheide bilden nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine Einheit (vgl nur: BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 12 RdNr 10; BSG, Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a/7 AL 48/04 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 13 AS 137/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten -

    Schließlich muss die Herbeiführung der Beschäftigungslosigkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers beruhen, wobei nicht von einem objektiven, sondern einem subjektiven Maßstab auszugehen ist (BSG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - B 7a AL 46/05 R - juris Rn. 12 m. w. N.).
  • BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Entlassungsentschädigung - tariflicher

  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 26/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung einer beruflichen

  • SG Nürnberg, 27.10.2023 - S 6 AL 106/22

    Arbeitsgerichtsverfahren, Vertragswidriges Verhalten, Arbeitsgerichtlicher

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2012 - L 3 AL 5066/11

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe -

  • LSG Bayern, 22.04.2009 - L 9 B 1175/07

    Prozesskostenhilfe - fehlende Erfolgsaussicht - Arbeitslosengeld - Sperrzeit

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2016 - L 4 AS 933/13

    Minderung des Arbeitslosengeld II - kein Eintritt einer Sperrzeit bei

  • LSG Bayern, 29.04.2008 - L 8 AL 304/07

    Rechtmäßigkeit einer Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe im Zusammenhang mit der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 11/12 AL 139/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zulässigkeit einer Sperrzeit bei außerordentlicher

  • LSG Saarland, 23.11.2010 - L 6 AL 4/10

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - private Trunkenheitsfahrt

  • LSG Hessen, 11.02.2011 - L 7 AL 44/10

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

  • LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 133/16

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Altersteilzeitvertrag im

  • SG Detmold, 21.05.2013 - S 18 AL 198/11

    Sperrzeit für die Dauer von 12 Wochen im Rahmen der Gewährung von

  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.12.2011 - L 1 AL 90/10

    Keine Sperrzeit für bedrohten Vorstand eines Fußballvereins

  • SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10

    Arbeitslosenversicherung, Sperrzeitfeststellung, Arbeitslosengeldgewährung,

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2023 - L 8 AL 1022/22

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Verstoß gegen

  • SG Bayreuth, 05.03.2018 - S 10 AL 96/16

    Vorläufige Erbringung von Geldleistungen - Keine vorläufige Feststellung einer

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - private

  • LSG Bayern, 11.06.2015 - L 10 AL 43/14

    Arbeitsaufgabe, Arbeitslosengeld, besondere Härte

  • LSG Sachsen, 18.02.2010 - L 3 AL 28/09

    Teilweise Erstattung von vorläufig bewilligtes Arbeitslosengeld

  • LSG Hessen, 21.09.2012 - L 7 AL 201/11

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - fristlose

  • LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 291/15
  • SG Bayreuth, 20.03.2017 - S 10 AL 157/16

    Urlaubsabgeltung lässt Arbeitslosengeldanspruch ruhen

  • LSG Sachsen, 15.08.2013 - L 3 AL 133/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe bei

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2015 - L 11 AL 35/14

    Kostenerstattung für ein Widerspruchsverfahren; Einheitlicher Streitgegenstand;

  • SG Stuttgart, 18.07.2007 - S 20 AL 7291/05

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 189/13
  • LSG Bayern, 23.05.2012 - L 10 AL 134/09

    Sperrzeit nach verhaltensbedingter Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens.

  • LSG Bayern, 02.12.2014 - L 10 AL 136/14

    Wegen Prozesskostenhilfe

  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.03.2010 - L 1 AL 117/08

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Beendigung eines

  • SG Bayreuth, 14.12.2017 - S 10 AL 151/17

    Keine Feststellung eines Sperr- und Ruhezeitraums von Bewilligung

  • SG Bayreuth, 17.02.2015 - S 10 AL 89/14

    Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

  • LSG Bayern, 31.07.2007 - L 10 AL 44/04

    Versagung von Arbeitslosenhilfe wegen Eintritts einer Sperrzeit von 12 Wochen;

  • LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 169/12

    Arbeitsaufgabe, Arbeitslosengeld, Arbeitsvertrag, Beschäftigungsaufgabe,

  • SG Nordhausen, 20.07.2021 - S 18 AL 101/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2015 - L 11 AL 127/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2015 - L 11 AL 36/14
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - L 8 AL 4813/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2007 - L 11 AL 11/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2010 - L 12 AL 130/09
  • SG Lüneburg, 08.05.2008 - S 31 AS 1811/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2006 - L 8 AL 337/04
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - L 8 AL 243/09
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