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   BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R   

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https://dejure.org/2006,686
BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R (https://dejure.org/2006,686)
BSG, Entscheidung vom 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R (https://dejure.org/2006,686)
BSG, Entscheidung vom 23. März 2006 - B 11a AL 29/05 R (https://dejure.org/2006,686)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltanspruch - Berücksichtigung vereinbarter variabler Entgeltbestandteile - fehlende Zielvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und -geber - Verantwortung - Leistungsbestimmung - Bedingungsvereitelung - Revisibilität

  • openjur.de

    Insolvenzgeld; Arbeitsentgeltanspruch; Berücksichtigung vereinbarter variabler Entgeltbestandteile; fehlende Zielvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und -geber; Verantwortung; Leistungsbestimmung; Bedingungsvereitelung; Revisibilität

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Insolvenzgeld unter Berücksichtigung eines Varioanteils; Betriebsvereinbarung über eine variable Vergütung; Qualifizierung des Varioanteils als insolvenzfähiger Teil des Arbeitsentgelts; Begriff der Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis; Differenzierung zwischen ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Variable Entgeltanteile aus Zielvereinbarungen sind Bezüge aus dem Arbeitverhältnis

  • Judicialis

    SGB III F: 2001-12-10 § 183 Abs 1 S 3; ; BGB § 162; ; BGB § 315; ; SGG § 162

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Insolvenzgeld bei variablen Entgeltbestandteilen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Insolvenzgeld, Arbeitsentgeltanspruch, Berücksichtigung vereinbarter variabler Entgeltbestandteile, Provision, fehlende Zielvereinbarung zwischen AN und AG, Leistungsbestimmung, Bedingungsvereitelung, Revisibilität

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Variables Arbeitsentgelt wird bei Berechnung von Insolvenzgeld berücksichtigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 41, 121
  • ZIP 2006, 1414
  • NZI 2007, 50
  • NZS 2006, 605 (Ls.)
  • BB 2006, 1864
  • NZA-RR 2007, 101
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 20.03.2002 - I R 38/00

    Kapitalertragsteuer-Erstattung an ausländische Basisgesellschaft

    Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R
    Auch bei Initiativpflicht des Arbeitnehmers entsteht der Anspruch auf die variable Vergütung aus dem Rechtsgedanken der Bedingungsvereitelung (§ 162 BGB), wenn der Arbeitnehmer das Gespräch über den Abschluss einer Zielvereinbarung fordert, ihm jedoch ein derartiges Gespräch verweigert wird (LArbG Köln, Urteil vom 23. Mai 2002 - 7 Sa 71/02 = NZA-RR 2003, 305; Bauer/Diller/Göpfert, BB 2002, 882, 883; Berwanger, BB 2003, 1499, 1502, der regelmäßig eine Obliegenheit des Arbeitnehmers annimmt, den Abschluss der jährlichen Zielvereinbarung beim Arbeitgeber einzufordern).

    Ist eine Zielvereinbarung für das Jahr 2002 aus vom Kläger nicht zu vertretenden Umständen nicht zu Stande gekommen, so ist - unabhängig vom materiell-rechtlich zu Grunde liegenden dogmatischen Ansatz (vorrangig Leistungsbestimmung nach § 315 BGB bzw gegebenenfalls Bedingungsvereitelung nach § 162 BGB, Bauer/Diller/Göpfert, BB 2002, 882, 884; vgl auch Mauer, NZA 2002, 540, 547 f) - die durch Insg auszugleichende variable Vergütung vom LSG festzustellen.

    Hierbei liegt es nahe, sich an der für das Jahr 2001 getroffenen Vereinbarung zu orientieren (vgl LArbG Hamm, 26. November 2004 - 10 Sa 2236/03, veröffentlicht in juris; Bauer/Diller/Göpfert, BB 2002, 882, 883), wenn der Kläger seine Ziele erfüllt hat.

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R

    Konkursausfallgeld-Zeitraum - Verfassungsmäßigkeit - Europarecht

    Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, offene Ansprüche auf Zahlung des laufenden Arbeitslohns grundsätzlich dem Zeitraum zuzuordnen, in dem die Arbeit als Gegenleistung für den Entgeltanspruch erbracht worden ist (BSGE 43, 49, 50 = SozR 4100 § 141b Nr. 2; BSG SozR 4100 § 141b Nr. 8; BSGE 89, 289, 291 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 24), - mit anderen Worten - dem Zeitraum, für den der Lohn- und Gehaltsanspruch erarbeitet worden ist (BSG SozR 4100 § 141b Nr. 29; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 23).

    Das steht im Übrigen im Einklang mit der insolvenzrechtlichen Zuordnung von Lohn- und Gehaltsansprüchen (vgl BAG AP Nr. 9 zu § 59 KO; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 23).

  • BAG, 12.10.1972 - 5 AZR 227/72

    Treueprämie - Gratifikation

    Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R
    Dementsprechend wird die variable Vergütung auch im Recht der Entgeltfortzahlung als Arbeitsentgelt behandelt, das vom Arbeitgeber während auf Arbeitsunfähigkeit beruhenden Fehlzeiten grundsätzlich fortzuzahlen ist (Linck in Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl 2005, § 69 RdNr 28d; Lindemann/Simon, BB 2002, 1807, 1812 f; Mauer, NZA 2002, 540, 544; vgl zur Treueprämie auch Bundesarbeitsgericht AP Nr. 77 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Vielmehr entspricht es der im arbeitsrechtlichen Schrifttum einhelligen Meinung, dass der Zielbonus als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung auch bei einem Ausscheiden vor dem Fälligkeitstermin anteilig entsprechend der Beschäftigungszeit ausgezahlt werden muss (Lindemann/Simon, BB 2002, 1807, 1813; Mauer, NZA 2002, 540, 545; Deich, Arbeitsvertragliche Gestaltung von Zielvereinbarungen, 2005, S 104 ff; vgl zu Treueprämien auch BAG AP Nr. 77 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 136/75

    Konkursausfallgeld für ausgefallenes Urlaubsentgelt

    Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, offene Ansprüche auf Zahlung des laufenden Arbeitslohns grundsätzlich dem Zeitraum zuzuordnen, in dem die Arbeit als Gegenleistung für den Entgeltanspruch erbracht worden ist (BSGE 43, 49, 50 = SozR 4100 § 141b Nr. 2; BSG SozR 4100 § 141b Nr. 8; BSGE 89, 289, 291 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 24), - mit anderen Worten - dem Zeitraum, für den der Lohn- und Gehaltsanspruch erarbeitet worden ist (BSG SozR 4100 § 141b Nr. 29; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 23).

    Hingegen kommt es nicht darauf an, ob der Anspruch im Insg-Zeitraum fällig oder bezifferbar geworden ist (BSGE 43, 49, 51 = SozR 4100 § 141b Nr. 2; BSG SozR 4100 § 141b Nr. 29; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 11).

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03

    Variable Vergütung - Pflicht des Arbeitgebers zur jährlichen Festlegung von

    Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R
    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LArbG) Düsseldorf vom 29. Oktober 2003 - 12 Sa 900/03 - betreffe den hier nicht vorliegenden Fall, dass der Arbeitgeber die Zielvorgaben sehr wohl, nur verspätet festgelegt habe.
  • LAG Hessen, 29.01.2002 - 7 Sa 836/01

    Variable Gehaltsanteile nach Zielvereinbarung

    Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R
    Das Hessische LArbG (Urteil vom 29. Januar 2002 - 7 SA 836/01 -) bestätige den Grundsatz, dass ein variabler Gehaltsanteil erst mit der Zielerreichung fällig werde.
  • LAG Hamm, 26.11.2004 - 10 Sa 2236/03

    Tantieme und Zielprämie, Abrechnungeidesstattliche Versicherung, Vorlage des

    Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R
    Hierbei liegt es nahe, sich an der für das Jahr 2001 getroffenen Vereinbarung zu orientieren (vgl LArbG Hamm, 26. November 2004 - 10 Sa 2236/03, veröffentlicht in juris; Bauer/Diller/Göpfert, BB 2002, 882, 883), wenn der Kläger seine Ziele erfüllt hat.
  • BSG, 18.01.1990 - 10 RAr 10/89

    Jahressonderzahlung - Insolvenz - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R
    Denn Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis sind alle Leistungen des Arbeitgebers, die eine Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers darstellen (BSG SozR 4100 § 141b Nr. 26; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 1).
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R
    Damit kann der Arbeitgeber sich seiner Verpflichtung zur Zahlung der variablen Vergütung nur durch Vertrag oder (Änderungs-) Kündigung entziehen (vgl zur Inhalts- und Ausübungskontrolle eines formularvertraglich vorbehaltenen Widerrufsrechts des Arbeitgebers, Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - NZA 2005, 465, 468 f).
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 87/99 R

    Berücksichtigung von Jahressonderzahlung bei der Berechnung des

    Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R
    Denn es geht nicht um die Auslegung der Betriebsvereinbarung, sondern um die Überprüfung der Rechtsanwendung (vgl BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21 mwN).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 6/93

    Arbeitsförderung - Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung - Anschlusskonkurs -

  • LAG Köln, 23.05.2002 - 7 Sa 71/02

    Leitender Mitarbeiter; leistungsbedingte Kündigung; Abmahnung; personenbedingte

  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 90/01 R

    Konkursausfallgeldes - Berücksichtigung von Guthaben aus einem Arbeitszeitkonto -

  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 410/97

    Berechnung eines Provisionsanspruchs bei Betriebsstillegung

  • BSG, 01.12.1978 - 12 RAr 9/78

    Konkursausfallgeld - 13. Monatsgehalt - Rückständiger Anspruch - Höhe

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Weitgehend Einigkeit besteht allerdings darüber, dass allein das Fehlen einer Zielvorgabe oder Zielvereinbarung noch nicht stets dazu führt, dass der Arbeitnehmer den Bonus nicht beanspruchen kann (vgl. BSG 23. März 2006 - B 11a AL 29/05 R -NZA-RR 2007, 101; BGH 9. Mai 1994 - II ZR 128/93 - ZIP 1994, 1017; LAG Köln 1. September 2003 - 2 Sa 471/03 - Mauer NZA 2002, 540, 547; Schmiedl BB 2004, 329, 330; aA für den Fall, dass der Arbeitnehmer nicht zum Abschluss der konkreten Zielvereinbarung aufgefordert hat: Bauer/Diller/Göpfert BB 2002, 882, 883; Berwanger BB 2003, 1499, 1503; Deich S. 266; für den Fall, dass eine Einigung auf ein Ziel nicht möglich ist: Bauer FA 2002, 295, 296).

    Eine derartige Möglichkeit widerspräche dem Grundsatz, dass vorbehaltlos vereinbarte Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber nicht einseitig geändert oder widerrufen werden können (BSG 23. März 2006 - B 11a AL 29/05 R - aaO).

    Die Frage, ob ein Arbeitnehmer bei nicht getroffener Zielvereinbarung einen Schadensersatzanspruch wegen der ihm entgangenen erfolgsabhängigen Vergütung hat, kann ohne die Berücksichtigung der Gründe für das Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung nicht entschieden werden (vgl. BSG 23. März 2006 - B 11a AL 29/05 R - NZA-RR 2007, 101).

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt -

    Ein in dieser Weise ausgestalteter Vergütungsbestandteil wird daher als Gegenleistung für die gemäß der Zielvereinbarung erbrachte Arbeitsleistung geschuldet (BAG 12. Dezember 2007 -  10 AZR 97/07 - Rn. 48, aaO; BSG 23. März 2006 - B 11a AL 29/05 R - SozR 4-4300 § 183 Nr. 6) .
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07

    Sonderzahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    a) Die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch wegen der ihm entgangenen erfolgsabhängigen Vergütung hat, wenn die Parteien entgegen einer Abrede im Arbeitsvertrag für eine Zielperiode nicht gemeinsam Ziele festgelegt haben, kann allerdings ohne die Berücksichtigung der Gründe für das Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung nicht entschieden werden (vgl. BSG 23. März 2006 - B 11a AL 29/05 R - NZA-RR 2007, 101).
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