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   BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R   

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https://dejure.org/2006,846
BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R (https://dejure.org/2006,846)
BSG, Entscheidung vom 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R (https://dejure.org/2006,846)
BSG, Entscheidung vom 05. September 2006 - B 7a AL 14/05 R (https://dejure.org/2006,846)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung eines Arbeitsangebots - Inhalt und Form des Bewerbungsschreibens - Nichtbewerbung

  • openjur.de

    Arbeitslosenhilfe; Sperrzeit; Ablehnung eines Arbeitsangebots; Inhalt und Form des Bewerbungsschreibens; Nichtbewerbung; Beginn der Sperrzeit; subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Arbeitslosenhilfe; Eintritt einer Sperrzeit wegen Ablehnung eines Arbeitsangebots; Erstattung überzahlter Arbeitslosenhilfe; Zumutbarkeit einer Beschäftigung als Disponent; Bekundung von Desinteresse am Arbeitsplatz im ...

  • Judicialis

    SGB III F: 24.03.1997 § 144 Abs 1 Nr 2; ; SGB III § 144 Abs 2 S 1; ; SGB X § 48 Abs 1 S 2 Nr 4

  • RA Kotz

    Bewerbungen (mangelhafte) - kein Arbeitslosengeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe wegen Nichtbewerbung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Falsche Bewerbung ist einer Arbeitsablehnung gleichzustellen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Leistungskürzung bei nicht ernsthafter Bewerbung des Arbeitslosen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Falsche Bewerbung ist einer Nichtbewerbung bzw. einer Arbeitsablehnung gleichzustellen - Inhalt und Form einer Bewerbung müssen Ernsthaftigkeit darstellen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.9.2006)

    Nach "Anti-Bewerbung" droht Arbeitslosen Leistungskürzung // Bewerbung darf keinen unernsten Eindruck machen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 97, 73
  • NZS 2007, 268
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 106/02 R

    Ruhen des Arbeitslosenhilfeanspruchs - Sperrzeit - Ablehnung des Arbeitsangebots

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R
    Darüber hinaus sei das LSG von den Kriterien des Bundessozialgerichts (BSG) zur Bewertung eines Bewerbungsschreibens als Nichtbewerbung (Urteil des Senats vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 106/02 R) abgewichen, indem es darauf abstelle, dass sich ein Arbeitnehmer innerhalb eines Bewerbungsverfahrens so zu verhalten habe, wie es ein Arbeitgeber üblicherweise bei einem an der Arbeitsaufnahme interessierten Arbeitnehmer erwarten könne und am Beginn der Bewerbung die Aufzählung besonders nachteiliger Umstände nicht gerechtfertigt sei, solange der Arbeitgeber nicht danach gefragt habe.

    Die Nichtannahme einer (ordnungsgemäß) angebotenen Beschäftigung kann einerseits durch Ablehnung, die angebotene Beschäftigung einzugehen, gegenüber dem ArbA (jetzt: Agentur für Arbeit) oder auch gegenüber dem Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht werden, und zwar ausdrücklich oder konkludent (BSG, Urteil vom 20. März 1980 - 7 RAr 4/79 -, DBlR Nr. 2530 zu § 119 AFG; BSG SozR 4-4100 § 119 Nr. 3 S 8; BSGE 93, 105, 106 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 8; Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand März 2006, § 144 RdNr 306; Voelzke in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 12 RdNr 312).

    Nach den vom Senat bislang schon aufgestellten Kriterien (SozR 4-4100 § 119 Nr. 3 S 9 ff = SGb 2004, 372 mit Anm Marschner; kritisch hierzu Wenner, SozSich 2004, 68 ff; Hoehl, juris PR-SozR 9/2004 Anm 2; zustimmend BSG, Beschluss vom 27. April 2004 - B 11 AL 43/04 B - Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand März 2006, § 144 RdNr 311; Marschner in GK-SGB III, Stand März 2005, § 144 RdNr 89; Winkler in Gagel, SGB III, Stand Januar 2005, § 144 RdNr 141; Niesel, SGB III, 3. Aufl 2005, § 144 RdNr 57), ist das Bewerbungsschreiben des Klägers einer Nichtbewerbung gleichzusetzen.

    Vor dem Hintergrund der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zum Informationsrecht des Arbeitgebers ist der Arbeitslose allerdings nicht gehalten, ausschließlich positive Gesichtspunkte zu erwähnen und sich so in einem überzogen positiven Licht darzustellen, zumal, wenn er Gefahr laufen würde, eine derartige Selbstdarstellung in einem anschließenden Gespräch nicht durchhalten zu können (BSG SozR 4-4100 § 119 Nr. 3 S 10).

    Kommt ein Bewerbungsschreiben, das als Nichtbewerbung zu bewerten wäre, beim Arbeitgeber allerdings nicht an, so ist in diesem Ausnahmefall auf den Tag der Absendung des Bewerbungsschreibens abzustellen (vgl zu dieser Fallgestaltung BSG SozR 4-4100 § 119 Nr. 3).

  • BSG, 14.07.2004 - B 11 AL 67/03 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Versäumung des Rückrufs beim

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R
    Die Nichtannahme einer (ordnungsgemäß) angebotenen Beschäftigung kann einerseits durch Ablehnung, die angebotene Beschäftigung einzugehen, gegenüber dem ArbA (jetzt: Agentur für Arbeit) oder auch gegenüber dem Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht werden, und zwar ausdrücklich oder konkludent (BSG, Urteil vom 20. März 1980 - 7 RAr 4/79 -, DBlR Nr. 2530 zu § 119 AFG; BSG SozR 4-4100 § 119 Nr. 3 S 8; BSGE 93, 105, 106 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 8; Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand März 2006, § 144 RdNr 306; Voelzke in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 12 RdNr 312).

    Erforderlich ist insoweit nur leichte Fahrlässigkeit (vgl hierzu auch BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 12 S 55; BSGE 93, 105, 107 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 8; Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand März 2006, § 144 RdNr 317; Marschner in GK-SGB III, Stand Februar 2006, § 144 RdNr 113; aA Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Stand V/04, § 144 RdNr 117; Benkel in PK-SGB III, 2. Aufl 2004, § 144 RdNr 75; wohl auch Winkler in Gagel, SGB III, Stand Januar 2005, § 144 RdNr 140 f).

    Zu bejahen ist hingegen der kausale Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Klägers und der Verlängerung der Dauer der Arbeitslosigkeit, wobei kein (eigentlicher) Kausalitätsnachweis dahin erforderlich ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitslosen bei Erfüllung des von ihm geforderten Verhaltens auch tatsächlich eingestellt hätte; ausreichend ist grundsätzlich (im Sinne einer typisierenden Kausalität), dass der Arbeitslose nach seinen Vorkenntnissen für die angebotene Arbeit in Betracht kommt (BSGE 93, 105, 108 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 8).

  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 16/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung - unentgeltliche Auslandsfahrt eines

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R
    Die Entscheidung über das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist revisionsrechtlich nur in engen Grenzen nachprüfbar (vgl BSGE 47, 180, 181 ff = SozR 2200 § 1301 Nr. 8; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 S 137; Urteil vom 13. Juli 2006 - B 7a AL 16/05 R).

    Das LSG hat entgegen der ständigen Rechtsprechung des BSG bei der Beurteilung einer groben Fahrlässigkeit des Klägers keinen subjektiven, sondern einen objektiven Maßstab zu Grunde gelegt (vgl dazu nur BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 S 152 f; Urteil vom 13. Juli 2006 - B 7a AL 16/05 R).

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R
    Das LSG hat entgegen der ständigen Rechtsprechung des BSG bei der Beurteilung einer groben Fahrlässigkeit des Klägers keinen subjektiven, sondern einen objektiven Maßstab zu Grunde gelegt (vgl dazu nur BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 S 152 f; Urteil vom 13. Juli 2006 - B 7a AL 16/05 R).

    Das Maß der Fahrlässigkeit ist aber insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen (BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 S 153).

  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 2/80

    Sperrzeit - Eintritt - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R
    Der Arbeitslose kann sich insbesondere nicht im Nachhinein darauf berufen, dass das Angebot unzureichend konkretisiert war, wenn er von dem Recht zur Ablehnung eines seiner Ansicht nach fehlerhaften Angebots zunächst keinen Gebrauch macht, sondern auf Grund des ihm unterbreiteten Angebots Kontakt mit dem künftigen Arbeitgeber aufnimmt und sich dadurch selbst die Gelegenheit verschafft, bisher fehlende Informationen über das Arbeitsangebot zu erhalten (hierzu BSGE 52, 63, 69 f = SozR 4100 § 119 Nr. 15).

    Geht der Arbeitslose von der Unbestimmtheit eines Beschäftigungsangebotes aus, so muss er dies ggf vorab mit dem ArbA (jetzt: Agentur für Arbeit) klären (zum Fall eines unzureichend konkretisierten Arbeitsangebots BSGE 52, 63, 69 f = SozR 4100 § 119 Nr. 15).

  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77

    Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R
    Die Entscheidung über das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist revisionsrechtlich nur in engen Grenzen nachprüfbar (vgl BSGE 47, 180, 181 ff = SozR 2200 § 1301 Nr. 8; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 S 137; Urteil vom 13. Juli 2006 - B 7a AL 16/05 R).
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R
    Die Entscheidung über das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist revisionsrechtlich nur in engen Grenzen nachprüfbar (vgl BSGE 47, 180, 181 ff = SozR 2200 § 1301 Nr. 8; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 S 137; Urteil vom 13. Juli 2006 - B 7a AL 16/05 R).
  • BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 58/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit - Nichtmitteilung

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R
    Dabei ist - wie der erkennende Senat zuletzt (Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R) betont hat - ein subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab zu Grunde zu legen (vgl auch BSGE 95, 80, 83 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 2; BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 S 5).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 94/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R
    Dabei ist - wie der erkennende Senat zuletzt (Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R) betont hat - ein subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab zu Grunde zu legen (vgl auch BSGE 95, 80, 83 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 2; BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 S 5).
  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R
    Dies gilt - im Sinne einer Obliegenheit (vgl zu Obliegenheitsverletzungen im Sperrzeitrecht BSG, SozR 4-4300 § 144 Nr. 9 S 41; SozR 4-4300 § 144 Nr. 3 S 10 ff) - auch dann, wenn es sich bei der Bewerbung um die bloße Befolgung eines Vermittlungsvorschlags des ArbA (jetzt: Agentur für Arbeit) handelt.
  • BSG, 27.04.2004 - B 11 AL 43/04 B

    Sperrzeit in der Arbeitslosenhilfe bei Arbeitsablehnung

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Lösung des unbefristeten

  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - unbefristete Fortsetzung eines

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 4/79

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe auf Grund Feststellung einer

  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 7/20 R

    Sozialleistungen: Betriebskostenerstattungen anrechenbar?

    Wesentlich ist jede tatsächliche oder rechtliche Änderung, die sich - zugunsten oder zulasten des Betroffenen - auf den Grund oder die Höhe der bewilligten Leistung auswirkt (BSG vom 9.8.2001 - B 11 AL 17/01 R - SozR 3-4300 § 119 Nr. 4 S 17, juris RdNr 14 mwN; BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 14/05 R - BSGE 97, 73 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 15, RdNr 15) .
  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2014 - L 2 SO 2489/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt (siehe hierzu § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X), wenn also die oder der Handelnde nicht beachtet hat, was unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Falles jedem einleuchten muss, wenn also einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden, dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen ("subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab", ständige Rechtsprechung, siehe BSG Urteil vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R- in SozR 3-1300 § 45 Nr. 45, juris Rdnr. 23; Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 14/05 R - in SozR 4-4300 § 144 Nr. 15, juris Rdnr. 24; siehe auch Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 22. November 2006 - 2 B 47/06 -).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R

    Witwerrentenbezug - Rückforderung der überzahlten Leistung wegen nicht

    Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, dass die Feststellung grober Fahrlässigkeit nur in engen Grenzen revisionsrechtlich überprüfbar ist (vgl Urteile vom 5.9.2006 - B 7a AL 14/05 R - BSGE 97, 73 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 15, RdNr 24; vom 13.7.2006 - B 7a AL 16/05 R - SozR 4-4300 § 122 Nr. 5 RdNr 14; vom 28.11.1978 - 4 RJ 130/77 - BSGE 47, 180, 181 ff = SozR 2200 § 1301 Nr. 8 S 20 ff) .
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