Rechtsprechung
   BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 47/03 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3874
BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 47/03 R (https://dejure.org/2004,3874)
BSG, Entscheidung vom 05.02.2004 - B 11 AL 47/03 R (https://dejure.org/2004,3874)
BSG, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R (https://dejure.org/2004,3874)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3874) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auszahlung von Mehraufwandswintergeld - Fehlen eines rechtzeitig gestellten Antrags - Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten - Wirksamkeit einer öffentlich-rechtlichen Willenserklärung mit Zugang - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumnis der Fristeinhaltung ...

  • Judicialis

    SGB III § 325 Abs 4; ; SGB X § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Wintergeld

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales- Wintergeld: Versäumung der Antragsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Ausschlussfrist beim Mehraufwand-Wintergeld

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dreimonatige Ausschlussfrist für Wintergeld! (IBR 2004, 285)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 38
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Ausschlußfrist für den

    Auszug aus BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 47/03 R
    Das Übermittlungsrisiko und damit auch das Risiko des Verlustes auf dem Postweg trägt die Klägerin (BSG SozR 3-4100 § 81 Nr. 1 mwN).

    Die Vorschrift gilt sowohl für die Versäumung von Verfahrensfristen als auch für die Versäumung von materiellen Fristen (BSG SozR 3-4100 § 81 Nr. 1 mwN).

    Diese Aussagen betrafen den Rechtszustand vor Inkrafttreten des SGB X (BSGE 43, 19, 23 = SozR 4495 § 11 Nr. 1), bezogen sich auf Regelungen, die bereits vor Inkrafttreten des SGB X bestanden hatten und weiter aufrecht erhalten geblieben waren (BSG SozR 3-4100 § 81 Nr. 1), oder ergingen in Zusammenhang mit der Beurteilung einer nach 1981 eingeführten Vorschrift, die nicht als Ausschlussfrist bezeichnet war (BSGE 64, 153, 156 f = SozR 1300 § 27 Nr. 4).

    Die Frist solle aber auch sicherstellen, dass die Beklagte zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Überblick über den Umfang der zu gewährenden Leistungen erhalte, was die Einhaltung der Frist erfordere (BSG SozR 3-4100 § 81 Nr. 1).

  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87

    Versäumung materieller Fristen

    Auszug aus BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 47/03 R
    Diese Aussagen betrafen den Rechtszustand vor Inkrafttreten des SGB X (BSGE 43, 19, 23 = SozR 4495 § 11 Nr. 1), bezogen sich auf Regelungen, die bereits vor Inkrafttreten des SGB X bestanden hatten und weiter aufrecht erhalten geblieben waren (BSG SozR 3-4100 § 81 Nr. 1), oder ergingen in Zusammenhang mit der Beurteilung einer nach 1981 eingeführten Vorschrift, die nicht als Ausschlussfrist bezeichnet war (BSGE 64, 153, 156 f = SozR 1300 § 27 Nr. 4).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der

    Wird nämlich die Ausschlussfrist nicht gewahrt, ist die Folge der Anspruchsverlust (vgl ua Urteile des Senats vom 6. April 2000, B 11 AL 81/99 R, NZA-RR 2001, 609, und vom 5. Februar 2004, B 11 AL 47/03 R, SozR 4-4300 § 325 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 16.09.2022 - L 7 AL 193/21

    SGB 3

    Die dreimonatige Ausschlussfrist sei eine materiell-rechtliche Frist, gegen deren Versäumung keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich sei (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 1978 - 7/12 RAr 73/76, SozRecht 4100 § 72 Nr. 3), denn die Bezeichnung als Ausschlussfrist schließe dies im Sinne von § 27 Abs. 5 SGB X aus (BSG, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, SozRecht 3-4100 § 81 Nr. 1; BSG, Urteil vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R, SozRecht 4-4300 § 325 Nr. 1, NZS 1005, 38).

    Wegen des Charakters als Ausschlussfrist komme bei Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 5. Februar 2004, B 11 AL 47/03 R, SozRecht 4-4300 § 325 Nr. 1).

    Wegen des Charakters als Ausschlussfrist kommt bei Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R -, SozR 4-4300 § 325 Nr. 1, juris Rdnr. 12).

    Dies folgt aus dem verwendeten Begriff der Ausschlussfrist (vgl. Siefert, in: Schütze, SGB X, 9. Auflage 2020, § 27 Rdnr 45 mit Verweis auf BSG vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R - SozR 4-4300 § 325 Nr. 1).

  • LSG Hamburg, 18.01.2023 - L 2 AL 17/22

    Anspruch auf Kurzarbeitergeld nach dem SGB III ; Zweistufige Ausgestaltung des

    Wegen des Charakters als Ausschlussfrist kommt bei Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht ( BSG , Urteil vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R, juris Rdnr. 12).

    Wegen des Charakters als Ausschlussfrist kommt bei Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht ( BSG , Urteil vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R, juris Rdnr. 12).

    Dies gilt jedenfalls für Vorschriften wie § 325 Abs. 3 SGB III , bei denen sich der Antrag nur auf Leistungen für die Vergangenheit beziehen kann, die Fristversäumnis also stets zum vollständigen Anspruchsverlust führt und es gleichgültig ist, ob die Frist als Verfahrens- oder als materielle Frist angesehen wird ( BSG , Urteil vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R, juris).

    Die Vorschrift ist auf das Kug, das nach § 324 Abs. 2 SGB III erst nachträglich zu beantragen ist, nicht anzuwenden (so bereits für das Wintergeld: BSG , Urteil vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht