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   BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R   

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BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R (https://dejure.org/2005,361)
BSG, Entscheidung vom 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R (https://dejure.org/2005,361)
BSG, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - B 7a AL 50/05 R (https://dejure.org/2005,361)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche - befristetes Arbeitsverhältnis - Bestimmtheit der Norm - Anspruchsentstehung nach Pflichtverletzung - Angabe des Endzeitpunktes bei Abmeldung wegen Aufnahme befristeter Beschäftigung - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt des Entstehens der Obliegenheit zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung im Falle befristeter Arbeitsverhältnisse; Auslegung des § 37b S. 2 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch (SGB III) bei befristeten Arbeitsverhältnissen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten; ...

  • Judicialis

    SGB III § 37b S 2 F: 23.12.2002; ; SGB III § 37b S 1 F: 23... .12.2002; ; SGB III § 140 S 1 F: 23.12.2002; ; SGB III § 140 S 2 F: 23.12.2002; ; SGB III § 140 S 4 F: 23.12.2002; ; SGB III § 128 Abs 1; ; BGB § 121 Abs 1 S 1; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung des Anspruchs Arbeitslosengeld bei verspäteter Meldung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 95, 191
 
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Wird zitiert von ... (129)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R
    Auf Grund der tatsächlichen Feststellungen des LSG kann nicht entschieden werden, ob der Kläger sich entgegen § 37b SGB III nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet hat, weil § 37b SGB III insofern ein Verschulden des Arbeitslosen voraussetzt (grundlegend Bundessozialgericht Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R; Urteile des erkennenden Senats vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 80/04 R; B 7a/7 AL 94/04 R und B 7a AL 4/05 R; hierzu unter 2.).

    Gegenstand des Rechtsstreits sind die Festsetzung der Minderung im Schreiben der Beklagten vom 22. Dezember 2003 und der Bescheid vom 29. Dezember 2003, die eine rechtliche Einheit im Sinn eines einheitlichen Bescheides über die Minderung des Alg-Anspruchs darstellen (vgl hierzu BSG Urteil vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R).

    Dieser Überprüfung und der des bei der Alg-Bewilligung zu Grunde gelegten Bemessungsentgelts bedarf es aber dann nicht, wenn der Kläger - in der Regel nach entsprechender Erörterung bzw Nachfrage - seine Klage ausdrücklich auf die Anfechtung der Minderung selbst beschränkt (BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R; B 7a/7 AL 80/04 R).

    Dies folgt - wie der Senat an anderer Stelle ausführlich begründet hat (BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R) - aus dem Charakter des Bewilligungsbescheids vom 29. Dezember 2003.

    Eine solche Verletzung setzt nach der Rechtsprechung beider Senate des BSG (vgl BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R; Urteile vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R, B 7a/7 AL 94/04 R und B 7a/7 AL 80/04 R) auf Seiten des Versicherten ein Verschulden nach einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab voraus.

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R
    Auf Grund der tatsächlichen Feststellungen des LSG kann nicht entschieden werden, ob der Kläger sich entgegen § 37b SGB III nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet hat, weil § 37b SGB III insofern ein Verschulden des Arbeitslosen voraussetzt (grundlegend Bundessozialgericht Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R; Urteile des erkennenden Senats vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 80/04 R; B 7a/7 AL 94/04 R und B 7a AL 4/05 R; hierzu unter 2.).

    Dieser Überprüfung und der des bei der Alg-Bewilligung zu Grunde gelegten Bemessungsentgelts bedarf es aber dann nicht, wenn der Kläger - in der Regel nach entsprechender Erörterung bzw Nachfrage - seine Klage ausdrücklich auf die Anfechtung der Minderung selbst beschränkt (BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R; B 7a/7 AL 80/04 R).

    Eine solche Verletzung setzt nach der Rechtsprechung beider Senate des BSG (vgl BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R; Urteile vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R, B 7a/7 AL 94/04 R und B 7a/7 AL 80/04 R) auf Seiten des Versicherten ein Verschulden nach einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab voraus.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. August 2005 (B 7a/7 AL 80/04 R) im Einzelnen ausgeführt hat, wird das LSG dabei auch festzustellen haben, wann der Kläger sicher davon ausgehen konnte, dass sein Beschäftigungsverhältnis zu einem konkreten Zeitpunkt enden werde.

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 94/04 R
    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R
    Auf Grund der tatsächlichen Feststellungen des LSG kann nicht entschieden werden, ob der Kläger sich entgegen § 37b SGB III nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet hat, weil § 37b SGB III insofern ein Verschulden des Arbeitslosen voraussetzt (grundlegend Bundessozialgericht Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R; Urteile des erkennenden Senats vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 80/04 R; B 7a/7 AL 94/04 R und B 7a AL 4/05 R; hierzu unter 2.).

    Eine solche Verletzung setzt nach der Rechtsprechung beider Senate des BSG (vgl BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R; Urteile vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R, B 7a/7 AL 94/04 R und B 7a/7 AL 80/04 R) auf Seiten des Versicherten ein Verschulden nach einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab voraus.

    Der Senat ist insofern zur Bestimmung des Begriffs unverzüglich nicht der Verwaltungspraxis der Beklagten gefolgt, die aus Kulanzgründen eine Arbeitsuchendmeldung am siebten Tag nach Kenntniserlangung noch ausreichen lässt (hier und zur Berechnung der Tage der Minderung des Alg gemäß § 140 Satz 2 SGB III vgl Urteil des Senats vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 94/04 R).

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R
    Auf Grund der tatsächlichen Feststellungen des LSG kann nicht entschieden werden, ob der Kläger sich entgegen § 37b SGB III nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet hat, weil § 37b SGB III insofern ein Verschulden des Arbeitslosen voraussetzt (grundlegend Bundessozialgericht Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R; Urteile des erkennenden Senats vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 80/04 R; B 7a/7 AL 94/04 R und B 7a AL 4/05 R; hierzu unter 2.).

    Eine solche Verletzung setzt nach der Rechtsprechung beider Senate des BSG (vgl BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R; Urteile vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R, B 7a/7 AL 94/04 R und B 7a/7 AL 80/04 R) auf Seiten des Versicherten ein Verschulden nach einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab voraus.

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 28/05 R

    Minderung der Arbeitslosenhilfe - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche -

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R
    Aus dieser Privilegierung der befristeten Arbeitsverhältnisse (hierzu Spellbrink in Eicher/Schlegel, SGB III, § 37b RdNr 57, Stand Juni 2003) - bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen liegt der Zeitpunkt, zu dem die Obliegenheit einsetzt, in Abhängigkeit von den konkreten Kündigungsfristen bis zu sieben Monate (vgl § 622 Bürgerliches Gesetzbuch ) vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses - kann im Umkehrschluss nicht gefolgert werden, dass bei Arbeitsverhältnissen, die von vornherein für eine befristete Dauer von weniger als drei Monaten abgeschlossen sind, die Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung gemäß § 37b SGB III gänzlich entfallen solle (hierzu BSG Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 7a AL 28/05 R).

    Bei der Prüfung der "subjektiven Vorwerfbarkeit" einer Obliegenheitsverletzung durch einen Versicherten ist es deshalb angemessen zu dessen Gunsten zu berücksichtigen, dass die Norm des § 37b Satz 2 SGB III von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit unterschiedlich ausgelegt worden ist und teilweise die Meinung vertreten wurde, § 37b Satz 2 SGB III sei so verworren und unklar, dass eine eindeutige Obliegenheit aus dieser Norm nicht abgeleitet werden könne (vgl hierzu auch BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 7a AL 28/05 R).

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 47/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes bei verspäteter Meldung

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R
    Zwar ist das LSG zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei einem Rechtsstreit über die Minderung des Alg um einen sog Höhenstreit handelt, bei dem nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des 7. und 11. Senats des BSG grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen sind (BSG, Urteile vom 25. Mai 2005 - B 11/11a AL 81/04 R und B 11a/11 AL 47/04 R).
  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 54/00 R

    Teilarbeitslosengeldanspruch - Entstehung - Teilarbeitslosigkeit - zwei

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R
    Im Rahmen des SGB III ist jeweils bei der Auslegung des Begriffs "Anspruch auf Alg" zu differenzieren zwischen dem sog Stammrecht auf Alg und dem konkreten Einzelanspruch auf Auszahlung des Alg (exemplarisch BSGE 88, 180 = SozR 3-4300 § 150 Nr. 1).
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