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   BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 38/03 R   

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https://dejure.org/2004,1533
BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 38/03 R (https://dejure.org/2004,1533)
BSG, Entscheidung vom 02.06.2004 - B 7 AL 38/03 R (https://dejure.org/2004,1533)
BSG, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - B 7 AL 38/03 R (https://dejure.org/2004,1533)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - auswärtige Unterbringung eines Minderjährigen - Nichterreichbarkeit der Ausbildungsstätte in angemessener Zeit - Unzumutbarkeit der Verweisung auf die elterliche Wohnung aus schwerwiegenden sozialen Gründen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung der Berufsausbildungsbeihilfe; Zulässigkeit beziehungsweise Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Elternwohnung; Voraussetzungen der Bewilligung der Berufsausbildungsbeihilfe; Absehen von der Verweisung auf die Wohnung der Mutter aus ...

  • Judicialis

    GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 12; ; AFG § 40 Abs 1 Satz 2; ; AFG § 40 Abs 1 Satz 3; ; SGG § 131 Abs 1 Nr 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe bei auswärtiger Unterbringung eines Minderjährigen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 3.6.2004)

    Ausbildungshilfe nach Zoff mit den Eltern // Schwere Familienkonflikte wichtiger Grund für eigene Wohnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 93, 42
  • NZS 2005, 493
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 1.78

    Zumutbarkeitsgrenze beim Schulweg - Revisibles Recht - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 38/03 R
    Ob allerdings dem BVerwG uneingeschränkt gefolgt werden muss, zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs (§ 12 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG) auf die dazu erlassenen Verwaltungsrichtlinien zurückzugreifen (BVerwGE 57, 204, 212 ff), lässt der Senat bei dem gegenwärtigen Stand des Verfahrens offen.
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 13/89

    Berufsausbildungsbeihilfe - Bedarf für den Lebensunterhalt - auswärtige

    Auszug aus BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 38/03 R
    § 40 Abs. 1 Satz 3 AFG, der die Zulässigkeit der Verweisung auf die Elternwohnung regelt, erhielt die maßgebliche Fassung (vgl zur Rechtsentwicklung dieser Norm BSG SozR 3-4440 § 11 Nr. 1; Holst im GK-AFG, § 40 RdNr 8 ff, Stand Juli 1997) durch das Gesetz zur Änderung des AFG und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand vom 20. Dezember 1988 (BGBl I 2343).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Auszug aus BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 38/03 R
    Bei der Auslegung eines Antrags ist das Gericht nicht an den Wortlaut gebunden (§ 123 SGG); entscheidend ist der wirkliche Wille (vgl BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47 mwN).
  • BVerwG, 13.05.1986 - 5 B 32.85

    Bafög - Ausbildungsförderung - Auswärtige Unterbringung

    Auszug aus BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 38/03 R
    Dies gilt insbesondere für die Frage, ob dem Auszubildenden entgegengehalten werden kann, seine eigene Wohnung liege auch nicht günstiger als die der Eltern (ablehnend BVerwG FamRZ 1987, 310 f).
  • BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R

    Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld

    Angesichts des Streitgegenstandes (höheres Elterngeld für zwölf Lebensmonate des Kindes) ergibt sich bei überschlägiger Berechnung (vgl zur Zulässigkeit einer überschlägigen Berechnung im Revisionsverfahren BSG Urteil vom 2.6.2004 - B 7 AL 38/03 R - BSGE 93, 42, 43 = SozR 4-4300 § 64 Nr. 1, RdNr 6; Urteil vom 14.8.2008 - B 5 R 39/07 R - SozR 4-2600 § 210 Nr. 2 RdNr 11; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 144 RdNr 15b mwN) , dass der Berufungswert von 750 Euro nach § 144 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des SGG und des ArbGG vom 26.3.2008 (BGBl I 444) erreicht ist.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2022 - L 2 AL 33/16

    Berufsausbildungsbeihilfe - förderungsberechtigter Personenkreis - zeitweise

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 02. Juni 2004 - B 7 AL 38/03 R -, juris Rz. 28) zählt zur Ausbildungsstätte im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFG nicht nur die betriebliche Ausbildungsstätte, sondern auch die Berufsschule, weil es in dieser Vorschrift um die zumutbare Belastung durch Fahrzeiten geht, die nicht nur durch solche zur Betriebsstätte, sondern auch zur Berufsschule beeinflusst wird.

    Ob der Weg zur betrieblichen Ausbildungsstätte und zur Berufsschule und zurück für die Klägerin zumutbar war, ist unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BSG, Urteil vom 02. Juni 2004 - B 7 AL 38/03 R -, juris Rz. 29).

    Dabei ist ein Rückgriff auf § 140 Abs. 4 SGB III (i.d.F. vom 20. Dezember 2011) im Hinblick auf die unterschiedlichen Zielsetzungen der Vorschriften des § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB III und des § 140 Abs. 4 SGB III eher nicht angezeigt (vgl. BSG, Urteil vom 02. Juni 2004 - B 7 AL 38/03 R -, juris Rz. 29; BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 12/07 R -, juris Rz. 24).

    Vielmehr bietet sich eine Orientierung an den Regelungen des BAföG an, vgl. § 2 Abs. 1a BAföG (vgl. BSG, Urteil vom 02. Juni 2004 - B 7 AL 38/03 R -, juris Rz. 30; BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 12/07 R -, juris Rz. 24).

  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Fahrkosten - monatliche Familienheimfahrt -

    Denn § 67 Abs. 1 Nr. 2 SGB III setzt ebenso wenig wie § 64 Abs. 1 SGB III (vgl Buser in Eicher/Schlegel, SGB III, § 64 RdNr 7, Stand 2007; vgl auch zu § 40 Arbeitsförderungsgesetz [AFG] BSGE 93, 42, 46 = SozR 4-4300 § 64 Nr. 1) voraus, dass durch die Aufnahme der Ausbildung ein Wohnsitzwechsel "verursacht" wird (aA offenbar Fuchsloch in Gagel, aaO, § 67 SGB III RdNr 15, Stand 2006).

    Zwar ist der Rückgriff des LSG auf § 121 Abs. 4 SGB III idF des Gesetzes vom 21. Juli 1999 (BGBl I 1648) im Hinblick auf die unterschiedlichen Zielsetzungen der Vorschriften des § 67 Abs. 1 Nr. 2 SGB III und des § 121 Abs. 4 SGB III fragwürdig (vgl BSGE 93, 42, 49 = SozR 4-4300 § 64 Nr. 1 RdNr 22); eher bietet sich eine Orientierung an Regelungen des BAföG an (vgl § 2 Abs. 1a BAföG und hierzu die allgemeine Verwaltungsvorschrift 2.1a.3; BVerwGE 57, 204, 212 ff; BVerwG Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 15).

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