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   BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R   

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BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R (https://dejure.org/2009,3057)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R (https://dejure.org/2009,3057)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - B 11 AL 37/07 R (https://dejure.org/2009,3057)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum Blockunterricht der Berufsschule - kein Ausschluss der Neuberechnung bei mehrfacher Änderung der Höhe der Leistung

  • openjur.de

    Berufsausbildungsbeihilfe; Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum Blockunterricht der Berufsschule; kein Ausschluss der Neuberechnung nach mehrfacher Änderung der Höhe der Leistung; Streitgegenstand

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Bemessung des Fahrkostenbedarfs; Pendelfahrten zum Blockunterricht der Berufsschule

  • Judicialis

    SGB III F: 23.12.2003 § 73 Abs 1a; ; SGB III § 67 Abs 1 Nr 1; ; SGB III F: 21.12.2005 § 64 Abs 1 S 3; ; SGG § 95; ; SGG § 96

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Bemessung des Fahrkostenbedarfs; Pendelfahrten zum Blockunterricht der Berufsschule

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 147
  • NZS 2010, 414 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 52/04 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - auswärtige Unterbringung während der Zeit des

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R
    Mit der vom LSG zugelassenen Revision rügt die Beklagte eine Verletzung des § 73 Abs. 1a SGB III. Dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3. Mai 2005 (B 7a/7 AL 52/04 R, SozR 4-4300 § 64 Nr. 2) sei zu entnehmen, dass nach Einführung des § 73 Abs. 1a SGB III für Zeiten des Blockunterrichts kein anderer Bedarf festzusetzen sei.

    Zwar spricht die Zielsetzung der Verwaltungseinfachung für das Entfallen einer Neuberechung des Bedarfs (§§ 65 ff SGB III, vgl Urteil des 7. Senat des BSG vom 3. Mai 2005, B 7a/7 AL 52/04 R, SozR 4-4300 § 64 Nr. 2, RdNr 15).

    Diese Regelung will in Reaktion auf gegenteilige Rechtsprechung des BSG (SozR 4-4300 § 64 Nr. 2) eine Förderung nur dann ausschließen, wenn - was nach den bisherigen Feststellungen des LSG im Fall des Klägers nicht zutrifft - allein für die Zeit des Blockunterrichts die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen (vgl BT-Drucks 16/109 S 7).

  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Fahrkosten - monatliche Familienheimfahrt -

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R
    Jedenfalls ist unter Beachtung des Meistbegünstigungsgrundsatzes davon auszugehen, dass der Kläger mit seiner Klage im Zweifel das begehrt, was ihm den größten Nutzen bringt (vgl Urteil des Senats vom 27. August 2008, B 11 AL 12/07 R, RdNr 10).

    Zu anderen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs hat das LSG keine oder keine eindeutigen Feststellungen getroffen (vgl Urteil des Senats vom 27. August 2008, B 11 AL 12/07 R).

  • SG Schleswig, 17.02.2005 - S 3 AL 107/04

    Anspruch auf Bewilligung von Fahrkosten zur Landesberufsschule bis zum Abschluss

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R
    Es kann allerdings hier offen bleiben, inwieweit die Beklagte in Anwendung des § 73 Abs. 1a SGB III in Fällen des Berufsschulunterrichts in Blockform im Einzelnen von einer Neuberechnung anderer Bedarfe (zB Internatskosten, vgl hierzu die vom LSG in Bezug genommene Entscheidung des SG Schleswig vom 17. Februar 2005 - S 3 AL 107/04 - info also 2005, 161; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. August 2007 - L 12 AL 156/06 - sowie SG Berlin, Beschluss vom 18. April 2007 - S 3 AL 904/07 ER) und dementsprechend von einer Neubescheidung absehen kann.
  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel zwischen

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R
    Nur wenn neben der strittigen Frage der Fahrkostenberücksichtigung die anderen Voraussetzungen für die begehrte höhere Leistung erfüllt wären, käme auch das vom LSG erlassene Grundurteil gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 SGG in Betracht (vgl BSGE 88, 299, 300 = SozR 3-4300 § 137 Nr. 1; BSGE 98, 243, 246 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4 RdNr 15; Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 11 mwN).
  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R
    Eine Begrenzung des Streitgegenstandes in dem vom LSG angenommenen Sinne wäre unter den gegebenen Umständen nur möglich, wenn die Beteiligten die übrigen Teilelemente der streitgegenständlichen Bescheide durch Teilanerkenntnis oder durch Teilvergleich "unstreitig gestellt" hätten (vgl BSGE 97, 217, 224 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 RdNr 22 mwN; Urteile des BSG vom 10. Mai 2007, B 7a AL 12/06 R, RdNr 11, und vom 19. März 2008, B 11b AS 31/06 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 10, RdNr 15).
  • BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 12/06 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppenzuordnung - sozialrechtlicher

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R
    Eine Begrenzung des Streitgegenstandes in dem vom LSG angenommenen Sinne wäre unter den gegebenen Umständen nur möglich, wenn die Beteiligten die übrigen Teilelemente der streitgegenständlichen Bescheide durch Teilanerkenntnis oder durch Teilvergleich "unstreitig gestellt" hätten (vgl BSGE 97, 217, 224 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 RdNr 22 mwN; Urteile des BSG vom 10. Mai 2007, B 7a AL 12/06 R, RdNr 11, und vom 19. März 2008, B 11b AS 31/06 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 10, RdNr 15).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R
    Eine Begrenzung des Streitgegenstandes in dem vom LSG angenommenen Sinne wäre unter den gegebenen Umständen nur möglich, wenn die Beteiligten die übrigen Teilelemente der streitgegenständlichen Bescheide durch Teilanerkenntnis oder durch Teilvergleich "unstreitig gestellt" hätten (vgl BSGE 97, 217, 224 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 RdNr 22 mwN; Urteile des BSG vom 10. Mai 2007, B 7a AL 12/06 R, RdNr 11, und vom 19. März 2008, B 11b AS 31/06 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 10, RdNr 15).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R
    Nur wenn neben der strittigen Frage der Fahrkostenberücksichtigung die anderen Voraussetzungen für die begehrte höhere Leistung erfüllt wären, käme auch das vom LSG erlassene Grundurteil gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 SGG in Betracht (vgl BSGE 88, 299, 300 = SozR 3-4300 § 137 Nr. 1; BSGE 98, 243, 246 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4 RdNr 15; Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 11 mwN).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R
    Es kann dahingestellt bleiben, ob in den Hinweisen der angefochtenen Bescheide auf die unveränderte Leistungserbringung während des Blockunterrichts abtrennbare Verfügungen gesehen werden können und ob insoweit eine sachliche Begrenzung überhaupt möglich ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 RdNr 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2007 - L 12 AL 156/06

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R
    Es kann allerdings hier offen bleiben, inwieweit die Beklagte in Anwendung des § 73 Abs. 1a SGB III in Fällen des Berufsschulunterrichts in Blockform im Einzelnen von einer Neuberechnung anderer Bedarfe (zB Internatskosten, vgl hierzu die vom LSG in Bezug genommene Entscheidung des SG Schleswig vom 17. Februar 2005 - S 3 AL 107/04 - info also 2005, 161; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. August 2007 - L 12 AL 156/06 - sowie SG Berlin, Beschluss vom 18. April 2007 - S 3 AL 904/07 ER) und dementsprechend von einer Neubescheidung absehen kann.
  • SG Berlin, 18.04.2007 - S 3 AL 904/07

    Berufsausbildungsbeihilfe - Berücksichtigung von Unterbringungs- und Fahrkosten

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.07.2011 - L 3 AL 27/10

    Berufsausbildungsbeihilfe - Unterbringungskosten während des

    Bei der Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) darf die Bundesagentur für Arbeit einen von Anfang an bekannten und feststehenden Bedarf für Internatskosten bei Berufsschulunterricht in Blockform nicht unter Berufung auf die in § 73 Abs. 1a SGB III enthaltene Regelung, wonach für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform BAB unverändert weiter erbracht wird, außer Betracht lassen (Fortführung von BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, B 11 AL 37/07 R; Anschluss an LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2010, L 12 AL 2131/08).

    Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. Mai 2009 (B 11 AL 37/07 R) habe sie zwar veranlasst, dem Kläger die zunächst strittigen Fahrkosten zu erstatten; in Bezug auf andere Bedarfsbestandteile wie die Internatskosten habe das BSG eine Entscheidung jedoch ausdrücklich offen gelassen.

    (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, a.a.O.).

    Insoweit sind Kosten für Fahrten zum Berufsschulunterricht zu berücksichtigen, auch wenn dieser als Blockunterricht stattfindet (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, a.a.O.).

    Zwar hat das BSG im Urteil vom 6. Mai 2009 (a.a.O.) ausdrücklich offengelassen, inwieweit die Beklagte in Anwendung des § 73 Abs. 1a SGB III von einer Neuberechnung anderer Bedarfe, z.B. Internatskosten, absehen könne.

    Insoweit gilt die Aussage, dass die durch § 73 Abs. 1a SGB III eröffnete Möglichkeit der Verfahrensvereinfachung und Pauschalierung grundsätzlich nicht dazu führen darf, Bedarfe, auf deren Berücksichtigung der Auszubildende nach dem Gesetz einen Anspruch hat und deren Zuerkennung im üblichen Verfahren von vornherein möglich ist, auszuschließen (so BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, a.a.O.) auch für die durch die Internatsunterbringung entstehenden Kosten.

    Desweiteren steht auch § 64 Abs. 1 Satz 3 SGB III, wonach eine Förderung allein für die Dauer des Berufsschulunterrichts in Blockform ausgeschlossen ist, der Berücksichtigung eines durch Blockunterricht entstehenden höheren Bedarfs im Rahmen eines entstandenen Anspruchs nicht entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, a.a.O.).

    Der Senat hat die Revision nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zugelassen, weil er der vom BSG im Urteil vom 6. Mai 2009 (a.a.O.) ausdrücklich offengelassen Frage, inwieweit die Beklagte in Anwendung des § 73 Abs. 1a SGB III von einer Neuberechnung anderer Bedarfe - hier: der Unterkunftskosten - absehen kann, grundsätzliche Bedeutung beimisst.

  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 12 AL 2131/08

    Berufsausbildungsbeihilfe - Unterbringungskosten während des

    Nach Vorliegen der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. Mai 2009 (- B 11 AL 37/07 R - ) hat die Beklagte mit Bescheid vom 24. März 2010 der Klägerin für die Zeit vom 1. März 2006 bis 2. August 2007 BAB in Höhe von monatlich 128, 00 EUR bewilligt und hierbei Fahrtkosten für Pendelfahrten zur Berufsschule in Höhe von monatlich 31, 40 EUR berücksichtigt.

    (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, a.a.O.).

    Insoweit sind Kosten für Fahrten zum Berufsschulunterricht zu berücksichtigen, auch wenn dieser als Blockunterricht stattfindet (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, a.a.O.).

    Zwar hat das BSG im Urteil vom 6. Mai 2009 (a.a.O.) ausdrücklich offengelassen, inwieweit die Beklagte in Anwendung des § 73 Abs. 1a SGB III von einer Neuberechnung anderer Bedarfe, z.B. Internatskosten, absehen könne.

    Insoweit gilt die Aussage, dass die durch § 73 Abs. 1a SGB III eröffnete Möglichkeit der Verfahrensvereinfachung und Pauschalierung grundsätzlich nicht dazu führen darf, Bedarfe, auf deren Berücksichtigung der Auszubildende nach dem Gesetz einen Anspruch hat und deren Zuerkennung im üblichen Verfahren von vornherein möglich ist, auszuschließen (so BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, a.a.O.) auch für die durch die Internatsunterbringung entstehenden Kosten.

    Desweiteren steht auch § 64 Abs. 1 Satz 3 SGB III, wonach eine Förderung allein für die Dauer des Berufsschulunterrichts in Blockform ausgeschlossen ist, der Berücksichtigung eines durch Blockunterricht entstehenden höheren Bedarfs im Rahmen eines entstandenen Anspruchs nicht entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, a.a.O.).

  • LSG Sachsen, 01.09.2011 - L 3 AL 228/10

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Berücksichtigung von Fahrkosten zum

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. Mai 2009 (Az.: B 11 AL 37/07 R) seien Fahrkosten zum Blockunterricht nur dann zu berücksichtigen, wenn diese von vornherein, also bei einer Erstantragstellung, berücksichtigt werden könnten.

    Sowohl das Widerspruchsverfahren zum Bescheid vom 27. April 2007 als auch das von der Klägerin angestrebte Überprüfungsverfahren hat dazu nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 37/07 R - SozR 4-4300 § 73 Nr. 1 = JURIS-Dokument) als auch nach der rechtlichen Regelung ausreichend Raum geboten.

    Nach dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift soll es der Arbeitsverwaltung nach einmal verfügter Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe aus diesen Gründen erspart bleiben, eine Neuberechnung eigens für Phasen des Blockunterrichts vorzunehmen; vielmehr soll die bewilligte Berufsausbildungsbeihilfe unverändert weiter erbracht werden (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 37/07 R - SozR 4-4300 § 73 Nr. 1 Rdnr. 18 = JURIS-Dokument Rdnr. 18).

    Ihr ist in Übereinstimmung mit der Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes nicht zu entnehmen, dass die Beklagte auch dann zur Verweigerung der Berücksichtigung von Fahrkosten zum Blockunterricht berechtigt sein soll, wenn sie diese Fahrkosten von vornherein, das heißt schon bei der Erstfestsetzung, oder jedenfalls bei späteren Bewilligungsänderungen berücksichtigen kann (so BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 37/07 R - SozR 4-4300 § 73 Nr. 1 Rdnr. 19 = JURIS-Dokument Rdnr. 19).

    Denn die durch § 73 Abs. 1a SGB III eröffnete Möglichkeit der Verfahrensvereinfachung und Pauschalierung darf grundsätzlich nicht dazu führen, Bedarfe, auf deren Berücksichtigung der Auszubildende nach dem Gesetz (vgl. § 67 Abs. 1 Nr. 1 SGB III zur Fahrkostenerstattung) Anspruch hat und deren Zuerkennung im üblichen Verfahren von vornherein möglich ist, auszuschließen (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, a. a. O., Rdnr. 9).

  • BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 6/17 R

    Arbeitslosengeldanspruch bei beruflicher Weiterbildung - Anspruchsdauer -

    Dies war bereits ihrem Schreiben vom 17.2.2013 und dem Widerspruch unter Berücksichtigung des Meistbegünstigungsprinzips, nach dem im Zweifel davon auszugehen ist, dass ein Kläger dasjenige begehrt, was ihm den größten Nutzen bringt (vgl etwa BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 37/07 R - SozR 4-4300 § 73 Nr. 1 RdNr 14) , zu entnehmen.
  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 20/08 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Berücksichtigung des

    Der Kläger hat jedoch auf die Geltendmachung der Werbungskostenpauschale im Termin vom 8. Juli 2009 verzichtet (allgemein zur Möglichkeit, Teilelemente eines Anspruchs unstreitig zu stellen vgl BSGE 99, 131 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 1; BSG SozR 4-3500 § 90 Nr. 1; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 10; BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 37/07 R, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR).
  • BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 8/19 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum

    Nach dieser Rechtsprechung, auf die auch die Klägerin Bezug nimmt, durfte die Bundesagentur einen von Anfang an bekannten und feststehenden Bedarf für Fahrkosten zum Berufsschulunterricht in Blockform jedenfalls dann nicht unberücksichtigt lassen, wenn sie ohnehin im Fall der BAB-Bewilligung Berechnungen für Fahrkosten durchführte oder diese Berechnungen änderte (vgl BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 37/07 R - SozR 4-4300 § 73 Nr. 1 RdNr 21).
  • LSG Sachsen, 17.05.2010 - L 7 AS 25/07

    Zur Einkommensanrechnung von Sitzungsgeld und Auf-wandsentschädigung für die

    Den vorgenannten Gesamtbedarf haben die Beteiligten als "Teilelemente der geltend gemachten Ansprüche" im Termin am 26. Februar 2010 übereinstimmend "unstreitig gestellt" (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R, Rn 22, 16. Oktober 2007 - B 8/9b SO 2/06 R, Rn 21, 6. Mai 2009 - B 11 AL 37/07 R, Rn 15 und 8. Juli 2009 - B 11 AL 20/08 R, Rn 17).
  • SG Duisburg, 04.09.2014 - S 16 AL 418/14

    Berücksichtigung von Fahrtkosten bei Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe

    Zur Entstehungsgeschichte des § 65 SGB III ist zunächst auf die Entscheidung des BSG vom 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R hinzuweisen.

    In der Gesetzesbegründung hierzu heißt es: "Infolge des Urteils des Bundessozialgerichts vom 6. Mai 2009 (B 11 AL 37/07 R) zum bisherigen § 73 Absatz 1a wird klargestellt, dass auch bei Kenntnis eines vorgesehenen Berufsschulunterrichtes in Blockform Berufsausbildungsbeihilfe ohne Berücksichtigung dieses Sachverhaltes durch die Agenturen für Arbeit geleistet wird.

  • BSG, 29.08.2012 - B 11 AL 22/11 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähiger Personenkreis -

    Sollten sich Zeiten des Berufsschulunterrichts in Blockform an Zeiten der außerbetrieblichen Ausbildung bei der SBG anschließen bzw sowohl außer- bzw überbetriebliche Ausbildungen als auch Berufsschulunterricht in Blockform stattfinden, müsste BAB auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts unverändert weiter erbracht werden (§ 73 Abs. 1a SGB III idF des Dritten Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003, BGBl I 2848; dazu Urteil des Senats vom 6.5.2009 - B 11 AL 37/07 R - SozR 4-4300 § 73 Nr. 1; ab 1.4.2012 § 65 Abs. 1 SGB III) , dh eine schon vorgenommene bzw vorzunehmende Bewilligung würde allein wegen unterschiedlicher Verhältnisse beim Berufsschulunterricht in Blockform nicht verändert.
  • SG Lüneburg, 03.03.2011 - S 7 AL 117/10

    Die Gewährung von Fahrkosten für Pendelfahrten zwischen Wohnung und Berufsschule

    Der Anspruch sei nicht durch § 73 Absatz 1a Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung - ausgeschlossen, weil die Beklagte nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 06. Mai 2009 (B 11 AL 37/07 R) nicht berechtigt sei, die Kosten für den Blockunterricht zu verweigern, sofern diese Fahrkosten von vornherein, das heißt bei der Erstfestsetzung oder einer späteren Bewilligungsänderung feststünden.

    Die Anwendbarkeit des § 44 Absatz 1 Satz 1 SGB X ist nicht durch § 330 Absatz 1 SGB III ausgeschlossen, weil das Urteil des BSG vom 06. Mai 2009 (B 11 AL 37/07 R), mit welchem eine ständige Rechtsprechung begründet wurde, vor Stellung des Überprüfungsantrages vom 08. April 2010 verkündet wurde.

    Nach dem Urteil des BSG vom 06. Mai 2009 (B 11 AL 37/07 R) hat die Behörde diesen Bedarf von vornherein zu bewilligen, wenn dies möglich sei.

  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Revisionszulassung wegen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - L 14 AL 116/09

    Berufsausbildungsbeihilfe - Unterbringungs- und Fahrkosten während des

  • LSG Sachsen, 24.09.2015 - L 3 AL 175/13

    Nichtbefassung mit dem Rechtsschutzbegehren des Klägers; Sozialgerichtliches

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - L 9 AL 264/14
  • SG Potsdam, 20.01.2010 - S 18 AL 370/09

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum

  • SG Hildesheim, 27.04.2010 - S 28 R 132/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2009 - L 7 AL 54/07
  • LSG Sachsen, 25.11.2021 - L 3 AL 217/13
  • SG Hildesheim, 14.06.2010 - S 28 R 212/10
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