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   BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R   

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BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R (https://dejure.org/2005,2148)
BSG, Entscheidung vom 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R (https://dejure.org/2005,2148)
BSG, Entscheidung vom 08. September 2005 - B 13 RJ 44/04 R (https://dejure.org/2005,2148)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer in Rumänien geborenen Inhaberin eines Vertriebenenausweises A auf Berücksichtigung von Beitragszeiten bei der Berechnung der Altersrente; Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls; Gleichstellung von Beitragszeiten bei deutschen und ausländischen ...

  • Judicialis

    FRG § 15 Abs 1; ; FRG § 15 Abs 2; ; FRG F. 18.12.1989 § 19 Abs 2 S 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FRG § 15 Abs. 1 § 15 Abs. 2 § 19 Abs. 2 S. 1
    5/6-Kürzung bei Beitragszeiten in Rumänien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachgewiesenes ganzjähriges Beschäftigungsverhältnis schließt Rentenkürzung nach dem Fremdenrentenrecht (FRG) aus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 154 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.04.1997 - 4 RA 123/94

    Feststellung der Höhe des Altersruhegeldes - Anrechnung und Bewertung der nach

    Auszug aus BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R
    Dies ist nach der Rechtsprechung dann anzunehmen, wenn die Arbeitsbescheinigungen konkrete und glaubwürdige Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und der dazwischenliegenden Ausfallzeiten enthalten (stRspr, vgl Senatsurteil vom 24. April 1997 - 13/4 RA 123/94; BSGE 38, 80 = SozR 5050 § 19 Nr. 1).

    Dem liegt die statistisch abgesicherte Erfahrung zugrunde, dass es für eine bestimmte Beschäftigung regelmäßig keine lückenlose Beitragsleistung gibt, und vor allem Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu Beitragslücken zu führen pflegen (BSGE 51, 234, 235 = SozR 5745 § 3 Nr. 3; BSG SozR 5745 § 3 Nr. 5; BSG SozR 5050 § 19 Nr. 11; Senatsurteil vom 24. April 1997 - 13/4 RA 123/94).

  • BSG, 25.06.1986 - 4a RJ 45/85

    Ununterbrochene Beschäftigung - Lückenlose Beitragsentrichtung

    Auszug aus BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R
    Insbesondere im Hinblick auf die in den Arbeitsbüchern der Herkunftsländer üblicherweise lediglich bescheinigten Anfangs- und Endtermine einer Beschäftigungszeit hat die Rechtsprechung mehrfach entschieden, dass hiermit der Nachweis einer ununterbrochenen Beschäftigung - und damit auch ununterbrochenen Beitragsentrichtung - nicht erbracht wird (vgl BSG SozR 5745 § 3 Nr. 5).

    Dem liegt die statistisch abgesicherte Erfahrung zugrunde, dass es für eine bestimmte Beschäftigung regelmäßig keine lückenlose Beitragsleistung gibt, und vor allem Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu Beitragslücken zu führen pflegen (BSGE 51, 234, 235 = SozR 5745 § 3 Nr. 3; BSG SozR 5745 § 3 Nr. 5; BSG SozR 5050 § 19 Nr. 11; Senatsurteil vom 24. April 1997 - 13/4 RA 123/94).

  • BSG, 20.08.1974 - 4 RJ 241/73

    Anrechnung - Beschäftigungszeit - Beitragszeit - Nachweis - Kein

    Auszug aus BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R
    Dies ist nach der Rechtsprechung dann anzunehmen, wenn die Arbeitsbescheinigungen konkrete und glaubwürdige Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und der dazwischenliegenden Ausfallzeiten enthalten (stRspr, vgl Senatsurteil vom 24. April 1997 - 13/4 RA 123/94; BSGE 38, 80 = SozR 5050 § 19 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 21.07.1999 - L 20 RJ 620/93

    Umfang der Berücksichtigung von Versicherungszeiten einer rümänischen

    Auszug aus BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R
    Am 29. Dezember 2000 stellte die Klägerin unter Berufung auf eine Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. Juli 1999 (L 20 RJ 620/93) den Antrag auf Neuberechnung der Altersrente unter Berücksichtigung der Zeit vom 1. Januar 1966 bis 31. Dezember 1977 als nachgewiesene Beitragszeit.
  • BSG, 12.03.1981 - 11 RA 29/80

    Beschäftigungsverhältnis - Wehrdienstzeit - Kriegsdienstzeit - Unterbrechung des

    Auszug aus BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R
    Dem liegt die statistisch abgesicherte Erfahrung zugrunde, dass es für eine bestimmte Beschäftigung regelmäßig keine lückenlose Beitragsleistung gibt, und vor allem Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu Beitragslücken zu führen pflegen (BSGE 51, 234, 235 = SozR 5745 § 3 Nr. 3; BSG SozR 5745 § 3 Nr. 5; BSG SozR 5050 § 19 Nr. 11; Senatsurteil vom 24. April 1997 - 13/4 RA 123/94).
  • BSG, 21.04.1982 - 4 RJ 33/81
    Auszug aus BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R
    Für den Nachweis einer Versicherungszeit kommt es aber gerade auf die Beitragsleistung zu einem ausländischen System der Rentenversicherung an; es genügt nicht, dass dieses ausländische System die beitragslosen Zeiten zur Begründung eines Rentenanspruchs wie auch zur Rentenberechnung heranzieht (BSG, Urteil vom 21. April 1982 - 4 RJ 33/81 - zur Beweiskraft eines russischen Arbeitsbuches).
  • BSG, 13.06.1984 - 11 RA 36/83

    Beschäftigungsverhältnis - Arbeitsstättenwechsel - Ausübung des Versetzungsrechts

    Auszug aus BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R
    Dem liegt die statistisch abgesicherte Erfahrung zugrunde, dass es für eine bestimmte Beschäftigung regelmäßig keine lückenlose Beitragsleistung gibt, und vor allem Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu Beitragslücken zu führen pflegen (BSGE 51, 234, 235 = SozR 5745 § 3 Nr. 3; BSG SozR 5745 § 3 Nr. 5; BSG SozR 5050 § 19 Nr. 11; Senatsurteil vom 24. April 1997 - 13/4 RA 123/94).
  • BSG, 24.06.1983 - 5b RJ 106/82

    Vertreibungstatbestand - Hinterbliebenenrente - Beitragszeit - Wohnsitzbegründung

    Auszug aus BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R
    Erst ab diesem Zeitpunkt zählte die Klägerin zu dem vom FRG begünstigten Personenkreis (§ 1 FRG) und konnte auf die Wartezeit anrechenbare Versicherungszeiten in der deutschen Rentenversicherung erwerben (vgl BSG SozR 5050 § 15 Nr. 24, 34).
  • BSG, 21.08.2008 - B 13/4 R 25/07 R

    Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG - anteilmäßige

    Dem Senatsurteil vom 8.9.2005 - B 13 RJ 44/04 R - hält die Beklagte entgegen, dass auch bei den sonstigen Arbeitnehmern der Herkunftsländer die Beitragsabführung aus der Gesamtlohnsumme der Betriebe erfolgt sei, ohne dass sie für den einzelnen Beschäftigten aufgeschlüsselt worden sei.

    Hiernach werden "für Beitrags- oder Beschäftigungszeiten, die nicht nachgewiesen sind, ... die ermittelten Entgeltpunkte um ein Sechstel gekürzt"; dies entspricht im Ergebnis der Regelung des § 19 Abs. 2 FRG idF vom 1.7.1990 bis 31.12.1991, wie sie dem Senatsurteil vom 8.9.2005 (SozR 4-5050 § 15 Nr. 2 - s dort RdNr 11) zu Grunde lag.

    Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung hat der Senat jedenfalls in seinem Urteil vom 8.9.2005 (SozR 4-5050 § 15 Nr. 2) darauf abgestellt, dass für die in einer rumänischen LPG als Mitglied beschäftigte damalige Klägerin Beiträge iS von § 15 Abs. 1 FRG für den gesamten streitigen Zeitraum entrichtet worden waren.

    Ebenso unerheblich war, ob sich aus den für die damalige Klägerin vorgelegten Bescheinigungen nur Anfangs- und Endtermine einer Beschäftigung ergaben, nicht jedoch glaubwürdige Angaben über tatsächliche Beschäftigungszeiten und davon zu trennende Zeiten der Arbeitsunterbrechung durch Arbeitsunfähigkeit oder aus sonstigen Gründen (hierzu Senatsurteil vom 8.9.2005, SozR 4-5050 § 15 Nr. 2 RdNr 17).

  • LSG Bayern, 24.02.2010 - L 1 R 804/09

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG -

    Auf den Hinweis zur inzwischen ergangenen Entscheidung des BSG vom 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R hat die Beklagte erwidert, weder sie noch die übrigen süddeutschen Rentenversicherungsträger noch die Deutsche Rentenversicherung Bund würden diesem Urteil über den Einzelfall hinaus folgen.

    Bei der Prüfung der materiellen Voraussetzungen des § 44 SGB X ist auf die Vorschriften des FRG abzustellen, wie sie zum Zeitpunkt des Rentenbeginns zum 01.08.1991 galten (vgl. § 300 Abs. 3 des Sozialgesetzbuchs Sechstes Buch (SGB VI) - vgl. Bundessozialgericht (im Folgenden: BSG), Urteil vom 12.02.2009 - B 5 R 40/08 R, RdNr. 16; BSG SozR 4-5050 § 15 Nr. 2 RdNr. 8).

    Insbesondere zu der hier streitigen Frage der Kürzung auf fünf Sechstel wegen nur glaubhaft gemachter Beitrags- bzw. Beschäftigungszeiten ist damit auf § 19 Abs. 2 FRG in der am 1. Juli 1990 bis 31. Dezember 1991 geltenden Fassung abzustellen (BSG SozR 4-5050 § 15 Nr. 2 RdNr. 9 f.).

    Im Gegensatz zum ab 01.01.1992 geltenden § 22 Abs. 3 FRG, der bei nur glaubhaft gemachten Zeiten einen Abschlag bei den Entgeltpunkten anordnet, praktiziert § 19 Abs. 2 FRG a.F. einen Zeitabschlag (vgl. BSG SozR 4-5050 § 15 Nr. 2 RdNr. 10).

    Nach ständiger BSG-Rechtsprechung (z.B. SozR 4-5050 § 15 Nr. 2 RdNr. 17) macht § 19 Abs. 2 FRG a.F. den Unterschied zwischen glaubhaft gemachten und nachgewiesenen Beitragszeiten deshalb, weil das Gesetz von der Erfahrung ausgeht, dass Beschäftigungszeiten im Allgemeinen nur zu fünf Sechsteln mit Beiträgen belegt sind.

    Die aktuellen einschlägigen Judikate des 5. und des 13. Senats des BSG erwecken den Eindruck divergierender rechtlicher Ansatzpunkte (Urteile des 13. Senats vom 08.09.2005 - B 13 R 44/04 R (SozR 4-5050 § 15 Nr. 2) und vom 21.08.2008 - B 13/4 R 25/07 R (SozR 4-5050 § 26 Nr. 1); Urteile des 5. Senats vom 12.02.2009 - B 5 R 39/06 R (= BSGE 102, 248) und B 5 R 40/08 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 R 138/11
    Er sei Mitglied einer r. LPG gewesen (vgl. BSG, Urt. v. 8.9.2005, - B 13 RJ 44/04 R -).

    Das folge aus der Ausgestaltung der Beitragspflicht von Mitgliedern einer r. LPG (vgl. BSG, Urt. v. 8.9.2005, - B 13 RJ 44/04 R -).

    Die für den Kläger zur r. Sozialversicherung pauschal abgeführten Beiträge seien als Beiträge im Sinne des FRG anzusehen (BSG, Urt. v. 19.11.2009, - B 13 R 145/08 R - Urt. v. 8.9.2005, - B 13 RJ 44/04 R - LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 22.6.2010, - L 13 R 5984/08 -).

    Nachgewiesen und damit im vollen Umfang anrechenbar seien nur solche Zeiten, bei denen im Einzelfall bewiesen sei, dass der Rentenbewerber eine höhere Beitrags- oder Beschäftigungsdichte erreicht habe als bei der allgemein angenommenen Belegung von Beschäftigungszeiten mit Beiträgen zu 5/6 (vgl. BSG, Urt. v. 8.9.2005, - B 13 RJ 44/04 R -).

    Es hat hierzu die Auffassung vertreten, dass die Beitragszeit aufgrund der Beschäftigung eines Mitglieds bei einer r. LPG als gem. § 22 Abs. 3 FRG nachgewiesen anzusehen ist, wenn für die Mitglieder der LPG eine gesetzliche Rentenversicherung als Pflichtversicherung bestand und wenn die entsprechenden Beiträge ohne Rücksicht auf Zeiten der Arbeitsunterbrechung einzelner Mitglieder durchgehend entrichtet wurden (BSG, Urt. v. 19.11.2009, - B 13 R 145/08 R - juris Rdnr. 27; Urt. v. 21.8.2008, - B 13/4 R 25/07 R -, juris Rdnr. 22; auch: Urt. v. 8.9.2005, - B 13 RJ 44/04 R -).

    Der taggenaue Nachweis, ob an einzelnen Tagen gearbeitet wurde oder nicht, muss daher im Hinblick auf das Erfordernis der "Einbettung" der LPG-Mitgliedschaft in ein Beschäftigungsverhältnis nicht geführt werden (vgl. BSG, Urt. v. 08.9.2005, - B 13 RJ 44/04 R - juris Rdnr. 29).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 R 506/07
    Die Beklagte hat zunächst vorgetragen, dass zwar eine Reihe von Verfahren vor Landessozialgerichten anhängig seien und einem neuerlichen Urteil des BSG aus dem Jahre 2005 (Urteil vom 8. September 2005, B 13 RJ 44/04 R) über den dort getroffenen Einzelfall hinaus nicht gefolgt werden könne.

    1, 3 FRG, und zwar in der Fassung zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns (siehe nur: BSG, Urteil vom 8. September 2005, B 13 RJ 44/04 R, Rdnote 19 - Zitierung nach JURIS), vorliegend also zum 1. Oktober 1993 (Beginn der AR wegen Arbeitslosigkeit).

    Zu den rumänischen LPG hat die Rechtsprechung des BSG wiederholt entschieden, dass bei dort bestehenden Mitgliedschaften und gleichzeitig bestehendem Beschäftigungsverhältnis sowie daraus folgender Beitragsabführung an ein System der gesetzlichen Rentenversicherung die jeweiligen Beitragszeiten als nachgewiesen, nicht aber lediglich als glaubhaft gemacht anzusehen sind (siehe zuletzt wieder: BSG, Urteil vom 8. September 2005, a.a.O.).

    Sachlicher Grund der Ungleichbehandlung seien jedoch die besonderen, insbesondere von der Natur abhängigen Voraussetzungen und Begleitumstände landwirtschaftlicher Produktion (BSG, Urteil vom 8. September 2005, a.a.O., Rdnote 30 - Zitierung nach JURIS).

    Die damit unterschiedlichen Anforderungen an den Nachweis durchgängiger Beitragszeiten im Sinne von § 22 Abs. 1 FRG bei landwirtschaftlichen LPG einerseits und "normalen" Arbeitnehmern andererseits rechtfertigt sich aus den Besonderheiten der landwirtschaftlichen Produktionsbetriebe, die ganzjährig durchgängig tätig sind, sowie daraus, dass auch die Beschäftigungsverhältnisse und die daran anknüpfenden Beitragsabführungen durchgängig ganzjährig bestehen, weil die Eigenart der landwirtschaftlichen Produktion zwar zu unterschiedlichem saisonalen Arbeitsanfall führen kann, jedoch die permanente Arbeitsbereitschaft der Arbeitnehmer voraussetzt (ausdrücklich: BSG, Urteil vom 8. September 2005, a.a.O.; BSG, Urteil vom 21. August 2008, a.a.O.; ebenso: LSG Bayern, Urteile vom 13. März 2007 und 26. September 2006, jeweils a.a.O.).

    Denn zwar müssten bei "normalen" Arbeitnehmern (außerhalb der Sonderstellung von Mitgliedern von LPG/Kolchosen) vorgelegte Arbeitsbescheinigungen jeweils konkrete und glaubwürdige Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und der dazwischen liegenden Ausfallzeiten enthalten, insbesondere dürften sie sich nicht auf die Bescheinigung bloßer Anfangs- und Endtermine einzelner Beschäftigungsverhältnisse beschränken (ständige Rechtsprechung, siehe nur die Nachweise bei BSG, Urteil vom 8. September 2005, a.a.O., Rdnote 28 - Zitierung nach JURIS).

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 145/08 R

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG -

    Die Senatsentscheidung vom 8.9.2005 (SozR 4-5050 § 15 Nr. 2) beruhe auf der prozessualen Besonderheit, dass der Senat an die Feststellung der ununterbrochenen Beitragszahlung durch die Vorinstanzen gebunden gewesen sei und daher Lücken der Beitragszahlung nicht zu prüfen gehabt habe.

    Nach den Feststellungen des SG zum rumänischen Recht, auf die das LSG insoweit Bezug genommen hat (§ 153 Abs. 2 SGG), war in Rumänien für LPG-Mitglieder durch Dekret Nr. 535/1966 eine gesetzliche Sozialversicherung eingeführt worden (vgl hierzu Senatsurteil vom 8.9. 2005, SozR 4-5050 § 15 Nr. 2 RdNr 24; BSG vom 27.2. 1986, SozR 5050 § 19 Nr. 12 S 24; Badau, ZSR 1970, 599, 614 f; das Dekret Nr. 535/1966 wurde ab 1.1. 1978 durch das Gesetz Nr. 4/1977 über die Renten und anderen Rechte aus der Sozialversicherung der Mitglieder von LPGen vom 8.7. 1977 abgelöst [s Rechtsgutachten des Instituts für Ostrecht München eV zu den seit 1949 in Rumänien geltenden Regelungen über Lohnlisten und ihre Aufbewahrung sowie über Tatbestände der Unterbrechung von Beschäftigungszeiten zu Fragekomplex IV - Besonderheiten bei Beschäftigten in der Landwirtschaft, rv 2001, 8, 13]).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 21.8.2008 (SozR 4-5050 § 26 Nr. 1 RdNr 22) darauf hingewiesen, dass zwar Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung eines Mitglieds bei einer rumänischen LPG als nachgewiesen iS des § 22 Abs. 3 FRG anzusehen sind, wenn für Mitglieder einer LPG eine gesetzliche Sozialversicherung als Pflichtversicherung bestand und wenn die entsprechenden Beiträge ohne Rücksicht auf Zeiten der Arbeitsunterbrechung einzelner Mitglieder durchgehend entrichtet wurden, und hat insoweit seine bisherige Rechtsprechung, wie sie aus seinem Urteil vom 8.9.2005 (SozR 4-5050 § 15 Nr. 2) hervorgeht, aufrechterhalten.

  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 40/08 R

    Berechnung der Rente; Berücksichtigung nachgewiesener Beitragszeiten in einer

    Die vom SG zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8.9.2005 (SozR 4-5050 § 15 Nr. 2) beruhe auf der prozessualen Besonderheit, dass das Revisionsgericht an die Feststellung der ununterbrochenen Beitragszahlung durch die Vorinstanz gebunden gewesen sei und daher Lücken der Beitragszahlung nicht zu prüfen gehabt habe.

    Dieses erörtert lediglich die rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Beitragszeit - und zwar in dem Sinne, dass die Ausgestaltung der Beitragsentrichtung für LPG-Mitglieder der Anerkennung nicht entgegenstehe (Hinweis auf BSG SozR 4-5050 § 15 Nr. 2) und dass die bloße LPG-Mitgliedschaft bis zum 31.12.1977 genüge, um Beitragszeiten nach § 15 FRG zu begründen (Hinweis auf VerbandsKomm, § 15 FRG Anm 7.31).

    Richtig ist, dass die Anerkennung von Beitragszeiten iS von § 15 FRG nach der Rechtsprechung des BSG rechtlich nicht ausgeschlossen ist, wenn die Instanzgerichte zum Ergebnis kommen, dass die Pflichtversicherung für LPG-Mitglieder in Rumänien als System der gesetzlichen Rentenversicherung iS von § 15 Abs. 2 FRG anzusehen und die Beitragsentrichtung nachgewiesen ist (BSG SozR 4-5050 § 15 Nr. 2 Leitsatz und RdNr 13; vgl auch BSG SozR 4-5050 § 26 Nr. 1 RdNr 14).

    Dabei handelte es sich um einen Sachverhalt, in dem nach den Feststellungen des LSG von einer Beschäftigung auszugehen war (BSG aaO, RdNr 22; vgl auch BSG SozR 4-5050 § 15 Nr. 2 RdNr 15), sodass diese Aussage nicht zu den tragenden Entscheidungsgründen gerechnet werden kann.

  • LSG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - L 5 R 1185/10
    Sie verwies dabei auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 08.09.2005 (Az. B 13 RJ 44/04 R).

    Die anzuerkennende Beitragszeit sei allein aufgrund der LPG-Mitgliedschaft als nachgewiesene Zeit anzusehen und deshalb in vollem Umfange nach den Tabellenwerten des FRG bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 08.09.2005, Az. B 13 RJ 44/04 R).

    Hingegen ist die Beitragszeit gemäß § 15 FRG aufgrund der Beschäftigung eines Mitglieds bei einer r. LPG als nachgewiesen i.S. des § 22 Abs. 3 FRG anzusehen, wenn für deren Mitglieder eine gesetzliche Rentenversicherung als Pflichtversicherung bestand und wenn die entsprechenden Beiträge ohne Rücksicht auf Zeiten der Arbeitsunterbrechung einzelner Mitglieder durchgehend entrichtet wurden (BSG, Urteil vom 19.11.2009 - B 13 R 145/08 R - Rn. 27; Urteil vom 21.08.2008 - B 13/4 R 25/07 R -, Rn. 22, Urteil vom 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R - jeweils veröffentlicht in Juris).

    Der Senat stellt fest, dass in R. für LPG-Mitglieder eine gesetzliche Sozialversicherung durch Dekret Nr. 535/1966 eingeführt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R -, Rn. 24), das ab 01.01.1978 durch das Gesetz Nr. 4/1977 über die Renten und anderen Rechte aus der Sozialversicherung der Mitglieder von LPGen vom 08.07.1977 abgelöst wurde (Rechtsgutachten des Instituts für Ostrecht München eV zu den seit 1949 in R. geltenden Regelungen über Lohnlisten und ihre Aufbewahrung sowie über Tatbestände der Unterbrechung von Beschäftigungszeiten zu Fragekomplex IV - Besonderheiten bei Beschäftigten in der Landwirtschaft, rv 2001, 8, 13).

    Auf den Nachweis, ob an einzelnen Tagen gearbeitet wurde, kommt es damit ebenfalls nicht an (BSG, Urteil vom 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R - Rn. 29 a.a.O.).

  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 39/06 R

    Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - Kindererziehung -

    Das seit dem 1.7.1990 geltende Fremdrentenrecht steht der Gleichstellung von Beiträgen zur rumänischen Rentenversicherung für LPG-Mitglieder mit Beiträgen nach Bundesrecht entgegen, solange der Betroffene keine Erwerbstätigkeit ausübt oder keinen sonstigen Versicherungstatbestand iS des SGB 6 verwirklicht (Fortführung BSG vom 4.6.1986 - GS 1/85 = BSGE 60, 100 = SozR 5050 § 15 Nr. 32, Abgrenzung zu BSG vom 8.9.2005 - B 13 RJ 44/04 R = SozR 4-5050 § 15 Nr. 2 und BSG vom 21.8.2008 - B 13/4 R 25/07 R = SozR 4-5050 § 26 Nr. 1).

    Dabei handelte es sich um einen Sachverhalt, in dem nach den Feststellungen des LSG von einer Beschäftigung auszugehen war (BSG aaO, RdNr 22; vgl auch BSG SozR 4-5050 § 15 Nr. 2 RdNr 15), sodass diese Aussage nicht zu den tragenden Entscheidungsgründen gerechnet werden kann.

  • LSG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - L 5 R 3204/09
    Am 28.11.2005 rief der Kläger das Verfahren nach Ergehen des Urteils des BSG vom 8.9.2005 (- B 13 RJ 44/04 -) wieder an; es wurde unter dem Aktenzeichen S 19 R 7675/05 fortgeführt.

    Auch das BSG (Urt. v. 8.9.2005, - B 13 RJ 44/04 R -) habe entschieden, dass es bei Nachweis eines ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnisses auf etwaige Arbeitsunfähigkeitszeiten oder ausgefallene Arbeitstage nicht ankomme, weil die Beitragszahlung durch die LPG dadurch nicht unterbrochen werde.

    Nachgewiesen und damit im vollen Umfang anrechenbar seien nur solche Zeiten, bei denen im Einzelfall bewiesen sei, dass der Rentenbewerber eine höhere Beitrags- oder Beschäftigungsdichte erreicht habe als bei der allgemein angenommenen Belegung von Beschäftigungszeiten mit Beiträgen zu fünf Sechsteln (vgl. BSG, Urt. v. 8.9.2005,- B 13 RJ 44/04 R - juris Rdnr. 28).

    Es hat hierzu die Auffassung vertreten, dass die Beitragszeit aufgrund der Beschäftigung eines Mitglieds bei einer r. LPG als gem. § 22 Abs. 3 FRG nachgewiesen anzusehen ist, wenn für die Mitglieder der LPG eine gesetzliche Rentenversicherung als Pflichtversicherung bestand und wenn die entsprechenden Beiträge ohne Rücksicht auf Zeiten der Arbeitsunterbrechung einzelner Mitglieder durchgehend entrichtet wurden (BSG, Urt. v. 19.11.2009, - B 13 R 145/08 R - juris Rdnr. 27; Urt. v. 21.8.2008, - B 13/4 R 25/07 R -, juris Rdnr. 22; auch: Urt. v. 8.9.2005, - B 13 RJ 44/04 R -).

    Der taggenaue Nachweis, ob an einzelnen Tagen gearbeitet wurde oder nicht, muss daher im Hinblick auf das Erfordernis der "Einbettung" der LPG-Mitgliedschaft in ein Beschäftigungsverhältnis nicht geführt werden (vgl. BSG, Urt. v. 08.9.2005, - B 13 RJ 44/04 R - juris Rdnr. 29).

  • LSG Bayern, 17.01.2007 - L 19 R 584/05

    Umfang einer rentenrechtlichen Berücksichtigung von in Rumänien zurückgelegten

    Der Auffassung des BSG im Urteil vom 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R - folge sie nicht.

    Dem Urteil des BSG vom 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R - komme richtungsweisende Bedeutung zu.

    Der Senat hat keinen Anlass gesehen, von der Rechtsprechung des 20. Senats des BayLSG (vgl. Urteil vom 21.07.1999 - L 20 RJ 620/93 -) abzuweichen, zumal die Rechtsauffassung des 20. Senats durch das Urteil des BSG vom 08.09.2005 (B 13 RJ 44/04) bestätigt wurde.

    Trotz der Entscheidung des BSG vom 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R - erscheint die Rechtsfrage noch nicht abschließend geklärt.

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 67/08 R

    Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - anteilmäßige Berücksichtigung

  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 R 1473/10
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2010 - L 9 R 4892/08
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 R 3478/09
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2012 - L 9 R 2734/09
  • LSG Bayern, 29.02.2008 - L 14 R 815/07

    Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - Nachweis der ununterbrochenen

  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 R 5984/08

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG -

  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - L 2 R 3076/09

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2011 - L 5 R 2587/10
  • LSG Bayern, 24.01.2007 - L 16 R 399/06

    Anspruch auf eine höhere Altersrente für Frauen unter Berücksichtigung von

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 R 2622/09
  • LSG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - L 5 R 2326/10
  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2020 - L 10 R 2853/16

    Nachweis von nach dem FRG zu berücksichtigenden sowjetischen Beitragszeiten -

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 7 R 4280/17

    Fremdrentenrecht - Nachweis von Beitragszeiten - sowjetisches Arbeitsbuch - keine

  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2013 - L 5 R 4691/11
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15

    Anspruch auf Berücksichtigung von Versicherungszeiten nach dem FRG für Mitglieder

  • LSG Bayern, 15.11.2012 - L 14 R 577/09

    Beitragspflicht, Regelaltersrente, Pflichtbeitragszeit, Eingliederungsgrundsatz,

  • LSG Bayern, 26.06.2008 - L 19 R 587/05

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten - Mitgliedschaft -

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2819/12
  • LSG Hessen, 16.12.2004 - L 8 KN 13/04
  • LSG Bayern, 26.09.2007 - L 19 R 594/04

    Berücksichtigung von Versicherungszeiten während der Zeit der Mitgliedschaft in

  • LSG Bayern, 08.02.2017 - L 13 R 899/13

    Anrechnung von Beitragszeiten bei einem nicht-deutschen Rentenversicherungsträger

  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - L 6 R 3053/05

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien -

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2012 - L 7 R 2027/07
  • LSG Bayern, 08.02.2017 - L 13 R 900/13

    Keine Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der Sowjetunion wegen

  • LSG Bayern, 14.12.2005 - L 19 R 748/05

    Anerkennung von Beitragszeiten für ein ehemaliges Mitglied einer rumänischen

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2013 - L 4 R 4446/11
  • LSG Bayern, 07.06.2011 - L 6 R 945/09

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Rente unter Berücksichtigung in Rumänien

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - L 4 R 674/15
  • BSG, 06.01.2016 - B 13 R 321/15 B
  • LSG Bayern, 20.09.2012 - L 14 R 217/10

    Rumänien, Eingliederungsprinzip, Beitragszeit, Arbeitslosigkeit

  • LSG Bayern, 17.06.2005 - L 19 R 744/05

    Bestimmung der Beitragszeiten beim Fremdenrentengesetz (FRG); Voraussetzungen für

  • SG Frankfurt/Oder, 04.03.2010 - S 7 SO 29/05

    Eingliederungshilfe: Tagesförderung in einer vom Wohnen getrennten

  • SG München, 12.08.2013 - S 4 KN 158/11

    Rentenversicherung

  • LSG Bayern, 13.03.2007 - L 6 R 554/04

    Verpflichtung zur ungekürzten Berücksichtigung einer rumänischen Beitragszeit bei

  • LSG Bayern, 26.09.2006 - L 16 R 791/06

    Beurteilung einer ununterbrochenen Beitragsleistung bei einer gänzlich fehlenden

  • LSG Bayern, 10.05.2005 - L 20 R 681/05

    Neuberechnung einer Altersrente unter Berücksichtigung von Zeiten der

  • LSG Saarland, 26.04.2018 - L 1 R 94/16

    Fremdrentenrecht - Nachweis über Beschäftigungs- bzw Beitragszeiten iS des § 22

  • SG Frankfurt/Oder, 24.09.2009 - S 7 SO 2/05

    Kosten der Unterkunft - Suchthilfeverein - möblierter Wohnraum - Zweibettzimmer -

  • LSG Bayern, 09.02.2006 - L 19 R 53/06

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Urteils des Sozialgerichts; Aufschub

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2017 - L 5 R 4294/16
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - L 5 R 4299/11
  • LSG Baden-Württemberg, 18.06.2013 - L 9 R 4220/09
  • BSG, 31.05.2007 - B 5 R 472/06 B
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