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   BSG, 26.07.2007 - B 13 R 28/06 R   

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https://dejure.org/2007,589
BSG, 26.07.2007 - B 13 R 28/06 R (https://dejure.org/2007,589)
BSG, Entscheidung vom 26.07.2007 - B 13 R 28/06 R (https://dejure.org/2007,589)
BSG, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - B 13 R 28/06 R (https://dejure.org/2007,589)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - Shargorod - Transnistrien - Zahlbarmachung von Ghettorenten - Ersatzzeit

  • openjur.de

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis; Ghettoarbeit; Shargorod; Transnistrien; Zahlbarmachung von Ghettorenten; Voraussetzung; Erfüllung der Wartezeit; Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis; Besorgnis der Befangenheit

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Rente unter Berücksichtigung von Ghetto-Beitragszeiten; Anwendung des § 20 Gesetz zur Wiedergutmachung Nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (WGSVG) zur Feststellung einer Ghetto-Beitragszeit; Erfüllung der Wartezeit von 60 Monaten als ...

  • Judicialis

    ZRBG § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a; ; ZRBG § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b; ; ZRBG § 1 Abs 1 S 1 Nr 2; ; ZRBG § 1 Abs 2; ; ZRBG § 1 Abs 3; ; ZRBG § 2 Abs 1; ; SGB VI § ... 35; ; SGB VI § 50; ; SGB VI § 250; ; FRG § 1; ; FRG § 17a; ; WGSVG § 20 Abs 1; ; SGG § 60 Abs 1; ; SGG § 103; ; ZPO § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Ghetto-Beitragszeiten, Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis, Erfüllung der Wartezeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 99, 35
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 28/06 R
    Leistungen nach dem ZRBG setzen die Erfüllung der Wartezeit voraus (Abgrenzung zu BSG vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R).

    Des Weiteren bezieht er sich zustimmend auf Ausführungen im Urteil des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R.

    Dabei kann im gegenwärtigen Verfahrensstadium offen bleiben, ob der Hilfsantrag in der gestellten Form (auf Erlass eines Grundurteils, mit dem die Beklagte zur Zahlung einer Rente nach Entrichtung freiwilliger Beiträge verurteilt wird; hierzu BSG 4. Senat vom 12.7.1990, SozR 3-1500 § 54 Nr. 3) oder aber lediglich als Antrag auf Feststellung von Ghetto-Beitragszeiten zulässig ist (in diesem Sinne anscheinend BSG vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R, RdNr 16).

    Der Senat kann der Rechtsansicht des 4. Senats des BSG in seinem Urteil vom 14.12.2006 (B 4 R 29/06 R) nicht beitreten, wonach ein Rentenanspruch aufgrund von Ghetto-Beitragszeiten nicht die Erfüllung der Wartezeit voraussetze (aaO RdNr 50, 65).

    Denn damit legt es nicht dar, über die erforderliche Sachkunde zu verfügen, um entscheiden zu können, ob es alle aussagekräftigen Quellen oder historischen Untersuchungen beigezogen hat (im Ergebnis ebenso BSG vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R, RdNr 82).

    Sollte den Ausführungen im Urteil des 4. Senats vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R (RdNr 83 ff) etwas anderes zu entnehmen sein, so weicht der Senat im vorliegenden Urteil hiervon nicht iS des § 41 Abs. 3 SGG ab, weil sich die entsprechenden Ausführungen sowohl des erkennenden als auch des 4. Senats außerhalb der tragenden Gründe befinden.

    Entsprechendes gilt für die Hinweise des vorliegenden Urteils und die Ausführungen im Urteil des 4. Senats vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R (RdNr 100 ff) zu Einzelheiten der Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZRBG (Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss gegen Entgelt).

  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 37/04 R

    Anspruch auf Altersruhegeld bzw Altersrente und Hinterbliebenenrente - Wartezeit

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 28/06 R
    Dem würde jedoch zuwiderlaufen, wenn zwar für Beitragszeiten aufgrund von Beschäftigungen in Ghettos in den besetzten Gebieten die Zugehörigkeit zum dSK gefordert würde, nicht jedoch für Beitragszeiten in Ghettos in den eingegliederten Gebieten, weil dort die Reichsversicherungsgesetze galten (vgl insoweit BSG 5. Senat vom 18.6.1997, BSGE 80, 250, 251 ff = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15; Senatsurteil vom 20.7.2005 - B 13 RJ 37/04 R, RdNr 28).

    Soweit aus den Senatsurteilen vom 7.10.2004 (BSGE 93, 214 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 1), vom 3.5.2005 (BSGE 94, 294 = SozR 4-2600 § 306 Nr. 1) oder vom 20.7.2005 (B 13 RJ 37/04 R) etwas Abweichendes entnommen werden könnte, hält der Senat hieran nicht fest.

    Damit wird das LSG weiter aufzuklären haben, ob und für welchen Zeitraum glaubhaft ist, dass der Kläger aus eigenem Willensentschluss in einem Ghetto in einem vom Deutschen Reich besetzten Gebiet, in dem er sich zwangsweise aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung aufgehalten hat, entgeltlich beschäftigt (s Senatsurteile vom 7.10.2004, BSGE 93, 214 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 1, RdNr 37; vom 20.7.2005 - B 13 RJ 37/04 R, RdNr 28 f) war.

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 28/06 R
    Soweit aus den Senatsurteilen vom 7.10.2004 (BSGE 93, 214 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 1), vom 3.5.2005 (BSGE 94, 294 = SozR 4-2600 § 306 Nr. 1) oder vom 20.7.2005 (B 13 RJ 37/04 R) etwas Abweichendes entnommen werden könnte, hält der Senat hieran nicht fest.

    Damit wird das LSG weiter aufzuklären haben, ob und für welchen Zeitraum glaubhaft ist, dass der Kläger aus eigenem Willensentschluss in einem Ghetto in einem vom Deutschen Reich besetzten Gebiet, in dem er sich zwangsweise aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung aufgehalten hat, entgeltlich beschäftigt (s Senatsurteile vom 7.10.2004, BSGE 93, 214 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 1, RdNr 37; vom 20.7.2005 - B 13 RJ 37/04 R, RdNr 28 f) war.

  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 27/92

    Anforderungen an das Vorliegen einer Berufskrankheit - Anspruch auf die Gewährung

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 28/06 R
    Insoweit bestehen bereits Zweifel, ob diesen Anforderungen dadurch Genüge getan ist, dass das LSG den Beteiligten mitgeteilt hat, auf welche Quellen und Untersuchungen es sich stützen wollte, und den Beteiligten Kopien der aus seiner Sicht einschlägigen Auszüge übersandt hat, ohne gleichzeitig die Tatsachen mitzuteilen, die es diesen Unterlagen entnehmen wollte (vgl BSG vom 25.11.1992 - 2 RU 27/92).
  • BSG, 14.08.2006 - B 13 R 247/06 B
    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 28/06 R
    Es besteht kein Anlass, die der Rechtsansicht des 4. Senats entgegenstehende Rechtsprechung des Senats (s den Beschluss vom 14.8.2006 - B 13 R 247/06 B, RdNr 5, nicht in Juris) aufzugeben.
  • BSG, 06.03.1991 - 5 RJ 68/89

    Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs bei Sitzungsniederschriften und

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 28/06 R
    Zwar ist dies den Gerichten nicht von vornherein verwehrt, wenn sie in den Urteilsgründen darlegen, dass sie die erforderliche Sachkunde selbst besitzen und worauf diese beruht (BSG vom 2.6.1959, SozR Nr. 33 zu § 103 SGG) sowie den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme geben (Senatsurteil vom 6.3.1991, SozR 3-1500 § 62 Nr. 4 S 5 mwN).
  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 28/06 R
    Dem würde jedoch zuwiderlaufen, wenn zwar für Beitragszeiten aufgrund von Beschäftigungen in Ghettos in den besetzten Gebieten die Zugehörigkeit zum dSK gefordert würde, nicht jedoch für Beitragszeiten in Ghettos in den eingegliederten Gebieten, weil dort die Reichsversicherungsgesetze galten (vgl insoweit BSG 5. Senat vom 18.6.1997, BSGE 80, 250, 251 ff = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15; Senatsurteil vom 20.7.2005 - B 13 RJ 37/04 R, RdNr 28).
  • BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R

    Neufeststellung einer Bestandsrente nach Inkrafttreten des Gesetzes zur

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 28/06 R
    Soweit aus den Senatsurteilen vom 7.10.2004 (BSGE 93, 214 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 1), vom 3.5.2005 (BSGE 94, 294 = SozR 4-2600 § 306 Nr. 1) oder vom 20.7.2005 (B 13 RJ 37/04 R) etwas Abweichendes entnommen werden könnte, hält der Senat hieran nicht fest.
  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/89

    Kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf künftige Leistung unter der

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 28/06 R
    Dabei kann im gegenwärtigen Verfahrensstadium offen bleiben, ob der Hilfsantrag in der gestellten Form (auf Erlass eines Grundurteils, mit dem die Beklagte zur Zahlung einer Rente nach Entrichtung freiwilliger Beiträge verurteilt wird; hierzu BSG 4. Senat vom 12.7.1990, SozR 3-1500 § 54 Nr. 3) oder aber lediglich als Antrag auf Feststellung von Ghetto-Beitragszeiten zulässig ist (in diesem Sinne anscheinend BSG vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R, RdNr 16).
  • BSG, 20.12.2007 - B 4 R 85/06 R

    Gewährung einer Altersrente unter Zugrundelegung von "Ghetto-Beitragszeiten" nach

    Die Rechtsauffassung des 4. Senats hat auch der 13. Senat des BSG im Urteil vom 26.7.2007 (B 13 R 28/06 R, RdNr 14 ff, zur Veröffentlichung vorgesehen) zu Grunde gelegt.

    Seinem Urteil vom 26.7.2007 (B 13 R 28/06 R, zur Veröffentlichung vorgesehen) lag eine behauptete Ghetto-Beschäftigung in Transnistrien zu Grunde und damit - was nach der erfolgten Zurückverweisung noch vom LSG aufzuklären ist - ggf ein Sachverhalt in einem vom Deutschen Reich besetzten Gebiet.

    Im Urteil vom 26.7.2007 (B 13 R 28/06 R, RdNr 22) hat der 13. Senat erklärt, er halte ua an dem Senatsurteil vom 7.10.2004 (aaO; die weiteren benannten Urteile vom 3.5.2005 und 20.7.2005 betrafen Fälle aus den eingegliederten Gebieten, dazu sogleich) nicht fest, soweit daraus "etwas Abweichendes entnommen werden könnte".

    Während der 13. Senat im Urteil vom 26.7.2007 (B 13 R 28/06 R, RdNr 38) ausdrücklich von einer Stellungnahme zur Rechtsauffassung des 4. Senats abgesehen hat, ist ihr von der Bundesregierung widersprochen worden.

    a) In seinem Urteil vom 26.7.2006 (B 13 R 28/06 R, RdNr 24 bis 29) hat der 13. Senat erklärt, er trete der Rechtsauffassung des 4. Senats nicht bei, wonach ein Rentenanspruch auf Grund von Ghetto-Beitragszeiten nicht die Erfüllung der Wartezeit voraussetze.

    bb) Der Wortlaut "Ein Anspruch auf eine Rente besteht auch, wenn ..." erfasst sicherlich auch die Fallkonstellation, die der 13. Senat (Urteil vom 26.7.2007, B 13 R 28/06 R, RdNr 27) als die vom Regelungsgehalt allein erfasste ansieht.

    Der 13. Senat des BSG (Urteil vom 26.7.2007, B 13 R 28/06 R, RdNr 30) meint, die Benachteiligungen aus dem Wartezeiterfordernis würden dadurch ausgeglichen, dass den Betroffenen zumindest nach Nr. 2 Buchst c des Schlussprotokolls zum DISVA (SP-DISVA) idF des Änderungsabkommens vom 7.1.1986 die Möglichkeit eröffnet sei, freiwillige Beiträge zu entrichten.

  • BSG, 02.06.2009 - B 13 R 81/08 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto -

    Zu diesem Zeitpunkt hatte er das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit (als Voraussetzung für eine Rente aufgrund von Ghetto-Beitragszeiten: Senatsurteil vom 26.7.2007, SozR 4-5075 § 1 Nr. 4 LS 1, RdNr 25 ff; Urteil des 5. Senats des BSG vom 12.2.2009 - B 5 R 70/06 R, zur Veröffentlichung vorgesehen) erfüllt (§ 35 SGB VI).

    Der gebotenen Einheitlichkeit der Beurteilung von Ghetto-Beschäftigungen hat der Senat bereits dadurch Rechnung getragen, dass für die Anerkennung auch von außerhalb des Geltungsbereichs der Reichsversicherungsgesetze zurückgelegten Ghetto-Beitragszeiten das Erfordernis der Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis nicht erfüllt sein muss (Urteil vom 26.7.2007, BSGE 99, 35 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 4, RdNr 19); ferner dadurch, dass er in Anwendung des ZRBG einheitlich die Maßstäbe der Reichsversicherungsgesetze angelegt hat, einerlei, ob die Ghetto-Beschäftigungen innerhalb (Urteil vom 20.7.2005 - B 13 RJ 37/04 R, RdNr 28 ff) oder außerhalb (im Ghetto Warschau, Generalgouvernement: Urteil vom 7.10.2004, BSGE 93, 214 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 1, RdNr 19 ff; s allg zur dortigen Rechtslage Senatsurteil vom 23.8.2001, SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17 S 67 f) ihrer unmittelbaren Geltung stattgefunden hatten.

    Die Lösung des Senats trägt auch dem Anliegen Rechnung, in Anbetracht des vorgerückten Alters der Berechtigten über ihre Leistungsansprüche möglichst bald und ohne langwierige Ermittlungen entscheiden zu können (hierzu bereits Senatsurteil vom 26.7.2007, BSGE 99, 35 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 4, RdNr 20 mwN).

  • BSG, 19.05.2009 - B 5 R 26/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Dies hat der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 12.2.2009 (B 5 R 70/06 R) im Anschluss an das Urteil des 13. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26.7.2007 (B 13 R 28/06 R) entschieden.

    Ansonsten wäre ein klärender Hinweis des Gesetzgebers zu erwarten gewesen (zum Ganzen bereits BSGE 99, 35 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 4, RdNr 25 ff; aA 4. Senat des BSG in BSGE 98, 48 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 3, RdNr 50).

    Dies haben bereits der 4. und 13. Senat des BSG entschieden (BSGE 98, 48 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 3, RdNr 56; BSGE 99, 35 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 4, RdNr 14 ff).

    Das ZRBG führt dieses Erfordernis weder auf, noch ist ihm zu entnehmen, dass seine Anwendung von den Voraussetzungen des § 20 WGSVG oder des § 17a FRG abhängig ist, die ihrerseits auf die Zugehörigkeit zum dSK abstellen (vgl im Einzelnen BSGE 99, 35 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 4, RdNr 14 ff).

    Ob die von der Klägerin vorformulierten Fragen - wie das LSG meint - unzulässig, ungeeignet oder unerheblich waren, ist ohne Bedeutung, da die Einschränkungen des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG bei einer zugelassenen Revision keine Rolle spielen (vgl auch BSGE 98, 48 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 3, RdNr 82; BSGE 99, 35 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 4, RdNr 32 ff).

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