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   BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R   

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https://dejure.org/2003,2412
BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R (https://dejure.org/2003,2412)
BSG, Entscheidung vom 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R (https://dejure.org/2003,2412)
BSG, Entscheidung vom 12. November 2003 - B 3 KR 39/02 R (https://dejure.org/2003,2412)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung; Betreiben einer Ausbildungseinrichtung für künstlerische Tätigkeiten; Studiengänge Architektur und Innenarchitektur; Einverständnis der Beteiligten mit einer eingeschränkten Überprüfung; Verfügung über den Streitgegenstand; ...

  • Judicialis

    KSVG § 24 Abs 1 Satz 1 Nr 1; ; KSVG § 24 Abs 1 Satz 1 Nr 4; ; KSVG § 24 Abs 1 Satz 2; ; KSVG § 24 Abs 2

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSVG § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 9; SGG § 103 § 123
    Abgabepflicht von Hochschulen für Architektur in der Künstlersozialversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - (Innen-)Architektur ist kein künstlerischer Studiengang!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 323 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90

    Feststellung der Verpflichtung von Unternehmern zur Künstlersozialabgabe durch

    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R
    Die Klägerin ist zwar als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch ohne Gewinnerzielungsabsicht ein Unternehmen iS des KSVG (BSGE 69, 259, 262 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1 - Gemeindliche Musikschule - mwN).

    Vielmehr genügt auch die bloße Ausbildung oder Fortbildung von Laien, um eine laienhafte künstlerische Tätigkeit - zB Musizieren, afrikanisch-karibisches Tanzen, Eurythmie - erstmalig zu ermöglichen oder zu fördern; dies kann auch im Rahmen einer Musikschule und sogar im Rahmen einer bloß privaten entgeltlichen Unterrichtung - auch als Früherziehung für Kinder - erfolgen (vgl BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 3 und 4).

  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 14/92

    Künstlersozialversicherung - Kunstunterricht für Laien

    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R
    Vielmehr genügt auch die bloße Ausbildung oder Fortbildung von Laien, um eine laienhafte künstlerische Tätigkeit - zB Musizieren, afrikanisch-karibisches Tanzen, Eurythmie - erstmalig zu ermöglichen oder zu fördern; dies kann auch im Rahmen einer Musikschule und sogar im Rahmen einer bloß privaten entgeltlichen Unterrichtung - auch als Früherziehung für Kinder - erfolgen (vgl BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 3 und 4).
  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 9/94

    Anspruch auf Waisenrente - Zulässigkeit einer Berufung in Angelegenheiten der

    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R
    Beschränkt sich das Gericht dann bewusst auf einen rechtlichen Teilaspekt und verschließt es sich damit weiteren rechtlichen Erwägungen sowie den dafür erheblichen Tatsachenfeststellungen, begeht es einen Verfahrensfehler (BSG, Urteil vom 26. August 1994 - 13 RJ 9/94).
  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 38/93

    Pädagogische Hochschule; Musiklehrer; Unternehmen; Künstlersozialabgabepflicht

    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R
    Bei pädagogischen Hochschulen mit umfassendem Fächerangebot hat es die Abgabepflicht allein deshalb bejaht, weil die Ausbildung zu Musik- und Kunstlehrern als eigenständige Studiengänge angeboten wurden und insoweit die spätere Lehrtätigkeit nach der Wertung des Gesetzgebers als künstlerische Tätigkeit einzuordnen war (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).
  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 31/95

    Abgabepflicht eines Trägers der Sozialhilfe zur Künstlersozialversicherung,

    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R
    Soweit das BSG auf die Erzielung von Einnahmen im Zusammenhang mit der Kunstverwertung verzichtet hat und beispielsweise die Einnahme von Haushaltsmitteln hat genügen lassen, bezog sich dies allein auf das Tatbestandsmerkmal des Unternehmens iS des KSVG (vgl zB BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 15), nicht aber auf die Abgabepflicht nach § 24 Abs. 2 KSVG.
  • BSG, 14.12.1994 - 12 RK 62/93

    Versicherungspflicht - Lehrerin - Eurythmie - Künstlersozialversicherung -

    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R
    Vielmehr genügt auch die bloße Ausbildung oder Fortbildung von Laien, um eine laienhafte künstlerische Tätigkeit - zB Musizieren, afrikanisch-karibisches Tanzen, Eurythmie - erstmalig zu ermöglichen oder zu fördern; dies kann auch im Rahmen einer Musikschule und sogar im Rahmen einer bloß privaten entgeltlichen Unterrichtung - auch als Früherziehung für Kinder - erfolgen (vgl BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 3 und 4).
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 1/00 R

    Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - Industriedesigner - Produktdesigner -

    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R
    Wenn die Beklagte dem entgegenhält, dass insbesondere die Ausbildung zum Innenarchitekten die Basis für spätere berufliche Tätigkeiten, etwa auf den Gebieten des Industriedesigns oder des Mediendesigns, bilden kann, die nach der Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 21) zu den künstlerischen Tätigkeiten zählen, ist darauf hinzuweisen, dass dies auch für andere Ausbildungsgänge gilt, die dann ebenfalls in die Abgabepflicht einbezogen werden müssten: So kann ein Studium etwa der Germanistik oder der Wirtschaftswissenschaften auch die Basis für eine spätere publizistische Tätigkeit sein.
  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92

    Abgabepflicht von Konzertdirektionen nach dem KSVG , Schätzung der Abgabe bei

    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R
    Das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes, der nicht "Ausbildungseinrichtungen mit künstlerischen oder publizistischen Lehrveranstaltungen" lautet, sondern an dem Ausbildungsziel anknüpft, nämlich die Ermöglichung oder Förderung einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit, sei es professioneller oder laienhafter Art. Bei Tatbeständen, die eine Abgabepflicht begründen, kommt dem Wortlaut einer Bestimmung eine höhere Bedeutung zu als bei anderen Gesetzen, weil das Gebot der Rechtssicherheit zu beachten und außerhalb des Gesetzes keine neuen Abgabetatbestände geschaffen werden dürfen; im Zweifel ist bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe gegen die Abgabepflicht zu entscheiden (BSGE 74, 117 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4).
  • BSG, 12.04.1995 - 3 RK 4/94

    Verpflichtung eines Unternehmers zur Künstlersozialabgabe

    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R
    Im Rahmen dieses Streitgegenstandes können die Beteiligten als Ausfluss ihrer Dispositionsfreiheit zwar die Entscheidung des Gerichts auf bestimmte Zeiträume, bei organisationsmäßig abgrenzbaren Teilbereichen eines Unternehmens auch auf einen Teilbereich beschränken (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 10), nicht aber auf bestimmte Abgabentatbestände, da der Streitgegenstand insoweit nicht teilbar ist.
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 Satz 1 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung, da die Klage vor diesem Tag erhoben worden ist (vgl § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm Art. 17 Abs. 1 Satz 2 6. SGG-ÄndG vom 17. August 2001, BGBl 1, 2144; dazu ausführlich BSG vom 30. Januar 2002 - B 6 KA 12/01 R = SozR 3-2500 § 116 Nr. 24).
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der

    Der Streitgegenstand wird durch den geltend gemachten prozessualen Anspruch, dh durch den Klageantrag und den Klagegrund im Sinne eines bestimmten Sachverhalts bestimmt (vgl BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 8 RdNr 10 ff; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 1 RdNr 10 ff; BSGE 85, 132 f = SozR 3-2500 § 27 Nr. 12; BSG, HV-INFO 1990, 1906 ff; BVerwGE 96, 24, 25; BGHZ 123, 137 f, 140; Hauck in Zeihe, SGG, Stand November 2007 § 56 Anm 2 a aa; Barbey in: System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes, Festschrift für Menger, 177, 184; Clausing in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung , Stand September 2007, § 121 RdNr 56; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl 2007, § 90 RdNr 7, alle mwN, auch zu abweichenden Ansichten).
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 37/04 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft von Webdesignern

    Deshalb kommt es auch nicht darauf an, dass die Klägerin nicht den Beruf einer Designerin, sondern denjenigen einer Architektin erlernt und in diesem Beruf einige Jahre gearbeitet hat (vgl zum Architektenberuf BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 11 und SozR 4-5425 § 24 Nr. 1).
  • BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R

    Die Juroren bei DSDS sind Unterhaltungskünstler im Sinne des

    Ob entsprechend der weiten unternehmerischen Tätigkeit der Klägerin auch noch sonstige Tatbestände des § 24 KSVG erfüllt sind, konnte der Senat offen lassen (anders als im Urteil vom 12.11.2003, SozR 4-5425 § 24 Nr. 1 RdNr 4 - Ausbildungseinrichtung).
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 7/04 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht wegen Betreibens einer

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Ausbildung auf eine spätere berufsmäßige künstlerische Tätigkeit gerichtet sein muss; es genügt schon die bloße Ausbildung oder Fortbildung von Laien, um eine - auch nur laienhafte - künstlerische Tätigkeit (zB Musizieren, Tanzen, Eurythmie) erstmalig zu ermöglichen oder zu fördern (vgl BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1 S 4; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 1 RdNr 7 ff, SozR 3-5425 § 2 Nr. 1 S 4 und SozR 3-5425 § 1 Nr. 3 S 12).

    Hinter diesen Bezeichnungen verbergen sich in aller Regel Berufsbilder mit künstlerischen Inhalten (vgl zum Grafik-Designer BSGE 71, 85 = SozR 3-2200 § 646 Nr. 1; zum Industriedesigner SozR 3-5425 § 2 Nr. 11 S 42; zum Webdesigner Urteil des Senats vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 37/04 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; zum Designer allgemein SozR 4-5425 § 24 Nr. 1; zum künstlerischen Fotografen SozR 3-5425 § 25 Nr. 11 S 53; zum Werbefotografen SozR 4-5425 § 24 Nr. 3 S 13; zum Regieassistenten BSGE 83, 246 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 5 S 18).

    Zwar ist der bloße künstlerische Inhalt von Lehrveranstaltungen nicht ausreichend, hinzukommen muss das eigenständige künstlerische Ausbildungsziel (vgl Urteil des Senats vom 12. November 2003 - B 3 KR 39/02 R -, SozR 4-5425 § 24 Nr. 1).

    Dies ist entscheidend, wie der Senat bereits entschieden hat; ob später tatsächlich eine solche Stellung erreicht wird oder Versicherungspflicht als Künstler nach dem KSVG besteht, ist unerheblich (BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 1 RdNr 7; SozR 3-5425 § 2 Nr. 8 S 26 - Feintäschner).

  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Werbung - Werbeunternehmen -

    Über die von der Klägerin bestrittene Abgabepflicht war allerdings nicht für den gesamten Erfassungszeitraum, sondern nur für die Zeit ab 1997 zu entscheiden, weil die Klägerin die Anfechtung der KSA-Pflicht auf jene Zeit beschränkt hat, ab der erstmals das Geschäftsführergehalt von K in die Bemessung der KSA einbezogen worden ist; auch die Abgabepflicht dem Grunde nach ist ein teilbarer Streitgegenstand, soweit unterschiedliche Zeiträume betroffen sind (zur Teilbarkeit vgl auch BSG, Urteil vom 12. November 2003 - B 3 KR 39/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 17/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmensübergang - Unternehmenskauf -

    Soweit sie zur Erstellung ihrer Warenkataloge Fotografen zur Ablichtung der entsprechenden Artikel in Anspruch nimmt, geschieht dies nicht unmittelbar zur Erzielung von Einnahmen (zB Eintrittsgelder oder Verkaufserlöse für diese Bilder), sondern allenfalls mittelbar durch Steigerung des Gewinns aus dem Verkauf der Waren (vgl auch das Senatsurteil vom 12. November 2003 - B 3 KR 39/02 R -, Umdruck S 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2007 - L 5 KR 4654/05

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmereigenschaft - örtlicher

    Auch die Entgelte an die Übungsleiter seien mithin abgabepflichtig, da es sich bezüglich der Ausbildungseinrichtung um ein einheitliches Unternehmen handle (mit Hinweis auf Urteil des BSG vom 12. November 2003 - B 3 KR 39/02 R -).

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Ausbildung auf eine spätere berufsmäßige künstlerische Tätigkeit gerichtet sein muss; es genügt schon die bloße Ausbildung oder Fortbildung von Laien, um eine - auch nur laienhafte - künstlerische Tätigkeit (z. B. Musizieren, Tanzen, Eurythmie) erstmalig zu ermöglichen oder zu fördern (BSG Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 7/04 R - m. H. auf BSGE 69, 259, 263 = SozR 3 - 5425 § 24 Nr. 1 S. 4; BSG SozR 4 - 5425 § 24 Nr. 1 Rdnr. 7 ff.; SozR 3 - 5425 § 2 Nr. 1 S. 4 und SozR 3 - 5425 § 1 Nr. 3 S. 12).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.11.2013 - L 1 KR 225/11

    Innenarchitekt - Designer

    Nach der allgemeinen Verkehrsauffassung sei eine Innenarchitektentätigkeit wie die eines Architekten nicht künstlerisch im Sinne des § 1 KSVG (Bezugnahme auf Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 19. November 2003 - B 3 KR 39/02 R).

    Der Beklagte kann sich zwar für seine Bewertung nicht auf das Urteil des BSG vom 12. November 2003 (B 3 KR 39/02 R) berufen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2017 - L 9 KR 372/17

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - BiCros-Hörgerät - Beratungspflicht

    Denn das Gericht hat wegen § 123 SGG ("Das Gericht entscheidet über die vom Kläger erhobenen Ansprüche, ohne an die Fassung der Anträge gebunden zu sein.") den ihm unterbreiteten Lebenssachverhalt unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (BSG, Urteil vom 12. November 2003 - B 3 KR 39/02 R -, juris).
  • SG Berlin, 06.07.2011 - S 36 KR 282/10

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Innenarchitekt - Entwurf von

    Die Tätigkeit als Innenarchitekt sei nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht als künstlerisch anzusehen (Verweis auf BSG, Urteil vom 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R = SozR 4-5425 § 24 Nr. 1).

    Mit Urteil vom 12.11.2003 (B 3 KR 39/02 R = SozR 4-5425 § 24 Nr. 1) hat das BSG entschieden, dass eine Hochschule, die das Studium der Architektur und der Innenarchitektur anbietet, keine Ausbildungseinrichtung für künstlerische Tätigkeiten im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KSVG ist, selbst wenn für einzelne Unterrichtsfächer selbständige künstlerische Lehrkräfte herangezogen werden und die Ausbildung auch Grundlage für die spätere Ausübung von Designertätigkeiten sein kann.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 SO 15/08

    Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Voraussetzungen der Erstattung

  • LSG Sachsen, 10.03.2010 - L 1 KR 83/06

    Beitragsbemessung in der Krankenversicherung der Landwirte bei der Beteiligung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2021 - L 9 KR 424/19

    Künstlereigenschaft - Objektemacher - Dekoration, Raumgestaltung - Florale

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 SO 18/08

    Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Voraussetzungen der Erstattung

  • SG Frankfurt/Main, 28.04.2016 - S 14 KR 414/12
  • BSG, 26.03.2014 - B 3 KS 6/13 B

    Künstlersozialversicherung - Architekt - Innenarchitekt - Design - kreative

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - L 9 KR 182/11

    Abgabepflicht KSVG; Eingetragener Verein; Verlegerverband; Anzeigenblätter;

  • LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 41/09
  • LSG Hessen, 18.07.2019 - L 8 KR 265/16

    Keine Versicherungspflicht einer Interieur Designerin in der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2019 - L 8 SO 102/16
  • LSG Hessen, 29.04.2004 - L 14 KR 1370/00

    Krankenversicherung - Vergütung - Krankentransportleistung - Fehlen - Vertrag -

  • LSG Hamburg, 18.05.2004 - L 1 KR 13/01

    Pflicht zur Entrichtung der Künstlersozialabgabe auf Honorare an selbstständige

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2009 - L 1 KR 62/07
  • LSG Baden-Württemberg, 21.05.2014 - L 3 AS 5161/13
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