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   BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 18/04 R   

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https://dejure.org/2005,3432
BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 18/04 R (https://dejure.org/2005,3432)
BSG, Entscheidung vom 12.05.2005 - B 3 KR 18/04 R (https://dejure.org/2005,3432)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - B 3 KR 18/04 R (https://dejure.org/2005,3432)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung der nachträglichen Aufrechnung gegen eine spätere Forderung der Klägerin mit einem Rückzahlungsanspruch in gleicher Höhe; Bestehen eines Anspruchs auf gesonderte Vergütung einer stationären Behandlung des Kindes; Voraussetzungen für den notwendigen ...

  • medcontroller.de
  • Judicialis

    BPflV § 14 Abs 1; ; BPflV § 14 Abs 4; ; BPflV § 15 Abs 1 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung der Fallpauschale bei der stationären Behandlung von Frühgeborenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 202 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 18/04 R
    Es handelt sich um einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch, der bei öffentlich-rechtlich geprägten Rechtsbeziehungen, zu denen die Beziehungen der Krankenkassen zu den Krankenhäusern im System der gesetzlichen Krankenversicherung seit jeher gehören, an die Stelle des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs nach § 812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) tritt (BSGE 93, 131 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2).

    Die Aufrechnung ist grundsätzlich zulässig, denn auch trotz Fehlens der Voraussetzungen des § 51 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I), der die Aufrechnung unter bestimmten - hier nicht gegebenen - Voraussetzungen zulässt, besteht allgemein die Möglichkeit, einer öffentlich-rechtlichen Forderung im Wege der Aufrechnung, auf welche die §§ 387 ff BGB entsprechend anzuwenden sind, entgegenzutreten (vgl BSGE 93, 131 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2, und zur Aufrechnung als Institut des öffentlichen Rechts allgemein BSGE 75, 283, 284 ff = SozR 3-2400 § 28 Nr. 2 sowie BSGE 63, 224, 230 f = SozR 1300 § 48 Nr. 47 - jeweils mwN).

  • BSG, 21.02.2002 - B 3 KR 30/01 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Nichtvorliegen einer

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 18/04 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sind Fallpauschalen und Sonderentgelte allgemein streng nach ihrem Wortlaut, ergänzend auch noch nach dem systematischen Zusammenhang, auszulegen; Bewertungen und Bewertungsrelationen bleiben außer Betracht (BSG SozR 3-5565 § 15 Nr. 1; BSG SozR 4-5565 § 14 Nr. 2).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 18/04 R
    Der gesetzlichen Behandlungspflicht der zugelassenen Krankenhäuser (§ 109 Abs. 4 Satz 2 SGB V) steht ein Vergütungsanspruch gegenüber, der auf der Grundlage der gesetzlichen Ermächtigung in den §§ 16, 17 KHG nach Maßgabe der BPflV in der Pflegesatzvereinbarung zwischen Krankenkasse und Krankenhaus festgelegt wird (vgl BSGE 90, 1, 3 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3), soweit - wie hier - noch nicht das DRG-Vergütungssystem anzuwenden ist (vgl § 1 BPflV in der ab 1. Januar 2004 geltenden Fassung des Gesetzes vom 23. April 2002, BGBl I S 1412).
  • BSG, 09.06.1988 - 4 RA 9/88

    Aufrechnung im sozialgerichtlichen Verfahren - Maßgeblicher Zeitpunkt -

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 18/04 R
    Die Aufrechnung ist grundsätzlich zulässig, denn auch trotz Fehlens der Voraussetzungen des § 51 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I), der die Aufrechnung unter bestimmten - hier nicht gegebenen - Voraussetzungen zulässt, besteht allgemein die Möglichkeit, einer öffentlich-rechtlichen Forderung im Wege der Aufrechnung, auf welche die §§ 387 ff BGB entsprechend anzuwenden sind, entgegenzutreten (vgl BSGE 93, 131 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2, und zur Aufrechnung als Institut des öffentlichen Rechts allgemein BSGE 75, 283, 284 ff = SozR 3-2400 § 28 Nr. 2 sowie BSGE 63, 224, 230 f = SozR 1300 § 48 Nr. 47 - jeweils mwN).
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 25/02 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch - Fallpauschale

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 18/04 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sind Fallpauschalen und Sonderentgelte allgemein streng nach ihrem Wortlaut, ergänzend auch noch nach dem systematischen Zusammenhang, auszulegen; Bewertungen und Bewertungsrelationen bleiben außer Betracht (BSG SozR 3-5565 § 15 Nr. 1; BSG SozR 4-5565 § 14 Nr. 2).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93

    Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 18/04 R
    Die Aufrechnung ist grundsätzlich zulässig, denn auch trotz Fehlens der Voraussetzungen des § 51 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I), der die Aufrechnung unter bestimmten - hier nicht gegebenen - Voraussetzungen zulässt, besteht allgemein die Möglichkeit, einer öffentlich-rechtlichen Forderung im Wege der Aufrechnung, auf welche die §§ 387 ff BGB entsprechend anzuwenden sind, entgegenzutreten (vgl BSGE 93, 131 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2, und zur Aufrechnung als Institut des öffentlichen Rechts allgemein BSGE 75, 283, 284 ff = SozR 3-2400 § 28 Nr. 2 sowie BSGE 63, 224, 230 f = SozR 1300 § 48 Nr. 47 - jeweils mwN).
  • BSG, 11.03.1987 - 8 RK 19/85

    Beiladung des Versicherten - Krankenhausträger - Pflegesatzberechnung -

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 18/04 R
    Ist der Ansatz einer Fallpauschale oder eines Sonderentgelts nicht möglich, bleibt zwar grundsätzlich die Möglichkeit, eine stationäre Krankenhausbehandlung, zu der auch die Versorgung und Pflege eines Kindes unmittelbar nach der Geburt im Krankenhaus gehört (BSGE 61, 197 = SozR 7323 § 9 Nr. 1), nach tagesgleichen Pflegesätzen abzurechnen (§ 13 Abs. 2 BPflV).
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