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   BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R   

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BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R (https://dejure.org/2007,2619)
BSG, Entscheidung vom 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R (https://dejure.org/2007,2619)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - B 10 LW 7/05 R (https://dejure.org/2007,2619)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung von der Versicherungspflicht eines Landwirtsehegatten bei Bezug von Überbrückungsgeld ohne Bedürftigkeitsprüfung im Anschluss an Arbeitslosengeld - Erwerbsersatzeinkommen - vergleichbare Leistung

  • openjur.de

    Alterssicherung der Landwirte; Befreiung von der Versicherungspflicht eines Landwirtsehegatten bei Bezug von Überbrückungsgeld ohne Bedürftigkeitsprüfung im Anschluss an Arbeitslosengeld; Erwerbsersatzeinkommen; vergleichbare Leistung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte (AdL); Ermittlung des Arbeitseinkommens aus einer selbstständigen Tätigkeit als Unternehmensberater; Rechtmäßigkeit der Bewertung von Überbrückungsgeld als Arbeitseinkommen

  • Judicialis

    ALG F: 29.07.1994 § 3 Abs 1 Nr 1; ; ALG § 3 Abs 4 S 2 Nr 2; ; SGB III F: 12.12.2001 § 57; ; SGB IV § 18a Abs 3 S 1 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte beim Bezug von Überbrückungsgeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Landwirt ist während Bezuges von Überbrückungsgeld von Versicherungspflicht in Alterssicherung der Landwirte befreit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 137
  • NZS 2008, 164 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Ausweitung

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R
    Gegen eine Einordnung des Überbrückungsgeldes in den § 3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 ALG kann auch dessen Charakter als Ermessensleistung angeführt werden, auf die - anders als bei den Katalog-Entgeltersatzleistungen gemäß § 116 SGB III - eben kein Rechtsanspruch besteht (vgl zur Ermessensleistung nur BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1 RdNr 12 mwN, auch zur Rechtsentwicklung; zur Vorgängerbestimmung in § 55a AFG: BSGE 73, 211 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 5; BSGE 67, 279 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 1; stRspr).

    Die in § 57 Abs. 1 SGB III enthaltene Formulierung "zur Sicherung des Lebensunterhaltes" benennt eine allgemeine Zielsetzung der gesetzlichen Regelung, die die BA bei ihrer Ermessensbetätigung auch grundsätzlich zu berücksichtigen hat; es liegt auf der Hand, dass die gebotene sachgerechte Begrenzung der Leistungsbewilligung (BSGE 67, 279, 284 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 1) zuvörderst an den gesetzlichen Voraussetzungen und Zielen anknüpft, insbesondere an dem expliziten Zweck der Leistung, einer Sicherung des Lebensunterhalts (vgl BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1 RdNr 12; siehe auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.4.2004 - 2 K 6167/02 -, juris ), zumal gerade die besonderen Umstände des Einzelfalles geprüft und in die Ermessensentscheidung mit einbezogen werden müssen (BSGE 73, 211 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 5).

    Bereits durch das Gesetz vom 23.12.2003 (vgl dazu näher BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1 RdNr 12) ist das Überbrückungsgeld überdies zu einer Pflichtleistung gemacht worden.

  • BSG, 02.12.1999 - B 10 LW 6/99 R

    Keine Befreiung von der Alterssicherung der Landwirte bei Arbeitslosenhilfebezug

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R
    Mit der Rechtsprechung des Senats, wonach die von der BA gewährte Arbeitslosenhilfe weder Erwerbsersatzeinkommen iS des § 3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 ALG noch eine vergleichbare Leistung iS des § 3 Abs. 4 Satz 3 ALG darstellt (BSG SozR 3-5868 § 3 Nr. 2), wäre es nicht zu vereinbaren, wenn eine an die Stelle von Arbeitslosenhilfe tretende Leistung davon abweichend doch wieder als "vergleichbare Sozialleistung" angesehen würde (vgl zu Wesen, Zielen und Voraussetzungen des Überbrückungsgeldes näher die Erläuterungen bei Link in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand November 2006, § 57; Götze in GK-SGB III, Stand Oktober 2006, § 57; Winkler in Gagel, SGB III, Stand 2007, § 57).

    Für seine Beurteilung der Arbeitslosenhilfe im Rahmen des § 3 Abs. 4 ALG hat sich der Senat in eingehender Auseinandersetzung insbesondere darauf bezogen, dass schon nach den einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien als "vergleichbare Sozialleistung" beispielsweise das Mutterschafts-Urlaubsgeld, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld, nicht aber Leistungen mit fürsorgerechtlichem Charakter wie Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe gekennzeichnet sind (vgl BSG SozR 3-5868 § 3 Nr. 2 S 10 mwN, m Anm Koch, jurisPR-SozR 15/2006 Anm 4).

    Der einheitliche Pflichtbeitrag dient dem Erwerb einer Teilversorgung von weniger als der Hälfte einer durchschnittlichen Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl BSG SozR 3-5868 § 3 Nr. 2 S 11 mwN).

  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 52/93

    Überbrückungsgeld - Ermessensentscheidung

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R
    Gegen eine Einordnung des Überbrückungsgeldes in den § 3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 ALG kann auch dessen Charakter als Ermessensleistung angeführt werden, auf die - anders als bei den Katalog-Entgeltersatzleistungen gemäß § 116 SGB III - eben kein Rechtsanspruch besteht (vgl zur Ermessensleistung nur BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1 RdNr 12 mwN, auch zur Rechtsentwicklung; zur Vorgängerbestimmung in § 55a AFG: BSGE 73, 211 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 5; BSGE 67, 279 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 1; stRspr).

    Die in § 57 Abs. 1 SGB III enthaltene Formulierung "zur Sicherung des Lebensunterhaltes" benennt eine allgemeine Zielsetzung der gesetzlichen Regelung, die die BA bei ihrer Ermessensbetätigung auch grundsätzlich zu berücksichtigen hat; es liegt auf der Hand, dass die gebotene sachgerechte Begrenzung der Leistungsbewilligung (BSGE 67, 279, 284 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 1) zuvörderst an den gesetzlichen Voraussetzungen und Zielen anknüpft, insbesondere an dem expliziten Zweck der Leistung, einer Sicherung des Lebensunterhalts (vgl BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1 RdNr 12; siehe auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.4.2004 - 2 K 6167/02 -, juris ), zumal gerade die besonderen Umstände des Einzelfalles geprüft und in die Ermessensentscheidung mit einbezogen werden müssen (BSGE 73, 211 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 5).

  • BSG, 25.10.1990 - 7 RAr 14/90

    Ermessensausübung bei der Ablehnung von Überbrückungsgeld

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R
    Gegen eine Einordnung des Überbrückungsgeldes in den § 3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 ALG kann auch dessen Charakter als Ermessensleistung angeführt werden, auf die - anders als bei den Katalog-Entgeltersatzleistungen gemäß § 116 SGB III - eben kein Rechtsanspruch besteht (vgl zur Ermessensleistung nur BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1 RdNr 12 mwN, auch zur Rechtsentwicklung; zur Vorgängerbestimmung in § 55a AFG: BSGE 73, 211 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 5; BSGE 67, 279 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 1; stRspr).

    Die in § 57 Abs. 1 SGB III enthaltene Formulierung "zur Sicherung des Lebensunterhaltes" benennt eine allgemeine Zielsetzung der gesetzlichen Regelung, die die BA bei ihrer Ermessensbetätigung auch grundsätzlich zu berücksichtigen hat; es liegt auf der Hand, dass die gebotene sachgerechte Begrenzung der Leistungsbewilligung (BSGE 67, 279, 284 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 1) zuvörderst an den gesetzlichen Voraussetzungen und Zielen anknüpft, insbesondere an dem expliziten Zweck der Leistung, einer Sicherung des Lebensunterhalts (vgl BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1 RdNr 12; siehe auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.4.2004 - 2 K 6167/02 -, juris ), zumal gerade die besonderen Umstände des Einzelfalles geprüft und in die Ermessensentscheidung mit einbezogen werden müssen (BSGE 73, 211 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 5).

  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R
    a) Einschlägig für die Ermittlung des Arbeitseinkommens ist - mangels näherer Definition insbesondere in § 3 ALG - die Bestimmung des § 15 Abs. 1 SGB IV (vgl Senatsurteil vom 30.3.2006, SozR 4-5420 § 2 Nr. 1 RdNr 21 mwN): Arbeitseinkommen ist danach der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit.

    Es soll gerade dem Ziel dienen, Arbeitseinkommen zu substituieren (vgl zur Abgrenzung des Arbeitseinkommensbegriffs Senatsurteil vom 30.3.2006, SozR 4-5420 § 2 Nr. 1 RdNr 18 ff; zutreffend LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.12.2005 - L 2 B 84/05 AS ER -, FEVS 58, 37 ).

  • BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 5/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht - Ehegatte -

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R
    In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist geklärt, dass der maßgebliche Begriff der Regelmäßigkeit eine gewisse Stetigkeit, Dauer und Gesetzmäßigkeit voraussetzt; wird eine Leistung - wie hier - monatlich geleistet, so ist dieser Rhythmus bestimmend (vgl BSG SozR 3-5868 § 3 Nr. 5 S 25 mwN).

    Die Bezugsgröße belief sich im Jahre 2002 auf 28.140 Euro jährlich (alte Bundesländer) entsprechend 2.345 Euro monatlich (zur Berechnung vgl näher Senatsurteil vom 16.10.2002, SozR 3-5868 § 3 Nr. 5 RdNr 18 ff); daraus ergibt sich der Betrag von einem Siebtel: jährlich 4020 Euro, entsprechend monatlich 335 Euro.

  • SG Chemnitz, 24.01.2007 - S 26 AL 445/05

    Anspruch auf Überbrückungsgeld für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R
    Eine solche war nach den damals anwendbaren Verwaltungsanweisungen in derartigen Fällen offenbar nicht vorgesehen (vgl Dienstblatt-Runderlass 173/88 der BA vom 29.12.1988, Nr. 2; dazu auch SG Chemnitz, Urteil vom 24.1.2007 - S 26 AL 445/05 - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 22.04.2004 - 2 K 6167/02

    Voraussetzungen des Vorliegens des sozialhilferechtlichen Anspruchs auf Gewährung

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R
    Die in § 57 Abs. 1 SGB III enthaltene Formulierung "zur Sicherung des Lebensunterhaltes" benennt eine allgemeine Zielsetzung der gesetzlichen Regelung, die die BA bei ihrer Ermessensbetätigung auch grundsätzlich zu berücksichtigen hat; es liegt auf der Hand, dass die gebotene sachgerechte Begrenzung der Leistungsbewilligung (BSGE 67, 279, 284 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 1) zuvörderst an den gesetzlichen Voraussetzungen und Zielen anknüpft, insbesondere an dem expliziten Zweck der Leistung, einer Sicherung des Lebensunterhalts (vgl BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1 RdNr 12; siehe auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.4.2004 - 2 K 6167/02 -, juris ), zumal gerade die besonderen Umstände des Einzelfalles geprüft und in die Ermessensentscheidung mit einbezogen werden müssen (BSGE 73, 211 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 5).
  • SG Dresden, 19.05.2005 - S 18 LW 9/04

    Befreiung von der Versicherungspflicht einer Nebenerwerbslandwirtin zur

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R
    In Abgrenzung zu einem Urteil des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg (LSG) vom 21.1.2004 - L 2 LW 1/03 - sei dem SG Dresden (Gerichtsbescheid vom 19.5.2005 - S 18 LW 9/04 -) zu folgen, wonach Überbrückungsgeld "erst recht" zur Befreiung von der Versicherungspflicht führen müsse, wenn dies schon beim Bezug von Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosen- und Krankengeld der Fall sei.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.12.2005 - L 2 B 84/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R
    Es soll gerade dem Ziel dienen, Arbeitseinkommen zu substituieren (vgl zur Abgrenzung des Arbeitseinkommensbegriffs Senatsurteil vom 30.3.2006, SozR 4-5420 § 2 Nr. 1 RdNr 18 ff; zutreffend LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.12.2005 - L 2 B 84/05 AS ER -, FEVS 58, 37 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2005 - L 25 B 1265/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit -

  • LSG Brandenburg, 21.01.2004 - L 2 LW 1/03
  • LSG Bayern, 12.07.2018 - L 1 LW 8/16

    Gründungszuschuss stellt eine einem Erwerbsersatzeinkommen vergleichbare Leistung

    Die Auffassung des Sozialgerichts, wonach es sich beim Gründungszuschuss um eine in die Zukunft gerichtete Investition handle, widerspreche der Rechtsprechung des BSG, das mit Urteil vom 10.05.2007 (B 10 LW 7/05 R) zum früheren Überbrückungsgeld klargestellt habe, dass dieses Erwerbsersatzeinkommen darstelle, da eine Bedürftigkeitsprüfung nicht erfolge.

    Der im streitigen Zeitraum auf der Grundlage von §§ 57, 58 SGB III i.d.F. vom 20.07.2006 gezahlte Gründungszuschuss stellt zur Überzeugung des Senats eine einem der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 4 ALG genannten Erwerbsersatzeinkommen vergleichbare Leistung dar (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2015 - L 22 LW 3/13 -, juris, zum früheren Existenzgründungszuschuss nach § 421 l Abs. 1 SGB III und BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 10 LW 7/05 R -, SozR 4-5868 § 3 Nr. 2 zum früheren Überbrückungsgeld).

    Dies hat für das als Vorläufer des Gründungszuschusses in § 57 Abs. 3 SGB III i.d.F. vom 10.12.2001 geregelte Überbrückungsgeld das BSG mit Urteil vom 10.05.2007 (B 10 LW 7/05 R) ausdrücklich entschieden, obwohl dieses nach der damals geltenden Regelung noch als Ermessensleistung ausgestaltet war.

    Auch im Urteil vom 10.05.2007 (a.a.O.) hat das BSG, ohne dass es im streitigen Fall hierauf entscheidend angekommen wäre und ohne dass hieraus zwingende Schlussfolgerungen für den vorliegenden Fall gezogen werden könnten, an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass auch die damals noch ausdrücklich als pauschalierte Sozialversicherungsbeiträge bezahlten Anteile Teil des als Einkommen zu berücksichtigenden Überbrückungsgeldes seien.

    Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass die streitigen Regelungen in §§ 57, 58 SGB III bereits zum 01.01.2012 grundlegend neu gefasst und in §§ 93, 94 SGB III erneut als Ermessensleistung ausgestaltet worden sind, was vom BSG im Urteil vom 10.05.2007 (a.a.O., Rn. 28) auch als beachtlich angesehen worden ist, sodass eine fortwirkende allgemeine Bedeutung nicht gegeben ist.

  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung von Verletztengeld - Selbständiger -

    Einkommen ist Arbeitseinkommen iSd § 15 Abs. 1 SGB IV, wenn es nach dem Einkommensteuerrecht als solches zu bewerten ist (BSG vom 10.5.2007 - B 10 LW 7/05 R - SozR 4-5868 § 3 Nr. 2).
  • BSG, 28.03.2019 - B 10 LW 1/17 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung von der Versicherungspflicht - Landwirt

    Diesem Jahresbetrag darf jedoch nicht einfach das im jeweiligen Kalenderjahr - hier: 2009 - erzielte Arbeitseinkommen iS von § 15 Abs. 1 SGB IV (s hierzu Senatsurteil vom 10.5.2007 - B 10 LW 7/05 R - SozR 4-5868 § 3 Nr. 2 RdNr 12 mwN) gegenübergestellt werden.

    Der für die Prognose maßgebliche Begriff der Regelmäßigkeit setzt eine gewisse Stetigkeit, Dauer und Gesetzmäßigkeit voraus (Senatsurteil vom 10.5.2007 - B 10 LW 7/05 R - SozR 4-5868 § 3 Nr. 2 RdNr 10 mwN).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 8 LW 10/11

    Rentenversicherung

    Sie hat den angefochtenen Bescheid, unter anderem unter Hinweis auf das Rundschreiben ihres Verbandes vom 4.10.2007 zum Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.5.2007, B 10 LW 7/05 R, sowie das weitere Rundschreiben vom 23.12.2008, verteidigt.

    Der Senat folgt insoweit in vollem Umfang der entsprechenden Rechtsauffassung des BSG zum ohne Bedürftigkeitsprüfung im Anschluss an Arbeitslosengeld gezahlten Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III a.F. (BSG, Urteil v. 10.5.2007, B 10 LW 7/05 R, SozR 4-5868 § 3 Nr. 2).

    Er beruht also nicht auf der selbstständigen Tätigkeit, sondern gleicht deren ungenügende Erträge aus (BSG, Urteil v. 10.5.2007, a.a.O. Rdnr. 14, ebenso Stratmann in Niesel/Brand, SGB III, 5 Aufl. 2012, § 57 Rdnr. 3).

    Ebenso hat schon das BSG in seiner Entscheidung zum Überbrückungsgeld (Urteil v. 10.5.2007, a.a.O.) ausgeführt, dass es für die Befreiung nach § 3 ALG nicht darauf ankomme, ob aus den auf das Überbrückungsgeld entfallenden pauschalierten Sozialversicherungsbeiträgen freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden seien.

  • BSG, 23.01.2008 - B 10 LW 1/07 R

    Alterssicherung der Landwirte - Stipendium ist kein dem Arbeitsentgelt oder

    Da es sich beim der DBU als Stipendiengeber nicht um einen Sozialleistungsträger handelt, erübrigt sich die Frage nach der Vergleichbarkeit des Stipendiums mit den aufgezählten Erwerbsersatzeinkommen (zur Abgrenzung vgl BSG, Urteil vom 10.5.2007 - B 10 LW 7/05 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
  • BSG, 07.05.2014 - B 12 KR 2/12 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - hauptberuflich selbstständig

    Das dem Kläger gewährte Übbg ist - anders als von ihm vertreten - kein Arbeitseinkommen iS von § 15 SGB IV, wie das BSG zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte bereits entschieden hat (BSG SozR 4-5868 § 3 Nr. 2) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2015 - L 22 LW 3/13

    Befreiung von der Versicherungspflicht als Landwirt - Arbeitseinkommen -

    Damit gehört auch die Regelung des § 7 g EStG zu den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften und ist damit bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens zu berücksichtigen (Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 21/10 R, abgedruckt in BSGE 108, 258 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 39; BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 10 LW 7/05 R, abgedruckt in SozR 4-5868 § 3 Nr. 2).

    Mit dem Wegfall der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 ist, sofern dem Existenzgründungszuschuss bis dahin möglicherweise zum Teil fürsorgerechtlichen Charakter zukam (so erörtert für das Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III: BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 10 LW 7/05 R), ein solcher fürsorgerechtlicher Charakter jedenfalls entfallen, denn das an die Stelle der Arbeitslosenhilfe getretene Arbeitslosengeld II vermittelt keinen Anspruch auf (Überbrückungsgeld bzw.) einen Existenzgründungszuschuss.

    Damit hat der Gesetzgeber Abstand von fürsorgerechtlichen Elementen genommen und den Aspekt der Vergleichbarkeit mit den ausdrücklich genannten Erwerbseinkommensersatzleistungen des § 3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 ALG gestärkt (BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 10 LW 7/05 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 171/08
    Das habe das BSG in seinem Urteil vom 10. Mai 2007 - B 10 LW 7/05 R - eindeutig festgestellt.

    Der Versicherte in dem Verfahren B 10 LW 7/05 R sei mit Krankengeld besser gestellt, als er ohne Eintritt des Versicherungsfalles stehen würde.

    Das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlte Überbrückungsgeld ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 10. Mai 2007 - B 10 LW 7/05 R) kein Arbeitseinkommen in diesem Sinne.

  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - L 4 KR 4781/09

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung - hauptberuflich selbstständig Tätiger

    Nach ständiger Rechtsprechung der Sozialgerichte zählt das Überbrückungsgeld gerade nicht zu den Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit nach § 15 Abs. 1 SGB IV, sondern zu den sonstigen Einnahmen zum Lebensunterhalt (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 10 LW 7/05 R, SGb 2007, 418; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Juni 2007 - L 11 KR 98/06, in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2008 - L 8 B 1/08

    Rentenversicherung

    Einkommen ist als Arbeitseinkommen anzusehen, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist (std. Rspr.; vgl. zuletzt BSG, Urteil v. 10.05.2007, B 10 LW 7/05 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).

    Die mit Sinn und Zweck des § 141 Drittes Buch Sozialgesetzbuchs begründete Entscheidung des Bundessozialgerichts, bei der Anrechnung von Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld dem Begriff der selbstständigen Tätigkeit iSv § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV das im Steuerrecht unbekannte Merkmal des persönlichen Einsatzes hinzuzufügen (vgl. BSG, Urteil v. 05.09.2006, B 7a AL 38/05 R, SozR 4-4300 § 171 Nr. 2), lässt sich jedenfalls nicht ohne weiteres auf andere Leistungsbereiche des Sozialversicherungsrechts oder gar das Beitragsrecht übertragen (zweifelnd bereits BSG, Urteil v. 10.05.2007, aaO ausdrücklich gegen eine Übertragung LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.09.2007, L 5 KR 25/07; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 30.05.2007, L 2 KN 12/07; jeweils juris).

  • LSG Bayern, 29.03.2017 - L 1 LW 2/14

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Alterskasse

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 LW 10/11

    Prognoseentscheidung der landwirtschaftlichen Alterskasse bei der Befreiung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 KR 99/08

    Krankenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2010 - L 3 U 297/08
  • SG Braunschweig, 29.04.2008 - S 6 KR 386/05

    Bewertung des Überbrückungsgeldes gem. § 57 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB

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