Rechtsprechung
   BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 34/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3649
BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 34/07 R (https://dejure.org/2009,3649)
BSG, Entscheidung vom 24.03.2009 - B 8 SO 34/07 R (https://dejure.org/2009,3649)
BSG, Entscheidung vom 24. März 2009 - B 8 SO 34/07 R (https://dejure.org/2009,3649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen nach § 107 BSHG - kein Anspruch auf Erstattung des nicht verjährten Kostenanteils unterhalb der Bagatellgrenze

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen nach § 107 BSHG; kein Anspruch auf Erstattung des nicht verjährten Kostenanteils unterhalb der Bagatellgrenze; Anwendung alten oder neuen Rechts; Grundsätze des intertemporalen Verwaltungsrechts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen nach Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Sozialhilfeträgers; Ermittlung der Bagatellgrenze nach der Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen

  • Judicialis

    BSHG F: 21.12.2000 § 111 Abs 1; ; BSHG F: 23.07.1996 § 111 Abs 1; ; BSHG F: 21.12.2000 § 111 Abs 2 S 1; ; BSHG F: 21.12.2000 § 111 Abs 2 S 2; ; BSHG F: 23.07.1996 § 111 Abs 2 S 1; ... ; BSHG F: 23.07.1996 § 111 Abs 2 S 2; ; BSHG F: 23.03.1994 § 107 Abs 2 S 1; ; BSHG F: 23.03.1994 § 107 Abs 2 S 2; ; BSHG § 11 Abs 1 S 2; ; SGB X § 110 S 2; ; SGB XII F: 27.12.2003 § 110; ; SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen nach Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Sozialhilfeträgers; Ermittlung der Bagatellgrenze nach der Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 812
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (9)

  • Drs-Bund, 04.03.1993 - BT-Drs 12/4401
    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 34/07 R
    Auch die vom Berufungsgericht zitierte Begründung des Gesetzgebers zur Bagatellregelung, die der Begrenzung verwaltungsaufwendiger Kostenerstattungsfälle und einer Vereinfachung des Kostenerstattungsverfahrens mit Verringerung der zuvor zahlreichen Konfliktfälle zwischen den Trägern der Sozialhilfe dienen soll (vgl BT-Drucks 12/4401, S 84), spricht für dieses Ergebnis.

    Erst mit dem Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. Juni 1993 (BGBl I 944) ist dann die Fallgestaltung des Ablaufs der Zweijahresfrist in § 107 Abs. 2 Satz 2 BSHG (als weiterer Beendigungstatbestand) ergänzend eingefügt worden (BT-Drucks 12/4401, S 84), wobei der Gesetzgeber offenbar keine Unterscheidung zum "Entfallen des Anspruchs" iS des § 107 Abs. 2 Satz 1 BSHG gesehen hat.

  • BVerwG, 19.12.2000 - 5 C 30.99

    Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe;

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 34/07 R
    Demgemäß soll bei der Bagatellgrenze auf einen objektiv feststellbaren Leistungszeitraum (BVerwGE 112, 294, 297), nicht auf einen vom Erstattungsberechtigten oder -pflichtigen, etwa durch Erhebung der Einrede der Verjährung, zu beeinflussenden Abrechnungszeitraum abgestellt werden.
  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 11/07 R

    Rückwirkende Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Erstattung von

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 34/07 R
    Insoweit richtet sich die Beurteilung eines Sachverhalts grundsätzlich nach dem Recht, das zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände (hier der Leistungsgewährung) gegolten hat, soweit nicht später in Kraft getretenes Recht ausdrücklich oder stillschweigend etwas anderes bestimmt (BSGE 58, 243, 244 = SozR 2200 § 182 Nr. 98 S 205; BSGE 70, 31, 34 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 1 S 3 f; BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 11/07 R - RdNr 13, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 26.11.1991 - 3 RK 25/90

    Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs vor dem Inkrafttreten des § 48 Abs. 2 SGB

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 34/07 R
    Insoweit richtet sich die Beurteilung eines Sachverhalts grundsätzlich nach dem Recht, das zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände (hier der Leistungsgewährung) gegolten hat, soweit nicht später in Kraft getretenes Recht ausdrücklich oder stillschweigend etwas anderes bestimmt (BSGE 58, 243, 244 = SozR 2200 § 182 Nr. 98 S 205; BSGE 70, 31, 34 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 1 S 3 f; BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 11/07 R - RdNr 13, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 11/80

    Arbeitsplatzgestaltung - Erstattungsanspruch nach § 6 Abs 3 RehaAnglG -

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 34/07 R
    Dies gilt auch für Erstattungsansprüche eines abgeschlossenen Erstattungsverhältnisses (vgl im Ergebnis BSGE 52, 117, 118 = SozR 2200 § 1237a Nr. 18 S 46 f und BVerwG Buchholz 436.0 § 111 Nr. 10 S 11; Kopp, aaO, S 598 f).
  • BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 92/84

    Berücksichtigung des 13. Monatsgehalts bei der Berechnung des Übergangsgeldes

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 34/07 R
    Insoweit richtet sich die Beurteilung eines Sachverhalts grundsätzlich nach dem Recht, das zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände (hier der Leistungsgewährung) gegolten hat, soweit nicht später in Kraft getretenes Recht ausdrücklich oder stillschweigend etwas anderes bestimmt (BSGE 58, 243, 244 = SozR 2200 § 182 Nr. 98 S 205; BSGE 70, 31, 34 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 1 S 3 f; BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 11/07 R - RdNr 13, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • Drs-Bund, 20.04.1960 - BT-Drs III/1799
    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 34/07 R
    Aus den Gesetzesmaterialien ist die weitreichende Folge des vollständigen Wegfalls einer bereits entstandenen Erstattungsverpflichtung nicht ableitbar; zur Begründung der Regelungen werden nur allgemein "Gründe der Verwaltungsvereinfachung" genannt (vgl BT-Drucks 3/1799, S 58 ff).
  • BSG, 20.08.1986 - 8 RK 40/85

    Erstattungsanspruch im Einzelfall - Erstattungsforderung - Versicherungsfall -

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 34/07 R
    Entsprechend hat das Bundessozialgericht (BSG) zu § 110 Satz 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) ausgeführt, dass als Erstattungsanspruch unter Berücksichtigung sowohl des Wortlauts als auch von Sinn und Zweck dieser Bagatellgrenzenregelung jedenfalls nur der Anspruch verstanden werden könne, der den Gesamtaufwand des erstattungsberechtigten Leistungsträgers erfasse (BSGE 60, 195, 196 = SozR 1300 § 110 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 96/78

    Begriff Hilfsmittel iS des RVO § 182b (Straßenfaltfahrstuhl) - Zeitpunkt der

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 34/07 R
    Da maßgeblicher Umstand im Rahmen des von der Klägerin geltend gemachten Anspruchs der Anfall von Sozialhilfekosten ist, ist das im Zeitpunkt des Aufwandes dieser Kosten geltende Recht anzuwenden (vgl BSGE 50, 68, 69).
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 3/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress - Grundsatz Beratung vor Regress

    Dementsprechend geht das BSG in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich die Entstehung und der Fortbestand sozialrechtlicher Ansprüche bzw Rechtsverhältnisse grundsätzlich nach dem Recht beurteilen, das zur Zeit des Vorliegens der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände gegolten hat (vgl BSG SozR 4-4300 § 335 Nr. 1 RdNr 13; BSG SozR 4-5910 § 111 Nr. 1 RdNr 9; BSGE 111, 268 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 7, RdNr 12; BSG Urteil vom 4.9.2013 - B 10 EG 11/12 R - Juris, RdNr 42; zuletzt BSG Urteil vom 5.3.2014 - B 12 R 1/12 R - SozR 4-2400 § 26 Nr. 3 RdNr 21).

    Das Versicherungsfall- bzw Leistungsfallprinzip ist allerdings nicht anzuwenden, soweit später in Kraft gesetztes Recht ausdrücklich oder sinngemäß etwas anderes bestimmt; dann kommt der Grundsatz der sofortigen Anwendung des neuen Rechts auch auf nach altem Recht entstandene Rechte und Rechtsverhältnisse zum Tragen (BSG SozR 4-4300 § 335 Nr. 1 RdNr 13; BSG SozR 4-5910 § 111 Nr. 1 RdNr 9; BSG Urteil vom 4.9.2013 - B 10 EG 11/12 R - Juris, RdNr 43; zuletzt BSG SozR 4-2400 § 26 Nr. 3 RdNr 21) .

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 3/11 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Verfassungsmäßigkeit von erhöhten

    Dies folgt aus den Grundsätzen des intertemporalen Rechts, auf die bei Fehlen besonderer Übergangs- oder Überleitungsvorschriften - wie hier - zurückzugreifen ist (vgl zB BSG SozR 4-5910 § 111 Nr. 1 RdNr 9) .
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2014 - L 7 SO 3090/12

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern - Kostenerstattung bei

    Bei der Prüfung, ob die Bagatellgrenze des § 111 Abs. 2 BSHG (heute § 110 Abs. 2 SGB XII) überschritten ist, sind die tatsächlich aufgewendeten Kosten, nicht die rechtlich durchsetzbaren Kosten maßgeblich (Anschluss an BSG, Urteil vom 24. März 2009 - B 8 SO 34/07 R - juris).

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. März 2009 - B 8 SO 34/07 R -.

    Der Kläger ist der Auffassung, das angefochtene Urteil entspreche nicht der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 24. März 2009 - B 8 SO 34/07 R -.

    Der im vorliegenden Rechtsstreit zu beurteilende Sachverhalt unterscheide sich erheblich von dem durch das BSG entschiedenen Fall im Rechtsstreit B 8 SO 34/07 R.

    Die Anwendung des früheren Rechts beruht auf den Grundsätzen des intertemporalen Verwaltungsrechts, auf die bei Fehlen besonderer Übergangs- oder Überleitungsvorschriften - wie hier - zurückzugreifen ist (dazu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 24. März 2009 - B 8 SO 34/07 R - juris Rdnr. 9 m.w.N.) Insoweit richtet sich die Beurteilung eines Sachverhalts grundsätzlich nach dem Recht, das zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände (hier der Leistungsgewährung) gegolten hat, soweit nicht später in Kraft getretenes Recht ausdrücklich oder stillschweigend etwas anderes bestimmt.

    Die Grenze des § 111 Abs. 2 BSHG (im Folgenden Bagatellgrenze) setzt sich demnach aus zwei Elementen zusammen, nämlich einem für alle Personen eines Haushalts geltenden Mindestbetrag für den Zeitraum der erstattungsfähigen Leistungsgewährung in Höhe von 2.560,- EUR und dem zeitlichen Rahmen von bis zu zwölf Monaten, in dem dieser Mindestbetrag erreicht sein muss (BSG, Urteil vom 24. März 2009 - B 8 SO 34/07 R - juris Rdnr. 11).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht