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   BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02   

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BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02 (https://dejure.org/2004,2033)
BVerfG, Entscheidung vom 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02 (https://dejure.org/2004,2033)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 1 BvR 1070/02 (https://dejure.org/2004,2033)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der rentenrechtlichen Berücksichtigung der Arbeitsentgelte von Angehörigen des Sonderversorgungssystems des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS); Zulässigkeit der erneuten ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    2. AAÜG -ÄndG; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen von Angehörigen des MfS der ehemaligen DDR auf das Durchschnittseinkommen im Beitrittsgebiet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 270
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 138) § 7 Abs. 1 Satz 1 (in Verbindung mit Anlage 6) des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG) vom 25. Juli 1991 (BGBl I S. 1606, 1677) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) vom 18. Dezember 1991 (BGBl I S. 2207) für mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 GG unvereinbar und nichtig erklärt, soweit für die Rentenberechnung das zugrunde zu legende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen unter das jeweilige Durchschnittsentgelt im Beitrittsgebiet abgesenkt wird.

    Es hat weiter festgestellt, dass der Gesetzgeber zu einer weiter gehenden Berücksichtigung der Arbeitsentgelte verfassungsrechtlich nicht verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 100, 138 ).

    Wegen dieser besonderen Situation hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Entgeltbegrenzung in § 7 Abs. 1 AAÜG das Recht zur pauschalen Einstufung und Bewertung zugestanden (vgl. BVerfGE 100, 138 ).

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 13/83

    Richtervorlage: Voraussetzungen der Zulässigkeit - Mutterschutzgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02
    Eine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des § 7 Abs. 1 AAÜG ist zulässig, sofern neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts vorliegen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen können (BVerfGE 33, 199 ; 65, 179 ; 70, 242 ).
  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02
    Eine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des § 7 Abs. 1 AAÜG ist zulässig, sofern neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts vorliegen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen können (BVerfGE 33, 199 ; 65, 179 ; 70, 242 ).
  • BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
    Auszug aus BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02
    Eine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des § 7 Abs. 1 AAÜG ist zulässig, sofern neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts vorliegen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen können (BVerfGE 33, 199 ; 65, 179 ; 70, 242 ).
  • BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 1089/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die begrenzte Überführung in der DDR

    Auch der Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senates vom 22. Juni 2004 (BVerfGK 3, 270), mit dem eine erneute Überprüfung auf der Grundlage der damals vorliegenden Gutachten abgelehnt worden sei, stehe dem nicht entgegen.

    Sie wäre jedoch nur zulässig, sofern neue rechtserhebliche, gegen die damals tragenden Feststellungen sprechende Tatsachen vorlägen, die dadurch eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten (BVerfGE 33, 199 ; 65, 179 ; 70, 242 ; BVerfGK 3, 270 ; vgl. auch BVerfGE 128, 326 ; 131, 316 ).

  • BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvR 1231/04

    Strafrechtliches Pornographieverbot und Jugendschutz

    Eine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung einer solchen von dem Bundesverfassungsgericht bereits entschiedenen Frage ist zulässig, sofern neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragende Feststellung des Bundesverfassungsgerichts vorliegen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen können (vgl. BVerfGK 3, 270 m.w.N.).
  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für

    Im Beschluss vom 22.6.2004 - 1 BvR 1070/02 - habe das BVerfG eine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung des § 7 Abs. 1 AAÜG ausdrücklich für den Fall zugelassen, dass neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des BVerfG vorlägen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten.

    Entgegen der Auffassung der Revision ist schließlich dem Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 22.6.2004 (1 BvR 1070/02 - SozR 4-8570 § 7 Nr. 2) nicht etwa zu entnehmen, dass eine "sachlich und zeitlich umfassende, auf der Grundlage neuerer Erkenntnisse erarbeitete Analyse des Besoldungs- und Versorgungssystems im Bereich des MfS/AfNS" notwendig und hinreichend sein könnte, eine Änderung der hiernach rechtlich relevanten tatsächlichen Verhältnisse zu belegen.

    Dass die diesbezüglichen "Erkenntnisse" - worauf der Beschluss vom 22.6.2004 ausdrücklich hinweist - ohnehin nur begrenzte Zeiträume erfassen bzw von "zahlreichen Vorbehalten" abhängen, fällt daneben nicht mehr ins Gewicht, zumal im Übrigen die Einbettung der Verdiensthöhe in das Gesamtkonzept der Selbstprivilegierung durch die weiteren von der Kammerentscheidung aufgeführten Aspekte auch von dieser ausdrücklich bestätigt wird (Beschluss vom 22.6.2004 aaO RdNr 17) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2010 - L 22 R 1545/08

    Versorgung; MfS; Zuständigkeit des Versorgungsträgers; Überführungsbescheid und

    Das BVerfG habe in seinem Beschluss vom 22. Juni 2004 (1 BvR 1070/02) eine erneute Überprüfung des § 7 AAÜG in Aussicht gestellt, sobald die Ergebnisse der vollständigen Klärung der Einkommensverhältnisse vorlägen.

    Das BVerfG habe im Beschluss vom 22. Juni 2004 - 1 BvR 1070/02 eine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung des § 7 Abs. 1 AAÜG für zulässig gehalten, sofern neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des BVerfG im Urteil vom 28. April 1999 vorlägen.

    52 Eine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des § 7 Abs. 1 AAÜG ist nach dem Beschluss des BVerfG vom 22. Juni 2004 - 1 BvR 1070/02 zulässig, sofern neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des BVerfG vorliegen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen können.

    Im Beschluss des BVerfG vom 22. Juni 2004 - 1 BvR 1070/02 wird gleichfalls auf die überdurchschnittlichen Arbeitsverdienste der Mitarbeiter des MfS/AfNS abgehoben.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - L 16 R 616/12

    Sonderversorgungssystem - Entgeltbegrenzung - Verfassungswidrigkeit (verneint)

    Auf die Entscheidungen des BVerfG, zuletzt vom 22. Juni 2004 - 1 BvR 1070/02 - hat das SG Bezug genommen.

    Im Beschluss vom 22. Juni 2004 - 1 BvR 1070/02 - habe das BVerfG eine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung des § 7 Abs. 1 AAÜG ausdrücklich für den Fall zugelassen, dass neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des BVerfG vorlägen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten.

    Hierzu hat aber bereits das BSG (aaO) wörtlich ausgeführt, es "ist schließlich dem Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 22.6.2004 (1 BvR 1070/02 - SozR 4-8570 § 7 Nr. 2) nicht etwa zu entnehmen, dass eine "sachlich und zeitlich umfassende, auf der Grundlage neuerer Erkenntnisse erarbeitete Analyse des Besoldungs- und Versorgungssystems im Bereich des MfS/AfNS" notwendig und hinreichend sein könnte, eine Änderung der hiernach rechtlich relevanten tatsächlichen Verhältnisse zu belegen.

    Dass die diesbezüglichen "Erkenntnisse" - worauf der Beschluss vom 22.6.2004 ausdrücklich hinweist - ohnehin nur begrenzte Zeiträume erfassen bzw von "zahlreichen Vorbehalten" abhängen, fällt daneben nicht mehr ins Gewicht, zumal im Übrigen die Einbettung der Verdiensthöhe in das Gesamtkonzept der Selbstprivilegierung durch die weiteren von der Kammerentscheidung aufgeführten Aspekte auch von dieser ausdrücklich bestätigt wird (Beschluss vom 22.6.2004 aaO RdNr 17).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2010 - L 22 R 1512/08

    Versorgung MfS; Zuständigkeit des Versorgungsträgers; Überführungsbescheid und

    Das BVerfG habe im Beschluss vom 22. Juni 2004 - 1 BvR 1070/02 eine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung des § 7 Abs. 1 AAÜG für zulässig gehalten, sofern neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des BVerfG im Urteil vom 28. April 1999 vorlägen.

    Eine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des § 7 Abs. 1 AAÜG ist nach dem Beschluss des BVerfG vom 22. Juni 2004 - 1 BvR 1070/02 zulässig, sofern neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des BVerfG vorliegen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen können.

    Im Beschluss des BVerfG vom 22. Juni 2004 - 1 BvR 1070/02 wird gleichfalls auf die überdurchschnittlichen Arbeitsverdienste der Mitarbeiter des MfS/AfNS abgehoben.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2012 - L 12 R 706/09

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemeligen Ministeriums für

    Das BVerfG habe in dem Beschluss vom 22. Juni 2004 - 1 BvR 1070/02 - eine erneute verfassungsrechtliche Überprüfung des § 7 Abs. 1 AAÜG für zulässig gehalten, sofern neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des BVerfG im Urteil vom 28. April 1999 vorlägen.

    45 Das nunmehr eingereichte Gutachten von Prof. Dr. Dr. Merten ist nicht geeignet, dass der Senat die Überzeugung erlangt, eine erneute verfassungsrechtliche Überprüfung der Vorschrift des § 7 Abs. 1 AAÜG i. V. m. Anlage 6 zu veranlassen, weil neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des BVerfG vorliegen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen können (s. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Juni 2004, 1 BvR 1070/02 - juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - L 30 R 492/07

    Zuordnung zu einem Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung

    Die vom Kläger aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Bedenken beantworten sich durch die Entscheidungen des BVerfG vom 28. April 1999 (Az.: 1 BvR 11/94, 1 BvL 33/95, 1 BvR 1560/97 in juris und BVerfGE 100, 138 ff.) und vom 22. Juni 2004 (Az.: 1 BvR 1070/02 in juris).

    Dies folgt aus dem Beschluss des BVerfG vom 22. Juni 2004 (a.a.O.).

  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2369/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtberücksichtigung von

    Neue rechtserhebliche, gegen die damals tragenden Feststellungen sprechende Tatsachen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten (vgl. zu diesem Maßstab für eine erneute Prüfung BVerfGE 33, 199 ; 65, 179 ; 70, 242 ; BVerfGK 3, 270 ), hat der Beschwerdeführer nicht substantiiert dargelegt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 4 R 619/09

    Sonderversorgung MfS/AfNS; Verfassungsgemäßheit der Beschränkung der

    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Nichtannahmebeschluss vom 22. Juni 2004 (1 BvR 1070/02) eine erneute Überprüfung in Aussicht gestellt, sobald die Ergebnisse der vollständigen Klärung der Einkommensverhältnisse im MfS vorlägen.

    Diese Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Nichtannahmebeschluss vom 22. Juni 2004 (1 BvR 1070/02, juris) bekräftigt und ausdrücklich bestätigt, dass § 7 Abs. 1 AAÜG i. V. m. Anlage 6 in der Fassung des zweiten AAÜG-Änderungsgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1939; 2. AAÜG-ÄnderungsG) mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 4 R 235/05

    Sonderversorgung MfS/AfNS; Verfassungsgemäßheit der Beschränkung der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - L 33 R 851/12

    Verfassungsmäßigkeit der Bewertung der von Mitarbeitern der Staatssicherheit der

  • SG Berlin, 03.12.2008 - S 35 R 6322/08

    Ehemalige Stasi-Mitarbeiter scheitern mit Rentenklage // Sozialgericht Berlin

  • BSG, 27.07.2011 - B 5 R 110/11 B
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - L 1 R 1467/08

    MfS; Einkommensniveau; Selbstprivilegierung; Rentengebrenzung

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2015 - L 7 R 292/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Voraussetzungen - Fehlen

  • BSG, 26.09.2019 - B 5 RS 1/19 R

    Feststellung weiterer Entgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur freiwilligen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 645/11

    Stellvertretender Minister

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11

    Gemeindegebietsreform Steinitz SAW

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 21 R 1972/08

    Begrenzung auf Jahresrente der Anlage 6 zum AAÜG - keine Zweifel an der

  • BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 835/03

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der bei der Berechnung des Rentenanspruchs

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 1 R 513/05

    Höhe der Altersrente; Berücksichtigung von während einer Beschäftigung beim

  • SG Berlin, 09.06.2006 - S 35 RA 5653/97

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Begrenzung des Arbeitsentgelts während einer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2021 - L 33 R 747/18

    Rentenüberleitung - Begrenzung des berücksichtigungsfähigen Entgelts für einen

  • SG Dresden, 12.09.2005 - S 14 RA 497/03

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz,

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 4 R 1219/09

    Sonderversorgung MfS/AfNS; Verfassungsgemäßheit der Beschränkung der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - L 8 R 1214/09

    Ministerium für Staatssicherheit - Sonderversorgung - besondere

  • SG Berlin, 27.10.2008 - S 10 R 4810/06
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 33 R 234/11

    Versorgungsträger; Zuständigkeit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2013 - L 8 R 726/11

    Bewertung von Beschäftigungszeiten eines ehemaligen Mitarbeiters des Ministerium

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2013 - L 8 R 64/11

    Bewertung der von Mitarbeitern der Staatssicherheit der ehemaligen DDR

  • SG Dresden, 12.09.2005 - S 14 RA 1137/02

    Anspruch einer Industrieökonomin auf Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zu

  • BSG, 09.03.2011 - B 5 R 11/11 B
  • VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 216.05

    Herausgabe von Daten betreffend Arbeitsentgelte früherer Stasi-Mitarbeiter

  • LSG Berlin, 10.01.2005 - L 16 RA 133/03

    Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur freiwilligen zusätzlichen

  • LSG Berlin, 14.02.2005 - L 16 RA 126/03

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Zugehörigkeit zum

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - L 16 R 971/06

    Zulässigkeit einer Klage auf höhere Rentenwertfestsetzung bei noch anhängiger

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2014 - L 1 RS 4/13
  • SG Dresden, 24.10.2005 - S 14 RA 1637/02

    Anspruch auf Auffüllbetrag nach § 315a SGB VI für Zeiten als Soldat auf Zeit bei

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.04.2006 - L 22 R 30/05

    Feststellung der Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem der Angehörigen des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2016 - L 1 RS 1/15
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