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   BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 65/02 R   

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BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 65/02 R (https://dejure.org/2003,1782)
BSG, Entscheidung vom 14.05.2003 - B 4 RA 65/02 R (https://dejure.org/2003,1782)
BSG, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 65/02 R (https://dejure.org/2003,1782)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Begehr einer höheren Altersrente; Zusätzliche Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates; Zulässigkeit der Anfechtungsklage; Kalenderjährlich erlangte Rangstellenwerte, deren Summe bei Rentenbeginn den Wert der Rangstelle bezeichnet, den der ...

  • Judicialis

    SGB VI § 259b Abs 1 Satz 1; ; AAÜG § 6 Abs 2; ; AAÜG § 6 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenhöchstwertfestsetzung im Beitrittsgebiet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    § 259b SGB VI; § 6 AAÜG
    Rentenhöchstwertfestsetzung und verfassungswidrige Beitragsbemessungsgrenze im Beitrittsgebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 606 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 65/02 R
    Dies entspreche auch dem Sinn des Urteils des BVerfG vom 28. April 1999 (1 BvL 22/95; 1 BvL 34/95 in BVerfGE 100, 59 = SozR 3-8570 § 6 Nr. 3).

    Weil auf Grund der Revision der Beklagten nur über die Rentenhöhe für Bezugszeiten von Januar 1995 bis Dezember 1996 zu entscheiden ist, kann zugleich offen bleiben, ob die durch das 1. AAÜG-ÄndG neu gestaltete besondere BBG aus § 6 Abs. 2 und 3 AAÜG nF gemessen an den Maßstäben des BVerfG in dessen Urteilen vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 59 ff und 138 ff) verfassungsgemäß ist.

    Der Gesetzgeber war verpflichtet, bis zum 30. Juni 2001 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen (Entscheidungsformel des Urteils des BVerfG vom 28. April 1999, 1 BvL 22, 34/95, in BVerfGE 100, 59, 60).

    Zu Unrecht meint die Beklagte, aus Abschnitt D IV des genannten Urteils des BVerfG (BVerfGE 100, 59, 104) ergebe sich, dass die verfassungswidrige besondere BBG in Fällen der vorliegenden Art anzuwenden sei.

    Weil es für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht darauf ankommt, braucht auch nicht geklärt zu werden, ob die vom 1. AAÜG-ÄndG neu gestaltete besondere BBG aus § 6 Abs. 2 und 3 AAÜG nF den Maßstäben genügt, die das BVerfG in seinem Urteil vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 59, 93 ff) aufgestellt hat.

  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 50/97 R

    Feststellung des Rentenwertes bei Bestandsrenten von Sonder- und Zusatzversorgten

    Auszug aus BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 65/02 R
    Demgemäß hat das BSG (Urteil vom 3. August 1999, B 4 RA 50/97 R, in: BSGE 84, 156, 170 ff) klargestellt, dass auch die besondere BBG aus § 6 Abs. 2 AAÜG aF nur eine Ausnahme von der systemprägenden Grundnorm der Gültigkeit der allgemeinen BBG regelt, sodass bei den gebotenen einstweiligen Regelungen bis zur Neuregelung einer neuen besonderen BBG durch den Gesetzgeber das gesamte nachgewiesene Arbeitsentgelt oder Einkommen aus einer nach § 5 AAÜG als versichert geltenden Beschäftigung bis zur allgemeinen BBG (Anlage 3 zum AAÜG) vorläufig als versichert zu Grunde zu legen ist.

    Auf diese Rechtslage hat das BSG bereits in seinem Urteil vom 3. August 1999, BSGE 84, 156, 170 ff ausdrücklich hingewiesen.

    Die Anordnung des BVerfG im Urteil vom 28. April 1999 ist also - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 3. August 1999 (BSGE 84, 156, 171) zu Grunde gelegt hat - in dem Sinne "hypothetisch", dass es dem Deutschen Bundestag unbenommen blieb, die verfassungswidrige besondere BBG für Rentenbezugszeiten von Juli 1993 bis Dezember 1996 durch die (verfassungsgemäße) allgemeine BBG zu ersetzen.

  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 98/94
    Auszug aus BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 65/02 R
    Es ist dem BSG, auf dessen Vorlagebeschluss vom 14. Juni 1995 (4 RA 98/94) das Urteil des BVerfG ua ergangen ist, wie auch allen Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit sowie allen Verwaltungsstellen des beklagten Rentenversicherungsträgers schlechthin verboten, eine Rentenhöchstwertfestsetzung für Bezugszeiten zwischen dem 1. Juli 1993 und dem 31. Dezember 1996 auf der Grundlage der verfassungswidrigen Norm zu treffen oder die Rechtmäßigkeit einer solchen Entscheidung am Maßstab dieser Norm zu messen, wenn im Erstfeststellungsverfahren die Rentenhöchstwertfestsetzung vor dem 28. April 1999 noch nicht bindend geworden war.

    Das BSG hat bereits in den Teilurteilen und Vorlagebeschlüssen vom 14. Juni 1995 (stellv 4 RA 28/94; 4 RA 4/94; 4 RA 98/94) klargestellt, dass der Bescheid nach § 8 Abs. 3 AAÜG über die Bewertung der Arbeitsentgelte und Versicherungszeiten lediglich Feststellungen über unselbstständige Vorfragen, nämlich über Anspruchselemente verlautbart, die für die Höhe der Rente maßgebend sein können.

  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für

    Entsprechende Mitteilungen des Versorgungsträgers stellen keine den Rentenversicherungsträger gemäß § 8 Abs. 5 S 2 AAÜG bindenden Verwaltungsakte, sondern lediglich unverbindliche Hinweise auf die Gesetzeslage dar (BSG Urteile vom 18.7.1996 - 4 RA 7/95 - SozR 3-8570 § 8 Nr. 2; 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R - SozR 3-8570 § 8 Nr. 7; 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R - BSGE 90, 102, 109 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 10 und 14.5.2003 - B 4 RA 65/02 R - SozR 4-8570 § 6 Nr. 1) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1350/07

    Zusatzversorgung; Überführungsbescheid; Regelungskompetenz des

    Über die Frage, ob bei der Berechnung der Rente nach dem SGB VI eine niedrigere als die regelmäßige BBG zur Anwendung kommt, hat der Zusatzversorgungsträger nach ständiger Rechtsprechung des BSG seit 1996 (Urteile vom 18. Juli 1996 - 4 RA 7/95 -, 20. Oktober 2001 - B 4 RA 61/01 R -, 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R -, 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R - und vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 65/02 R - sowie Beschluss vom 09. Oktober 2006 - B 4 RA 263/05 B -, alle zitiert nach Juris), der sich der Senat bereits angeschlossen hat, nicht zu entscheiden.

    Dies hat aber - wie zuvor bereits dargestellt - allein der Rentenversicherungsträger zu entscheiden (ständige Rechtsprechung des BSG seit 1996: Urteile vom 18. Juli 1996 - 4 RA 7/95 -, 20. Oktober 2001 - B 4 RA 61/01 R -, 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R -, 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R - und vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 65/02 R - sowie Beschluss vom 09. Oktober 2006 - B 4 RA 263/05 B -, a. a. O.).

    Denn, wie zuvor bereits dargelegt (vgl. hierzu insbesondere BSG, Urteil vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 65/02 R -, a. a. O.), hat der Rentenversicherungsträger selbständig über die Rentenhöhe - einschließlich der Vorfrage, ob und welche BBG zu Grunde zu legen ist - zu entscheiden, während der Versorgungsträger keinesfalls darüber entscheidet, welche rentenversicherungsrechtliche Bedeutung die von ihm festzustellenden Daten im Einzelfall haben.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1548/07

    Zusatzversorgung; Überführungsbescheid; Regelungskompetenz des

    Über die Frage, ob bei der Berechnung der Rente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) eine niedrigere als die regelmäßige BBG zur Anwendung kommt, hat der Zusatzversorgungsträger nach ständiger Rechtsprechung des BSG seit 1996 (Urteile vom 18. Juli 1996 - 4 RA 7/95 -, 20. Oktober 2001 - B 4 RA 61/01 R -, 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R -, 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R - und vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 65/02 R - sowie Beschluss vom 09. Oktober 2006 - B 4 RA 263/05 B -, alle zitiert nach Juris), der sich der Senat bereits angeschlossen hat, nicht zu entscheiden.

    Dies hat aber - wie zuvor bereits dargestellt - allein der Rentenversicherungsträger zu entscheiden (ständige Rechtsprechung des BSG seit 1996: Urteile vom 18. Juli 1996 - 4 RA 7/95 -, 20. Oktober 2001 - B 4 RA 61/01 R -, 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R -, 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R - und vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 65/02 R - sowie Beschluss vom 09. Oktober 2006 - B 4 RA 263/05 B -, a. a. O.).

    Denn, wie zuvor bereits dargelegt (vgl. hierzu insbesondere BSG, Urteil vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 65/02 R -, a. a. O.), hat der Rentenversicherungsträger selbständig über die Rentenhöhe - einschließlich der Vorfrage, ob und welche BBG zu Grunde zu legen ist - zu entscheiden, während der Versorgungsträger keinesfalls darüber entscheidet, welche rentenversicherungsrechtliche Bedeutung die von ihm festzustellenden Daten im Einzelfall haben.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - L 4 RA 124/04

    Stichtag 28. April 1999; Erstfeststellungsverfahren; Bestandskraft; Wegfall der

    Eine Nachberechnung für die Zeit vom 1. Juli 1993 bis zum 31. Dezember 1996 könne damit beansprucht werden, was auch der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts entspreche (Hinweis auf Urteil vom 14. Mai 2003, B 4 RA 65/02 R).

    Demgegenüber habe das Bundessozialgericht mit Urteil vom 14. Mai 2003 (B 4 RA 65/02 R) entschieden, dass die höheren Entgelte auch dann bereits für Zeiten ab dem 1. Juli 1993 zugrunde zu legen seien, wenn der Rentenbescheid am 28. April 1999 nicht bestandskräftig gewesen sei.

    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die verfassungswidrige besondere Beitragsbemessungsgrenze aus § 6 Abs. 2 und 3 Nr. 7 AAÜG a.F. auch für Rentenbezugszeiten vom 1. Juli 1993 bis zum 31. Dezember 1996 von Behörden und Gerichten nicht mehr angewendet werden darf (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Mai 2003, B 4 RA 65/02, SozR 4-2600 § 259b Nr. 1).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1515/07

    Zusatzversorgung; Überführungsbescheid; Regelungskompetenz des

    Über die Frage, ob bei der Berechnung der Rente nach dem SGB VI eine niedrigere als die regelmäßige BBG zur Anwendung kommt, etwa weil die Klägerin während ihrer Tätigkeit als Stellvertretender Minister "überhöhte" Arbeitsverdienste erzielt oder faktische oder rechtliche Weisungsbefugnisse gegenüber Mitarbeitern des MfS gehabt hätte, hat der Zusatzversorgungsträger nach ständiger Rechtsprechung des BSG seit 1996 (Urteile vom 18. Juli 1996, 4 RA 7/95, 20. Oktober 2001, B 4 RA 61/01 R, 20. Dezember 2001, B 4 RA 6/01 R, 29. Oktober 2002, B 4 RA 27/02 R, und vom 14. Mai 2003, B 4 RA 65/02 R, sowie Beschluss vom 09. Oktober 2006, B 4 RA 263/05 B, alle zitiert nach Juris) nicht zu entscheiden.

    Denn, wie zuvor bereits dargelegt (vgl. hierzu insbesondere BSG, Urteil vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 65/02 R -, a. a. O.), hat der Rentenversicherungsträger selbständig über die Rentenhöhe - einschließlich der Vorfrage, ob und welche BBG zu Grunde zu legen ist - zu entscheiden, während der Versorgungsträger keinesfalls darüber entscheidet, welche rentenversicherungsrechtliche Bedeutung die von ihm festzustellenden Daten im Einzelfall haben.

  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 39/03 R

    Neufeststellung der Bestandsrente ehemaliger hauptamtlicher Mitarbeiter der

    § 259b SGB VI ist nicht anzuwenden, wenn sich dies zB auf Grund von spezialgesetzlichen Regelungen (zB § 6 Abs. 4 Satz 2 AAÜG) oder nach den Regeln der Gesetzeskonkurrenz ergibt oder soweit eine nicht dem AAÜG unterfallende Zweitbeschäftigung zu bewerten ist (vgl dazu auch: BSG SozR 4-8570 § 6 Nr. 1 S 13 f).
  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 27/04 R

    Bestandsrente aus überführter Rente des Beitrittsgebiets - Umwandlung einer Rente

    Die Regelungen seien nicht verfassungswidrig; insoweit werde auf die Urteile des Senats vom 3. August 1999 - B 4 RA 50/97 R - und vor allem vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 65/02 R - Bezug genommen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 1 R 311/09

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Mit Urteil vom 14. Mai 2003 habe das Bundessozialgericht entschieden (B 4 RA 65/02 R), dass die am 1. Januar 1997 maßgeblichen Entgelte auch dann bereits zugrunde zu legen seien, wenn allein der Rentenbescheid am 28. April 1999 noch nicht bestandskräftig gewesen sei.

    Mit Urteil vom 14. Mai 2003 hat das Bundessozialgericht (B 4 RA 65/02 R - juris) entschieden, dass die am 1. Januar 1997 maßgeblichen Entgelte auch dann zugrunde zu legen sind, wenn allein der Rentenbescheid am 28. April 1999 noch nicht bestandskräftig war.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 33 R 1162/08

    Neuberechnung; Vergleichsrente; MfS; Entgelte; Begrenzung; Verfassung

    Der Senat vermag sich aus den o. g. Gründen der vom früheren 4. Senat des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 -, 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R - und 14. Mai 2003 - B 4 RA 65/02 R - jeweils Juris m.w.N.) vertretenen gegenteiligen Auffassung nicht anzuschließen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 442/07

    MfS; Versorgungsträger; Versorgungssystem; Beitragsbemessungsgrenze;

    Demgegenüber trifft allein der Rentenversicherungsträger eine Entscheidung über die als versichert geltenden Arbeitsverdienste und die gegebenenfalls anzuwendende Beitragsbemessungsgrenze (vgl. ständige Rechtsprechung des BSG, etwa Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R -, zitiert nach juris Rn. 33 bis 38; Urteil vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R -, zitiert nach juris Rn. 22; Urteil vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 65/02 R -, zitiert nach juris Rn. 38 f.).

    Insbesondere entzieht es sich seiner Verbandskompetenz, dem Rentenversicherungsträger vorzuschreiben, ob die festgestellten Zugehörigkeitszeiten rentenversicherungsrechtlich anrechenbar sind oder von anderen Beitragszeiten verdrängt werden, ob eine besondere Beitragsbemessungsgrenze den Rangstellenwert bestimmt oder aber für denselben Zeitraum eine andere (höhere oder niedrigere) maßgeblich ist, ob die Arbeitsverdienste, die er in seinem Zuständigkeitsbereich als nach dem AAÜG versichert ansieht, rentenversicherungsrechtlich zum Tragen kommen oder aber andere, die entweder auf Grund des AAÜG oder auf Grund sonstiger Bestimmungen für denselben Zeitraum versichert sind (etwa BSG, Urteil vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 65/02 R -, zitiert nach juris Rn. 39 ).

  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 24/03 R

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2015 - L 22 R 1017/11

    Regelaltersrente - Beitragsbemessungsgrenze - Staatsanwalt beim

  • BSG, 27.10.2011 - B 5 R 340/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der

  • SG Berlin, 16.08.2011 - S 14 RA 2111/02

    Rentenkürzung für DDR-Staatsanwalt rechtmäßig

  • LSG Berlin, 23.08.2004 - L 1 KN 1/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rentenneufeststellung von einem früheren

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2005 - L 16 RA 77/04

    Freiwillige zusätzliche Altersversorgung für Mitarbeiter des Staatsapparates der

  • LSG Berlin, 30.06.2004 - L 17 RA 31/03

    Anspruch auf eine Rente nach dem Anspruchsüberführungsgesetz und

  • LSG Thüringen, 20.11.2003 - L 2 RA 110/03

    Rechtmäßigkeit eines Entgeltbescheides nach dem Gesetz zur Überführung der

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