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   BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88   

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BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88 (https://dejure.org/1989,3875)
BSG, Entscheidung vom 27.07.1989 - 11 RAr 7/88 (https://dejure.org/1989,3875)
BSG, Entscheidung vom 27. Juli 1989 - 11 RAr 7/88 (https://dejure.org/1989,3875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfügbarkeit - Student - Praktikum - Ermessen - Rücknahmebescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfügbarkeit eines Studenten, Rücknahme eines Verwaltungsaktes wegen fehlender Ermessensausübung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 4100 § 103 Nr. 42
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
    Gegen die Auslegung zu 1., daß die Frist schon mit Kenntnis der Tatsachen beginne, aus denen sich die Rechtswidrigkeit des zurückgenommenen Verwaltungsaktes ergibt, hat sich der Große Senat des BVerwG in seinem Beschluß vom 19. Dezember 1984 zu der entsprechenden Fristbestimmung in § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG ausgesprochen (BVerwGE 70, 356 ff).

    Darauf weist das Bundesverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang zu Recht hin (BVerwGE 70, 356, 359).

    Die entsprechende Fristvorschrift in § 48 Abs. 4 VwVfG soll nach ihrer amtlichen Begründung nur die Fälle erfassen, in denen die Behörde durch tatsächliche Ereignisse auf die Rechtswidrigkeit eines konkreten Verwaltungsaktes hingewiesen wird, so daß allgemeine Hinweise ohne konkreten Fallbezug - wie zB das Bekanntwerden höchstrichterlicher Entscheidungen, die Erkenntnis der Rechtswidrigkeit einer bestimmten Verwaltungspraxis oder einer bestimmten Parallelentscheidung - die Rücknahmefrist nicht in Lauf setzen (BT-Drucks 7/910, S 71; BVerwGE 70, 356, 361 f).

    Diesem war die Rechtsfrage vorgelegt, ob § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG auch den Fall erfasse, daß die Behörde nachträglich erkennt, den beim Erlaß eines begünstigenden Verwaltungsakts vollständig bekannten Sachverhalt unzureichend berücksichtigt oder unrichtig gewürdigt zu haben und deswegen unrichtig entschieden zu haben (BVerwGE 70, 356, 357).

    Damit kann offenbleiben, ob beide Vorschriften einer unterschiedlichen Auslegung zugänglich sind (vgl hierzu einerseits SozR 1300 § 48 Nr. 47 und andererseits Dörr Komp 1986, 97, 103; Hendler JuS 1985, 947, 950; Buriahnek JA 1985, 518, 519; Frehse ZfS 1988, 225).

  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
    An seiner früheren Entscheidung, daß in diesen Fällen eine erneute Inanspruchnahme drohe, da der erste Aufhebungsbescheid die Frist gewahrt bzw unterbrochen habe (BSGE 62, 103, 108 = SozR § 48 Nr. 39 und ebenso BSGE 63, 37, 43 = SozR 1300 § 45 Nr. 34), hält der Senat nicht mehr fest.

    Die aufgegebene Rechtsauffassung (BSGE 62, 103, 108) ist zwar in Fortführung einer Entscheidung des 9a-Senats (SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8) entwickelt worden.

    Das BSG hat sich dem zur Jahresfrist des § 45 Abs. 4 SGB 10 angeschlossen (BSGE 60, 239, 240 und BSGE 62, 103, 108), auch zur entsprechenden Anwendung der Jahresfrist nach § 48 SGB 10 (SozR 1300 § 48 Nr. 47 S 132/133).

  • BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87

    Verwaltungsakt - Rücknahme

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
    An seiner früheren Entscheidung, daß in diesen Fällen eine erneute Inanspruchnahme drohe, da der erste Aufhebungsbescheid die Frist gewahrt bzw unterbrochen habe (BSGE 62, 103, 108 = SozR § 48 Nr. 39 und ebenso BSGE 63, 37, 43 = SozR 1300 § 45 Nr. 34), hält der Senat nicht mehr fest.

    Soweit es sich um die Rücknahme für die Vergangenheit, und zwar ab Urteilserlaß handelt, hält der erkennende Senat an der Aussage in seinem Urteil vom 4. Februar 1988 (BSGE 63, 37) ebenfalls nicht mehr fest, daß die Wiederholungsgefahr auch nach Ablauf der Jahresfrist eine Aufhebung der Rücknahme wegen fehlender Ermessensausübung in der Regel nur beim Vorliegen der gesetzlichen Ermessensvoraussetzungen erlaube.

  • BVerwG, 20.05.1988 - 7 B 79.88

    Begünstigender Verwaltungsakt - Widerruf - Frist - Bescheid - Aufhebung

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
    Widerrufsbescheides wegen unzureichender Ermessensausübung erst nach Kenntnis der Entscheidungsgründe gegeben sei, weil erst sie der Behörde im Sinne des angeführten Beschlusses "vollständige Kenntnis" über die für die Rücknahme- oder Widerrufsentscheidung erheblichen Tatsachen verschaffe (BVerwG vom 20. Mai 1988 - 7 B 79/88 - DÖV 1988, 975; ähnlich BSG SozR - 12.
  • BSG, 13.07.1988 - 5/5b RJ 24/87

    Begünstigender Verwaltungsakt - Rücknahme - Fehlende Ermessensentscheidung

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
    Soweit der 1. Senat im Urteil vom 15. Oktober 1987 (SozR 1300 § 45 Nr. 32) und der 5. Senat im Urteil vom 13. Juli 1988 - 5/5b RJ 24/87 - entschieden haben, daß eine Aufhebung wegen fehlerhafter oder fehlender Ermessensausübung -8.
  • BSG, 15.10.1987 - 1 RA 37/85

    Bescheid - Aufhebung - Rücknahme - Witwenrente - Kürzung - Geschiedene Ehefrau -

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
    Soweit der 1. Senat im Urteil vom 15. Oktober 1987 (SozR 1300 § 45 Nr. 32) und der 5. Senat im Urteil vom 13. Juli 1988 - 5/5b RJ 24/87 - entschieden haben, daß eine Aufhebung wegen fehlerhafter oder fehlender Ermessensausübung -8.
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 22/86
    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
    Auch den Urteilen des 7. Senats vom 17. April 1986 (7 RAr 127/84, Die Beiträge 1986, 254) und vom 29. September 1987 (7 RAr 22/86) ist ein Rechtssatz, daß der erste Rücknahmebescheid die Jahresfrist für einen zweiten wahre, nicht zu entnehmen.
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 127/84
    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
    Auch den Urteilen des 7. Senats vom 17. April 1986 (7 RAr 127/84, Die Beiträge 1986, 254) und vom 29. September 1987 (7 RAr 22/86) ist ein Rechtssatz, daß der erste Rücknahmebescheid die Jahresfrist für einen zweiten wahre, nicht zu entnehmen.
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 15/86

    Student - Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
    1. Zur Rechtmäßigkeit der Leistungsbewilligung hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts -BSG- (BSGE 62, 166 = SozR 4100 § 103 Nr. 39; Urteil vom -4.
  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83

    Arbeitsförderungsgesetz 1979

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
    Die nunmehr allein noch streitigen Praktikantenzeiten bis zum 12. Oktober 1984 lagen bei Erlaß des Aufhebungsbescheides vom 6. Dezember 1984 in der Vergangenheit, fielen also nicht unter § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB 10. Es lag auch ein atypischer Fall vor, schon im Hinblick darauf, daß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die einschlägige Vorschrift des § 118a Abs. 1 AFG als mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar und nichtig erklärt hat (Beschluß vom 18. November 1986 - 1 BvL 29/83 - SozR 4100 § 118a Nr. 1).
  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 53/86

    Prüfungsumfang des Gerichtes - Rechtsvoraussetzungen für die Aufhebung eines

  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 2/85

    Rückforderungen - Kenntnis von Tatsachen - Rücknahme eines Verwaltungsaktes -

  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87

    Versäumung materieller Fristen

  • BSG, 23.10.1985 - 9a RV 1/84

    Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

  • BSG, 24.03.1983 - 10 RKg 17/82

    Kindergeld - Verwaltungsakt - Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Unbillige Härte

  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 120/87
  • BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 80/86
  • BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 126/87
  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 46/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    (3) Soweit das BSG und im Anschluss daran das BVerwG entschieden haben, dass ein zweiter Aufhebungs- oder Rücknahmebescheid nur innerhalb der Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X ergehen darf, betraf dies nur Fälle, in denen der erste Aufhebungs- oder Rücknahmebescheid während des gerichtlichen Verfahrens aufgehoben und entweder durch einen erneut belastenden Verwaltungsakt ersetzt worden ist oder noch gar kein zweiter Rücknahmebescheid ergangen war (BSG vom 27.7.1989 - 11/7 RAr 115/87 - BSGE 65, 221 = SozR 1300 § 45 Nr. 45; BSG vom 27.7.1989 - 11 RAr 7/88 - SozR 4100 § 103 Nr. 42; BSG vom 15.2.1990 - 7 RAr 28/88 - BSGE 66, 204 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1; BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R - juris RdNr 10; BVerwG vom 19.12.1995 - 5 C 10.94 - BVerwGE 100, 199, 203 f = Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 12 - juris RdNr 15; anders noch BSG vom 26.8.1987 - 11a RA 30/86 - BSGE 62, 103, 108 = SozR 1300 § 48 Nr. 39 - juris RdNr 23; BSG vom 4.2.1988 - 11 RAr 26/87 - BSGE 63, 37, 43 = SozR 1300 § 45 Nr. 34 S 112, wonach es auch nach Ablauf der Jahresfrist ausreicht, wenn der neue Bescheid unverzüglich bzw alsbald nach Aufhebung des ersten Bescheides erlassen wird; anders auch zu § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG BVerwG vom 20.5.1988 - 7 B 79.88 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 56 = juris RdNr 3; BVerwG vom 28.6.2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230, 238 = Buchholz 239.1 § 52 BeamtVG Nr. 2 - juris RdNr 30) oder in denen der erste Bescheid gar nicht wirksam bekanntgegeben worden war (BSG vom 2.7.1997 - 9 RV 14/96 - BSGE 80, 283 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 19) .
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Unter Berücksichtigung dieser Umstände erscheint es sachgerecht, sowohl hinsichtlich der ausreichenden Gewißheit als auch hinsichtlich Art und Umfang der entscheidungserheblichen Tatsachen in erster Linie auf den Standpunkt der Behörde abzustellen, es sei denn, es liegt bereits zu einem früheren Zeitpunkt bei objektiver Betrachtung eine sichere Kenntnis der Behörde von allen erforderlichen Tatsachen vor (vgl dazu BSGE 74, 20, 26 f = SozR 3-1300 § 48 Nr. 32; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 42 S 104 f).
  • SG Neubrandenburg, 12.11.2015 - S 14 AS 969/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vorläufige Bewilligung - Erstattungsanspruch

    Ein solcher Zusatz fehlt in § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X. Vielmehr greift die Jahresfrist erkennbar auch bei denjenigen Begünstigten, welche sich die Leistung durch Täuschung oder Drohung erschlichen haben (BSG, Urteil vom 27. Juli 1989 - 11 RAr 7/88 -, SozR 4100 § 103 Nr. 42, Rn. 20).
  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 28/88

    Ausschlußfrist - Verwaltungsakt - Rücknahme - Kenntnis - Begründungszwang -

    Die einjährige Ausschlußfrist des § 45 Abs. 4 S 2 SGB X beginnt jedenfalls dann, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des zurückzunehmenden Verwaltungsaktes sowie die Tatsachen hinsichtlich der weiteren Rücknahmevoraussetzungen kannte (Anschluß an BSG vom 27.7.1989 11/7 RAr 115/87 = SozR 1300 § 45 Nr. 45 und BSG vom 27.7.1989 11 RAr 7/88 = SozR 4100 § 103 Nr. 42).

    Diese Rechtspr ist vom 11. Senat zwischenzeitlich aufgegeben worden (BSG vom 27. Juli 1989 - 11/7 RAr 115/87 und - 11 RAr 7/88; vgl auch BSG vom 9. November 1989 - BSGE 66, 69).

  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89

    Beschäftigungsverhältnis eines Alleingesellschafters einer GmbH,

    Nach Ablauf der Jahresfrist ist die gerichtli- che Aufhebung des Rücknahmebescheides allein wegen fehlender Ermessensausübung ohne Klärung des Vertrauensschutzes zulässig (vgl hierzu Urteil des Senats vom 27. Juli 1989 - 11 RAr 7/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich

    Das war selbst dann der Fall, wenn die Verfahrensfehlerhaftigkeit schon feststand und die Klärung der materiellen Rechtswidrigkeit weitere Tatsachenfeststellungen erforderte (vgl hierzu BSG SozR Nr. 1 zu § 143 SGG; BSGE 59, 206, 210 = SozR 1300 § 45 Nr. 29; BSG vom 17. April 1986 - 7 RAr 127/84 - Die Beiträge 1986, 254 = USK 8675; BSGE 62, 103, 108 = SozR § 48 Nr. 39; BSGE 63, 37, 43 = SozR 1300 § 45 Nr. 34); BSG SozR 4100 § 103 Nr. 42; BSGE 66, 69, 74 = SozR 4100 § 104 Nr. 19).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

    Hierauf hat der erkennende Senat bereits zur Eingrenzung der These, daß die Verfügbarkeit nicht in allen Fällen allein durch den Willen hergestellt werden könne, eine anderweitige Tätigkeit im Falle eines Arbeitsangebots aufzugeben, hingewiesen (SozR 4100 § 103 Nr. 42).
  • LSG Hessen, 28.02.1992 - L 10 Ar 873/90

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit trotz Studiums - Berufsfreiheit

    Deshalb sind ohne Rücksicht auf den Umfang ihrer Ausbildung Studierende jedenfalls dann verfügbar, wenn sie ernstlich bereit sind, das Studium zu Gunsten der Aufnahme einer mehr als kurzzeitigen Beschäftigung sofort abzubrechen (vgl. Gagel, AFG, § 103 Anm. 141 f und § 103 a Anm. 31; für kurzfristige, innerhalb eines Studiums liegende Praktikantenzeiten s. BSG SozR 4100 § 103 Nr. 42).

    Vor diesem Hintergrund hat es der 11. Senat des BSG - ohne die Frage zu vertiefen - zu Recht als bedenklich angesehen, in Fällen einer längeren Arbeitslosigkeit jede auf längere Dauer und planvoll gestaltete Tätigkeit während der üblichen Arbeitszeit unabhängig von einem Aufgabewillen auszuschließen (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 42).

    Zutreffend hat er in seinem Urteil vom 27. Juli 1989 - 11 RAr 7/88 aber bereits erkennen lassen, daß an den Nachweis eines solchen Aufgabewillens Hohe Anforderungen zu stellen sind.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2018 - L 11 AL 17/14
    Auch weiche die Entscheidung von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ab (Urteil vom 27. Juli 1989 - 11 RAr 7/88 -).

    Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die rechtlich entscheidungserheblichen Umstände zum Tatbestandsmerkmal der Verfügbarkeit als Voraussetzung der Arbeitslosigkeit (vgl. § 138 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - Arbeitsförderung - SGB III - in der ab dem 1. April 2012 geltenden Fassung - (SGB III n.F.); bis zum 31. März 2012: § 119 SGB III (a.F.)) durch die Rechtsprechung des BSG geklärt sind (vgl. insoweit Ondül in: Schlegel/ Voelzke, juris-PK - SGB 111, 1. Auflage 2014, § 138 SGB III Rn 67 ff. m ...N. aus der Rechtsprechung des BSG; vgl. zur Verfügbarkeit bei Ableistung eines Praktikums etwa: BSG, Urteil vom 27. Juli 1989 - 11 RAr 7/88 - ).

    In dem vom Kläger benannten Urteil vom 27. Juli 1989 - 11 RAr 7/88 - hat sich das BSG (u.a.) mit der Rechtsfrage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen kurzfristige Praktikumszeiten, die in ein insgesamt die Verfügbarkeit nicht ausschließendes Studium integriert sind, die Verfügbarkeit entfallen lassen.

  • BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 84/89
    Wegen der fehlenden Ermessensausübung ist der Bescheid auch aufzuheben (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juli 1988 in SozR 1300 § 45 Nr. 39; Urteil vom 27. Juli 1989 - 11 RAr 7/88 - in SozR 1300 § 45 Nr. 45 und Urteil vom 9. November 1989 - 11 RAr 39/89 -).
  • BSG, 31.01.1995 - 1 RK 6/94

    Rückzahlung von Krankengeld an die Krankenkasse; Rücknahme einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 R 55/15

    Teilrückforderung der zuvor gewährten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung;

  • BSG, 16.10.1990 - 11 RAr 3/90

    Anspruch eines Strafgefangenen, als Freigänger Arbeitslosengeld zu beziehen

  • LSG Hessen, 11.03.1994 - L 13 J 857/93

    Verwaltungsakt - Rücknahme - Beginn der Jahresfrist - Kenntnis - Behörde

  • LSG Hessen, 17.10.1990 - L 6 Ar 338/90

    Verfügbarkeit während des Praktikums

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - L 3 AS 537/09

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

  • SG Frankfurt/Main, 23.07.2004 - S 33/32 AL 3090/02

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit -

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 38/91

    Voraussetzungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld - Erfüllung der

  • LSG Brandenburg, 06.08.2004 - L 10 AL 29/01

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Bestimmung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 9 AL 49/13
  • BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 231/04 B

    Verfügbarkeit bei der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme

  • SG Lüneburg, 03.11.2009 - S 7 AL 48/09

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen Aufnahme eines unbezahlten

  • SG Osnabrück, 12.10.2005 - S 4 AL 67/01
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RK 35/94

    Aufhebung der Bewilligung von Übergangsgeld - Vorausstzungen für eine

  • LSG Berlin, 31.01.2003 - L 10 AL 47/00

    Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides; Beschäftigung als

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2005 - L 8 B 79/05
  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - L 3 AL 872/11
  • SG Bremen, 13.01.2011 - S 9 AS 130/09
  • SG Detmold, 19.07.2005 - S 20 (2) RA 102/04

    Rentenversicherung

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