Rechtsprechung
   BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4951
BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88 (https://dejure.org/1989,4951)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1989 - 7 RAr 94/88 (https://dejure.org/1989,4951)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1989 - 7 RAr 94/88 (https://dejure.org/1989,4951)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,4951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber - Aussetzung der Abschiebung wegen eines erneuten Asylantrags - Erwerbstätigkeit nicht gestattet, trotz Widerspruch und Klage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfügbarkeit eines rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 4100 § 103 Nr. 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 18.02.1982 - 7 RAr 39/81

    Arbeitserlaubnis; Erteilung einer Arbeitserlaubnis; Ermächtigung

    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88
    Diese Bestimmung, die lediglich klarstellt, was vorher schon gegolten hat (BVerwG Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 12; BSG SozR 4210 § 5 Nr. 1), greift hier Platz; denn nach Wortlaut und der Absicht, die die Ausländerbehörde mit der Auflage verfolgt hat, sollte dem Kläger jegliche Erwerbstätigkeit, also auch eine dem Erwerb dienende unselbständige Beschäftigung untersagt sein.

    Das hat zur Folge, daß im Arbeitserlaubnisverfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen ist, ob die Entscheidung der Ausländerbehörde von ausländerrechtlichen Vorschriften gedeckt ist und insoweit auf zutreffenden Erwägungen beruht; will der Ausländer insoweit eine Überprüfung herbeiführen, muß er den hierfür gemäß § 40 VwGO vorgesehenen Verwaltungsrechtsweg einschlagen (vgl BSG SozR 4210 § 5 Nr. 1; Urteil vom 11. November 1982 - 7 RAr 71/81 - Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 10/87 -).

  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88
    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen im Verwaltungsprozeß nicht schlechthin (BVerfGE 11, 232, 233).
  • BSG, 22.11.1977 - 7 RAr 5/77

    Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit -

    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88
    Ihm kommt auch nicht zugute, daß ein ausländischer Arbeitnehmer ohne gültige Arbeitserlaubnis iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG als verfügbar angesehen wird, wenn er erwarten kann, daß ihm bei einer Beschäftigungsmöglichkeit eine Arbeitserlaubnis erteilt wird (vgl BSGE 43, 153, 160 ff = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10; SozR 4100 § 19 Nr. 6; SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29; SozR 1300 § 48 Nr. 28); denn eine solche Erwartung war im Falle des Klägers unbegründet.
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 10/87

    Gewährung von Arbeitslosengeld an einen Asylbewerber - Verfügbarkeit eines

    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88
    Das hat zur Folge, daß im Arbeitserlaubnisverfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen ist, ob die Entscheidung der Ausländerbehörde von ausländerrechtlichen Vorschriften gedeckt ist und insoweit auf zutreffenden Erwägungen beruht; will der Ausländer insoweit eine Überprüfung herbeiführen, muß er den hierfür gemäß § 40 VwGO vorgesehenen Verwaltungsrechtsweg einschlagen (vgl BSG SozR 4210 § 5 Nr. 1; Urteil vom 11. November 1982 - 7 RAr 71/81 - Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 10/87 -).
  • BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77

    Gebäudeabbruch

    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Ausländer in Fällen vorliegender Art gehalten ist, eine uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung einzuklagen, wie es etwa der Kläger beim VG getan hat, und demgemäß vorläufigen Rechtsschutz nur über eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO erreichen kann, die im vorliegenden Falle nicht ergangen ist (vgl zum Problem allgemein BVerwGE 55, 135 = Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 3; Buchholz 310 § 113 VwGO Nrn 72 und 137; speziell zu Erwerbsbeschränkungen im Ausländerrecht BVerwGE 56, 254, 256 = Buchholz 402.24 § 2 Nr. 13).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Ausländer in Fällen vorliegender Art gehalten ist, eine uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung einzuklagen, wie es etwa der Kläger beim VG getan hat, und demgemäß vorläufigen Rechtsschutz nur über eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO erreichen kann, die im vorliegenden Falle nicht ergangen ist (vgl zum Problem allgemein BVerwGE 55, 135 = Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 3; Buchholz 310 § 113 VwGO Nrn 72 und 137; speziell zu Erwerbsbeschränkungen im Ausländerrecht BVerwGE 56, 254, 256 = Buchholz 402.24 § 2 Nr. 13).
  • VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Folgeantragstellers gegen das der

    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88
    Ob dieser Ausgangspunkt für das allgemeine Ausländerrecht zutrifft, was insbesondere von der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte unterschiedlich beurteilt wird (bejahend HessVGH InfAuslR 1985, 290; verneinend OVG Nordrhein-Westfalen InfAuslR 1983, 211; SG Frankfurt InfAuslR 1984, 326; vgl ferner OVG Münster NJW 1968, 365; OVG Rheinland-Pfalz DÖV 1976, 823; BayVGH BayVwBl 1984, 371) bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 71/81
    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88
    Das hat zur Folge, daß im Arbeitserlaubnisverfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen ist, ob die Entscheidung der Ausländerbehörde von ausländerrechtlichen Vorschriften gedeckt ist und insoweit auf zutreffenden Erwägungen beruht; will der Ausländer insoweit eine Überprüfung herbeiführen, muß er den hierfür gemäß § 40 VwGO vorgesehenen Verwaltungsrechtsweg einschlagen (vgl BSG SozR 4210 § 5 Nr. 1; Urteil vom 11. November 1982 - 7 RAr 71/81 - Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 10/87 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.1976 - 2 A 12/76
    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88
    Ob dieser Ausgangspunkt für das allgemeine Ausländerrecht zutrifft, was insbesondere von der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte unterschiedlich beurteilt wird (bejahend HessVGH InfAuslR 1985, 290; verneinend OVG Nordrhein-Westfalen InfAuslR 1983, 211; SG Frankfurt InfAuslR 1984, 326; vgl ferner OVG Münster NJW 1968, 365; OVG Rheinland-Pfalz DÖV 1976, 823; BayVGH BayVwBl 1984, 371) bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.1967 - II B 302/67
    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88
    Ob dieser Ausgangspunkt für das allgemeine Ausländerrecht zutrifft, was insbesondere von der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte unterschiedlich beurteilt wird (bejahend HessVGH InfAuslR 1985, 290; verneinend OVG Nordrhein-Westfalen InfAuslR 1983, 211; SG Frankfurt InfAuslR 1984, 326; vgl ferner OVG Münster NJW 1968, 365; OVG Rheinland-Pfalz DÖV 1976, 823; BayVGH BayVwBl 1984, 371) bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76

    Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit -

  • BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 120/89

    Verfügbarkeit eines Ausländers für die Arbeitsvermittlung

    Zugunsten türkischer Arbeitnehmer ist in zwischenstaatlichen Vereinbarungen nichts anderes bestimmt worden; auch anderweit ist keine Ausnahme vorgesehen (BSG SozR 4210 § 2 Nrn 9 und 10; SozR 1300 § 48 Nr. 28; SozR 4100 § 103 Nr. 44).

    Wenn der Ausländer hierüber eine Überprüfung herbeiführen will, dann muß er den hierfür gemäß § 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vorgesehenen Verwaltungsrechtsweg einschlagen (vgl BSG SozR 4210 § 5 Nr. 1; SozR 4100 § 103 Nr. 44; Urteile vom 11. November 1982 - 7 RAr 71/81 - und vom 29. September 1987 - 7 RAr 10/87).

    Aus der arbeitsmarktpolitischen Zuständigkeit der Arbeitsverwaltung läßt sich, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44), nicht herleiten, daß das Verbot, eine unselbständige Beschäftigung aufzunehmen, generell nicht von einer Ausländerbehörde erlassen werden kann und deshalb ein solches Verbot von vornherein nichtig ist.

    Der Senat hält insoweit die gleichen Erwägungen für maßgebend, die er bereits für die Vollziehbarkeit entsprechender Auflagen zur Duldung des Aufenthalts bei Folgeantragstellern nach dem Asylverfahrensgesetz herangezogen hat (vgl BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44).

  • BFH, 07.04.2011 - III R 24/08

    Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des

    Die Entscheidung konnte vom Arbeitsamt (von der Agentur für Arbeit) nicht darauf überprüft werden, ob die ausländerrechtlichen Vorschriften zutreffend angewandt wurden (BSG-Urteil vom 25. Oktober 1989  7 RAr 94/88, SozR 4100 § 103 Nr. 44).
  • BSG, 17.01.1991 - 7 RAr 70/90

    Mangelnde Verfügbarkeit eines Ausländers wegen Verschlossenheit des

    Die Tatbestandswirkung einer solchen Verfügung der Ausländerbehörde für die Beklagte folge aus § 19 Abs. 2 AFG (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44).

    Für eine Differenzierung zwischen der Bindung einer ausländerbehördlichen Entscheidung, die für den gesamten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung ausschließt (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44) und der Bindung einer Entscheidung, die für Teile des Arbeitsmarktes eine Beschäftigung ausschließt, gibt das Gesetz keine Grundlage (Beschluß des BSG vom 9. August 1990 - 11 BAr 25/90 - nicht veröffentlicht).

    Nach der Rechtsprechung des Senats haben Entscheidungen der Ausländerbehörden, soweit das Arbeitserlaubnisverfahren eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung voraussetzt, Tatbestandswirkung (vgl BSG SozR 4210 § 5 Nr. 1 und SozR 4100 § 103 Nr. 44 mwN).

  • BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 9/94

    Arbeitsförderung; kein Arbeitslosengeld für zur Ausreise Verpflichtete

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Entscheidung der Ausländerbehörde der Sach- und Rechtslage entsprach (vgl dazu für den vergleichbaren Fall eines Asylbewerbers: BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44; ferner: BSGE 67, 176 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 1; sowie BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 3).

    Für eine vergleichbare Interessenlage hat das BSG schon entschieden, daß Asylberechtigte Anspruch auf Förderung von beruflichen Bildungsmaßnahmen oder auf eine von der Arbeitsmarktlage unabhängige Arbeitserlaubnis erst für die Zeit nach bestandskräftiger Anerkennung haben (SozR 4460 § 2 Nr. 5; InfAuslR 1988, 6, 7; SozR 4100 § 103 Nr. 44 S 117).

  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 11/91

    Voraussetzungen für die Gewährung von Erziehungsgeld - Anspruchsvoraussetzungen

    Sie sind vielmehr ebenso wie die Bundesanstalt für Arbeit im Arbeitserlaubnisverfahren, an die Entscheidung der Ausländerbehörde gebunden, die insoweit Tatbestandswirkung entfaltet (vgl BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44 und BSGE 67, 176, 179 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 1).

    Sofern der Betroffene die für die Erziehungsgeldbehörde maßgebende Entscheidung der Ausländerbehörde für rechtswidrig hält, steht ihm die Möglichkeit offen, deren Überprüfung in dem dafür zuständigen Verwaltungsrechtsweg (§ 40 Verwaltungsgerichtsordnung ) zu veranlassen (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44 und BSGE 67, 176, 179) und dort ggf auch einstweiligen Rechtsschutz (§§ 80, 123 VwGO) zu suchen.

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91
    Sie sind vielmehr ebenso wie die Bundesanstalt für Arbeit im Arbeitserlaubnisverfahren an die Entscheidung der Ausländerbehörde gebunden, die insoweit Tatbestandswirkung entfaltet (vgl BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44 und BSGE 67, 176, 179 [BSG 09.08.1990 - 7 RAr 120/89] = SozR 3-4100 § 103 Nr. 1).

    Sofern der Betroffene die für die Erziehungsgeldbehörde maßgebende Entscheidung der Ausländerbehörde für rechtswidrig hält, steht ihm die Möglichkeit offen, deren Überprüfung in dem dafür zuständigen Verwaltungsrechtsweg (§ 40 Verwaltungsgerichtsordnung ) zu veranlassen (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44 und BSGE 67, 176, 179 [BSG 09.08.1990 - 7 RAr 120/89]) und dort gegebenenfalls auch einstweiligen Rechtsschutz (§ 80, 123 VwGO) zu suchen.

  • LSG Hessen, 30.10.2003 - L 10 AL 134/02

    Arbeitslosenhilfeanspruch - objektive Verfügbarkeit - ausländischer Arbeitnehmer

    Die Entscheidungen der Ausländerbehörde entfalten für die Arbeitsverwaltung Tatbestandswirkung, unabhängig davon, ob die Entscheidung der Ausländerbehörde der Sach- und Rechtslage entspricht (Urteil des BSG vom 15. September 1994, Az.: 11 RAr 9/94; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44; BSGE 67, 176; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 3).
  • LSG Hessen, 10.10.2003 - L 10 AL 974/02

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - ausländischer Arbeitnehmer - Erlöschen

    Insoweit kann sich die Beklagte nicht auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Oktober 1989 (SozR 4100 § 103 Nr. 44) berufen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 11 AL 205/06

    Berechtigung eines ausschließlich als Berufsfußballspieler

    Die Entscheidung der Ausländerbehörde hat Tatbestandswirkung und kann von der Beklagten und von den Sozialgerichten nicht umgestoßen werden (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44).
  • BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 70/97 R

    Arbeitserlaubnis - türkischer Arbeitnehmer - Anwendung des Art 6 EWGAssRBes 1/80

    Mithin ist die Rechtsprechung des BSG (vgl BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 1 S 4 und SozR 4100 § 103 Nr. 44 S 118) - wie sich im übrigen auch aus dem Vorlagebeschluß des 11. Senats vom 12. Dezember 1996 (11 RAr 79/95) ergibt - entgegen der Auffassung des LSG hier nicht einschlägig; Entscheidungen der Ausländerbehörden haben insoweit keine Tatbestandswirkung.
  • LSG Baden-Württemberg, 04.08.2003 - L 13 AL 2554/03

    Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer

  • BSG, 18.01.2010 - B 7 AL 179/09 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2014 - L 12 AL 54/11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht