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   BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 74/84   

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BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 74/84 (https://dejure.org/1985,7303)
BSG, Entscheidung vom 25.07.1985 - 7 RAr 74/84 (https://dejure.org/1985,7303)
BSG, Entscheidung vom 25. Juli 1985 - 7 RAr 74/84 (https://dejure.org/1985,7303)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Krankengeld unter den Leistungsträgern von Sozialleistungen - Nachrangigkeit des Krankengeldes gegenüber dem auf § 105b Arbeitsförderungsgesetz (AFG) gestützten Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit - Zahlung von Arbeitslosengeld für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 4100 § 105b Nr. 4
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83

    Folgen einer Verletzung - Erstattungsansprüche - Zuständigkeit der Fachsenate

    Auszug aus BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 74/84
    Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und trägt ergänzend vor, nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 24. Mai1984 - 7 RAr 97/83 - habe der M... an sich Alg nur bis zum 3. Juli 1982 gezahlt werden müssen.

    In dem hier anhängigen Rechtsstreit ist kein Urteil denkbar, das Rechte oder Rechtsbeziehungen der M... gestaltet (vgl. Urteil des Senats vom 24. Mai 1984 - 7 RAr 97/83 - SozR 4100 § 105b Nr. 1).

    Damit sind auch noch nicht zu Ende geführte Gerichtsverfahren erfaßt worden, in denen Leistungsträger Erstattungsansprüche geltend machen, wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat (BSGE 56, 69, 70 f [BSG 01.12.1983 - 4 RJ 91/82] = SozR 1300 Art. 11 § 21 Nr. 1; vgl. ferner die zur Veröfmissbrauchfentlichung vorgesehenen Urteile vom 28. März 1984 - 9a RV 50/82 -, 22. Mai1984 - 8 RK 45/83 -, 24. Mai 1984 - 7 RAr 97/83 -, 15. November 1984 - 7 RAr 52/84 und 14. März 1985 - 7 RAr 61/84 -).

  • BSG, 14.03.1985 - 7 RAr 61/84

    Arbeitsunfähigkeit - Sperrzeit - Sperrzeitablauf

    Auszug aus BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 74/84
    Damit sind auch noch nicht zu Ende geführte Gerichtsverfahren erfaßt worden, in denen Leistungsträger Erstattungsansprüche geltend machen, wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat (BSGE 56, 69, 70 f [BSG 01.12.1983 - 4 RJ 91/82] = SozR 1300 Art. 11 § 21 Nr. 1; vgl. ferner die zur Veröfmissbrauchfentlichung vorgesehenen Urteile vom 28. März 1984 - 9a RV 50/82 -, 22. Mai1984 - 8 RK 45/83 -, 24. Mai 1984 - 7 RAr 97/83 -, 15. November 1984 - 7 RAr 52/84 und 14. März 1985 - 7 RAr 61/84 -).

    Dieser Anspruch ruht zwar nach § 183 Abs. 6 RVO, solange der Versicherte Alg bezieht; dies setzt aber voraus, daß tatsächlich Alg geleistet wird (vgl. BSGE 43, 68, 70 = SozR 2200 § 1504 Nr. 3; Urteil des Senats vom 14. März 1985 - 7 RAr 61/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. März 1985 - 7 RAr 61/84 -entschieden hat, folgt die Nachmissbrauchrangigkeit des Krankengeldes gegenüber dem auf § 105b AFG gestützten Anspruch auf Alg bei Arbeitsunfähigkeit aus dem Regelungszumissbrauchsammenhang dieser Vorschrift.

  • BSG, 01.12.1983 - 4 RJ 91/82

    Mitwirkung bei einer Rehabilitationsmaßnahme - Zuständigkeit des

    Auszug aus BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 74/84
    Damit sind auch noch nicht zu Ende geführte Gerichtsverfahren erfaßt worden, in denen Leistungsträger Erstattungsansprüche geltend machen, wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat (BSGE 56, 69, 70 f [BSG 01.12.1983 - 4 RJ 91/82] = SozR 1300 Art. 11 § 21 Nr. 1; vgl. ferner die zur Veröfmissbrauchfentlichung vorgesehenen Urteile vom 28. März 1984 - 9a RV 50/82 -, 22. Mai1984 - 8 RK 45/83 -, 24. Mai 1984 - 7 RAr 97/83 -, 15. November 1984 - 7 RAr 52/84 und 14. März 1985 - 7 RAr 61/84 -).
  • BSG, 28.03.1984 - 9a RV 50/82

    Vorläufige Sozialleistungen - Erstattungsanprüche der Leistungsträger

    Auszug aus BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 74/84
    Damit sind auch noch nicht zu Ende geführte Gerichtsverfahren erfaßt worden, in denen Leistungsträger Erstattungsansprüche geltend machen, wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat (BSGE 56, 69, 70 f [BSG 01.12.1983 - 4 RJ 91/82] = SozR 1300 Art. 11 § 21 Nr. 1; vgl. ferner die zur Veröfmissbrauchfentlichung vorgesehenen Urteile vom 28. März 1984 - 9a RV 50/82 -, 22. Mai1984 - 8 RK 45/83 -, 24. Mai 1984 - 7 RAr 97/83 -, 15. November 1984 - 7 RAr 52/84 und 14. März 1985 - 7 RAr 61/84 -).
  • BSG, 22.05.1984 - 8 RK 45/83

    Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel für Gehörlose

    Auszug aus BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 74/84
    Damit sind auch noch nicht zu Ende geführte Gerichtsverfahren erfaßt worden, in denen Leistungsträger Erstattungsansprüche geltend machen, wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat (BSGE 56, 69, 70 f [BSG 01.12.1983 - 4 RJ 91/82] = SozR 1300 Art. 11 § 21 Nr. 1; vgl. ferner die zur Veröfmissbrauchfentlichung vorgesehenen Urteile vom 28. März 1984 - 9a RV 50/82 -, 22. Mai1984 - 8 RK 45/83 -, 24. Mai 1984 - 7 RAr 97/83 -, 15. November 1984 - 7 RAr 52/84 und 14. März 1985 - 7 RAr 61/84 -).
  • BSG, 15.11.1984 - 7 RAr 52/84

    Weitergewährung des Übergangsgeldes nach § 59d Abs 2 AFG - Anwendung des § 105b

    Auszug aus BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 74/84
    Damit sind auch noch nicht zu Ende geführte Gerichtsverfahren erfaßt worden, in denen Leistungsträger Erstattungsansprüche geltend machen, wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat (BSGE 56, 69, 70 f [BSG 01.12.1983 - 4 RJ 91/82] = SozR 1300 Art. 11 § 21 Nr. 1; vgl. ferner die zur Veröfmissbrauchfentlichung vorgesehenen Urteile vom 28. März 1984 - 9a RV 50/82 -, 22. Mai1984 - 8 RK 45/83 -, 24. Mai 1984 - 7 RAr 97/83 -, 15. November 1984 - 7 RAr 52/84 und 14. März 1985 - 7 RAr 61/84 -).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 74/84
    Damit im Einklang steht auch die Entscheidung des 1. Senats des BSG vom 22. Mai 1985 - 1 RA 33/84 -.
  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 39/76
    Auszug aus BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 74/84
    Dieser Anspruch ruht zwar nach § 183 Abs. 6 RVO, solange der Versicherte Alg bezieht; dies setzt aber voraus, daß tatsächlich Alg geleistet wird (vgl. BSGE 43, 68, 70 = SozR 2200 § 1504 Nr. 3; Urteil des Senats vom 14. März 1985 - 7 RAr 61/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 02.02.1984 - 8 RK 43/82

    Arbeitsunfähigkeit - Arbeitslosenhilfe - Wiederaufgelebtes Krankengeld -

    Auszug aus BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 74/84
    Eine einmal eingetretene Arbeitsunfähigkeit endet weder dadurch, daß der Versicherte in der Lage ist, einer anderen Erwerbstätigkeit nachzugehen, noch dann, wenn er zur Aufnahme einer anderen Beschäftigung bereit ist, solange die Arbeitsvermittlung zu keinem Erfolg geführt hat (BSG SozR 4100 § 158 Nr. 6).
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

    Beim Eintritt von Arbeitsunfähigkeit während einer Arbeitslosigkeit, die sich wie beim Kläger nicht nahtlos an eine während der letzten Beschäftigung eingetretene Arbeitsunfähigkeit anschließe, komme es auf die Einsatzfähigkeit in denjenigen Tätigkeiten an, für die sich der Versicherte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen habe (Hinweis auf BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4 S 18; SozR 3-4100 § 105b Nr. 2 S 7).

    Da die KVdA den Leistungsbezug und dieser die Vermittelbarkeit des Versicherten voraussetzt, hat die bisherige Rechtsprechung zu § 105b AFG den Versicherten als arbeitsunfähig angesehen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen der Arbeitsvermittlung (objektiv) nicht zur Verfügung stand (vgl BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4 S 19; BSG SozR 3-4100 § 105b Nr. 2 S 6; so auch Gagel/Winkler, SGB III Stand: März 2002, § 126 RdNr 5).

    Das LSG Rheinland-Pfalz bezieht sich auf die schon erwähnten Entscheidungen des 7. Senats des BSG vom 25. Juli 1985 (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4) und des erkennenden Senats vom 28. September 1993 (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1) und vom 3. November 1993 (BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5), in denen zwischen dem Beginn der Erkrankung und dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung jedoch nicht differenziert wird.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2020 - L 8 AL 3052/19

    Arbeitslosengeldanspruch - Leistungsfortzahlung für 6 Wochen - Arbeitsunfähigkeit

    Denn bei Arbeitsunfähigkeit bestehe keine so genannte Residenzpflicht, so bereits das BSG in seinem Urteil vom 25.07.1985 (7 RAr 74/84, in juris).

    So hat bereits das BSG in dem vom SG zitierten Urteil vom 25.07.1985 (a.a.O.) zu der Vorgängernorm des § 146 Abs. 1 S. 1 SGB III entschieden, dass bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit während eines genehmigten Auslandsaufenthalts der Anspruch auf Leistungsfortzahlung im Krankheitsfalle nicht mit Ablauf der ursprünglich genehmigten Ortsabwesenheit endet, sondern vielmehr ein Anspruch auf Leistungsfortzahlung für die volle Dauer von 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit besteht.

    Diese entscheidenden Gesichtspunkte hat bereits das BSG in sein Urteil vom 25.07.1985 (a.a.O.) zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift in § 105b Abs. 1 S. 1 AFG in der Fassung vom 20.12.1991 herausgearbeitet und hierauf gestützt entschieden, dass, wenn ein Arbeitsloser während eines berechtigten Aufenthalts außerhalb des Nahbereichs des damaligen Arbeitsamtes infolge Krankheit arbeitsunfähig wird und sich weiterhin während seiner Erkrankung dort über den genehmigten Zeitraum der Ortsabwesenheit hinaus aufhält, dies dem Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 105b AFG nicht entgegensteht.

    Der Rechtssache kommt, nachdem die streitgegenständliche Auslegung des § 146 SGB III durch das Urteil des BSG vom 25.07.1985 (a.a.O.) höchstrichterlich geklärt ist, insbesondere keine grundsätzliche Bedeutung zu.

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Nur wenn der Versicherte im Zeitpunkt des so verstandenen Versicherungsfalls bereits arbeitslos sei, dürfe auf die Tätigkeit abgestellt werden, für die er sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt habe (Hinweis auf BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4).

    Da die KVdA den Leistungsbezug und dieser die Vermittelbarkeit des Versicherten voraussetzt, hat die bisherige Rechtsprechung zu § 105b AFG den Versicherten als arbeitsunfähig angesehen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen der Arbeitsvermittlung (objektiv) nicht zur Verfügung stand (vgl BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4 S 19; BSG SozR 3-4100 § 105b Nr. 2 S 6; so auch Gagel/Winkler, SGB III Stand: März 2002, § 126 RdNr 5).

    Das LSG bezieht sich auf die schon erwähnten Entscheidungen des 7. Senats des BSG vom 25. Juli 1985 (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4) und des erkennenden Senats vom 28. September 1993 (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1) und vom 3. November 1993 (BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5), in denen zwischen dem Beginn der Erkrankung und dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung jedoch nicht differenziert wird.

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01

    Kindergeld; Erstattungsverfahren nach § 74 Abs. 5 EStG 1996

    Bei der Klage, mit der der nachrangige Leistungsträger seinen (vermeintlichen) Erstattungsanspruch gemäß § 104 SGB X geltend macht, handelt es sich um eine ohne Vorverfahren zulässige allgemeine Leistungsklage i.S. des § 40 Abs. 1 FGO, da zwischen den Leistungsträgern kein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht, das zu einer Entscheidung durch Verwaltungsakt berechtigen würde (vgl. BSG-Urteile vom 25. Juli 1985 7 RAr 74/84, SozR 4100 § 105b AFG Nr. 4; vom 22. Januar 1998 B 14/10 KG 24/96 R, NVwZ-Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1998, 566).
  • BSG, 26.02.1992 - 3 RK 13/90

    Keine Bindung deutscher Krankenkassen an die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

    Zur Kontrolle kann die Krankenkasse daher bei Zweifeln über das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit, insbesondere wenn die aus dem Ausland mitgeteilten Diagnosen und Befunde nicht jede Erwerbstätigkeit ausschließen und - wie hier - für arbeitslose Arbeiter eine weite Verweisbarkeit in Betracht kommt (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4), oder wenn die genannten Diagnosen Zweifel an der Dauer der Arbeitsunfähigkeit weken, den Medizinischen Dienst heranziehen.
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Da die KVdA den Leistungsbezug und dieser die Vermittelbarkeit des Versicherten voraussetzt, hat die bisherige Rechtsprechung zu § 105b AFG den Versicherten als arbeitsunfähig angesehen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen der Arbeitsvermittlung (objektiv) nicht zur Verfügung stand (vgl BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4 S 19; BSG SozR 3-4100 § 105b Nr. 2 S 6; so auch Gagel/Winkler, SGB III Stand: März 2002, § 126 RdNr 5).

    Das LSG Rheinland-Pfalz bezieht sich auf die schon erwähnten Entscheidungen des 7. Senats des BSG vom 25. Juli 1985 (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4) und des erkennenden Senats vom 28. September 1993 (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1) und vom 3. November 1993 (BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5), in denen zwischen dem Beginn der Erkrankung und dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung jedoch nicht differenziert wird.

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Da die KVdA den Leistungsbezug und dieser die Vermittelbarkeit des Versicherten voraussetzt, hat die bisherige Rechtsprechung zu § 105b AFG den Versicherten als arbeitsunfähig angesehen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen der Arbeitsvermittlung (objektiv) nicht zur Verfügung stand (vgl BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4 S 19; BSG SozR 3-4100 § 105b Nr. 2 S 6; so auch Gagel/Winkler, SGB III Stand: März 2002, § 126 RdNr 5).

    Das LSG Rheinland-Pfalz bezieht sich auf die schon erwähnten Entscheidungen des 7. Senats des BSG vom 25. Juli 1985 (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4) und des erkennenden Senats vom 28. September 1993 (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1) und vom 3. November 1993 (BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5), in denen zwischen dem Beginn der Erkrankung und dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung jedoch nicht differenziert wird.

  • LSG Bayern, 25.07.2018 - L 13 R 729/16

    Anspruch auf Auszahlung einer Rentennachzahlung

    Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung ist erforderlich, weil der Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X nach der Rechtsprechung des BSG voraussetzt, dass der nachrangig verpflichtete Leistungsträger seine Leistung als zuständiger Träger entsprechend des für ihn geltenden Leistungsrechts, also ungeachtet des Nachrangs seiner Leistungsverpflichtung, rechtmäßig erbracht hat (BSGE 58, 119 = SozR 1300 § 104 Nr. 7; SozR 1300 § 104 Nr. 12; SozR 4100 § 105b Nr. 4, 6; BSGE 70, 186 [196] = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4; BSGE 74, 36 [42] = SozR 3-1300 § 104 Nr. 8; BVerwGE 99, 114; BSG SozR 4 - 1300 § 104 Nr. 5 Rn. 38 "ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 104 Abs. 1 S. 1 SGB X").
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 23/02 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Da die KVdA den Leistungsbezug und dieser die Vermittelbarkeit des Versicherten voraussetzt, hat die bisherige Rechtsprechung zu § 105b AFG den Versicherten als arbeitsunfähig angesehen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen der Arbeitsvermittlung (objektiv) nicht zur Verfügung stand (vgl BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4 S 19; BSG SozR 3-4100 § 105b Nr. 2 S 6; so auch Gagel/Winkler, SGB III Stand: März 2002, § 126 RdNr 5).
  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 13/85

    Voraussetzungen für einen Ersatz von gezahltem Krankengeld - Erstattungsanspruch

    Dieses Ruhen setzt indessen voraus, daß tatsächlich Alg geleistet wird (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 3; Urteil des Senats vom 25. Juli 1985 - 7 RAr 74/84 -, demnächst SozR 4100 § 105b Nr. 4; vgl. BSGE 43, 68, 70 = SozR 2200 § 1504 Nr. 3).

    Der Senat hat daher schon bisher den Anspruch auf Alg, jedenfalls soweit er auf § 105b AFG beruht, gegenüber dem Anspruch auf Krankengeld als vorrangig angesehen und hält hieran fest (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 3; Urteil vom 25. Juli 1985, demnächst SozR 4100 § 105b Nr. 4).

  • BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

  • LSG Sachsen, 09.06.2022 - L 3 AL 151/19

    Anspruch eines Arbeitslosen auf Leistungsfortzahlung von Arbeitslosengeld während

  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2018 - L 12 AL 1928/17
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2001 - L 16 KR 62/00

    Krankenversicherung

  • SG Karlsruhe, 26.03.2018 - S 5 AL 3727/17

    Arbeitslosengeldanspruch - Leistungsfortzahlung für 6 Wochen - Ortsabwesenheit -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2019 - L 9 AL 157/16
  • LSG Hessen, 30.04.1986 - L 6 Ar 706/83

    Bescheid; Datenfernübertragung; Zentralamt; EDV-Anlage; Originalbescheid;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 9 AL 28/22
  • SG Bayreuth, 04.08.2020 - S 10 AL 187/18

    Arbeitslosengeld und Erstattungsforderung von Krankenversicherungs- und

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2015 - L 12 AL 4734/14
  • LSG Niedersachsen, 16.05.2001 - L 4 KR 62/00
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2002 - L 7 AL 521/01
  • SG Karlsruhe, 07.07.2003 - S 5 KR 1719/02
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84
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