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   BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 41/86   

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https://dejure.org/1988,6867
BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 41/86 (https://dejure.org/1988,6867)
BSG, Entscheidung vom 21.07.1988 - 7 RAr 41/86 (https://dejure.org/1988,6867)
BSG, Entscheidung vom 21. Juli 1988 - 7 RAr 41/86 (https://dejure.org/1988,6867)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 4100 § 119 Nr. 32
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der

    Auszug aus BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 41/86
    Die rechtswidrige und schuldhafte Entwendung einer im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Sache von geringem Wert durch den Arbeitnehmer ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. AP Nr. 14 zu § 626 BGB - Verdacht strafbarer Handlung) an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben, was allerdings von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt.
  • BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
    Auszug aus BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 41/86
    Der Beklagten ist insoweit kein Ermessen eingeräumt (BSGE 44, 71, 81 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8).
  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 48/86

    Anspruch - Ruhen - Arbeitslosengeld - Ausnahme - Kündigung - Zeitpunkt -

    Auszug aus BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 41/86
    Wenn die Beklagte darin dem Kläger mitteilt, daß in seinem Fall eine Sperrzeit vom 25. Oktober bis 19. Dezember 1983 eingetreten sei, während dieser Zeit der Anspruch auf Alg ruhe und sich deshalb um 48 Tage mindere, lehnt sie inhaltlich für diesen Zeitraum den Antrag des Klägers auf Alg ab (vgl. BSG SozR 4100 § 117 Nr. 21).
  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 23/78

    Anlaß für die Entstehung einer Sperrzeit - Nach der Entstehung des Anspruchs -

    Auszug aus BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 41/86
    Der Beklagten ist insoweit kein Ermessen eingeräumt (BSGE 44, 71, 81 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Maßgebliche Tatsachen sind hier nur solche, die mit dem Eintritt der Sperrzeit in einem ursächlichen Zusammenhang stehen (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).
  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Der Kläger hat auch zulässigerweise eine isolierte Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) erhoben (vgl hierzu die Rechtsprechung des Senats: BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; BSG, Urteil vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 -, DBlR Nr. 2959 zu § 119 AFG; Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 -, unveröffentlicht; Urteil vom 25. April 1990 - 7 RAr 84/88 -, unveröffentlicht; vgl auch Urteil vom 25. April 1990 - 7 RAr 16/89 -, DBlR Nr. 3649 zu § 119 AFG), und zwar ohne daß es darauf ankommt, ob mit dem angefochtenen Bescheid allein oder i.V.m. dem Bescheid über das Ruhen des Alg-Anspruchs gemäß § 117 AFG bzw dem Alg-Bewilligungsbescheid, den "Ruhensbescheid" gemäß § 117 AFG allein oder erst durch alle Bescheide zusammen die Zahlung von Alg für den Zeitraum des Ruhens nach § 119 AFG abgelehnt worden ist.

    Maßgebliche Tatsachen sind nur solche, die mit dem Eintritt der Sperrzeit in einem ursächlichen Zusammenhang stehen (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; BSG, Urteil vom 13. März 1997 - 11 RAr 25/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 13. März 1997 - 11 RAr 17/96 -, unveröffentlicht); wirtschaftliche Folgen der Sperrzeit, die nicht Grundlage des für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Verhaltens des Arbeitslosen waren, bleiben demgegenüber außer Betracht (BSG, Urteile vom 13. März 1997, aaO).

    In den Fällen eines Rechtsirrtums über das Vorliegen einer Sperrzeitvoraussetzung erweist sich nämlich eine Regelsperrzeit nur dann als unverhältnismäßig (vgl zu dieser Voraussetzung: BSGE 76, 12, 15 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 2; BSGE 77, 61, 64 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32), wenn der Irrtum unverschuldet, dh für den Arbeitslosen unvermeidbar, war (BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8; BSG, Urteil vom 13. März 1997 - 11 RAr 25/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 13. März 1997 - 11 RAr 17/96 -, unveröffentlicht).

  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermeidung von Arbeitslosigkeit

    Hierzu können auch Umstände persönlicher und wirtschaftlicher Art gehören, die zwar von ihrem Gewicht her nicht den Eintritt einer Sperrzeit hindern, jedoch aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls eine Sperrzeit von einer Regeldauer als besonders hart erscheinen lassen (BSGE 54, 7, 14 = SozR 4100 § 119 Nr. 19; SozR 4100 § 119 Nr. 32).

    Die Annahme einer besonderen Härte ist gerechtfertigt, wenn nach diesen Gesamtumständen der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).

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