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   BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 1/77   

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BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 1/77 (https://dejure.org/1977,571)
BSG, Entscheidung vom 06.10.1977 - 7 RAr 1/77 (https://dejure.org/1977,571)
BSG, Entscheidung vom 06. Oktober 1977 - 7 RAr 1/77 (https://dejure.org/1977,571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitslosenhilfe - Werbungskosten - Steuerrechtlicher Begriff - Einkommen - Verlustausgleich - Verlustbringende Einnahmequelle - Bedürftigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 45, 60
  • SozR 4100 § 138 Nr. 2
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - steuerfreie

    Insoweit fehlt es jedoch an einer Erklärung dafür, warum Kosten für Verpflegungsmehraufwendungen auch bei sparsamer Wirtschaftsführung (vgl zur Alhi: BSGE 45, 60, 62 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 27) und bei einer berufsbedingten Abwesenheit von mehr als zwölf Stunden regelmäßig nur in der angenommenen Höhe anfallen und diesen Betrag nicht überschreiten können.

    Auch wenn von den SGB II-Leistungsberechtigten eine vernünftige Wirtschaftsführung erwartet werden muss (vgl zur Alhi: BSGE 45, 60, 62 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 27) , kann dabei - wie der vorliegende Sachverhalt zeigt - nicht regelhaft unterstellt werden, dass die arbeitsvertraglichen Bedingungen die Inanspruchnahme einer preisgünstigen Kantine oder ähnlichen Einrichtung ermöglichen.

  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 63/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG -

    Von seinem Wortlaut her ist § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II zwar auf jedes Einkommen anwendbar und nicht auf Erwerbseinkommen beschränkt (vgl für die Vorgängervorschrift des § 76 Abs. 2 Nr. 4 BSHG etwa BVerwGE 95, 103 ff und BVerwGE 62, 275, 278 sowie für § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III bzw § 138 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz; BSGE 45, 60 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSGE 63, 237 = SozR 4100 § 138 Nr. 19; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 26 und 27).
  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 61/07 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Absetzung von Schulgeld und

    Von seinem Wortlaut her ist § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II zwar auf jedes Einkommen anwendbar und nicht auf Erwerbseinkommen beschränkt (vgl für die Vorgängervorschrift des § 76 Abs. 2 Nr. 4 BSHG etwa BVerwGE 95, 103 ff und BVerwGE 62, 275, 278 sowie für § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III bzw § 138 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz; BSGE 45, 60 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSGE 63, 237 = SozR 4100 § 138 Nr. 19; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 26 und 27).
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Dem entspricht auch, dass der Senat vor einer gesetzlichen Änderung des § 138 AFG, mit der sich der Gesetzgeber ausdrücklich von den Regelungen des Steuerrechts lösen wollte, im Rahmen der Berücksichtigung von Einkommen bei der Gewährung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) einen Verlustausgleich zugelassen hat (BSGE 45, 60 ff = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 15 und 26; SozR 3-4100 § 138 Nr. 7 und 10).
  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 62/07 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Absetzung von Schulgeld und

    Von seinem Wortlaut her ist § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II zwar auf jedes Einkommen anwendbar und nicht auf Erwerbseinkommen beschränkt (vgl für die Vorgängervorschrift des § 76 Abs. 2 Nr. 4 BSHG etwa BVerwGE 95, 103 ff und BVerwGE 62, 275, 278 sowie für § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III bzw § 138 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz; BSGE 45, 60 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSGE 63, 237 = SozR 4100 § 138 Nr. 19; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 26 und 27).
  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 15/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

    Diese begriffliche Unterscheidung hat jedoch im Hinblick auf die Nachrangigkeit der Alhi gegenüber anderweitigen Möglichkeiten, den Lebensunterhalt zu bestreiten (§ 193 Abs. 1 SGB III), gerade für während des Leistungsbezugs wiederkehrende Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Vermietung oder Verpachtung sowie Kapitalvermögen Einschränkungen und Präzisierungen erfahren (BSGE 45, 60, 66 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSG Urteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 38/82 - DBlR 2894 AFG § 138; Gagel/Ebsen, SGB III - Arbeitsförderung, § 194 RdNr 168 ff - Stand Juli 1999; Niesel/Kärcher, SGB III, 1998, § 194 RdNr 35).

    Eine Berücksichtigung jährlich wiederkehrender Zinseinkünfte lediglich im Berechnungszeitraum (§§ 198 Satz 2, 139 Satz 1 SGB III), Zahlungsabschnitt (§ 337 Abs. 2 SGB III) oder Bewilligungszeitraum (§ 190 Abs. 3 SGB III) des Zuflusses läßt sich der begrifflichen Abgrenzung von Einkommen und Vermögen im Sinne der Vorschriften über die Alhi nicht entnehmen (BSGE 45, 60, 66 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSG DBlR 2894 AFG § 138; BSGE 79, 297, 300 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 9).

    Bei vom Einkommen abzusetzenden Belastungen ist das BSG bereits entsprechend verfahren (BSGE 45, 60, 66 = SozR 4100 § 139 Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10).

  • LSG Hessen, 29.03.1982 - L 1 Ar 955/78

    Angemessenheit der Aufwendungen zur sozialen Sicherung aufgrund eines

    Anerkannt ist einerseits, daß auch für das Recht der Arbeitslosenhilfe von dieser steuerrechtlichen Anknüpfung des Ausdrucks "Werbungskosten" in § 138 Abs. 2 AFG a.F. auszugehen ist, da er sonst keinen feststellbaren Inhalt hat (Urteil des Bundessozialgerichts vom 6.10.1977, Az. 7 RAr 1/77, BSGE 45, 60 (62)).

    Andererseits ist anerkannt, daß für das Recht der Arbeitslosenhilfe nicht einfach das gesamte Steuerrecht zu den Größen "Einkommen" und "Werbungskosten" gilt (BSGE 45, 60 (63) mit weiteren Nachweisen).

    Das Bundessozialgericht hat in der schon zitierten Entscheidung vom 6. Oktober 1977 für die Rechtslage des § 138 Abs. 2 AFG a.F. mit einigen, durch die Eigenart des Arbeitslosenhilferechts bedingten Ausnahmen den Verlustausgleich grundsätzlich zugelassen (BSGE 45, 60 (63); ebenso Landessozialgericht München, Urteil vom 23.1.1979 - Az.: L 5/Ar - 29/77 - für § 138 Abs. 2 AFG; Bundessozialgericht, Urteil vom 6.10.1977 - Az.: VII Ar 44/76 - für § 40 Abs. 1 Satz 1 APG).

    (BSGE 45, 60 (64)).

    Zu den Unterschieden zwischen den Begriffen "Vermögen" und "Werbungskosten" im Steuer- und im Arbeitslosenhilferecht nach § 138 Abs. 2 AFG a.F. gehört weiter, daß im Rahmen des Arbeitslosenhilferechts nur solche Werbungskosten zu berücksichtigen sind, die die Einkünfte des Arbeitslosen und seines Ehepartners effektiv schmälern (BSGE 45, 60 (62)).

  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 18/11 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    Mit der Beschäftigung "zusammenhängende" Aufwendungen sind aber nur solche, die der Klägerin tatsächlich erwachsen wären, weil insoweit auf das Einkommensteuerrecht zurückzugreifen ist (vgl BSGE 63, 237 = SozR 4100 § 138 Nr. 19 und zur Definition des Begriffs der Werbungskosten iS des § 138 Abs. 2 AFG anhand der Definition des § 9 Abs. 1 S 1 EStG: BSGE 45, 60 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; zu Berechnungsfragen vgl Steinmeyer in Gagel, SGB II/SGB III, § 121 RdNr 76, Stand Einzelkommentierung Januar 2005) .
  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 99/87

    Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen iS. des § 138

    Nach der Rechtsprechung des BSG zu § 138 Abs. 2 AFG a.F. (vgl. BSG SozR 4100 § 138 Nr. 2) war der Begriff der Werbungskosten anhand der Definition des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG auszulegen.

    Da das Einkommen zur Feststellung der Bedürftigkeit eines Arbeitslosen ermittelt werden soll, d.h. jene Einkünfte zu ermitteln sind, die es dem Arbeitslosen ermöglichen, seinen (und seiner Familie) Lebensunterhalt zu bestreiten, können nur solche Werbungskosten im Rahmen des § 138 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 AFG Berücksichtigung finden, die die Einkünfte des Arbeitslosen effektiv - unter Berücksichtigung einer vernünftigen Wirtschaftsführung - schmälern (so ausdrücklich BSG SozR 4100 § 138 Nr. 2).

    Letzteres schließt jedoch nicht aus, daß diese Begriffsbestimmung durch die Einbeziehung der von den Einkünften abzuziehenden notwendigen Aufwendungen eine auf das Steuerrecht Bezug nehmende Komponente enthält (vgl. BSG SozR 4100 § 138 Nr. 2).

    Vielmehr schmälern diese effektiv die Einkünfte des Arbeitslosen bzw. seines Ehegatten und zwar - entsprechend der Abnutzung des Wirtschaftsgutes - verteilt auf mehrere Jahre (vgl. BSG SozR 4100 § 138 Nr. 2).

  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 34/88

    Bedürftigkeit des Arbeitslosen bei Anspruch auf Zugewinnausgleich

    Einkommen iS der §§ 137, 138 AFG sind daher zB Arbeitsentgelt (BSGE 53, 115, 116 = SozR 4100 § 138 Nr. 7), Renten, Unterhaltszahlungen, Leistungen aus einem Recht auf freien Brand (BSGE 45, 60, 61 = SozR 4100 § 138 Nr. 2), Mieten (aaO), ferner Zins- und Dividendenerträge aus dem Vermögen (BSGE 41, 187, 191 = SozR 4100 § 137 Nr. 1), nicht dagegen Zahlungen aufgrund eines aufgenommenen Darlehens oder Leistungen, die wie das dem Ehegatten des Arbeitslosen darlehensweise bewilligte Unterhaltsgeld wieder zurückzuzahlen sind (BSGE 58, 160 = SozR 4100 § 138 Nr. 11).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 76/88

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe bei Unterhalt,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - L 20 AL 211/15

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 75/91

    Verlustausgleich - Ausschluß - Arbeitslosenhilfe - Fiktives Einkommen -

  • SG Schleswig, 01.04.2005 - S 3 AS 83/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Eigenheimzulage

  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96

    Einlkommensanrechnung bei einer wiederkehrenden Leistung, Anrechenbarkeit einer

  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 40/96

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Jahresfrist für die Rücknahme

  • SG Aurich, 11.01.2012 - S 15 AS 63/10

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes Hausgrundstück

  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 53/76

    Krankenversicherung - Gesetzliche - Freiwillige - Beitrag - Besoldungsgruppe -

  • BSG, 12.05.1993 - 7 RAr 56/92

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Private Unfallversicherung

  • LSG Hessen, 12.07.2006 - L 9 AS 69/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 2/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung der

  • BSG, 07.11.1990 - 9b/7 RAr 130/89

    Einkommensanrechnung bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe

  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AS 5695/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung der Einkommens- von der

  • BSG, 10.07.2003 - B 11 AL 71/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommen - Aufwendungen -

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 5846/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überleitung von Ansprüchen - Abgrenzung der

  • BSG, 19.06.1996 - 7 RAr 116/95

    Zumutbare Verwertung von Vermögen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2011 - L 19 AS 455/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 55/98 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anrechnung von Arbeitsentgelt aus

  • BSG, 22.09.1999 - B 7 AL 22/98 R

    Bemessung der Höhe des Anspruchs auf Arbeislosenhilfe - Vom Einkommen des

  • BSG, 06.08.1987 - 3 RK 25/86

    Berücksichtigung negativer Einkünfte - Feststellung der Familienkrankenhilfe -

  • SG Aurich, 11.01.2012 - S 15 AS 863/09

    Anspruch auf Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach

  • BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 85/85

    Verlustausgleich - Angehörigeneinkommen

  • LSG Sachsen, 11.04.2002 - L 3 AL 187/99

    Anspruch auf Abschreibung eines PC (Personalcomputers) vom Nebeneinkommen;

  • LSG Bayern, 29.05.2008 - L 9 AL 379/05

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wirksame Zusicherung - Unterlassung der

  • LSG Hessen, 17.11.1999 - L 6 AL 1605/98

    Rückforderung der Arbeitslosenhilfe - Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2011 - L 7 AL 102/08
  • LSG Niedersachsen, 25.01.2001 - L 8 AL 349/00

    Aufhebung von Arbeitslosenhilfe wegen Anrechnung von Nebeneinkommen;

  • BSG, 14.06.1988 - 7 RAr 59/87

    Kilometersatz - Fahrt mit Kraftwagen - Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und

  • SG Hildesheim, 20.12.2005 - S 3 AL 281/04
  • LSG Bayern, 23.01.1979 - L 5/Ar 29/77
  • BSG, 23.06.1981 - 7 BAr 2/81
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