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   BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 76/88   

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https://dejure.org/1989,6554
BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 76/88 (https://dejure.org/1989,6554)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1989 - 7 RAr 76/88 (https://dejure.org/1989,6554)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1989 - 7 RAr 76/88 (https://dejure.org/1989,6554)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe bei Unterhalt, Einkommensanrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 4100 § 138 Nr. 27
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 1/77

    Arbeitslosenhilfe - Werbungskosten - Steuerrechtlicher Begriff - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 76/88
    Es seien nur solche Werbungskosten zu berücksichtigen, die bei einer vernünftigen Wirtschaftsführung die Einkünfte effektiv schmälern (BSGE 45, 60, 02).hieraus folge, daß jedenfalls solche Rechtsverfolgungskosten nicht notwendig seien, deren Vermeidung möglich gewesen wäre.

    Es könnten nämlich nur die Werbungskosten abgezogen werden, die für die Alhi-Bezugsmonate angefallen seien (vgl. BSGE 45, 60, 67).

    Jedenfalls dann, wenn es wie hier um die Berücksichtigung des Einkommens des Arbeitslosen geht, sind nur solche Aufwendungen absetzbar, die bei einer vernünftigen Wirtschaftsführung anfallen (BSGE 45, 60, 62 = SozR 4100 §°138 Nr. 2).

  • BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67
    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 76/88
    Wie der Senat schon zum früheren Recht entschieden hat, ist Einkommen, das nach seiner Zweckbestimmung für eine zurückliegende Zeit geleistet wird, in der Alhi bezogen worden ist, nachträglich als Einkommen des Arbeitslosen zu berücksichtigen (vgl. BSGE 10, 13, 16; zur gleichen Problematik im Sozialhilferecht BVerwGE 29, 295; 58, 146).
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78

    Berücksichtigung eines Ablehnungsgesuchs bei einer Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 76/88
    Wie der Senat schon zum früheren Recht entschieden hat, ist Einkommen, das nach seiner Zweckbestimmung für eine zurückliegende Zeit geleistet wird, in der Alhi bezogen worden ist, nachträglich als Einkommen des Arbeitslosen zu berücksichtigen (vgl. BSGE 10, 13, 16; zur gleichen Problematik im Sozialhilferecht BVerwGE 29, 295; 58, 146).
  • BSG, 14.05.1959 - 7 RAr 47/58
    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 76/88
    Wie der Senat schon zum früheren Recht entschieden hat, ist Einkommen, das nach seiner Zweckbestimmung für eine zurückliegende Zeit geleistet wird, in der Alhi bezogen worden ist, nachträglich als Einkommen des Arbeitslosen zu berücksichtigen (vgl. BSGE 10, 13, 16; zur gleichen Problematik im Sozialhilferecht BVerwGE 29, 295; 58, 146).
  • BFH, 08.03.1967 - I R 185/66
    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 76/88
    Die Begründung muß vielmehr sichtbar machen, aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung und die sie tragende Begründung angegriffen wird und deren Aussagen für unrichtig angesehen werden (BFHE 88, 230; 101, 356; 121, 19).
  • BFH, 28.01.1971 - V R 80/67

    Ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Mindestanforderungen - Rechtsmittelführer -

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 76/88
    Die Begründung muß vielmehr sichtbar machen, aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung und die sie tragende Begründung angegriffen wird und deren Aussagen für unrichtig angesehen werden (BFHE 88, 230; 101, 356; 121, 19).
  • BFH, 12.01.1977 - I R 134/76

    Ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Verweisung auf Literaturstelle - Keine

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 76/88
    Die Begründung muß vielmehr sichtbar machen, aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung und die sie tragende Begründung angegriffen wird und deren Aussagen für unrichtig angesehen werden (BFHE 88, 230; 101, 356; 121, 19).
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 76/88
    Die von den Vorinstanzen verwendeten Urteilsformeln geben indessen Anlaß für den Hinweis, daß angesichts der beiden Verfügungssätze der angefochtenen Bescheide die Klägerin mit ihrer Klage zwei prozessuale Ansprüche geltend macht (vgl. BSGE 6, 11, 13; 11, 167, 169 f.; 48, 120, 122 f. = SozR 4100 §°152 Nr. 9; SozR 1500 §°146 Nrn. 9, 18 und19).
  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKn 37/71

    Rentenbewilligung - Unrechtmäßige Gewährung - Falsche Subsumtion - Entzug der

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 76/88
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist nämlich schon der Wegfall einer Tatsache, auf die die Verwaltung infolge falscher Subsumtion die Bewilligung einer Leistung gestützt hat, eine wesentliche Änderung, die zur Aufhebung einer Bewilligung berechtigt (BSGE 35, 277 = SozR Nr. 21 zu §°1286 RVO; SozR 1300, 118 Nrn. 13 und 27).
  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85

    Minderung der Anspruchsdauer - Arbeitslosengeld - Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 76/88
    Dieses Verfahren aber setzt eine Aufhebung der Alhi-Bewilligung nicht voraus, und zwar selbst dann nicht, wenn der Arbeitslose den Unterhalt erhalten hat (vgl. zu dem - insoweit ähnlichen - Vorgang des §°117Abs. 4 Satz 2 AFG BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 §°117 Nr. 16; SozR 4100 §°117 Nrn. 18, 19 und 20).
  • BSG, 22.11.1956 - 8 RV 23/55
  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - steuerfreie

    Insoweit fehlt es jedoch an einer Erklärung dafür, warum Kosten für Verpflegungsmehraufwendungen auch bei sparsamer Wirtschaftsführung (vgl zur Alhi: BSGE 45, 60, 62 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 27) und bei einer berufsbedingten Abwesenheit von mehr als zwölf Stunden regelmäßig nur in der angenommenen Höhe anfallen und diesen Betrag nicht überschreiten können.

    Auch wenn von den SGB II-Leistungsberechtigten eine vernünftige Wirtschaftsführung erwartet werden muss (vgl zur Alhi: BSGE 45, 60, 62 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 27) , kann dabei - wie der vorliegende Sachverhalt zeigt - nicht regelhaft unterstellt werden, dass die arbeitsvertraglichen Bedingungen die Inanspruchnahme einer preisgünstigen Kantine oder ähnlichen Einrichtung ermöglichen.

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

    Vor allem hierauf beruht die Entscheidung des Senats vom 7. Februar 1985 (SozR 1300 § 48 Nr. 13, die in der Anschlußrechtsprechung des BSG - vgl die Nachweise in BSG Urteil vom 29. November 1989 - SozR 4100 § 138 Nr. 27 - eine Ausweitung erfahren hat, zu der hier nicht Stellung genommen werden muß).
  • LSG Hessen, 12.07.2006 - L 9 AS 69/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von

    Mit der Erzielung von Einkommen verbundene notwendige Ausgaben sind solche Aufwendungen, die durch die Einkommenserzielung bedingt sind und die dem Grunde wie der Höhe nach bei vernünftiger Wirtschaftsführung anfallen (Anschluss an BSG vom 29. November 1989 - 7 RAr 76/88 -).

    Die Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs durch die Rechtsprechung bejaht diese Voraussetzungen für solche Aufwendungen, die durch die Einkommenserzielung bedingt sind und die dem Grunde wie der Höhe nach bei vernünftiger Wirtschaftsführung anfallen (BSG vom 29. November 1989 - 7 RAr 76/88 - vom 6. Oktober 1977- 7 RAr 1/77 -).

  • BSG, 27.11.1990 - 3 RK 17/89

    Leistungspflicht der Krankenkasse bei Behandlung in einer Kur- oder

    Allerdings hat die Rechtspr (BSGE 54, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18; SozR aaO § 1237 Nr. 21; BSGE 66, 84, 86 = SozR aaO Nr. 22; Urteil vom 5. Dezember 1989 - SozR 4100 § 138 Nr. 27) in den Fällen, in denen ein Rentenversicherungsträger zur Übernahme der Kosten für eine Unterbringung in einer Kur- und Spezialeinrichtung nach § 184a Reichsversicherungsordnung (RVO) in Anspruch genommen worden ist, die Auffassung vertreten, daß medizinische Leistungen zur Rehabilitation iS des Rentenversicherungsrechts auch ohne Mitwirkung eines Arztes vorliegen können.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.08.2020 - L 1 R 121/18

    Aufhebung eines Bescheides über die Bewilligung einer Altersrente wegen des

    Vielmehr ist dies stets nach dem Sinn und Zweck der jeweiligen Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X zu bestimmen und hängt maßgebend von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BSG, Urteil vom 11. Februar 1988, 7 RAr 55/86, SozR 1300 § 48 Nr. 44; Urteil vom 29. November 1989, 7 Rar76/88, SozR 4100 § 138 Nr. 27; Urteil vom 26. August 1994, 13 RJ 29/93).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - L 1 R 47/15

    Rechtsgrundlage für die Korrektur eines Bescheides über die Bewilligung einer

    Vielmehr ist dies stets nach dem Sinn und Zweck der jeweiligen Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X zu bestimmen und hängt maßgebend von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BSG, Urteil vom 11. Februar 1988, 7 RAr 55/86, SozR 1300 § 48 Nr. 44, Urteil vom 29. November 1989, 7 Rar76/88, SozR 4100 § 138 Nr. 27; Urteil vom 26. August 1994, 13 RJ 29/93, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.09.2018 - L 1 R 171/17

    Anrechnung von Einkommen auf bewilligte Witwerrente

    Vielmehr ist dies stets nach dem Sinn und Zweck der jeweiligen Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X zu bestimmen und hängt maßgebend von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BSG, Urteil vom 11. Februar 1988, 7 RAr 55/86, SozR 1300 § 48 Nr. 44, Urteil vom 29. November 1989, 7 Rar76/88, SozR 4100 § 138 Nr. 27; Urteil vom 26. August 1994, 13 RJ 29/93, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 15 AS 426/10
    Danach sind die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abzusetzen (vgl. zu ähnlichen Einschränkungen im früheren Arbeitslosenhilferecht: BSG, Urt. v. 29. November 1989 - 7 RAr 76/88 -, juris Rn. 51).
  • LSG Bayern, 25.03.2004 - L 9 AL 377/00

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe und Erstattung von Leistungen;

    Ein seiner Art nach endgültiger Bewilligungsbescheid konnte bei dieser Sachlage nur in Gestalt der Gleichwohlgewährung nach § 140 des AFG erfolgen (s. BSG vom 29.11.1989 SozR 4100 § 138 Nr. 27 S.150).
  • LSG Saarland, 10.09.1998 - L 6/1 Ar 63/96

    Umdeutung eines Aufhebungsbescheides und Rückforderungsbescheides in einen

    Insoweit ist zu berücksichtigen, daß im Falle der Gleichwohlgewährung der Leistungen nach § 140 Abs. 1 Satz 1 AFG die spätere Zahlung der Leistungen, auf die der Arbeitslose einen Rechtsanspruch hatte - hier also die Unterhaltszahlungen -, nach den Vorstellungen des Gesetzgebers dann nicht zur Anwendung des § 48 Abs. 1 SGB X berechtigen, wenn das in § 140 Abs. 1 Satz 2 ff AFG vorgesehene Verfahren durchgeführt worden ist und einen Anspruchsübergang bewirkt hat (vgl. BSG-Urteil vom 29.11.1989, Az.: 7 RAr 76/88 S. 16).
  • BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 4/90

    Gleichwohlgewährung von Berufsausbildungsbeihilfe - tatsächlicher Unterhalt -

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