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   BSG, 23.08.1989 - 10 RAr 1/89   

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https://dejure.org/1989,6646
BSG, 23.08.1989 - 10 RAr 1/89 (https://dejure.org/1989,6646)
BSG, Entscheidung vom 23.08.1989 - 10 RAr 1/89 (https://dejure.org/1989,6646)
BSG, Entscheidung vom 23. August 1989 - 10 RAr 1/89 (https://dejure.org/1989,6646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Konkursausfallgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 4100 § 141b Nr. 48
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 40/71

    Arbeitsunfähigkeit - Ausgleichsquittung - Kündigung - Lohnfortzahlungsanspruch

    Auszug aus BSG, 23.08.1989 - 10 RAr 1/89
    Insbesondere wird er, gegebenenfalls in der Gestalt von Teilansprüchen, zu den bisherigen Lohnzahlungsterminen fällig und kann erst von da an geltend gemacht werden (BAG, Urteil vom 26. Oktober 1989 - 1 AZR 40/71 -, BAGE 24, 1).
  • BSG, 18.07.1989 - 10 RKg 22/88

    Anwendung des Begriffs deutscher Volkszugehöriger aus § 6 BVFG im

    Auszug aus BSG, 23.08.1989 - 10 RAr 1/89
    Die Kostenentscheidung des LSG war insgesamt aufzuheben (vgl. dazu das Urteil vom 18. Juli 1989 - 10 RKg 22/88 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 23.08.1989 - 10 RAr 2/88

    Ausgleichsbegehren nach §§ 102 ff. SGB 10 als Streitgegenstand, Nachrangigkeit

    Auszug aus BSG, 23.08.1989 - 10 RAr 1/89
    Insoweit handelt es sich um einen anderen Streitgegenstand (vgl. dazu das Urteil vom heutigen Tage in der Sache 10 RAr 2/88), der in diesem Verfahren nicht geltend gemacht worden ist.
  • BSG, 23.10.1984 - 10 RAr 6/83

    Entgeltanspruch - Konkursausfallgeld - Vollmacht - Abtretungsempfänger -

    Auszug aus BSG, 23.08.1989 - 10 RAr 1/89
    Sie war daher in gleicher Weise wie der Beigeladene zur Beachtung der Vorschriften über das Verfahren bei der Gewährung von Kaug (§ 141e AFG) verpflichtet und hatte deshalb auch den Antrag auf das Kaug innerhalb einer Ausschlußfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis (§ 141e Abs. 1 Satz 2 AFG) oder, falls sie die fristgerechte Antragstellung aus Gründen versäumt hat, die sie nicht zu vertreten hat, innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses zu stellen (§ 141e Abs. 1 Satz 3 AFG; vgl. BSG SozR 4100 § 141e Nr. 7).
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch - Schadensersatzanspruch wegen

    Als Reaktion auf die Rechtsprechung des BSG zum Kaug für Lohnfortzahlungsansprüche nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 6 Lohnfortzahlungsgesetz (vgl hierzu BSG SozR 4100 § 141b Nr. 47; BSG SozR 4100 § 141b Nr. 48) wurde durch das Erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 (BGBl I 2353) § 141b Abs. 1 Satz 3 AFG (jetzt § 184 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 SGB III) eingefügt und der Ausschlusstatbestand auf Ansprüche für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstreckt (BT-Drucks 12/5502 S 36).
  • LSG Hamburg, 20.04.2016 - L 2 AL 18/15
    Da ein Zessionar voll in die Rechtsstellung des "ursprünglich" berechtigten Arbeitnehmers eintritt, hat auch er die Vorschriften über die Gewährung von Insg zu beachten (so bereits BSG, Urteil vom 23. August 1989 - 10 RAr 1/89, SozR 4100 § 141b Nr. 48 = juris, Rn. 18, zum Konkursausfallgeld).
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