Rechtsprechung
   BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 45/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,921
BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 45/72 (https://dejure.org/1974,921)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1974 - 7 RAr 45/72 (https://dejure.org/1974,921)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1974 - 7 RAr 45/72 (https://dejure.org/1974,921)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,921) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schlechtwettergeld - Verauslagung durch den Arbeitgeber - Antrag auf Erstattung - Vorbehalt der Rückforderung - Leistungsüberzahlung - Verschulden

Papierfundstellen

  • BSGE 37, 155
  • SozR 4600 § 143f Nr. 1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 14/65

    Arbeitsausfall im Baugewerbe - Anforderungen an einen Arbeitsausfall - Zwingende

    Auszug aus BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 45/72
    Unklarheit geben, denn das Bundessozialgericht (BSG) habe bereits im Urteil v0m 27° Oktober 4965 (BSG 24, 58) entschieden; daB anspruchsberechtigte Arbeitnehmer der.

    SWG nicht hätte ausgezahlt werdengdürfen° Das ist nicht der\Fall" Aus dem Wortlaut des 5 145 f Abs"-4 Nr" 1 AVAVG allein konnte die Klägerin die yoijG bestätigte Auffassung dér Beklagten noch nicht ohne weiteres entnehmen, daß für einen Arbeiter dann kein SWG-Anspruch gegeben sein soll, wenn er innerhalb einer Schlechtwetterperiode eingestellt wird, er also vor dem witterungsbedingten Arbeitsausfall die Arbeit tatsächlich noch gar nicht aufgenommen hat° Es trifft auch nicht zu, daß die Klägerin diese Auffassung aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 27° Oktober 1965 (BSG 24, 58) hätte eindeutig entnehmen müssen, selbst wenn man davon ausgeht, daß schon dann von einer Fahrlässigkeit in dem hier streitigen Sinne gesprochen werden kann, wenn die Klägerin in Unkenntnis eines Urteils des BSG fehlerhaft gehandelt hätte" In dem Urteil, welchem zudem eine völlig andere Sächfrage o a°.

  • BSG, 12.02.1958 - 9 RV 948/55
    Auszug aus BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 45/72
    Verwaltungsentscheidung richten (vgl BSG 7, 8 45; 9, ".
  • BSG, 14.11.1968 - 7 RAr 15/68

    Schlechtwettergeld - Rückforderungsrecht - Verwaltungsaktsbefugnis

    Auszug aus BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 45/72
    setzt für seine Anwendung auf den in liegenden Sachverhalt ebenso einen wenigstens subjektiven "Schuldvorwurf gegenüber der Klägerin voraus, wie gleichermaßen das für das Leistungsrecht der Beklagten anerkannte Institut des öffentlich-réchtlichen Erstattungsan3pruchs" (vgl°BSG 29, 6, 7) oder 4 sofern ein solcher Tatbestand überhaupt vorläge Schadensersatzanspruch - der nach.
  • BSG, 07.04.1964 - 4 RJ 195/61
    Auszug aus BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 45/72
    die für Fortbestand und Ausmaß einer Leistungszusage maßgebend sind (vgl BGH RzU 4969, 208; auch BSG 20, 287)° Schon eine mögliche Änderung der zugrunde liegenden Verhältnisse kann den Vorbehalt rechtfertigen (vgl° BSG 50, 424, 425)° Zu beachten ist allerdings, daß auch der rechtmäßig vorbehaltene Widerruf die Vérwaltung nicht zu beliebigem Gebrauch ermächtigt und seine Grenze nicht erst sondern Pflicht.
  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

    Das Urteil des SG ist jedenfalls unter Heranziehung der Entscheidungsgründe entsprechend auszulegen (vgl. BSGE 4, 121; 9, 17; 14, 99, 102; 37, 155, 157).

    Insoweit ist die Entscheidung des SG rechtskräftig geworden; denn sie wurde nur von der Beklagten in dem Umfange mit der Berufung angegriffen, in dem diese noch - nämlich wegen ihres Rückforderungsanspruchs - beschwert war (§ 141 SGG; vgl. auch BSGE 21, 27, 28; 22, 98; 37, 155, 158).

    Ebenso wie damit die Frage der Rechtmäßigkeit der von der Beklagten ausgesprochenen Aufhebung der Bewilligung von BAB schon der Beurteilung durch das Berufungsgericht entzogen war (vgl. BSGE 11, 167, 170), ist diese Frage auch vom Revisionsgericht nicht mehr zu überprüfen (§§ 141, 153, 165 SGG; vgl. BSGE 37, 155, 158).

    Hiernach könnte sich die Klägerin bereits mit Erfolg darauf berufen, daß sich die Beklagte für den Fall einer Änderung der maßgebenden Verhältnisse nur die Aufhebung der Bewilligungsentscheidung vorbehalten hat, eine Regelung, die wegen § 151 Abs. 1 AFG im übrigen überflüssig gewesen wäre (vgl. BSGE 37, 155, 158).

    Zwar hat der erkennende Senat durch Urteil vom 19. März 1974, auf das die Beklagte verwiesen hat, ausgeführt, daß die Erstattung von verauslagten Schlechtwettergeldbeträgen von dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall abhängig gemacht werden kann, daß die nachträgliche Überprüfung das Fehlen von Anspruchsvoraussetzungen ergeben sollte (vgl. BSGE 37, 155 SozR 4600 § 143 f Nr. 1).

    Würde nicht schon die vom Senat bereits bestätigte Auffassung von der grundsätzlichen Bedingungsfeindlichkeit begünstigender Verwaltungsakte, die als Ausfluß einer generellen Pflicht der Verwaltung zum rechtsstaatlichen Handeln ergehen, der Rechtsansicht der Beklagten entgegenstehen (vgl. BSGE 37, 155, 159) wäre sie allein durch die in § 152 AFG getroffene Regelung widerlegt.

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Vom Wortlaut her betrifft der in den Bewilligungsbescheiden enthaltene Vorbehalt allein die Berechtigung der Beklagten, die zu Unrecht geleisteten Beträge zurückfordern zu können (vgl BSGE 37, 155, 158 = SozR 4600 § 143f Nr. 1, SozR 1500 § 77 Nr. 20).

    Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (BSGE 37, 155, 160 = SozR 4600 § 143 f Nr. 1).

    In Anbetracht dessen, daß die Rechtsprechung zum früheren Recht den von der Beklagten angebrachten Vorbehalt ausschließlich als Rückforderungsvorbehalt betrachtete (BSG SozR Nr. 1 zu § 68 AFG; BSGE 37, 155, 158 = SozR 4600 § 143 f Nr. 1; BSGE 40, 23, 24 f = SozR 4100 § 79 Nr. 2) und die Beklagte den Wortlaut der Nebenbestimmung trotz der Änderung durch das SGB X gegenüber früheren Fassungen nahezu unverändert gelassen hat, kann sich die Klägerin mit Erfolg darauf berufen, daß die Beklagte sich nur die Rückforderung der zu Unrecht geleisteten Beträge vorbehalten hat.

    Vor Inkrafttreten des SGB hat der erkennende Senat die Zulässigkeit solcher Vorbehaltszahlungen im Bereich der SWG-Regelung anerkannt und entschieden, daß sich die Beklagte in Fällen dieser Art auf die Zahlung unter Vorbehalt als ausreichende Rechtsgrundlage für einen Rückforderungsanspruch berufen kann (vgl SozR Nr. 1 zu § 68 AFG, BSGE 37, 155, 158 = SozR 4600 § 143 f Nr. 1; BSGE 40, 23, 24 f = SozR 4100 § 79 Nr. 2; SozR 1500 § 77 Nr. 20).

    Der Rückforderungsvorbehalt unterlag danach den gleichen Grundsätzen wie der Vorbehalt des Widerrufs (vgl BSGE 37, 155, 158).

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Hat die Verwaltung - wie hier - die Wirkungen des Verwaltungsaktes durch Zusätze einschränken wollen, müssen diese inhaltlich bestimmt, klar, verständlich und widerspruchsfrei sein; Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (BSGE 37, 155, 160 = SozR 4600 § 143 f Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2017 - L 18 R 852/16

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung;

    Unklarheiten gehen zu ihren Lasten (vgl BSGE 37, 155, 160 = SozR 4600 § 143 f Nr. 1).
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 126/95 R

    Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Wintergeld und Schlechtwettergeld

    Diese Besonderheit bestimmt im übrigen die Rechtslage insgesamt; sie verbietet es - entgegen der vom Senat früher geäußerten Ansicht (BSGE 37, 155, 157 = SozR 4600 § 143f Nr. 1; BSGE 62, 32, 37 = SozR 4100 § 71 Nr. 2) -, in der Geltendmachung eines "Erstattungsanspruchs" gleichzeitig die Rücknahme der Bewilligungsbescheide zu sehen (aA Bieback, DVBl 1988, 453, 455; ders in Gagel, AFG, Stand September 1997, RdNr 175 zu § 72) oder gar eine solche hineinzudeuten (§ 43 SGB X).

    Insoweit modifiziert der Senat seine bisherige Rechtsprechung (vgl: BSGE 37, 155 ff = SozR 4600 § 143f Nr. 1; BSG SozR Nr. 1 zu § 68 AFG; BSGE 40, 23 ff = SozR 4100 § 79 Nr. 2; BSG SozR 1500 § 77 Nr. 20; insbesondere BSGE 62, 32 ff = SozR 4100 § 71 Nr. 2), an der er nicht mehr uneingeschränkt festhält.

    Denn jede Nebenbestimmung eines Verwaltungsaktes muß inhaltlich bestimmt, klar, verständlich und widerspruchsfrei sein; jegliche Unklarheit geht zu Lasten der Verwaltung (BSGE 37, 155, 160 = SozR 4600 § 143f Nr. 1; BSGE 62, 32, 37 = SozR 4100 § 71 Nr. 2; BSGE 67, 104, 110 f = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2).

    § 72 Abs. 3 Satz 5 AFG erfaßt aber weder die Zahlung von WG und SWG noch die daraus resultierende Beitragszuschußzahlung als Schaden (offengelassen, aber schon zweifelnd: BSGE 37, 155, 162 = SozR 4600 § 143f Nr. 1).

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76

    Zur Zulässigkeit eines Rückforderungsvorbehaltes bei der Bewilligung von

    Ungeachtet der Frage - die hier nicht zu entscheiden ist -, ob auch ein rechtswidrig angebrachter Vorbehalt mangels Anfechtung in Bindungswirkung erwachsen kann (vgl. Kühl, ABA 1973, 125; Hönig, Die Zulässigkeit von Nebenbestimmungen bei Verwaltungsakten, Dissertation München 1968, S. 213), folgt dies jedenfalls daraus, daß die Ausübung des Vorbehalts ermessensgebunden ist (BSGE 7, 227, 229; 37, 155, 159; Forsthoff, Verwaltungsrecht 1, 10. Aufl. München 1973, S. 266 mit weiteren Nachweisen).

    Die rechtliche Zulässigkeit der Anbringung des Vorbehalts folgt im vorliegenden Fall zwar nicht aus einer für die Berechtigung derartiger Nebenbestimmungen grundsätzlich zu fordernden gesetzlichen Regelung (BSGE 37, 155, 159), jedoch aus den Besonderheiten des Falles.

    Aus im Ergebnis gleichen Erwägungen hat das BSG die Zulässigkeit von Rückforderungsvorbehalten im Bereich der Schlechtwettergeldregelung anerkannt (vgl. SozR Nr. 1 zu § 68 AFG; BSGE 37, 155, 158; 40, 23, 24 f.; Urteil vom 27. Januar 1977 - 7 RAr 121/75 -).

    Diese Ausnahme von der prinzipiellen Unzulässigkeit des Vorbehalts rechtfertigt sich, letztlich aus dem gerade auch im Sozialversicherungsrecht anerkannten Grundsatz, daß ein Verwaltungsakt mit einer Nebenbestimmung versehen werden darf, wenn sie sicherstellen soll, daß die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden (BSGE 30, 124, 125; 37, 155, 159; vgl. neuerdings § 36 Abs. 1 VerwVfG).

    Selbst bei einem rechtmäßigen Vorbehalt der Rückforderung von Leistungen darf die Verwaltung dieses Recht nicht beliebig - willkürlich - geltend machen; vielmehr hat sie sich hierbei - wie schon erwähnt - in den Grenzen pflichtgemäßen Ermessens zu bewegen (BSGE 7, 227, 228; 37, 155, 159; BSG in SozR 4100 § 152 Nr. 3).

  • BSG, 02.11.2012 - B 4 KG 2/11 R

    Kinderzuschlag - Bewilligung vor Abschluss aller Ermittlungen zum

    Die Nebenbestimmung eines Verwaltungsaktes muss so ausgelegt werden, wie sie nach dem objektiven, im Ausspruch geäußerten Erklärungswillen und Erklärungswert von einem verständigen Empfänger aufzufassen ist (BSGE 37, 155, 160 = SozR 4600 § 143f Nr. 1; BSGE 62, 32 = SozR 4100 § 71 Nr. 2, juris RdNr 23) .
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 4/92

    Rückforderung - Kindergeld - Verwaltungsakt

    Allenfalls bei einem Rückforderungsbescheid nach § 50 Abs. 1 SGB X mag weiterhin (im Anschluß an die frühere Rechtsprechung des BSG: BSG vom 22. März 1979, BSGE 48, 120 = SozR 4100 § 152 Nr. 9 mwN; vom 13. Juni 1984, SozR 1500 § 144 Nr. 25) die Auffassung gerechtfertigt sein, daß in der Geltendmachung einer Rückforderung regelmäßig die entsprechende Rücknahme des leistungsbewilligenden Verwaltungsaktes zu sehen ist, insbesondere dann, wenn die Verwaltung ihren Willen zum Ausdruck bringt, an dem Bewilligungsbescheid nicht mehr festhalten, ihn also beseitigen zu wollen (vgl. BSG vom 19. März 1974, BSGE 37, 155, 157 = SozR 4600 § 143f Nr. 1).
  • SG München, 21.03.2018 - S 38 KA 305/17

    Honorarkürzung wegen fehlender Genehmigung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, auch im Sozialrecht, dass Willenserklärungen generell nach dem "Empfängerhorizont" eines verständigen (objektiven) Beteiligten auszulegen sind (vgl. BSGE 37, 155, 160 = SozR 4600 § 143 f Nr. 1; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.1.2018, Az L 16 R 945/16).

    Unklarheiten gehen zu ihren Lasten (vgl. BSGE 37, 155, 160 = SozR 4600 § 143 f Nr. 1; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2018, Az. L 16 R 945/16).

    Zweifel gehen letztendlich zulasten der Behörde, hier der Beklagten (vgl. BSGE 37, 155, 160 = SozR 4600 § 143 f Nr. 1; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2018, Az. L 16 R 945/16).

  • LSG Sachsen, 05.03.2015 - L 7 AS 888/11

    Bewilligungsbescheid; Durchschnittseinkommen; Ermessensentscheidung; gebundene

    Hat die Verwaltung - wie hier - die Wirkungen des Verwaltungsaktes durch Zusätze einschränken wollen, müssen diese inhaltlich bestimmt, klar, verständlich und widerspruchsfrei sein; Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (BSGE 37, 155, 160 = SozR 4600 § 143 f Nr. 1).
  • BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 17/89

    Entziehung des Kindergeldes, Rückforderungsvorbehalt

  • BSG, 14.08.1996 - 13 RJ 9/95

    Vorschuß auf den Sozialzuschlag, Rückforderung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2018 - L 16 R 945/16

    Beschränkung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf die jeweils

  • BSG, 10.03.1987 - 3 RK 7/86

    Rückforderung von Krankengeld - Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt

  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 26/78

    Rückzahlung einer Leistung - Selbstverpflichtung des Empfängers - Verwaltungsakt

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2019 - L 18 R 351/18

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2006 - L 13 AS 1824/06

    Arbeitslosengeld II - sachliche Zuständigkeit des Leistungsträgers - Aufhebung

  • BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 90/81

    Rückforderung von Förderbeiträgen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

  • LSG Sachsen, 09.03.2006 - L 2 U 167/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Versäumen der Widerspruchsfrist

  • SG Duisburg, 10.05.2011 - S 42 BK 3/11

    Sonstige Angelegenheiten

  • BSG, 15.12.2020 - B 5 RE 11/20 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Leiter Recht und

  • LSG Sachsen, 21.02.2008 - L 3 AL 120/06

    Bewilligung von Förderleistungen als Vorschuss, Erstattung überzahlter

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - L 18 R 432/19

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - L 9 BK 8/10

    Sonstige Angelegenheiten

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.06.2011 - L 10 KR 26/08

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer - Zuständigkeit der

  • SG Braunschweig, 27.05.2009 - S 36 R 517/08

    Anspruch auf Rückzahlung von überzahlten Rentenleistungen und die Aufrechnung

  • LSG Sachsen, 16.11.2006 - L 3 AL 29/06

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bewilligung von

  • SG Braunschweig, 23.02.2010 - S 25 AS 1118/08

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes; Pflicht zur

  • SG Braunschweig, 22.05.2009 - S 36 R 357/06

    Auslegung eines nicht ausreichend bestimmten, teilweise rückwirkenden

  • BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 4/80
  • SG Köln, 25.03.2011 - S 32 BK 46/10

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2005 - L 3 KA 91/04
  • BSG, 14.08.1996 - 13 RJ 59/95
  • BSG, 10.07.1986 - 11a RA 22/85
  • BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 3/80
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht