Rechtsprechung
   BSG, 25.10.1985 - 12 RK 37/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,16634
BSG, 25.10.1985 - 12 RK 37/85 (https://dejure.org/1985,16634)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1985 - 12 RK 37/85 (https://dejure.org/1985,16634)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1985 - 12 RK 37/85 (https://dejure.org/1985,16634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,16634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beitragsnachentrichtung - Beschäftigungszeit - Herstellungsanspruch - Nachfrist - Kausalität der Fehlinformation - Fehlinformation

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 5070 § 10 Nr. 30
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

    Auszug aus BSG, 25.10.1985 - 12 RK 37/85
    "nicht bereits mit Beiträgen belegt" sind (% 10 Abs. 1 Satz 1, 1etzter Halbsatz WGSVG)" und dabei den Nachentrichtungsberechtigten die Wahl der Beitragsklasse überlassen hat, sind die Berechtigten, wenn sie nunmehr eine für sie günstige hohe Beitragsklasse wählen, schon dadurch gegenüber denjenigen bevorzugt, die früher Beiträge in einer niedrigen Klasse entrichtet haben, sie aber nachträglich nicht mehr aufstocken dürfen, obwohl dies für sie zweckmäßig wäre (vgl dazu BSGE 49, 76, 80 f und SozR 2200 S 1233 Nr. 20 sowie BVerfG in SOZR 5750 Art. 2 5 513 Nr. 13).

    nicht aus, wie der erkennende Senat wiederholt entschieden (BSGE 49, 76; SozR 5070 $ 10 Nr. 25).

    Der Herstellungsanspruch ist nämlich seinem Wesen nach nicht Sanktion für ein subjektiv vorwerfbares Fehlverhalten der Verwaltung, sondern soll lediglich die Erfüllung des Gesetzes sicherstellen, indem er die Verwaltung verpflichtet, eine früher unzutreffende Rechtsanwendung nachträglich zu korrigieren (BSGE 49, 76, 78 ff).

  • BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung von Beiträgen - Falschinformation des

    Auszug aus BSG, 25.10.1985 - 12 RK 37/85
    Der Versicherungsträger wird ferner Art und Umfang einer Vergleichsberechnung danach ausrichten dürfen, ob der Berechtigte, nachdem hier durch die Rechtsprechung des Senats das Nachentrichtungsrecht auch für Beschäftigungszeiten klargestellt war, die Entrichtung von weiteren Beiträgen beantragt oder aber sich für eine - insoweit grundsätzlich zulässige (vgl Urteil des Senats vom 25. Oktober 1985 in der Sache 12 RK 42/85) - Umbuchung von bereits entrichteten Beiträgen entschieden hatte.
  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 9/83

    Auskunft eines Rentenversicherungsträgers - Unvollständigkeit einer Auskunft -

    Auszug aus BSG, 25.10.1985 - 12 RK 37/85
    Demgemäß hat der erkennende Senat die Nachentrichtung von Beiträgen für Beschäftigungszeiten in einem Falle zugelassen, in dem der Berechtigte früher alle ihm für eine Nachentrichtung genann- ten Zeiten mit Beiträgen belegt hatte; hier war die Kausalität zwischen der unvollständigen Information des Versicherungsträgers und der Nichtentrichtung weiterer Beiträge offensichtlich (Urteil vom 15. Mai 1984 - 12 RK 9/83 - SozR 5070 5 10 Nr. 25).
  • BSG, 14.05.1981 - 12 RK 73/79
    Auszug aus BSG, 25.10.1985 - 12 RK 37/85
    Im März 1982 beantragte die Klägerin, auch für die nach 3 16 FRG anerkannte Beschäftigungszeit 39 Beiträge der Klasse 600 zu je 108 DM (Beitragssatz von 1975) nachentrichten zu dürfen; zur Begründung verwies sie auf das Urteil des Senats vom 14. Mai 1981 - 12 RK 73/79 - (SozR 5070 s 10 Nr. 16).
  • BSG, 24.10.1985 - 12 RK 48/84

    Nachentrichtungsantrag - Frist - Verfolgter - Härteausgleich - Entschädigung für

    Auszug aus BSG, 25.10.1985 - 12 RK 37/85
    ist (vgl das Urteil des Senats vom 24. Oktober 1985 in der Sache 12 RK 48/84).
  • BSG, 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R

    Anwartschaftserhaltung bei Erwerbsunfähigkeitsrente, Beratungspflicht des

    Liegt der Nachteil - wie hier - in dem Fehlen freiwilliger Beiträge, so kann ein Verstoß des Versicherungsträgers gegen Beratungs- und Betreuungspflichten nur dann zu einem Herstellungsanspruch führen, wenn er ursächlich dafür gewesen ist, daß der Versicherte die gebotene Beitragsentrichtung unterlassen hat (vgl bereits BSG SozR 5070 § 10 Nr. 30 und SozR 5750 Art. 2 § 6 Nr. 7 sowie Urteil des 5. Senats vom 5. April 2000 - B 5 RJ 50/98 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Der Herstellungsanspruch setzt zudem voraus, daß der Beratungsfehler für die Nichtentrichtung der freiwilligen Beiträge ursächlich geworden ist (BSG SozR 5070 § 10 Nr. 30).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Voraussetzung dafür aber ist, daß das Verhalten der dritten Stelle überhaupt kausal war für den entstandenen Na0hteil (BSGE 57, 288, 290 = SozR 1200 5 19 Nr. 18; siehe auch BSG vom 25. Oktober 1985 - 12 RK 37/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und daß dieser Nachteil mit verwaltungskonformen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ausgeglichen werden kann, dh keinesfalls durch Schadensersatz in Geld (BSG SozR 2100 5 27 Nr. 3), sendern nur durch eine vom Gesetz vorgesehene zulässige und rechtmäßige Amtshandlung der für den sozialrechtlichen Anspruch zuständigen Stelle (BSGE 51, 89, 92 : SozR 2200 s 381 Nr au; 58, 104, 109 : SozR 4100 s 103 Nr. 36).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 43/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Hinweispflicht

    Sollte es hierbei zu dem Ergebnis gelangen, daß die Beklagte ihre Beratungs- und Betreuungspflichten verletzt hat, wird jedoch weiter zu beachten sein, daß dieser Verstoß nur dann zu einen Herstellungsanspruch führen kann, wenn er ursächlich dafür gewesen ist, daß die Klägerin eine Beitragsentrichtung unterlassen hat (vgl. BSG SozR 5070 § 10 Nr. 30).
  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 25/93

    Selbstständige - Feiwillige Weiterversicherung - Pflichtbeiträge

    Diese Möglichkeit muß dem Kläger nachträglich eröffnet werden, wenn eine ausreichende Beratung ihn veranlaßt hätte, einen Antrag auf Antragspflichtversicherung zu stellen (Kausalität; s dazu BSG SozR 5070 § 10 Nr. 30; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 9 S 29).
  • BSG, 22.09.1988 - 2/9b RU 36/87

    Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Feststellung des

    Darauf stellt offenbar auch der 12. Senat des BSG ab (BSG SozR 5070 § 10 Nr. 30), soweit er als Auswirkung des in § 2 Abs. 2 SGB I enthaltenen Gebots die zentrale Bedeutung einer ausreichenden Information und Beratung für das Funktionieren des sozialen Leistungssystems herausstellt.
  • BSG, 10.03.2014 - B 13 R 29/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Begründung einer Revision,

    Im Anschluss daran referiert sie Teilinhalte der BSG-Urteile vom 12.10.1979 (12 RK 47/77) , vom 24.10.1985 (12 RK 48/84) , vom 25.10.1985 (SozR 5070 § 10 Nr. 30) , vom 21.6.1990 (12 RK 27/88) , vom 8.11.1995 (13 RJ 5/95) sowie die Rechtspraxis der gesetzlichen Rentenversicherung im Anschluss an die Entscheidung des BSG vom 2.5.2005 (wohl gemeint: 3.5.2005 - B 13 RJ 34/04 R - BSGE 94, 294) und die Entscheidungen des BSG vom Juni 2009.
  • BSG, 25.10.1985 - 12 RK 52/83
    festgehalten hat und auch weiterhin festhält (vgl das Urteil vom 25. Oktober 1985 in der Sache 12 RK 37/85).

    Wegen der bei der Prüfung der Kausalität im übrigen zu beachten- den Umstände wird auf das Urteil vom gleichen Tage in der Sache 12 RK 37/85 verwiesen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 8 R 15/07

    Rentenversicherung

    Der Anspruch sei auf Vornahme einer mit Recht und Gesetzen in Einklang stehenden Amtshandlung zur Herbeiführung derjenigen Rechtsfolgen gerichtet, die eingetreten wären, wenn der Versicherungsträger die ihm obliegenden Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte, wobei die Pflichtverletzung ursächlich für den sozialrechtlichen Schaden gewesen sein müsse (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts - BSG - vom 25.10.1985, Aktenzeichen: 12 RK 37/85 im SozR 5070, Nr. 30 zu § 10 WGSVG; Urteil des BSG vom 25.10.1985, Aktenzeichen: 12 RK 41/85 im SozR 5070, Nr. 31 zu § 10 WGSVG; Urteil des BSG vom 17.12.1980, Aktenzeichen 12 RK 34/80 im BSGE 51, 89 ff.).
  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 55/86

    Umfassende Beratung - Auswirkungen einer Beitragsentrichtung -

    Der erkennende Senat hat mehrfach auf die zentrale Bedeutung einer ausreichenden Beratung für das Funktionieren der Systeme der sozialen Sicherung hingewiesen (ua SozR 1200 § 14 Nr. 16; SozR 5070 § 10 Nr. 30).
  • LSG Sachsen, 27.03.2001 - L 5 RJ 214/00

    Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen

  • BSG, 05.05.1988 - 12 RK 44/86
  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2010 - L 2 R 4055/09
  • LSG Berlin, 21.06.2000 - L 6 RA 104/99

    Rückwirkender Verzicht auf einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung;

  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 7/87

    Anforderungen an die Nachentrichtung von Arbeiterrentenversicherungsbeiträgen -

  • BSG, 14.07.1986 - 12 RK 7/87
  • LSG Berlin, 10.11.1987 - L 12 An 35/87
  • BSG, 23.10.1987 - 12 RK 59/85
  • LSG Berlin, 21.01.1987 - L 9 An 21/86
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht