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   BSG, 13.12.1984 - 11 RK 3/84   

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BSG, 13.12.1984 - 11 RK 3/84 (https://dejure.org/1984,4450)
BSG, Entscheidung vom 13.12.1984 - 11 RK 3/84 (https://dejure.org/1984,4450)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - 11 RK 3/84 (https://dejure.org/1984,4450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestehen einer Versicherung - Unkenntnis des Versicherten - Ausschlußder Beitragspflicht - Gesetzliche Krankenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1985, 605
  • VersR 1985, 565
  • SozR 5420 § 2 Nr. 33
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 11 RK 3/84
    brauch gemacht habe, komme es nicht an; soweit im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Dezember 1980 (SozR 2200 $ 381 Nr nu : BSGE 51, 89) eine andere Ansicht anklinge, könne dem nicht gefolgt werden.

    Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht 18 von 5 MZ 800 von den Urteilen des 3. Senats vom 18. April 1975 (BSGE 39, 235), des 12. Senats vom 17. Dezember 1980 (BSGE 51, 89) und des 5a Senats vom 30. November 1983 (SozR 2200 $ 313 Nr. 8) ab.

  • BSG, 18.04.1975 - 3 RK 23/74
    Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 11 RK 3/84
    Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht 18 von 5 MZ 800 von den Urteilen des 3. Senats vom 18. April 1975 (BSGE 39, 235), des 12. Senats vom 17. Dezember 1980 (BSGE 51, 89) und des 5a Senats vom 30. November 1983 (SozR 2200 $ 313 Nr. 8) ab.

    " ( und Glauben verstoßen, wenn die Krankenkasse Beiträge für einen Zeitraum nachfordert, in dem der Versicherte mangels Kenntnis von seiner Versicherung keine Leistungsansprüche erheben konnte. Der erkennende Senat läßt offen, ob hierbei an frühere Entscheidungen des RVA (AN 17, 396; 37, 73) und des BSG (BSGE 17, 173, 176; 21, 52, 55; 39, 235, 237) angeknüpft werden konnte, die nach Meinung des erkennenden Senats einen solchen Grundsatz nicht bestätigen.

  • BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58

    Anspruch auf Rückzahlung erstatter Beiträge zur Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 11 RK 3/84
    " ( und Glauben verstoßen, wenn die Krankenkasse Beiträge für einen Zeitraum nachfordert, in dem der Versicherte mangels Kenntnis von seiner Versicherung keine Leistungsansprüche erheben konnte. Der erkennende Senat läßt offen, ob hierbei an frühere Entscheidungen des RVA (AN 17, 396; 37, 73) und des BSG (BSGE 17, 173, 176; 21, 52, 55; 39, 235, 237) angeknüpft werden konnte, die nach Meinung des erkennenden Senats einen solchen Grundsatz nicht bestätigen.
  • BSG, 28.04.1964 - 3 RK 9/60

    Anfechtung eines Beitragsbescheids einer Krankenkasse und nur noch hilfsweise

    Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 11 RK 3/84
    " ( und Glauben verstoßen, wenn die Krankenkasse Beiträge für einen Zeitraum nachfordert, in dem der Versicherte mangels Kenntnis von seiner Versicherung keine Leistungsansprüche erheben konnte. Der erkennende Senat läßt offen, ob hierbei an frühere Entscheidungen des RVA (AN 17, 396; 37, 73) und des BSG (BSGE 17, 173, 176; 21, 52, 55; 39, 235, 237) angeknüpft werden konnte, die nach Meinung des erkennenden Senats einen solchen Grundsatz nicht bestätigen.
  • BSG, 13.05.1982 - 8 RK 34/81
    Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 11 RK 3/84
    Aber abgesehen davon, daß aus der gesetzlichen Krankenversicherung auch Barleistungen wie vor allem das Krankengeld (S 12 Nr M KVLG) gewährt werden, deren nachträgliche Zahlung keinen Schwierigkeiten begegnet, hat die Rechtsprechung in nicht wenigen Fällen (vgl die Zusammenstellung in BSGE 53, 273, 276 f) die Umwandlung von Sachleistungsansprüchen in Kostenerstattungsansprüche anerkannt.
  • BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 21/09 R

    Kranken- und Pflegeversicherung der Landwirte - rückwirkende Feststellung der

    aa) Die Versicherungspflicht auch in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung tritt grundsätzlich bereits mit dem Vorliegen ihrer Voraussetzungen kraft Gesetzes ein, ohne dass es hierzu eines feststellenden Verwaltungsakts oder der Kenntniserlangung des Versicherten hiervon bedarf (BSG SozR 5420 § 2 Nr. 33 ; BSG Urteil vom 10.6.1980 - 11 RK 11/79 - USK 80157; vgl allgemein zur Krankenversicherungspflicht zB Peters in KassKomm, Stand April 2008, § 5 SGB V RdNr 206; Baier in Krauskopf/Wagner/Knittel, Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung, Stand Dezember 1997, Vor § 5 SGB V RdNr 3) .

    Dabei braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob eine Wiedereinsetzung in die Frist des § 4 Abs. 2 Satz 1 KVLG 1989 nach § 27 SGB X allgemein (vgl einerseits BSG Urteil vom 10.6.1980 - 11 RK 11/79 - andererseits BSGE 64, 153 = SozR 1300 § 27 Nr. 4) oder zumindest dann ausgeschlossen ist, wenn sie allein auf der Unkenntnis des Versicherten und/oder Beitragspflichtigen vom Bestehen der Versicherung beruht (vgl BSG SozR 5420 § 2 Nr. 33; BSG SozR 4-2600 § 6 Nr. 5 RdNr 19 mwN) .

  • SG Duisburg, 21.04.2016 - S 10 R 1224/15

    Nachforderung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und

    Daraus, dass die von der Versicherung abgedeckten Risiken gemeinsam getragen werden, folgt somit notwendigerweise, dass ein Versicherter während eines längeren oder kürzeren Zeitraumes Leistungen zufließen können, deren Wert den seiner Beitragsleistung weit übersteigen, während ein anderer Versicherter keinerlei Leistungen erhalten hat (BSG vom 13.12.1984, 11 RK 3/84).

    Dabei wurde der Verstoß gegen Treu und Glauben in der Regel aus der Unzulässigkeit eines widersprüchlichen Verhaltens (venire contra faktum proprium) hergeleitet, etwa, wenn der Versicherte von einer Krankenkasse oder einem Rentenversicherungsträger nicht rechtzeitig über das Bestehen einer Versicherung informiert worden war oder ein Versicherungsträger sonst durch ein fehlerhaftes Verhalten dazu beigetragen hatte, dass der Versicherte von dem Versicherungsschutz keinen Gebrauch machen konnte (vgl. BSG vom 13.12.1984, 11 RK 3/84 mit einem Überblick über die Rechtsprechung; BSG vom 09.10.1984, 12 RK 46/82 mwN.).

    In den Fällen, in denen der Arbeitgeber eine rechtzeitige Meldung eines - etwa irrtümlich als nicht versicherungspflichtig angesehenen - Arbeitnehmers unterlassen hat, stellt die nachträgliche Erhebung der Beiträge keinen Verstoß gegen Treu und Glauben dar (BSG vom 09.10.1984, 12 RK 46/82; BSG vom 13.12.1984, 11 RK 3/84; LSG NRW vom 08.07.2008, L 16 (18) R 43/05; Bayerisches LSG vom 26.07.2011, L 5 R 357/09).

  • BSG, 18.01.1990 - 4 RK 4/88

    Befreiung von der (rückwirkend festgestellten) Krankenversicherungspflicht nach

    Sie wendet ein, Versicherungspflicht nach dem KVLG sei unabhängig von der Kenntnis des Betroffenen eingetreten (Hinweis auf u.a. BSG vom 13. Dezember 1984 - 11 RK 3/84); der daraus resultierenden Nachforderung von Beiträgen stünden auch mögliche Gegenleistungen in Form von Kostenerstattungen für die hierfür im Gesetz vorgesehenen Fälle gegenüber.

    Diese gesetzliche Versicherungspflicht trat ein, ohne daß es auf die Kenntnis, den Willen oder das Bewußtsein des Klägers als des Versicherten ankommt (BSG, Urteil des 11. Senats vom 13. Dezember 1984 - 11 RK 3/84 = SozR 5420 § 2 Nr. 33).

    Zunächst ist festzuhalten, daß - wie auch das LSG unter Bezugnahme auf das bereits erwähnte Urteil des 11. Senats des BSG (SozR 5420 § 2 Nr. 33) eingehend dargelegt hat - sich die vorliegende Fallgestaltung, zumal hier die Begründung der Versicherungspflicht unmittelbar auf einem neuen Gesetz beruhte, von den Fällen unterscheidet, in denen die Rechtsprechung wegen besonderer Umstände eine rückwirkende Beitragspflicht abgelehnt hat (vgl. BSGE 39, 235 = SozR 2200 § 315a Nr. 1, BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44, SozR 2200 § 313 Nr. 8 und SozR 2200 § 517 Nr. 8).

  • BSG, 04.06.1991 - 12 RK 52/90

    Beitragsnachberechnung bei Mitgliedschaft in der KVdR

    Wenn demnach die vorliegende Entscheidung einen Sachverhalt betrifft, in dem die wesentlichen Ursachen für die nachträgliche Feststellung der Mitgliedschaft nicht beim Versicherten lagen, so ist sie nicht ohne weiteres auf andere Sachverhalte zu übertragen, in denen das Bestehen einer Versicherung und der entsprechenden Beitragspflicht zunächst unbekannt (vgl BSG SozR 5420 § 2 Nr. 33) oder unsicher gewesen ist, insbesondere dann nicht, wenn dieses auf einer Verletzung von Meldepflichten beruhte und der meldepflichtige Tatbestand den zuständigen Versicherungsträgern nicht anderweitig bekannt war.
  • BSG, 31.01.2017 - B 13 R 33/16 BH

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Denn die gesetzliche Krankenversicherung beruht auf dem Prinzip der Solidarität der Versicherten, so dass die Beiträge des Einzelnen nicht nur seiner eigenen Sicherung, sondern auch der Sicherung der gesamten Solidargemeinschaft in Krankheitsfällen dienen (vgl BSG Urteil vom 13.12.1984 - SozR 5420 § 2 Nr. 33 S 66) .
  • BSG, 12.03.1996 - 1 RK 11/94

    Umlagepflicht nach dem LFZG für Beschäftigte in Angestelltenberufen und für die

    Wenn die Unkenntnis des Versicherten vom Versicherungsschutz demgegenüber - etwa wegen der Verletzung von Meldepflichten - dem Verhalten des Versicherungsträgers nicht angelastet werden kann, ändert die nachträgliche Feststellung des Versicherungsverhältnisses nichts an der Beitragspflicht für zurückliegende Zeiträume (BSG SozR 5420 § 2 Nr. 33 mwN).
  • BSG, 31.01.2013 - B 12 KR 27/12 B

    Krankenversicherung - rückwirkende Feststellung der Mitgliedschaft - Unkenntnis

    Auch hätte es der Auseinandersetzung mit dem Urteil des BSG vom 13.12.1984 (11 RK 3/84 - SozR 5420 § 2 Nr. 33) bedurft, nachdem die Unkenntnis des Versicherten bzw des Beitragspflichtigen vom Bestehen der Versicherung eine Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausschließt.
  • LSG Bayern, 22.10.2008 - L 13 KN 16/08

    Beginn der Sozialversicherungspflicht - Ausübung mehrerer geringfügiger

    Die Versicherungspflicht tritt auch grundsätzlich unabhängig von der Kenntnis und dem Willen der erfassten Person oder eines Dritten ein (vgl. KassKomm-Gürtner § 1 SGB VI Rdnr. 3; BSG SozR 5420 § 2 Nr. 33).
  • LSG Hessen, 05.11.2019 - L 2 R 250/18

    1. Die bestandskräftige Aufhebung einer Arbeitslosenhilfebewilligung beseitigt

    Versicherungspflicht tritt unabhängig von der Kenntnis und dem Willen der davon erfassten Personen oder eines Dritten mit der Verwirklichung eines normativ umschriebenen Lebenssachverhalts ein (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984, 11 RK 3/84, SozR 5420 § 2 Nr. 33; siehe zum Ganzen KassKomm/Guttenberger, 102. EL Dezember 2018, SGB VI § 1 Rn. 3).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.11.2010 - L 5 KR 201/10

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht nach § 5 Abs 1 Nr 13 SGB 5 -

    Zwar bedarf es zum Eintritt der Beitragspflicht keiner Kenntnis des Versicherten vom Versicherungsverhältnis; das Gesetz lässt vielmehr keinen Zweifel daran, dass die Versicherungs- und Beitragspflicht unmittelbar mit der Verwirklichung des sie begründenden Tatbestandes eintritt, ohne dass es auf den Willen oder das Bewusstsein der Beteiligten ankommt (BSG SozR 5420 § 2 Nr. 33).
  • LSG Hessen, 25.09.1998 - L 13 LW 1282/97

    Befreiung von Versicherungspflicht für Ehegatte eines Landwirtes

  • LSG Hessen, 05.02.1999 - L 13 LW 1272/97
  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2013 - L 4 KR 5377/10
  • BSG, 21.03.2011 - B 12 KR 76/10 B
  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.2010 - L 4 KR 613/09
  • LSG Baden-Württemberg, 18.04.2012 - L 5 KR 3800/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2018 - L 4 KR 67/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2011 - L 1 KR 461/09

    Gesetzliche Krankenversicherung - Versicherungspflicht der Rentner

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2010 - L 4 KR 1731/07
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1987 - L 16 KR 148/85

    Nachforderung; Verjährung; Krankenversicherung; Beiträge; Zulässigkeit;

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