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   BSG, 21.02.1985 - 11 RLw 1/84   

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https://dejure.org/1985,7795
BSG, 21.02.1985 - 11 RLw 1/84 (https://dejure.org/1985,7795)
BSG, Entscheidung vom 21.02.1985 - 11 RLw 1/84 (https://dejure.org/1985,7795)
BSG, Entscheidung vom 21. Februar 1985 - 11 RLw 1/84 (https://dejure.org/1985,7795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ehescheidung - Anspruch auf Altersgeld - Unterhaltspflicht - Aufhebungsbescheid - Verwaltungsakt - Altersgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 5850 § 4 Nr. 8
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht

    Auszug aus BSG, 21.02.1985 - 11 RLw 1/84
    Gegenstand der Prüfung einer zwischen Personengruppen differenzierenden Vorschrift unter dem Gesichtspunkt des hier als verletzt allein noch gerügten Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) ist nur, ob für die Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe angeführt werden können (BVerfGE 12, 326, 333; 57, 121, 138).
  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

    Auszug aus BSG, 21.02.1985 - 11 RLw 1/84
    Gegenstand der Prüfung einer zwischen Personengruppen differenzierenden Vorschrift unter dem Gesichtspunkt des hier als verletzt allein noch gerügten Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) ist nur, ob für die Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe angeführt werden können (BVerfGE 12, 326, 333; 57, 121, 138).
  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 18/68

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der Altershilfe für Landwirte

    Auszug aus BSG, 21.02.1985 - 11 RLw 1/84
    Die Altershilfe für Landwirte stellt gegenüber den gesetzlichen Rentenversicherungen eine eigenständige, einer eigenen Sachgesetzlichkeit unterliegende Materie dar (vgl BVerfGE 25, 314, 321 f; BSG SozR 5850 S N Nr. 5), wie schon das LSG zutreffend ausgeführt hat.
  • LSG Hessen, 24.04.2015 - L 9 AS 828/14

    SGB-II -Leistungen und gesonderte Aufhebungsentscheidung

    Dies gilt selbst dann, wenn klare gesetzliche Regelungen vorliegen, die den Anspruch entfallen lassen oder sonst beeinflussen (vgl. dazu: BSG vom 4. Juli 1989 - 9 RVs 3/88 - SozR 1300 § 48 Nr. 57; BSG vom 21. Februar 1985 - 11 RLw 1/84 - SozR 5850 § 4 Nr. 8).
  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 20/90

    Verwaltungsakt - Rücknahme - Wesentliche Änderung - Aufhebung mit Wirkung für die

    Vielmehr lag in der Wiederverheiratung eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse iS des § 48 Abs. 1 S 1 SGB X, welche den Beklagten lediglich zur Aufhebung des Bescheides berechtigen konnte (vgl BSG SozR 2200 § 1291 Nr. 29; SozR 1300 § 48 Nr. 17; SozR 5850 § 4 Nr. 8; ferner SozR 3-1300 § 32 Nr. 1).
  • BSG, 24.04.1985 - 9a RVs 11/84

    Freifahrtberechtigung nach dem SchwbG - Rechtsentziehung kraft Gesetzes -

    Insoweit ist die Rechtslage anders, als wenn in den üblichen Fällen des Sozialrechts eine Leistung oder ein Recht durch Verwaltungsakt zuerkannt worden ist und nachträglich die gesetzlichen Voraussetzungen fortfallen; dann muß dies die Verwaltung in der Regel durch einen Änderungs- oder Aufhebungsbescheid aussprechen (vgl BSG vom 21.2.1985 11 RLw 1/84 = SozR 5850 § 4 Nr. 8).
  • BSG, 18.08.2004 - B 8 KN 18/03 B

    Anspruch auf wiederkehrende Leistungen, Rücknahme von Verwaltungsakten

    Das LSG weicht damit nicht, wie von der Klägerin vorgetragen, von den von ihr zitierten Urteilen des BSG vom 4. Juni 1989 (9 RVs 3/88 - BSGE 65, 185 = SozR 1300 § 48 Nr. 57) und vom 21. Februar 1985 (11 RLw 1/84 - SozR 5850 § 4 Nr. 8) ab, die in der Tat eine Verpflichtung der Verwaltung statuieren, bei Änderung der Rechtslage eine Neufeststellung durch Bescheid gemäß § 48 SGB X vorzunehmen.
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 32/89

    Gegenstand einer abgrenzbaren Nebenbestimmung, Entziehung einer

    Damit im Einklang hat der 11. Senat des BSG mit Urteil vom 21. Februar 1985 (SozR 5850 § 4 Nr. 8) entschieden, daß auch beim Wegfall eines Anspruchs kraft Gesetzes der Bewilligungsbescheid nicht ohne weiteres bedeutungslos wird, sondern nach § 48 SGB X aufgehoben werden muß, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
  • VG Berlin, 11.11.1992 - 17 A 100.92

    Anfechtungsklage; Forschungsstipendium; Stipendium; Weiterförderung;

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  • LSG Hessen, 29.01.1993 - L 13 LW 816/92

    Versorgungsausgleich - Altersgeld für unverheiratete Berechtigte - Anpassung des

    Der Zubilligung eines höheren Altersgeldes an Verheiratete liegt nicht allein der Gedanke eines höheren Bedarfs Verheirateter am Ersatz ihres früheren Verdienstes zugrunde, sondern auch die Erwägung, daß der Ehegatte im Regelfall ebenso wie der Berechtigte im landwirtschaftlichen Unternehmen tätig gewesen ist (vgl. BSG, Urteil vom 21. Februar 1985 - 11 RLw 1/84 = SozR Nr. 8 zu 5850 § 4 GAL unter Hinweis auf BSG in SozR Nr. 5 zu 5850 § 4 GAL).
  • BSG, 21.04.1988 - 11a RA 24/87

    Rentenbewilligungsbescheid - Aufhebung - Rückforderung - Versicherungsträger

    Vielmehr sei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch in einem solchen Fall eine Neufeststellung nach § 48 SGB 10 durchzuführen; erst dann könne ein etwa überzahlter Betrag nach § 50 SGB 10 zurückgefordert werden (Hinweis auf BSG, Urteile vom 10. Juli 1985 - 5a RKn 14/84 = SozR 1300 § 48 Nr. 17 und vom 21. Februar 1985 - 11 RLw 1/84 = SozR 5850 § 4 Nr. 8).
  • BSG, 20.06.2008 - B 10 LW 4/08 B
    Zur zweiten Frage fehlt in der Beschwerdebegründung insoweit jede Erläuterung, zur ersten Frage hat der Kläger jedenfalls nicht aufgezeigt, weshalb sich aus der bereits vorliegenden Rechtsprechung des BSG (vgl BSG SozR 5850 § 4 Nr. 8) nicht genügend Anhaltspunkte für eine Antwort ergeben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2001 - 16 A 4096/00
    vgl. Steinwedel in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Band 2, 31. Ergänzungslieferung August 2000, § 48 Rn. 9, unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 4. Juli 1989 - 9 Rvs 3/88 -, BSGE 65, 185 und BSG SozR 5850 § 4 Nr. 8.
  • BSG, 26.06.1985 - 9a RVs 2/85
  • BSG, 26.06.1985 - 9a RVs 1/85
  • BSG, 25.06.1985 - 9a RVs 16/84
  • BSG, 24.04.1985 - 9a RVs 13/85
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