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   BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 82/83   

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BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 82/83 (https://dejure.org/1984,6932)
BSG, Entscheidung vom 29.08.1984 - 1 RJ 82/83 (https://dejure.org/1984,6932)
BSG, Entscheidung vom 29. August 1984 - 1 RJ 82/83 (https://dejure.org/1984,6932)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 57, 127
  • SozR 1200 § 48 Nr. 9
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 64/81

    Pflege eines fremden Kindes; Vereinbarung mit dem Jugendamt; Gewährung von

    Auszug aus BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 82/83
    Bereits der 4. Senat des BSG hat in seinen Urteilen vom 17. September 1981 (BSG SozR 1200 § 48 Nr. 3 S. 3) und vom 31. März 1982 (BSGE 53, 218, 219 = SozR a.a.O. Nr. 5 S. 10) ausgesprochen, daß § 48 Abs. 2 SGB 1 auch in den Fällen anwendbar ist, in denen für ein Kind Geldleistungen zu dessen Unterhalt erbracht werden, die nicht oder nicht mehr durch eine Unterhaltsverpflichtung gedeckt sind.

    Vielmehr können sich die Tatsachengerichte in diesem Fall auf die Feststellung beschränken, ob der Leistungsberechtigte das Kind, für das ihm eine Geldleistung erbracht wird, tatsächlich unterhält (vgl. hier zu BSGE 53, 218, 220 = SozR 1200 § 48 Nr. 5 S. 10).

  • BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 20/81

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Wirksame Pfändung; Bestimmbarkeit der gepfändeten

    Auszug aus BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 82/83
    Nicht hingegen ist es Sache der Gerichte zu prüfen, ob die Ausübung des Ermessens durch den Versicherungsträger zu einem unzweckmäßigen Ergebnis geführt hat, sofern nur die von ihm dargelegten und angewendeten Ermessenserwägungen keinen Ermessensfehlgebrauch ergeben (BSGE 53, 260, 267 f. = SozR 1200 § 54 Nr. 6 S. 18).

    Selbst wenn aber entsprechend der Meinung der Beklagten unter laufenden lediglich erst zukünftig auszuzahlende Geldleistungen zu verstehen wären, so dann für diese "Zukünftigkeit" nicht der Zeitpunkt des Erlasses der Verwaltungsentscheidung, sondern nur der vorhergehende Zeitpunkt des Eingangs des Antrages des Abzweigungsberechtigten oder - falls es ausnahmsweise eines solchen Antrages nicht bedarf und der Versicherungsträger von Amts wegen tätig zu werden hat (vgl. BSGE 53, 260, 268 = SozR 1200 § 54 Nr. 6 S. 18 f.) - der Zeitpunkt maßgebend sein, zu dem der Versicherungsträger hätte tätig werden müssen.

  • BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 101/81

    Angemessene Höhe des Auszahlungsbetrags - Beurteilungsspielraum des

    Auszug aus BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 82/83
    Einmal liegt der Zweck des § 48 SGB 1 gerade in einer schnellen Verwirklichung des Unterhaltsanspruchs von Ehegatten und Kindern eines Leistungsempfängers durch Auszahlung eines Teils der Leistung an diese oder den Unterhaltsgewährenden (BSG SozR 1500 § 147 Nr. 8 S. 14) und darin, den nächsten Familienangehörigen ohne die sonst gebotene gerichtliche Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche nebst Vollstreckung im Zivilprozeß mit Hilfe des Sozialleistungsträgers schnell zu ihrem Recht zu verhelfen (vgl. BSGE 55, 245, 247 f. = SozR 1200 § 48 Nr. 7 S. 16).

    Ein Abstellen auf den Zeitpunkt des Erlasses der Verwaltungsentscheidung würde dem mit § 48 SGB 1 verfolgten Zweck einer sofortigen Feststellung der Leistung und einer Soforthilfe für den Unterhaltsberechtigten unter Vermeidung langwieriger Ermittlungen (vgl. BSGE 55, 245, 248 = SozR 1200 § 48 Nr. 7 S. 16) strikt zuwiderlaufen und dazu führen, daß die Dauer des Verwaltungsverfahrens, obwohl zumeist von Faktoren innerhalb der Einflußsphäre des Versicherungsträgers abhängig, ausschließlich zu Lasten des Abzweigungsberechtigten ginge.

  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 18/83

    Unterhaltsrechtliche Voraussetzung einer Auszahlung - Arbeitslosenhilfe -

    Auszug aus BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 82/83
    Dabei sind für das Bestehen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht die Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§§ 1601 ff. BGB) maßgebend (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 20. Juni 1984 - 7 RAr 18/83 - mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 19.07.1963 - 1 RA 196/62

    Anordnung der Auszahlung eines Kinderzuschusses aus der Rente des einen

    Auszug aus BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 82/83
    Zwar steht der Anspruch auf den Kinderzuschuß dem Rentenberechtigten und nicht unmittelbar dem Kind zu; Er ist jedoch im wirtschaftlichen Endergebnis dazu bestimmt, dem vom Rentenberechtigten zu unterhaltenden Kind , zuzufließen, und damit dem Unterhalt des Kindes zuzurechnen (vgl. BSGE 19, 241, 243 = SozR Nr. 7 zu § 1262 RVO; BSG SozR 1200 § 48 Nr. 3 S. 3 f.; Urteile des erkennenden Senats in BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 14 S. 42 und Nr. 26 S. 66; ebenso für das Kindergeld BSGE 49, 243, 245 f. = SozR 2200 § 205 Nr. 32 S. 76 ff.).
  • BSG, 29.01.1980 - 3 RK 101/78

    Familienkrankenpflege - Unterhaltsleistung - Anspruch auf Familienkrankenpflege

    Auszug aus BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 82/83
    Zwar steht der Anspruch auf den Kinderzuschuß dem Rentenberechtigten und nicht unmittelbar dem Kind zu; Er ist jedoch im wirtschaftlichen Endergebnis dazu bestimmt, dem vom Rentenberechtigten zu unterhaltenden Kind , zuzufließen, und damit dem Unterhalt des Kindes zuzurechnen (vgl. BSGE 19, 241, 243 = SozR Nr. 7 zu § 1262 RVO; BSG SozR 1200 § 48 Nr. 3 S. 3 f.; Urteile des erkennenden Senats in BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 14 S. 42 und Nr. 26 S. 66; ebenso für das Kindergeld BSGE 49, 243, 245 f. = SozR 2200 § 205 Nr. 32 S. 76 ff.).
  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 28/80

    Bundesanstalt für Arbeit zweigt von dem Unterhaltsgeld eines Lohnempfängers einen

    Auszug aus BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 82/83
    Einmal liegt der Zweck des § 48 SGB 1 gerade in einer schnellen Verwirklichung des Unterhaltsanspruchs von Ehegatten und Kindern eines Leistungsempfängers durch Auszahlung eines Teils der Leistung an diese oder den Unterhaltsgewährenden (BSG SozR 1500 § 147 Nr. 8 S. 14) und darin, den nächsten Familienangehörigen ohne die sonst gebotene gerichtliche Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche nebst Vollstreckung im Zivilprozeß mit Hilfe des Sozialleistungsträgers schnell zu ihrem Recht zu verhelfen (vgl. BSGE 55, 245, 247 f. = SozR 1200 § 48 Nr. 7 S. 16).
  • BSG, 25.06.1980 - 1 RA 15/79

    Stiefkind - Familiengemeinschaft - Kinderzuschuß

    Auszug aus BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 82/83
    Zwar steht der Anspruch auf den Kinderzuschuß dem Rentenberechtigten und nicht unmittelbar dem Kind zu; Er ist jedoch im wirtschaftlichen Endergebnis dazu bestimmt, dem vom Rentenberechtigten zu unterhaltenden Kind , zuzufließen, und damit dem Unterhalt des Kindes zuzurechnen (vgl. BSGE 19, 241, 243 = SozR Nr. 7 zu § 1262 RVO; BSG SozR 1200 § 48 Nr. 3 S. 3 f.; Urteile des erkennenden Senats in BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 14 S. 42 und Nr. 26 S. 66; ebenso für das Kindergeld BSGE 49, 243, 245 f. = SozR 2200 § 205 Nr. 32 S. 76 ff.).
  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 34/07 R

    Arbeitslosengeld II - Abzweigung - Vorliegen eines Unterhaltstitels - keine

    Dabei wird sie der Klägerin nicht entgegenhalten können, dass sie die dem Beigeladenen zustehenden Leistungen schon vollständig erbracht hat (vgl BSGE 57, 127, 132 = SozR 1200 § 48 Nr. 9 S 39; BSGE 93, 203 = SozR 4-1200 § 48 Nr. 1, jeweils RdNr 20).
  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 30/08 R

    Abzweigung von Geldleistungen bei Verletzung der Unterhaltspflicht -

    Die Formulierung "kraft Gesetzes unterhaltspflichtig" erfasst vielmehr auch die Konstellation, dass eine konkrete Unterhaltspflicht wegen fehlender Leistungsfähigkeit iS des § 1603 BGB nicht besteht (vgl BSG SozR 1200 § 48 Nr. 3 S 3; BSGE 53, 218, 219 = SozR 1200 § 48 Nr. 5 S 10; BSGE 57, 127, 129 = SozR 1200 § 48 Nr. 9 S 36; Schellhorn in Kretschmer/von Maydell/Schellhorn, GK-SGB 1, 3. Aufl, § 48 RdNr 31).

    Der Beigeladene hat im fraglichen Zeitraum zugunsten seiner Tochter weder Unterhaltszahlungen erbracht noch sie in anderer Weise tatsächlich unterhalten (vgl BSGE 53, 218, 220 = SozR 1200 § 48 Nr. 5; BSGE 57, 127, 130 = SozR 1200 § 48 Nr. 9).

  • BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 39/86

    Rückwirkende Abzweigung oder Auszahlung von Teilen des Arbeitslosengeldes als

    Der Kläger beruft sich für seine Auffassung auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. August 1984 - 1 RJ 82/83 -.

    Die unmittelbare Verurteilung zur Erbringung einer gesetzlich von Ermessensausübung abhängigen Leistung ist deshalb nur ausnahmsweise möglich, zB wenn jede andere Entscheidung rechtswidrig wäre (Ermessensreduzierung auf Null, vgl BSGE 2, 142, 149; BSGE 9, 232, 239 [BSG 20.03.1959 - 3 RK 13/55]; BSG SozR 1200 § 48 Nr. 3; BSGE 57, 127, 133 [BSG 29.08.1984 - 1 RJ 82/83] = SozR 1200 § 48 Nr. 9) oder wenn wegen der streitigen Ermessensleistung bereits ein bewilligender Verwaltungsakt vorliegt und es nur um dessen Ausführung geht (vgl BSGE 50, 82, 83 [BSG 27.03.1980 - 10 RV 23/79] = SozR 1500 § 54 Nr. 40), bzw die Verwaltung ihr Ermessen bereits vollständig und rechtmäßig ausgeübt hat (vgl BSGE 53, 218, 221 [BSG 31.03.1982 - 4 RJ 64/81] = SozR 1200 § 48 Nr. 5).

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 SGB X für die streitige Abzweigung sind zwar erfüllt, was - wie das LSG zu Recht erkannt hat - vollinhaltlich der gerichtlichen Prüfung unterliegt (BSGE 57, 127, 128 ff = SozR 1200 § 48 Nr. 9; BSGE 59, 30, 33 [BSG 23.10.1985 - 7 RAr 32/84] = SozR 1200 § 48 Nr. 10).

    Eine derartige rückwirkende Abzweigung wird zwar rechtlich nicht für ausgeschlossen gehalten, wie das LSG mit Hinweis auf das Urteil des 1. Senats des BSG vom 29. August 1984 (BSGE 57, 127, 132 = SozR 1200 § 48 Nr. 9) zutreffend ausgeführt hat.

  • BFH, 16.04.2002 - VIII R 50/01

    Kindergeldauszahlung an begünstigtes Kind

    Nach dem BSG-Urteil vom 29. August 1984 1 RJ 82/83 (BSGE 57, 127) sind dann, wenn ein Rentenempfänger einen Kinderzuschuss für ein Kind erhält, für das er nicht aufkommt, Feststellungen zur Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes und zur Unterhaltsfähigkeit des Rentenempfängers entbehrlich, wenn der Kinderzuschuss an das Kind selbst (§ 48 Abs. 1 Satz 1 SGB I) ausgezahlt werden soll.
  • BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R

    Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht

    Dies hat das BSG zB bei der Ablehnung einer gewünschten Zahlungsweise (vgl BSG SozR 1200 § 47 Nr. 1), der Anordnung einer Abzweigung iS von § 48 SGB I (vgl BSGE 57, 127 = SozR 1200 § 48 Nr. 9; BSGE 59, 30 = SozR 1200 § 48 Nr. 10; BSG SozR 1200 § 48 Nr. 11, 12, 13), der Feststellung des dem Berechtigten auszuzahlenden Teils einer (teilweise) abgetretenen Sozialleistungsforderung (vgl BSG SozR 1300 § 63 Nr. 10; BSGE 57, 211 = SozR 1200 Art. 2 § 18 Nr. 1; BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 7; BSGE 76, 184 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 8; vgl allerdings auch BSGE 70, 37 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 2; BSGE 70, 186 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4) und bei der Entscheidung bejaht, ob eine Abtretung im wohlverstandenen Interesse des Leistungsberechtigten liegt (vgl BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 6, 9).
  • BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 13/04 R

    Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht - minderjährige Kinder -

    Denn wie das BSG bereits entschieden hat (BSGE 57, 127 = SozR 1200 § 48 Nr. 9), kann ein Leistungsträger sich nicht - und zwar nicht einmal im Rahmen der Ermessensausübung, die ihm nach Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 48 SGB I zukommt - mit Erfolg darauf berufen, dass er eine Sozialleistung vollständig anderweit ausgezahlt und keine weiteren Beträge mehr zur Verfügung hat, falls er bei der Behandlung eines Auszahlungsantrags fehlerhaft vorgegangen ist und deswegen die Auszahlung der Leistung an einen anderen Empfänger fortgesetzt hat.
  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 95/01 R

    Abzweigung von Arbeitslosengeld - Unterhaltspflichtiger mit Wohnsitz im

    Der Leistungsträger kann, auch wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen gegeben sind, von der an sich möglichen Abzweigung absehen, weil ihm eine solche Maßnahme angesichts der näheren Umstände nicht angezeigt erscheint (vgl BSGE 59, 30, 38 = SozR 1200 § 48 Nr. 10); das Ermessen bezieht sich auch auf den Zeitpunkt des Beginns einer Abzweigung, dh den Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsträger hätte tätig werden müssen (vgl BSGE 57, 127, 133 = SozR 1200 § 48 Nr. 9; BSG SozR 1200 § 48 Nr. 12 S 66).
  • LSG Bayern, 29.09.2006 - L 7 AS 54/05

    Belastung eines Alg-II-Empfängers mit einem Abzweigungsbetrag wegen

    Die vom BSG-Urteil vom 29.08.1984 (Az.: 1 RJ 82/83) zugelassene Abzweigung bereits ausgezahlter Sozialleistungen bei vorher eingegangenem Antrag wäre geboten gewesen, da sie an einer früheren Antragstellung gehindert gewesen wäre und der Beigeladene seit Mai 2003 nur zwangsweise zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht habe angehalten werden können.

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 SGB X für die Abzweigung sind zwar erfüllt, was aber vollinhaltlich der gerichtlichen Prüfung unterliegt (BSGE 57, 127, 128 ff. = SozR 1200 § 48 Nr. 9; BSGE 59, 30, 33 = SozR 1200 § 48 Nr. 10).

  • BSG, 20.10.1999 - B 9 V 23/98 R

    Beschädigtenversorgung - Kostenübernahme für Kfz-Automatikgetriebe -

    Unter diesen Umständen ist auch die vom Kläger erhobene Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG), und nicht etwa die Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 iVm § 131 Abs. 2 und 3 SGG) als geeigneter Rechtsbehelf anzusehen (vgl Meyer-Ladewig, SGG, 6 Aufl RdNrn 28a, 31, 39 zu § 54; BSG SozR 1200 § 48 Nr. 12 S 63; BSGE 57, 127, 133 = SozR 1200 § 48 Nr. 9 S 40).
  • BSG, 29.10.1987 - 11b RAr 61/86

    BfA - Geldleistung - Ehegatte - Tatsachenäußerung - Ermessen - Frist

    Die Leistungsklage könnte zwar unzulässig sein, da der angefochtene Bescheid nicht eine Leistung betrifft, auf die ein Rechtsanspruch besteht (§ 54 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz -SGG-), sondern eine Ermessensentscheidung darstellt; da die Klägerin aber offenbar eine Ermessensschrumpfung auf Null (vgl. BSGE 57, 127, 133 = SozR 1200 § 48 Nr. 5) annimmt, ist hier die Leistungsklage ausnahmsweise als zulässig anzusehen.

    Eine derartige rückwirkende Abzweigung wird zwar rechtlich nicht für ausgeschlossen gehalten (BSGE 57, 127, 132 = SozR 1200 § 48 Nr. 9).

  • FG München, 31.07.2007 - 12 K 1664/06

    Voraussetzungen der Abzweigung des Kindergeldes an den entsprechenden

  • BSG, 25.05.1976 - 5 RKn 62/73
  • BSG, 27.11.1986 - 5a RKnU 6/85

    Verzicht auf einen Teil der Ausbildungsvergütung - Verzicht auf vermögenswirksame

  • BSG, 11.02.1993 - 5 RJ 32/92

    Kinderzuschuss - Berufsausbildung - Beschäftigungsverhältnis - Fortsetzung

  • LSG Baden-Württemberg, 05.08.2003 - L 13 RA 4868/02

    Kostenerstattung bei stationärer Kinderheilbehandlung mit Hotelunterbringung

  • BSG, 27.11.1986 - 5a RKn 3/86
  • BSG, 21.10.1980 - 3 RK 15/80
  • BSG, 23.06.1976 - 3 RK 7/75

    Weiterversicherter - Einkommensverhältnisse - Sozialhilfeleistungen

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