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   BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76   

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https://dejure.org/1977,412
BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76 (https://dejure.org/1977,412)
BSG, Entscheidung vom 22.09.1977 - 10 RV 79/76 (https://dejure.org/1977,412)
BSG, Entscheidung vom 22. September 1977 - 10 RV 79/76 (https://dejure.org/1977,412)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Einverständnis der Beteiligten - Verbrauch der Einverständniserklärung - Urteil ohne mündliche Verhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 44, 292
  • MDR 1978, 348
  • SozR 1500 § 124 Nr. 2
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.02.1962 - V C 88.61
    Auszug aus BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76
    aufnahme "verbraucht", Nach der nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Rechtslehre bezieht sich das Einverständnis der Parteien mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nur auf die jeweils nächste Entscheidung (vgl BGHZ 17, 118, 123; 51, 210, 214; BVerwGE 14, 17; Stein/Jonas aaO @ 128 Anm IX 2; Wieczorek aaO S 128 Anm J II c 5)" Bei dieser Entscheidung kann es sich um ein Urteil, aber auch um einen Beweisbeschluß handeln.

    Ist die nächste Entscheidung nicht das abschließende Urteil, so wird in der Regel die Verzichtserklärung durch jede gerichtliche Entscheidung verbraucht, "die die Entscheidung wesentlich sachlich vorbereitet", insbesondere durch einen Beweisbeschluß (vgl BVerwGE 14, 17), Ergeht also nach dem Verzicht auf die mündliche Verhandlung ein Beweisbeschluß mit nachfolgender Beweisaufnahme, so kann ein Urteil ohne mündliche Verhandlung nur nach einem weiteren (ausdrücklichen und vorbehaltslosen) Verzicht der Beteiligten auf eine mündliche Verhandlung erlassen werden& - Ob die Rechtslage anders zu beurteilen ist, wenn der Vorsitzende (bzw Berichterstatter, vgl 5 155 SGG) vorbereitende Maßnahmen im Rahmen des 5 106 Abs. 2 SGG trifft und von deren Ergebnis die Beteiligten rechtzeitig in Kenntnis setzt, bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BGH, 02.04.1955 - IV ZR 261/54

    Schriftliches Verfahren nach Verhandlung

    Auszug aus BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76
    aufnahme "verbraucht", Nach der nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Rechtslehre bezieht sich das Einverständnis der Parteien mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nur auf die jeweils nächste Entscheidung (vgl BGHZ 17, 118, 123; 51, 210, 214; BVerwGE 14, 17; Stein/Jonas aaO @ 128 Anm IX 2; Wieczorek aaO S 128 Anm J II c 5)" Bei dieser Entscheidung kann es sich um ein Urteil, aber auch um einen Beweisbeschluß handeln.
  • BGH, 30.10.1958 - II ZR 50/57

    Große Haverei

    Auszug aus BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76
    Der Sinn der Regelung in 5 424 Abs. 2 SGG, die als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist (vgl BSG SozR SGG % 424 Nr. 6; Urteil BSG vom 9" November 4972 40 BV 357/72 ; BAGE 42, 56), liegt darin, die Gerichte zu entlasten und das Verfahren im Interesse der Beteiligten zu vereinfachen und zu beschleunigen (vgl BSG SozR SGG @ 424 Nr. 5; siehe auch BGHZ 28, 285)" Das Einverständnis zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist daher nur dann sinnvoll, wenn die Sach- und Rechtslage eine mündliche Erörterung mit den Beteiligten überflüssig erscheinen läßt und das Gericht nur noch darüber zu befinden hat, wie das Gesamtergebnis des Verfahrens zu würdigen (% 428 SGG) und rechtlich zu beurteilen ist.
  • BGH, 29.10.1958 - V ZR 158/57

    Schriftliches Verfahren

    Auszug aus BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76
    Dabei kann wiederum dahinstehen, ob der besondere Vertreter des Klägers mit seinem Schriftsatz vom 28. November 4975 - er wollte zunächst das (vollständige) Ergebnis der Beweisaufnahme abwarten und alsdann zusammenfassend Stellung nehmen - die Einverständniserklärung des Klägers zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung widerrufen wollte und ob ein solcher Widerruf jederzeit und ohne weitere Einschränkungen möglich ist (so BAGE 42, 56, 58; siehe aber BGHZ 28, 278 und insbesondere Urteil BGH vom 42. Juni 4970 in Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des BGH, ZPO 5 428 Nr. 25} oder ob ein solcher Widerruf nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozeßlage zulässig ist (so BGHZ 44, 27" 32; Stein/Jonas aaO @ 428 Anm IX 2; zweifelnd BGH in Lindenmaier/Möhring aaO @ 428 Nr. 25; siehe jetzt aber 5 428 Abs. 2 ZPO nF und Rosenberg/ Schwab, Zivilprozeßrecht 42. Aufl, 5 440 Anm 1 4 c).
  • BGH, 31.05.1965 - V ZR 10/63

    Rechtsfolgen der Verletzung einer Badekonzession

    Auszug aus BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76
    Dabei kann wiederum dahinstehen, ob der besondere Vertreter des Klägers mit seinem Schriftsatz vom 28. November 4975 - er wollte zunächst das (vollständige) Ergebnis der Beweisaufnahme abwarten und alsdann zusammenfassend Stellung nehmen - die Einverständniserklärung des Klägers zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung widerrufen wollte und ob ein solcher Widerruf jederzeit und ohne weitere Einschränkungen möglich ist (so BAGE 42, 56, 58; siehe aber BGHZ 28, 278 und insbesondere Urteil BGH vom 42. Juni 4970 in Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des BGH, ZPO 5 428 Nr. 25} oder ob ein solcher Widerruf nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozeßlage zulässig ist (so BGHZ 44, 27" 32; Stein/Jonas aaO @ 428 Anm IX 2; zweifelnd BGH in Lindenmaier/Möhring aaO @ 428 Nr. 25; siehe jetzt aber 5 428 Abs. 2 ZPO nF und Rosenberg/ Schwab, Zivilprozeßrecht 42. Aufl, 5 440 Anm 1 4 c).
  • FG Niedersachsen, 25.02.1977 - V 60/74
    Auszug aus BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76
    das Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalenvom 28. April 4976 - Az.: L 9 V 60/74 aufzuheben und die Streitsache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückzuverweisen.
  • BSG, 02.07.2015 - B 1 KR 15/15 B

    Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V

    Nur wenn die Sach- und Rechtslage eine mündliche Erörterung mit den Beteiligten überflüssig erscheinen lässt und das Gericht nur noch darüber zu befinden hat, wie das Gesamtergebnis des Verfahrens gemäß § 128 SGG zu würdigen und rechtlich zu beurteilen ist, ist das Einverständnis zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung gemäß § 124 Abs. 2 SGG sinnvoll (vgl BSGE 44, 292 = SozR 1500 § 124 Nr. 2) .
  • SG Duisburg, 22.02.2019 - S 49 AS 2475/18
    Das Gericht ist vorliegend auch nicht an der Entscheidung ohne mündliche Verhand-lung gehindert, weil zwischen Erteilung des Einverständnisses und Entscheidung des Gerichts eine wesentliche Änderung der Prozesslage eingetreten wäre (vgl. hierzu: BSG, Beschl. v. 16.02.2007 - B 6 KA 60/06 B, juris, Rn. 10 m.w.N.; BSG, Urt. v. 22.09.1977 - 10 RV 79/76, juris, Rn. 14 ff. m.w.N.; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl., 2017, § 124 SGG, Rn. 3f m.w.N.).
  • BSG, 06.10.2016 - B 5 R 45/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Gewährung der

    Stattdessen genügt es, wenn dem Beschwerdevortrag - wie hier - noch hinreichend deutlich zu entnehmen ist, dass eine andere Entscheidung nicht auszuschließen ist, wenn der Betroffene Gelegenheit gehabt hätte, in der mündlichen Verhandlung vorzutragen (BSG Urteil vom 22.9.1977 - 10 RV 79/76 - BSGE 44, 292 = SozR 1500 § 124 Nr. 2 sowie Beschlüsse vom 17.2.2010 - B 1 KR 112/09 B - und vom 21.6.2011 - B 1 KR 144/10 B - Juris RdNr 5; vgl auch Keller, aaO, § 62 RdNr 11c) .

    Als Prozesshandlung muss die Einverständniserklärung klar, eindeutig und vorbehaltlos sein (Senatsbeschluss vom 3.6.2009 - B 5 R 306/07 B - Juris RdNr 10; BSGE 44, 292, 294 = SozR 1500 § 124 Nr. 2 S 4) .

    Das ist zB der Fall, wenn Zeugen vernommen (BSGE 44, 292 = SozR 1500 § 124 Nr. 2) , Beteiligte angehört (BSG Urteil vom 15.12.1994 - 4 RA 34/94 - Juris RdNr 18) , Auskünfte eingeholt (BSG Beschluss vom 31.5.1978 - 12 BK 20/77 - SozR 1500 § 124 Nr. 3) oder Akten beigezogen werden (BVerwG Urteil vom 24.10.1968 - III C 83.67 - NJW 1969, 252) .

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